Halogenlampenverbot: Betrifft das auch Autofahrer?
Ab September 18 tritt ja das Halogenlampen Verbot in Kraft heißt es dürfen keine neuen Lampen mehr Produziert werden. Betrifft das auch die Halogen Lampen für das KFZ? Wäre ja ein wenig unsinnig da ja LED Lösungen verboten sind.
Wer weiß genaues. Ich hab auf verschiedensten Seiten gar nichts oder nur einen kleinen Teil und wieder Sprüche gefunden. Wäre nett wenn jemand genaueres sagen könnte.
Beste Antwort im Thema
Ja, gelegentlich 😉
Das Glühlampenverbot für Haushaltslampen betrifft nicht Lampen fürs KFZ.
108 Antworten
Es wird schon seinen Grund haben, dass sich in Brüssel mehr als 20.000 gutbezahlte Lobbyisten herumtreiben.
Ja, die werden aber eher von der etablierten Industrie bezahlt als von irgendwelchen imaginären Wesen..
Ich verzichte zu Hause schon auf Beleuchtungen jeder Art- wenn ich das Ceranfeld voll aufdrehe, reicht das Licht auch um sich grob zu orientieren...
Im Auto mache ich das Licht auch erst an, wenn es wirklich nicht anders geht- und am besten auch nur Standlicht.
Jeder sollte seinen Beitrag für die Umwelt leisten! Und Beleuchtung ist da definitv die größte Energieverschwendung überhaupt! Gut, dass wir so verantwortungsvolle Politiker haben!
Zitat:
@giantdidi schrieb am 29. August 2018 um 16:42:11 Uhr:
Da gibt es aber durchaus größere Energieverschwender als Glühlampen, die nicht verboten sind.
Wann kommt endlich das überfällige, sehr sinnvolle Verbot von SUV-Fahrzeugen? Für Bauern mit mehr als 10 Kühen oder 100 Schweinen, bzw. für Fahrer mit nachgewiesenem Mikropenis, könnte ja eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden.Als das Glühlampenverbot eingeführt wurde, war die Alternative giftige Quecksilberlampen, die ein sehr unangenehmes Licht verbreiteten.
Mittlerweile gibt es einigermaßen brauchbare LEDs. Aber wenn man einen alten Leuchter, der zum Rest der Wohnung passt, behalten will, sind die nicht immer eine Alternative.
Mag ja bei einigen Verständnis Applaus;-)) hervorrufen! Aber was ist dann mit den viel zu vielen "übermotorisierten" Fahrzeugen, gerade auf deutschen Straßen?! Wie sieht es da mit dem Phallus aus ;-))😁
SUV oder auch Geländewagen haben doch auch ihren "erhöhten" Nutzen für die Eigner (natürlich nicht immer genutzt) und ein rassiger Sportwagen ist da noch viel weniger als "Nutzfahrzeug" zu sehen (sinnloser). Trifft praktisch aber auf alle KFZ zu die eine PS-Grenze überschreiten (genauer: Leistungsgewicht), insbesondere wenn das Teil dann eh bei 250 Km/h abgeregelt wird🙄.
Höhere Beschleunigungsreserven sind natürlich erst mal positiv zu betrachten, wenn "vernünftig" eingesetzt, aber Verbrauchstechnisch dann doch eher "mehr" Ressorcen vernichtend.
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Da wirds noch viele Optimierungen geben (müssen), bis 7 Mrd Menschen Auto fahren. Aber eine rollende Schrankwand fällt einem da eben eher auf als was unter der Haube. 🙂
Das mag ja stimmen, mit der Schrankwand, dennoch bleibe ich dabei. Ein SUV ist nicht deswegen "automatisch" eine spritsaufende Elefantenkuh und ein Sportwagen ein "vernünftiges" Sparmobil und müsste man dann auch "verbieten", insbesondere die Zweisitzer ;-)). Ökonomisch wie auch ökologisch eigentlich als "verschwenderisches" (Sex ;-)) Spielzeug für Erwachsene einzustufen. Und was ist mit den Van`s und Kleinbussen?
Ein Bauer oder auch ein Bauunternehmer "muss" schon mal ins Gelände, da ist ein "normales" KFZ nicht immer die beste Wahl🙄
Es mangelt ja auch nicht an Nutzfahrzeugen für das entsprechende Gewerbe.
