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Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 10:31

Hallo zusammen,

mein erster Talk mit Euch.

Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).

Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.

Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.

Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....

Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.

Danke und Grüße in die Runde

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:

 

Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao

Ratoncita

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

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am 28. Januar 2020 um 12:53

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 11:50:10 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Januar 2020 um 11:46:42 Uhr:

aber bei sagen wir 10 Leuten die da blockiert haben kommen dennoch keine 12.000 Euro zusammen...

Aber 1200,- ;)

Gruß Metalhead

naja- man kann aber nicht von 10 Leuten JEWEILS 1200 Euro also 12.000 einfordern - oder wird da das Große Geschäft gemacht?

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 28. Januar 2020 um 13:44:27 Uhr:

ich würde auch erst einmal prüfen, ob die Verbotsschilder überhaupt beantragt und korrekt aufgestellt waren. Was ich hier in Hannover teilweise sehe, lässt mich vermuten, dass die Umzugsunternehmen sich selber Schilder ausdrucken (sehen nämlich genau so aus!) und die hinstellen ohne sie entsprechend genehmigt bekommen zu haben.

Wäre ja auch ein schönes Geschäftsmodell. Einfach ein paar Schilder aufstellen, nächsten Tag hin und wer dort parkt, abschleppen lassen. Danach kommt der nette Anwalt und schreibt die Rechnungen. Damit kann man mehr Geld verdienen als mit der Spedition selbst.

Mein Sohn hatte sein Auto ordentlich geparkt, eine Anwohnerparkerlaubnis war im Wagen gut sichtbar ausgelegt.

Als er mit seinem Auto fahren wollte, war es weg. Ein Anruf bei der Polizei ergab, dass es von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt worden war, weil ein Parkverbot wegen eines Umzugs aufgestellt gewesen war.

Von diesem Verbot wusste er nichts, da er etliche Tage nicht bei seinem Auto war. Die Polizei meinte, man muesse alle paar Tage nach seinem Eigentum sehen...

Das Fahrzeug wurde ohne das Mitwirken der Polizei abgeschleppt und konnte nur durch Begleichen von etwa 260 € vom Abschlepper ausgeloest werden.

Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 28. Januar 2020 um 13:44:27 Uhr:

ich würde auch erst einmal prüfen, ob die Verbotsschilder überhaupt beantragt und korrekt aufgestellt waren. Was ich hier in Hannover teilweise sehe, lässt mich vermuten, dass die Umzugsunternehmen sich selber Schilder ausdrucken (sehen nämlich genau so aus!) und die hinstellen ohne sie entsprechend genehmigt bekommen zu haben.

@Reaver1988

Der TE wurde doch vom OA raus geklingelt.

Das werden die nicht machen, wenn irgendwelche ungenehmigten Schilder irgendwo rum stehen.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:

 

Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao

Ratoncita

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 28. Januar 2020 um 14:05:46 Uhr

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

1. Ist ein Halter tatsaechlich gesetzlich verpflichtet, alle paar Tage nach seinem Auto zu sehen? Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus? Muss dann ein Aufpasser angeheuert werden?

2. Ich habe mich nicht "kuenstlich aufgeregt", sondern lediglich berichtet, wie sich ein Abschleppunternehmen einen "Auftrag" (von wem eigentlich?) verschafft hat.

3. Von "Abzocke" habe ich nichts geschrieben.

Woher nimmst Du Deine Wortwahl?

Ciao

Ratoncita

 

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:

1. Ist ein Halter tatsaechlich gesetzlich verpflichtet, alle paar Tage nach seinem Auto zu

sehen? Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus? Muss dann ein Aufpasser angeheuert werden?

ja. Die Rechtsprechung geht von mindestens alle 72 Stunden aus.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Januar 2020 um 13:53:49 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 11:50:10 Uhr:

 

Aber 1200,- ;)

Gruß Metalhead

naja- man kann aber nicht von 10 Leuten JEWEILS 1200 Euro also 12.000 einfordern - oder wird da das Große Geschäft gemacht?

