Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition
Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.
Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).
Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.
Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.
Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....
Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.
Danke und Grüße in die Runde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:
Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....Ciao
Ratoncita
Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)
138 Antworten
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 28. Februar 2020 um 16:21:59 Uhr:
RA: ".....Es entstand ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zwei Stunden für drei Fahrer sowie zehn Träger und zwei verantwortliche Projektleiter. "(Zitat Ende)
Jetzt hab ich aber 10min gebraucht um den Lachanfall zu überwinden.
Zwei Projektleiter für einen Umzug. 😁😁😁😁
Danke für das Update.
Gruß Metalhead
Wenn da wirklich zwei Projektleiter zu gegen waren, wundert mich nicht, dass es zu dem Mehraufwand kam. Ein Projektleiter ist schlimm genug (ich darf das sagen, bin selber einer), aber zwei davon, da kann ja nichts mehr funktionieren!!! 😁
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 28. Februar 2020 um 16:21:59 Uhr:
RA: ".....Es entstand ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zwei Stunden für drei Fahrer sowie zehn Träger und zwei verantwortliche Projektleiter. "(Zitat Ende)
Ist da eine Firma umgezogen oder der König von Deutschland? 😉
3 Fahrer bedeutet 3 Umzugsfahrzeuge und 2 Projektleiter halte ich für ein Gerücht.
Lass ihn doch klagen...😁
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Würde mich jetzt schon sehr gerne einmal interessieren, Wer oder Was genau dort umgezogen ist, wenn zwei "Projektleiter" hier anwesend sein müssen ?!
Desweiteren frage Ich mich, wie hier die Umzugsfirma eine Mehraufwandsentschädigung von 1200 Euro von @Karli-26 einklagen möchte, obwohl die Umzugsarbeiten stattgefunden haben.
Wenn der Umzug tatsächlich so aufwändig gewesen sein muß, warum lässt die Umzugsfirma die Fahrzeuge, welche in dem für den Umzug ausgeschilderten Halteverbotsbereich nicht vorab abschleppen.
Stattdessen werden die Arbeiten für den Umzug fleisig gestartet und hinterher wird geklagt.
Von mir würde der Anwalt der Umzugsfirma nicht mal das Schwarze unter meinem Fingernagel bekommen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Februar 2020 um 09:14:10 Uhr:
Wenn der Umzug tatsächlich so aufwändig gewesen sein muß, warum lässt die Umzugsfirma die Fahrzeuge, welche in dem für den Umzug ausgeschilderten Halteverbotsbereich nicht vorab abschleppen.
Weil sie das nicht muss. Sie hat sich drauf verlassen, dass dort (k)einer steht. Eine erfahrene Umzugsfirma hat bereits Erfahrung, dass dort immer wieder welche stehen können.
Nun kann man spekulieren, ob die Umzugsfirma die Falschparker bereits eingeplant hat, um mit dem Schadensersatz eine Extraeinahme zu bekommen. Deshalb steht das "k" auch in klammern.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Februar 2020 um 19:56:07 Uhr:
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 28. Februar 2020 um 16:21:59 Uhr:
RA: ".....Es entstand ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zwei Stunden für drei Fahrer sowie zehn Träger und zwei verantwortliche Projektleiter. "(Zitat Ende)
Jetzt hab ich aber 10min gebraucht um den Lachanfall zu überwinden.
Zwei Projektleiter für einen Umzug. 😁😁😁😁Danke für das Update.
Gruß Metalhead
Die meine "ProjektleiterN", wahrscheinlich Möbelaufzüge ...
...bei dem was man heute in der Regel so als arbeitendes Personal bekommt brauchste schon genügend Aufsichtspersonal... wobei hier die Qualitäten auch auf dem absteigenden Ast sind.
2 Projektleiter sind nicht zu wenig... einer kann Lesen, der andere Schreiben und der 3. fehlt entweder noch oder es ist ein Auftrag wo man nix Rechnen muß. 😁😁😁
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Februar 2020 um 09:58:06 Uhr:
Weil sie das nicht muss. Sie hat sich drauf verlassen, dass dort (k)einer steht. Eine erfahrene Umzugsfirma hat bereits Erfahrung, dass dort immer wieder welche stehen können.Nun kann man spekulieren, ob die Umzugsfirma die Falschparker bereits eingeplant hat, um mit dem Schadensersatz eine Extraeinahme zu bekommen. Deshalb steht das "k" auch in klammern.
Kommt drauf an, ob das Halteverbot für die Umzugsarbeiten rechtzeitig und fristgerecht ausgeschildert wurde ?!
Wenn heut ein Umzugsunternehmen ein Halteverbot ausschildert, können sie nicht davon ausgehen, daß am nächsten Tag alles frei ist.