Das Finanzamt weigert sich aber den G63 als Firmenwagen beim Bauer durchgehen zu lassen. In der Finanz und Versicherungsbranche schaut das anders aus.
Vermute Du würdest mit dem Transporter (der vielleicht sonst wo gebraucht wird ;-)) auf die Baustelle kommen und der Bauer eben mit dem Traktor ins Feld (auch super ökologisch ;-)).
Ich würde für meine Hobbys auch keinen "normalen" PKW mehr benutzen wollen, auch mangels (vergleichbarer) Alternativen. Im Gelände spielt auch die Bodenfreiheit manchmal eine Rolle und da happerts es bei einem "normalen" PKW, "bauartbedingt", nun mal erheblich 😉 😁 Bei der Zuladung (Volumen) kann ein "großer" Kombi schon mal mit meinem Fronti mithalten, bei der Nutzlast aber eher nicht ;-)), ohne die "mögliche" Anhängelast dabei noch zu erwähnen ;-))
Zitat:
@toyotahelferlein schrieb am 4. September 2018 um 09:44:47 Uhr:
Höhere Beschleunigungsreserven sind natürlich erst mal positiv zu betrachten, wenn "vernünftig" eingesetzt, aber Verbrauchstechnisch dann doch eher "mehr" Ressorcen vernichtend.
Kommt drauf an. Mein aktueller Z4 braucht weniger Sprit als der vorherige A4. 500 Kilo weniger Gewicht und besserem Cw x A sei es "gedankt". Dass er dadurch sowohl schneller ist als auch besser beschleunigt ist physikalisch kaum zu vermeiden.
Ihr seit alle sehr schlecht informiert. Mein Onkel ist Ministerialrat im Regierungspräsidium und diese Info habe ich von ihm:
Das Halogenlampenverbot, das seit erstem September in Kraft ist, gilt auch für KFZ.
Diese haben zum ersten September damit logischerweise ihre Allgemeine Betriebszulassung verloren.
Es darf also nur noch tagsüber gefahren werden. Wer nachts mit Halogenlicht erwischt wird, bekommt ein Mängelbericht.
Natürlich muss niemand sein Fahrzeug entsorgen deswegen. Es gibt universell nachrüstbare LED Scheinwerfer mit ABE. Die Scheinwerfer sind sehr kompakt und ähneln den Leuchten, die wir von Fahrrädern kennen, also solche, die man am Lenker einclippt. Die sind kleiner als eine Zigarettenschachtel, sind aber ausreichend hell, da sie an der Bordspannung hängen.
Da die Scheinwerfer der Autos zu verschieden sind für eine universelle Einbaulösung gibt es dafür Halter.
Hier beispielsweise ein Halter für Audi.
Dort können die Leuchten installiert werden und sind in der Höhe frei einstellbar.
Es ist wichtig, dass die Scheinwerfer eine ABE haben und die Installation sollte man einer Werkstatt überlassen!
Gruß Metalhead
Zitat:
@Natriumdampflampe schrieb am 4. September 2018 um 21:04:53 Uhr:
Ihr seit alle sehr schlecht informiert. Mein Onkel ist Ministerialrat im Regierungspräsidium und diese Info habe ich von ihm:Das Halogenlampenverbot, das seit erstem September in Kraft ist, gilt auch für KFZ.
Diese haben zum ersten September damit logischerweise ihre Allgemeine Betriebszulassung verloren.Es darf also nur noch tagsüber gefahren werden. Wer nachts mit Halogenlicht erwischt wird, bekommt ein Mängelbericht.
Natürlich muss niemand sein Fahrzeug entsorgen deswegen. Es gibt universell nachrüstbare LED Scheinwerfer mit ABE. Die Scheinwerfer sind sehr kompakt und ähneln den Leuchten, die wir von Fahrrädern kennen, also solche, die man am Lenker einclippt. Die sind kleiner als eine Zigarettenschachtel, sind aber ausreichend hell, da sie an der Bordspannung hängen.
Da die Scheinwerfer der Autos zu verschieden sind für eine universelle Einbaulösung gibt es dafür Halter.