Ich denke, man kann von allen die fehlerhaft geparkt haben (wenn das so war!) den vollen Schadenersatz fordern. Denn alle Störer haften als Gesamtschuldner nach § 426 BGB.

Und klar, 1.200,00 € (brutto) kommen schnell zusammen, wenn ein paar Leute bspw. eine Stunde nicht ausladen können, weil erst alle Fahrzeuge zur Seite gestellt werden müssen. Das geht ja über Halterermittlung, Kontaktaufnahme usw. Auch die Mietdauer des Umzugtransporters könnte verlängert sein dadurch.

Wenn der TE dazu keine Kostenaufstellung erhalten hat, dann würde ich die auch erstmal anfordern, wie es @Kai R. schon geschrieben hat. Es ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass diese Kosten auch nachgewiesen werden können. Und dann ist es ein ganz normaler Schadenersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung.

am 28. Januar 2020 um 13:17

Ja, es muss auch jemand bei Urlaub oder Krankheit nach dem Fahrzeug schauen. Eigentlich ganz klar. Oder was soll passieren, wenn jemand 4 Wochen im Urlaub ist?

Zitat:

@NOMON schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:44 Uhr:

Denn alle Störer haften als Gesamtschuldner nach § 426 BGB.

richtig, aber dann gibt es einen Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:

 

1. Ist ein Halter tatsaechlich gesetzlich verpflichtet, alle paar Tage nach seinem Auto zu sehen?

yep

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:

Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus? Muss dann ein Aufpasser angeheuert werden?

Das bleibt dem Halter überlassen, da hat der Gesetzgeber keine Einschränkungen vorgesehen.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:

....

2. Ich habe mich nicht "kuenstlich aufgeregt", sondern lediglich berichtet, wie sich ein Abschleppunternehmen einen "Auftrag" (von wem eigentlich?) verschafft hat.

......

Meistens über das OA, auf Privatgrund auch gerne durch den Eigentümer. Aber wenn die kommunalen Regeln es hergeben auch gerne alleinverantwortlich, siehe Berlin und den BVG.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Januar 2020 um 13:53:49 Uhr:

naja- man kann aber nicht von 10 Leuten JEWEILS 1200 Euro also 12.000 einfordern - oder wird da das Große Geschäft gemacht?

Ach so, ja das stimmt. Aber das wird sicherlich versucht.

Ich würde mal bei den anderen Falschparkern (falls bekannt) rumfragen ob die auch was bekommen haben.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:

1. Ist ein Halter tatsaechlich gesetzlich verpflichtet, alle paar Tage nach seinem Auto zu sehen? Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus? Muss dann ein Aufpasser angeheuert werden?

Ja, ist er!

Paradebeispiel Bauschnittarbeiten Halter im Urlaub:

1. Haltverbot aufgestellt

2. Nach 3 Tagen (vor Beginn der Arbeiten), Auto vom Schlepper auf die andere Straßenseite versetzt

3. Baumschneidearbeiten auf der einen Seite durchgeführt

4. Halteverbotsschilder auf der anderen Seite aufgestellt

5. Siehe 2

--> Der Halter durfte zwei mal Abschleppkosten zahlen und das Auto stand genau da wo er es abgestellt hatte.

Gruß Metalhead

Zitat:

@NOMON schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:44 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Januar 2020 um 13:53:49 Uhr:

naja- man kann aber nicht von 10 Leuten JEWEILS 1200 Euro also 12.000 einfordern - oder wird da das Große Geschäft gemacht?

... Wenn der TE dazu keine Kostenaufstellung erhalten hat, dann würde ich die auch erstmal anfordern, wie es @Kai R. schon geschrieben hat. Es ist aber keineswegs ausgeschlossen, dass diese Kosten auch nachgewiesen werden können. Und dann ist es ein ganz normaler Schadenersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung.

Warum soll der TE eine Kostenaufstellung anfordern? Der Rechnungssteller hat die Aufgabe, eine korrekte Rechnung zu verscheicken. Ohne korrekte Rechnung würde ich gar nichts machen.

Wenn ich auf jede Rechnung reagiere, die in meinem Posteingang liegt, wäre ich am 3ten des Monats pleite.

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