Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition
Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.
Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).
Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.
Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.
Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....
Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.
Danke und Grüße in die Runde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:
Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....Ciao
Ratoncita
Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)
138 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2020 um 20:28:19 Uhr:
und sollte das erfahrungsgemäß nicht funktionieren, dann gibts eben beim nächsten mal eine Vollsperrung und der Autokran, LKW, etc. wird eben schon am Freitag vor dem Wochenende aufgestellt.
Vergiss aber nicht, drei volle Tage vorher Haltverbote aufzustellen. Sonst parken die Fahrzeuge in deiner spontanen Vollsperrung zwar nicht nach gesundem Menschenverstand, oder mit "genügend Hirn", wohl aber im rechtlichen Rahmen der StVO.
...die muß ich nicht verkünden. Es reicht vollkommen aus den Zeitpunkt der Aufstellung zu dokumentieren um nach Ablauf der Zeit abzuschleppen.
Du als Halter hast in regelmäßigen Abständen nach deinem Fahrzeug zu sehen... diese Zeiträume sind kleiner als die Zeit, welche die Schilder vorab aufgestellt werden müssen.
Ergo, hattest Du Gelegenheit die neu errichtete Beschilderung zu erkennen und danach zu handeln... Auto wegfahren.
PS: ...notfalls gehts auch so (klick)😁
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2020 um 20:37:40 Uhr:
...die muß ich nicht verkünden. Es reicht vollkommen aus den Zeitpunkt der Aufstellung zu dokumentieren um nach Ablauf der Zeit abzuschleppen.
Das mag deine Behörde in Unkenntnis der Vorschriften so praktizieren - rechtlich gesehen darfst du das Schild erst mit Beginn der Gültigkeit aufstellen, vorher nicht. Darum muss die Vorlaufzeit via Zusatzzeichen beschildert werden.
Zitat:
Du als Halter hast in regelmäßigen Abständen nach deinem Fahrzeug zu sehen... diese Zeiträume sind kleiner als die Zeit, welche die Schilder vorab aufgestellt werden müssen.
Woher hast du diese kühne Erkenntnis? Die Zeiträume für die Vorab-Aufstellung der Schilder werden regelmäßig aus der Rechtsprechung entwickelt. Und in dieser wird die relevante Nachschaupflicht definiert. Vorlaufzeit und Zeit der Nachschaupflicht sind damit gleich.
...quatsch, aber mit Leuten wie dir diskutiert man nicht rum... sondern handelt einfach konsequent.
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Na dann.
Die Halteverbote kann man auch eine Stunde vorher aufstellen und sie sind - gemäß Anordnung aufgestellt - gültig. Man kann dann halt keine Bußgelder vollstrecken bei Autos, die schon da standen. Abschleppen dürfte man, aber nicht die Kosten dafür dem Halter belasten. Die 72h Frist entstammt der Rechtsprechung, nicht dem Gesetzestext.
So hatte ich das auch im Kopf.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 29. Januar 2020 um 20:35:29 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Jan. 2020 um 20:28:19 Uhr:
... bei dem Personal, das heutzutagen solche Geräte bedient...Ich habe fast täglich mit Bagger- und Radladerfahrern etc zu tun und kann da nichts negatives feststellen.
Die Männer wissen was sie tun und haben ihre Maschinen gut unter Kontrolle.
...das sind Stammfahrer, die fest auf ihren Maschinen sitzen... aber beim derzeitigen Mangel an Fachkräften gibts etliche Maschinen auf denen jeder Hinz- und Kunz rumreitet - blöderweise sieht man es vielen Baggern auf die Schnelle nicht an ob se in festen Händen sind oder als Hure ihr Dasein fristen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 28. Januar 2020 um 21:04:59 Uhr:
[...]
- die Schilder müssen der StVO entsprechen (ist oft nicht der Fall)
- bei Seitenstreifen muss das Haltverbot auf diesen erweitert werden (wird oft nicht bedacht)
- Zeitangaben müssen auf ordentlichen Zusatzzeichen vermerkt sein, nicht auf ausgedruckten Zetteln oder handschriftlich auf die Schilder gekritzelt.
- der räumliche Geltungsbereich muss in der verkehrsrechtlichen Anordnung genau vermerkt sein und vor Ort auch eingehalten werden. Eigenmächtige Abweichungen, z.B. indem das Schild um eine Fahrzeuglänge versetzt wird, sind unzulässig.
[...]
Bei Aufstellung der Schilder muß außerdem eine Auflistung der parkenden Fahrzeuge (pol.Kz., Fz.-Typ, Farbe, evt. Stellung des Ventils vom Reifen vorn rechts) im Haltverbotsbereich gefertigt werden (sog. Negativliste). Fehlt diese, braucht man gar nicht erst Polizei oder Ordnungsamt rufen...
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 29. Januar 2020 um 20:07:57 Uhr:
[...] Viele Leute kennzeichnen das "Haltverbot" mit zwei Mülltonnen/Stühlen und ggf. Flatterband. [...]
So wie hier (auf dem zerfledderten Zettel steht "Halteverbot wegen Baumschnittarbeiten am ...", den Auftrag vom Amt erhielt eine Billig-Firma):
Oder hier (am nächsten Tag standen dort einige PKW mit auswärtigen Kennzeichen, vmtl. der Partybesuch des Anwohners):
Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2020 um 21:02:03 Uhr:
...quatsch, aber mit Leuten wie dir diskutiert man nicht rum... sondern handelt einfach konsequent.
Bitte behalte bei Deinen rechtswidrigen Aktionen im Hinterkopf, daß dafür empfindliche Geldstrafen drohen und Du auch Punkte in Flensburg bekommen kannst.
Der Aufstellung von Verkehrszeichen oder einer Vollsperrung muß generell eine behördliche Anordnung zugrunde liegen.
...weiß ja nicht woher du diese wirren und abstrusen Gedanken hast, aber wenn ich etwas von Vollsperre, etc. schreibe, dann bedeutet das selbstverständlich mit entsprechenden Anträgen und verkehrsrechtlichen Anordnungen durch die Behörden.
Mit den neuen bzw. inzwischen auch schon wieder etliche Monate alten Arbeitsschutzrichtlinien ist es ein leichtes den zuständigen Beamten, deren Dienstherr nicht selten auch gleich der Bauherr ist, der die Musik soweit nicht von vorneherein ausgeschrieben über Nachträge bezahlt so auf die Füße zu steigen, dass entsprechende Genehmigungen z.B. für ne Vollsperre nur ein Formalie sind.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 30. Januar 2020 um 09:33:11 Uhr:
Oder hier (am nächsten Tag standen dort einige PKW mit auswärtigen Kennzeichen, vmtl. der Partybesuch des Anwohners):
Kann Ich dafür belangt werden, wenn Ich die Leiter und das Faß beiseite stelle und mein Fahrzeug trotzdem da parke ?!
Nein
(im Gegenteil!)
was natürlich passieren kann: dass der Aufsteller mit vollkrassem Bruder kommt