Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition
Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.
Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).
Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.
Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.
Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....
Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.
Danke und Grüße in die Runde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:
Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....Ciao
Ratoncita
Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)
138 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 16:53:23 Uhr:
schönes Urteil. Damit ändere ich meine Meinung, dass die Ansprüche dem Grunde nach begründet sind.
Hä?
Gruß Metalhead
Irgendwie ist die ganze Situation doch sehr verworren. Im ersten Post schreibst du das während deiner Abwesenheit eine halteverbotszone eingerichtet worden ist. Im nächsten Satz schreibst du das das Ordnungsamt dich aus dem Bett geklingelt hat. Demnach folgere ich das du doch zuhause warst und nicht abwesend. Wenn du zuhause warst musst du die Schilder ignoriert haben weil diese Schilder mindestens 2 mal aufgestellt sein müssen und zwar vom Anfang bis zum Ende des Halteverbots. Und das mindestens 3 Tage im Vorraus! Ich selbst arbeite in einer Spedition und kann versichern das mit der Rechnung des RA oder mit diesem Post was nicht stimmt. Wenn wir die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen müssen weil wir nicht laden oder entladen können sind diese in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten vor Ort und kümmern sich darum. 1200 Euro würde es vielleicht kosten wenn sich der Umzug dadurch um 24 Stunden verzögern würde.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 17:05:07 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 16:53:23 Uhr:
schönes Urteil. Damit ändere ich meine Meinung, dass die Ansprüche dem Grunde nach begründet sind.
Hä?Gruß Metalhead
Dem Grunde nach: ob die Ansprüche als solche gerechtfertigt sind.
Der Höhe nach: ob die Anspruchhöhe gerechtfertigt ist.
Mal ein ganz andere Frage:
Warum wird die Rechnung überhaupt per Anwalt übermittelt, der dann auch noch seine Gebühren draufschlägt?
Meines Wissens wird die Rechnung von der Spedition gestellt und erst bei Zahlungsverzug wird der Anwalt eingeschaltet.
So könnte ja jeder seine Rechnung per Anwalt verschicken, der dann auch daran verdient. Ist diese Vorgehensweise überhaupt Rechtskonform?
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Gibt es denn Aufstell-Protokolle zu den Haltverboten und ggf. Fotos der Beschilderung?
Möglicherweise war letztere fehlerhaft, wodurch sich die Frage nach möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen garnicht erst stellt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. Januar 2020 um 18:47:54 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 17:05:07 Uhr:
Hä?Gruß Metalhead
Dem Grunde nach: ob die Ansprüche als solche gerechtfertigt sind.
Der Höhe nach: ob die Anspruchhöhe gerechtfertigt ist.
In Rätseln du sprichst.
Gruß Metalhead
...was soll daran falsch sein, ein einfaches Park- oder Halteverbot ist ja fast idiotensicher... das schafft i.d.Regel selbst jeder Hilfsarbeiter noch.
Da stellt der Bauleiter oder in der Spedition der Chef oder Disponent bei der Gemeinde bei der zuständigen Abteilung -muß man sich immer etwas durchfragen, weil das in jeder Gemeinde etwas anders geregelt ist bzw. jemand anderes zuständig ist... nicht immer unbedingt das Ordnungsamt- einen entsprechenden Antrag für Sondernutzung, Einrichtung einer Baustelle oder auch einfach ein Park-/Halteverbot.
Daraufhin bekommt man einen kostenpflichtigen Bescheid, sowie meist vom Straßenverkehrsamt eine verkehrsrechtliche Anordnung. Da steht genau drin welche Schilder, Absicherungsbaken, Blinklichter, Ampeln, etc. etc. man an welcher Stelle aufzustellen hat... oft bzw. bei aufwändigeren Sachen gibts da als Anhang auch noch einen sog. Bechilderungsplan dazu... das kann auch mal ein google maps Luftbild sein, wo irgendein Beamter mitm Filzstift die Umleitungsschilder, Sperrschilder, etc. reingezeichnet hat.
Außerdem steht bei einem Park- / Halteverbot drin, wie lange vorab die Schilder zu stellen sind... meist, die hier auch schon erwähnten 72 Stunden... wobei das i.d.Regel leicht nachzuweisen ist, da man mindestens die 2-3 Arbeiter als Zeugen hat, welche die Schilder aufgestellt haben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 20:34:21 Uhr:
In Rätseln du sprichst.Gruß Metalhead
Beispiel: es geht darum, ob eine Forderung von 500.-€ berechtigt ist. „Dem Grunde nach berechtigt“ heißt: die Forderung an sich besteht zu Recht, die Summe könnte aber auch anders sein. „Der Höhe nach“ berechtigt heißt: auch der Betrag wird korrekt gefordert.
Ah jetzt ja, danke für die Aufklärung.
Aber das Urteil sagt doch aus, daß eben keine Ansprüche von dritten mit Verstoß gegen die StVo begründet werden können.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 28. Januar 2020 um 19:32:54 Uhr:
Mal ein ganz andere Frage:
Warum wird die Rechnung überhaupt per Anwalt übermittelt, der dann auch noch seine Gebühren draufschlägt?