Hier beispielsweise ein Halter für Audi.
Dort können die Leuchten installiert werden und sind in der Höhe frei einstellbar.Es ist wichtig, dass die Scheinwerfer eine ABE haben und die Installation sollte man einer Werkstatt überlassen!
Und das ist KOMPLETTER BULLSHIT. Es gilt der Text der EU-Verordnung 2009/244/EG, volltext unter https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
"Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuch tung von Räumen im Haushalt bestimmt, d. h. dazu, durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegen den Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst werden."
Noch Fragen? Daher gehört deine Aussage in die Kategorie "geistiger Dünnschiss" und zeigt mal wieder, dass jeder Depp was ins Internet stellen kann und sich dabei im Sinne von "Beweis durch Verweis auf höhere Autorität" auf einen Onkel im Regierungspräsidium, Vetter von seiner Friseuse Ihr Bruder oder andere extrem zuverlässige Quellen dieser Art beruft.
Also: VERGESST ES. Nehmt es als mahnendes Beispiel welchen MIST einzelne Beiträge beinhalten können. Das Internet ersetzt nicht den Gebrauch des eigenen Gehirns.
*facepalm*
Zitat:
@GaryK schrieb am 6. September 2018 um 18:39:46 Uhr:
Zitat:
@Natriumdampflampe schrieb am 4. September 2018 um 21:04:53 Uhr:
Ihr seit alle sehr schlecht informiert. Mein Onkel ist Ministerialrat im Regierungspräsidium und diese Info habe ich von ihm:Das Halogenlampenverbot, das seit erstem September in Kraft ist, gilt auch für KFZ.
Diese haben zum ersten September damit logischerweise ihre Allgemeine Betriebszulassung verloren.Es darf also nur noch tagsüber gefahren werden. Wer nachts mit Halogenlicht erwischt wird, bekommt ein Mängelbericht.
Natürlich muss niemand sein Fahrzeug entsorgen deswegen. Es gibt universell nachrüstbare LED Scheinwerfer mit ABE. Die Scheinwerfer sind sehr kompakt und ähneln den Leuchten, die wir von Fahrrädern kennen, also solche, die man am Lenker einclippt. Die sind kleiner als eine Zigarettenschachtel, sind aber ausreichend hell, da sie an der Bordspannung hängen.
Da die Scheinwerfer der Autos zu verschieden sind für eine universelle Einbaulösung gibt es dafür Halter.
Hier beispielsweise ein Halter für Audi.
Dort können die Leuchten installiert werden und sind in der Höhe frei einstellbar.Es ist wichtig, dass die Scheinwerfer eine ABE haben und die Installation sollte man einer Werkstatt überlassen!
Und das ist KOMPLETTER BULLSHIT. Es gilt der Text der EU-Verordnung 2009/244/EG, volltext unter https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
"Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuch tung von Räumen im Haushalt bestimmt, d. h. dazu, durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegen den Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst werden."
Noch Fragen? Daher gehört deine Aussage in die Kategorie "geistiger Dünnschiss" und zeigt mal wieder, dass jeder Depp was ins Internet stellen kann und sich dabei im Sinne von "Beweis durch Verweis auf höhere Autorität" auf einen Onkel im Regierungspräsidium, Vetter von seiner Friseuse Ihr Bruder oder andere extrem zuverlässige Quellen dieser Art beruft.
Also: VERGESST ES. Nehmt es als mahnendes Beispiel welchen MIST einzelne Beiträge beinhalten können. Das Internet ersetzt nicht den Gebrauch des eigenen Gehirns.
Kann dem nur Beipflichten!
Da ja wohl noch fast alle KFZ mit Halogen-Funzeln ausgestattet sind, wäre das ein schlechter Witz und der Aufschrei in der Bevölkerung einem Tsunami gleich. Das wäre zudem schon längst ein Thema für die Headlines ;-))
Vielleicht will er auch so den meist "ilegalen" Verkauf (bzw. deren Einbau) von LED-Scheinwerfern ankurbeln. Wie "jeder" derzeitige Halogen-Scheinwerfer ersetzt werden könnte, sollte der Ministralrat-Neffe 😁🙄 mal mit Fakten belegen.