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Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 10:31

Hallo zusammen,

mein erster Talk mit Euch.

Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).

Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.

Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.

Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....

Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.

Danke und Grüße in die Runde

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:

 

Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao

Ratoncita

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

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Wird denn in dem Schreiben der Mehraufwand genauer beschrieben? Denn ich denke, nicht du musst beweisen, dass die Spedition keinen Mehraufwand (oder zumindest keinen, der 1200€ rechtfertigt) hatte, sondern die müssen beweisen, dass sie einen hatten. Und ein Telefonat mit der Polizei/Ordnungsamt dauert keine 7 Minuten. Die Frage ist auch, ob du wirklich behindert hast, oder ob die trotzdem einfach schon mal zum Arbeiten angefangen haben

Ist der Forderung eine detailierte Aufstellung beigefügt? Wann fing das Parkverbot an? Wann bist Du weggefahren?

10 Möbelpacker die mit 3 LKWs stehen und warten, da kommt schon was zusammen.

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 10:45

@therealrob: Die Spedition war fleißig am Arbeiten als ich eingetroffen bin, es hat vielleicht 20 - 30 min gedauert bis ich weg war ( Problem war das die Karre nicht angesprungen ist , Batterie leer ).

Die Spedition kann doch alles mögliche behaupten ( zweiter LKW etc. ).

Moin!

Der Mehraufwand für ein dort sehendes Fahrzeug ist schon deutlich. Ob er das letztlich überhaupt fordern darf, ist zu überprüfen. (...) und wenn der TS in der Zeit nicht vor Ort war, ist auch zu prüfen, ob im überhaupt die Nachricht erreicht hat, um sein Fahrzeug dort weg zu stellen?

Letzteres würde ich erst einmal selbst überprüfen, was allerdings auch für die Erteilung des Knöllchen gilt, und einen freundlichen Brief schreiben. Wenn die Sache dadurch nicht abgewendet werden kann, RA hinzuziehen.

G

Hallo,

Irgendetwas passt nicht so ganz.

Du wurdest rausgeklingelt und dein Auto stand urplötzlich in einer Parkverbotszone.

Wenn man sein Auto parkt sollte man schon darauf achten ob sich an

den Gegebenheiten etwas ändert.

Selbst wenn du im Urlaub gewesen wärst hättest du in einer Parkverbotszone gestanden.

Ob die Spedition von dir Geld verlangen kann das kann dir bestimmt ein Anwalt sagen.

Seelze 01

am 28. Januar 2020 um 10:46

Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. Januar 2020 um 11:38:40 Uhr:

Ist der Forderung eine detailierte Aufstellung beigefügt? Wann fing das Parkverbot an? Wann bist Du weggefahren?

10 Möbelpacker die mit 3 LKWs stehen und warten, da kommt schon was zusammen.

aber bei sagen wir 10 Leuten die da blockiert haben kommen dennoch keine 12.000 Euro zusammen...

also die Aufstellung wäre interessant und wie lange blockiert war!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Januar 2020 um 11:46:42 Uhr:

aber bei sagen wir 10 Leuten die da blockiert haben kommen dennoch keine 12.000 Euro zusammen...

Aber 1200,- ;)

Gruß Metalhead

1.200,-

Zitat:

@Karli-26 schrieb am 28. Januar 2020 um 11:45:14 Uhr:

Die Spedition kann doch alles mögliche behaupten ( zweiter LKW etc. ).

Grundsätzlich sind Halteverbote auch gültig, wenn sie eingerichtet wurden nachdem ein Fahrzeug dort abgestellt wurde. Üblicherweise werden die Schilder ja auch eine gewisse Zeit vor dem Inkrafttreten des Verbots aufgestellt.

 

Die Forderung und auch ihre Höhe muss die Spedition allerdings belegen. Wenn z.B. der LKW wegen Dir 10 m weiter abgestellt wurde und aufgrund des längeren Tragewegs ein höherer Zeitbedarf von (in Summe) x Minuten entstanden ist, dürfen auch nur diese x Minuten in Rechnung gestellt werden. Irgendwelche Aufwandspauschalen für Mitarbeiter der Spedition selbst können gar nicht berechnet werden. Das Gehalt des Mitarbeiters, der Dir hinterher telefoniert hat, hätte die Spedition ja auch zahlen müssen, wenn er Dir nicht hinterher telefoniert hätte (so genannte Sowiesokosten).

Grundsätzlich ist der Anspruch begründbar. Ob er auch in der Höhe begründet ist, kann man nur im Einzelfall nachprüfen. Der RA verlangt natürlich erst einmal den Maximalbetrag, auch weil seine Rechnung dann höher ausfällt (die er von Dir auch noch eintreiben wird).

Ist der Forderung eine Aufstellung beigefügt, die die Summe begründet? Wenn nicht würde ich die erst einmal verlangen, das kannst Du noch ohne Anwalt. Weiterhin würde ich um die Nachweise bitten, dass die Schilder mindestens 72h vor der Arbeit dort aufgestellt wurden. Dazu muss es Protokolle geben. Mach dem Anwalt erst einmal Arbeit, das macht es unattraktiv für ihn. Dann würde ich inhaltlich daran arbeiten, die Aufstellung zu widerlegen. Auch das kannst Du besser als der Anwalt. Und dann würde ich der Forderung begründet widersprechen. Das kann ein Anwalt besser als Du.

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 11:10

Vielen Dank an Alle, eine Aufstellung ist nicht beigefügt. Diese werde ich jetzt erstmal anfordern.

Ich werde weiter berichten....

Grüße Karli-26

@Karli-26 "Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen."

-und dann von jedem 1200.-?

Vielleicht auch mal Kontakt mit den anderen aufnehmen.

Außerdem hört sich dein Text an, als wurde da gar keiner behindert.

Da ist wirklich klärungsbedarf.

Ohne detailierte Kostenaufstellung ist die ganze Rechnung doch sinnlos. Prinzipiell kann man auch nichts tun und abwarten, was der Spedition noch alles einfällt. Erst beim Mahnbescheid reagieren, der mit so einer Rechnung wohl nie kommen wird. Einfach pauschal jetzt 1200€ zahlen ist das Dümmste, was man machen kann.

ich würde auch erst einmal prüfen, ob die Verbotsschilder überhaupt beantragt und korrekt aufgestellt waren. Was ich hier in Hannover teilweise sehe, lässt mich vermuten, dass die Umzugsunternehmen sich selber Schilder ausdrucken (sehen nämlich genau so aus!) und die hinstellen ohne sie entsprechend genehmigt bekommen zu haben.

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