Meines Wissens wird die Rechnung von der Spedition gestellt und erst bei Zahlungsverzug wird der Anwalt eingeschaltet.
So könnte ja jeder seine Rechnung per Anwalt verschicken, der dann auch daran verdient. Ist diese Vorgehensweise überhaupt Rechtskonform?
Ja, das ist zunächst erstmal nicht verboten. Anwaltskosten müssen aber nur bezahlt werden, wenn die Einschaltung wirklich nötig war. Bei normalen Unternehmen darf man annehmen, dass diese auch selbst in der Lage sind Rechnungen und Mahnungen zu schreiben. Somit wären die Anwaltsgebühren ebenfalls nicht durchsetzbar aus meiner Sicht.
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Januar 2020 um 20:36:42 Uhr:
...was soll daran falsch sein, ein einfaches Park- oder Halteverbot ist ja fast idiotensicher... das schafft i.d.Regel selbst jeder Hilfsarbeiter noch.
Nicht wirklich.
- die Schilder müssen der StVO entsprechen (ist oft nicht der Fall)
- bei Seitenstreifen muss das Haltverbot auf diesen erweitert werden (wird oft nicht bedacht)
- Zeitangaben müssen auf ordentlichen Zusatzzeichen vermerkt sein, nicht auf ausgedruckten Zetteln oder handschriftlich auf die Schilder gekritzelt.
- der räumliche Geltungsbereich muss in der verkehrsrechtlichen Anordnung genau vermerkt sein und vor Ort auch eingehalten werden. Eigenmächtige Abweichungen, z.B. indem das Schild um eine Fahrzeuglänge versetzt wird, sind unzulässig.
Es geht nicht darum, ob ein Schild dasteht, sondern ob dieses auch die entsprechende Wirkung entfaltet. Und das ist bei den meisten Umzügen und auch bei den meisten Baustellen eher nicht der Fall. Das die Behörden dennoch tätig werden, liegt oft in deren Unkenntnis der Rechtslage. Es gibt Behörden, die fertigen die benannten Zusatzzeichen-Zettel sogar selbst an und bekunden den Verstoß gegen die ihnen obliegenden Ausführungs- und Aufstellvorschriften sogar mit einem Behördenstempel auf dem Schild. Soviel dazu.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 28. Januar 2020 um 20:52:53 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 28. Januar 2020 um 19:32:54 Uhr:
Mal ein ganz andere Frage:
Warum wird die Rechnung überhaupt per Anwalt übermittelt, der dann auch noch seine Gebühren draufschlägt?
Meines Wissens wird die Rechnung von der Spedition gestellt und erst bei Zahlungsverzug wird der Anwalt eingeschaltet.
So könnte ja jeder seine Rechnung per Anwalt verschicken, der dann auch daran verdient. Ist diese Vorgehensweise überhaupt Rechtskonform?Ja, das ist zunächst erstmal nicht verboten. Anwaltskosten müssen aber nur bezahlt werden, wenn die Einschaltung wirklich nötig war. Bei normalen Unternehmen darf man annehmen, dass diese auch selbst in der Lage sind Rechnungen und Mahnungen zu schreiben. Somit wären die Anwaltsgebühren ebenfalls nicht durchsetzbar aus meiner Sicht.
Vermutlich wurde der Anwalt für die Halterabfrage des Fahrzeuges benötigt. Die Firma bekommt ja nicht so ohne weiteres den Halter zum Kennzeichen raus?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 28. Januar 2020 um 21:04:59 Uhr:
- Zeitangaben müssen auf ordentlichen Zusatzzeichen vermerkt sein, nicht auf ausgedruckten Zetteln oder handschriftlich auf die Schilder gekritzelt.
Gilt dann die komplette Kombination nicht oder nur das Zusatzzeichen? Theoretisch müsste das Halteverbot dann ja unlimitiert gelten. Kann ein falsches Schild also ein anderes aufheben?
Andernfalls klebe ich im Halteverbot nächstes mal einen Zettel drunter, nur von 23 bis 24 Uhr und parke dann legal. :P
Nein, weil ein 365/24/7 Haltverbot ist ja nicht angeordnet. Dazu auch folgendes:
https://www.moz.de/.../
Zitat:
Das Verwaltungsgericht Bremen hat sich 2013 mit einem solchen Fall (AZ.: 5K181/11) beschäftigt: Es stellte klar, dass Zettel als Schilder unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führte es aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 29. Januar 2020 um 01:16:46 Uhr:
Zitat:
Das Verwaltungsgericht Bremen hat sich 2013 mit einem solchen Fall (AZ.: 5K181/11) beschäftigt: Es stellte klar, dass Zettel als Schilder unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führte es aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.
Da müssten ja für jedes Temporäre Halteverbot neue Schilder gefertigt werden.
Bei uns im Bauhof gibt's die Zusatzzeichen (weiße Reflektierende Tafel mit schwarzem Rand) mit einer Aussparung für einen Zettel (auf dem dann die Einschränkung gedruckt wird).
Ist sowas dann zulässig?
Gruß Metalhead