Um so verwunderlicher ist es jedenfalls nach wie vor, daß die Umzugsarbeiten trotzdem stattgefunden haben, obwohl @Karli-26 das Auto weggestellt hat und dennoch soll Er an den Anwalt der Umzugsfirma 1200 Euro bezahlen für Mehraufwand, den es so ja eigentlich gar nicht gegeben hat.
Und was wird hier unter Mehraufwand verstanden... mussten die Möbelpacker die Gegenstände 200 Meter weit tragen oder geht es hier nur um 5 Meter ?
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 28. Februar 2020 um 16:21:59 Uhr:
Hallo zusammen,
mein Update zu der Sache.ICH: per Mail den RA nach dem Mehraufwand gefragt
RA: ".....Es entstand ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zwei Stunden für drei Fahrer sowie zehn Träger und zwei verantwortliche Projektleiter. "(Zitat Ende)
ICH: Antwort "..... den zeitlichen Mehraufwand möchte ich bestreiten.....Weiterhin möchte ich zvilrechliche Vermögensansprüche Ihrer Mandanschaft anzweifeln." (Zitat Ende)
RA:".....Die Forderung bleibt bestehen, diese ist ausreichend begründet und wird gerichtlich durchgesetzt, wenn nicht eine Zahlung bis zum 09.März 2020 (eingehend) erfolgt.
So ist der Stand bis heute, ich werde es darauf ankommen lassen, gestärkt durch Euren Hinweis zum Urteil vom Bundesgerichtshof.
Ich werde weiter berichten....
Grüße
Ich drück dir fest die Daumen. Hoffentlich kommen die damit nicht durch.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:27 Uhr:
ja. Die Rechtsprechung geht von mindestens alle 72 Stunden aus.
Und was ist, wenn Ich im Urlaub bin und Ich mein Fahrzeug bei der Versicherung als alleiniger Fahrer angegeben habe ?!
Dann fahre auch nur Ich damit ! Und nicht der Nachbar, den man hätte beauftragen müssen regelmäßig nach meinem Fahrzeug zu schauen und gegebenenfalls wegzufahren.
Andere Situation.
Ich beauftrage meinen Nachbarn, hinterlasse bei Ihm den Autoschlüssel und der muß dringend auch weg.
Nö mache Ich nicht.
...es ist dein Auto und damit dein Problem, dich darum zu kümmern - mußt halt entweder jemanden Zuverlässigen damit beauftragen nach dem Fahrzeug zu sehen und es ggf. umzusetzen oder du kannst dir alternaiv auch irgendwo einen privaten Stellplatz kaufen / mieten und das Fahrzeug dort abstellen.
Der Quatsch mit dem Thema "als alleiniger Fahrer bei der Versicherung angegeben und kein anderer darf fahren" hält sich anscheinend hartknäckigst in den Köpfen... ich frage mich wie solche Leute denken, wenn nach einer Reparatur eine Probefahrt gemacht wird, oder der eigentliche Fahrer wegen Alkohol, Krankheit, etc. etc. ausgefallen ist oder eine längere Urlaubsfahrt ansteht und statt eines übermüdeten Fahrers mehrere Fahrer zur Verfügung stehen & auch fahren oder wenn das Auto verkauft werden soll und der Käufer eine Probefahrt machen will.
In begründeten Ausnahmefällen & nicht regelmäßiger Nutzung ist es nämlich absolut kein Problem, wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug bewegt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Februar 2020 um 14:21:07 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:27 Uhr:
ja. Die Rechtsprechung geht von mindestens alle 72 Stunden aus.Und was ist, wenn Ich im Urlaub bin und Ich mein Fahrzeug bei der Versicherung als alleiniger Fahrer angegeben habe ?!
Dann fahre auch nur Ich damit ! Und nicht der Nachbar, den man hätte beauftragen müssen regelmäßig nach meinem Fahrzeug zu schauen und gegebenenfalls wegzufahren.
Andere Situation.
Ich beauftrage meinen Nachbarn, hinterlasse bei Ihm den Autoschlüssel und der muß dringend auch weg.Nö mache Ich nicht.
Dann leb mit den Problemen daraus. Bist Du alleiniger Fahrer - musst Du Dein Fahrzeug während des Urlaubes so verwahren dass es keine Gefahr / kein Hindernis darstellen wird. Ende.
Fahr mit dem Auto in den Urlaub oder stell es auf einem privaten Grundstück ab.
Schon ist das Problem gelöst.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Februar 2020 um 14:21:07 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:27 Uhr:
ja. Die Rechtsprechung geht von mindestens alle 72 Stunden aus.Und was ist, wenn Ich im Urlaub bin und Ich mein Fahrzeug bei der Versicherung als alleiniger Fahrer angegeben habe ?!
Dann fahre auch nur Ich damit !
Die Bestimmungen dazu sind recht breit gefasst, das darfst Du also ausgestalten wie Dir beliebt.
Bei meiner Versicherung sind nur regelmässig Fahrer anzugeben.