Halogenfunzeln (bei Neuzulassungen) verbieten?
Ich fahre nun schon bald 20 Jahre erst mit 2 dann mit 4 Rädern duch die Gegend, aber eine Sache hat mich immer schon gestört: Nachts mit Halogenscheinwerfern fahren. In meinen Augen ist das in der heutigen Zeit von Xeon/LED grob fahrlässig. Kleinwagen sind ganz schlimm - teilweise kommen einem da welche mit Funzeln entgegen, dass nicht mal meine Abblendautomatik diese als entgegenkommendes Auto wahrnimmt und ich mich frage wie diese was sehen wollen mit den kleinen Leuchtkreischen auf dem Boden.
Zugegeben, ich habe auch einige wenige gesehen, die wenigstens etwas bessere hatten, aber das ist eher die Ausnahme und ich finde da ist der Gesetzgeber in der heutigen Zeit zu lasch.
Klar es gibt Leute die fast nie bei Nacht fahren, aber das tut hier nichts zur Sache.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@random_user schrieb am 15. Mai 2018 um 22:05:13 Uhr:
Sorry hatte vergessen, auf den Grund hinzuweisen: Es geht darum andere (unbeleuchtete) zu sehen, d.h. Wild, Spaziergänger in teilweise schwarzen Sachen, verwirrte ältere Fahradfahrer ohne Licht/Strahler ... alles schon erlebt und ohne meine damaligen Bi-Xenons würden wohl einige davon heute nicht mehr leben.
Schön das Du seit bald 20 Jahren durch die Gegend fährst.
Ohne die Bi-Xenons hättest Du schon einige Personen überfahren ?
Ich fahre seit nun fast 45 Jahren mit allen Fahrzeugklassen ausser Personenbus und meine ersten Autos hatten nicht einmal Halogen ....
Hab noch NIE einen Fussgänger oder Fahrradfahrer erlegt.
Ich würde Dir raten schnell einen Termin beim Augenarzt zu machen.
117 Antworten
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. Mai 2018 um 08:30:21 Uhr:
....Ach ja laut StVO darf mit Abblendlicht oder heute Fahrlicht nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, auch mit Xenon.
...
Na, damit wirst du wieder einige völlig überraschen, nicht schneller als 50.....
Und das ganze noch im Namen der StVO, die viele nur als Empfehlung betrachten. 😁
Zitat:
@ttru74 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:02:11 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. Mai 2018 um 08:30:21 Uhr:
....Ach ja laut StVO darf mit Abblendlicht oder heute Fahrlicht nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, auch mit Xenon.
...Na, damit wirst du wieder einige völlig überraschen, nicht schneller als 50.....
Und das ganze noch im Namen der StVO, die viele nur als Empfehlung betrachten. 😁
Sicher wird es viele überraschen, es ist ja auch falsch.
Zitat:
§3 StVO Absatz 1
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:14:25 Uhr:
§3 StVO Absatz 1
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Nun, dann macht euch mal daran, und rechnet aus, welche Geschwindigkeit da bei Abblendlicht rauskommt und denkt über "falsch" noch einmal nach..
Siehe letzten Beitrag auf der Seite 2, dieses Threads.
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Richtig - da wird bestätigt, dass man durchaus mit Entfernungsangaben im Sinne der StVO argumentieren kann.
Tatsächlich richtet sich de facto niemand danach; alle fahren viel zu schnell.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 15. Mai 2018 um 23:12:52 Uhr:
Meine Funzeln im Zweitwagen sind bald 19 Jahre alt (eine wurde wohl mal gewechselt?) und haben über 200.000 km auf der Uhr. Ja, die machen wirklich kein Licht mehr und nachts fahre ich nicht schneller als 60 mit Abblendlicht.Mein Erstwagen (Kleinwagen) hat Halogenbirnen und Projektionsscheinwerfer, Baujahr 2017 und das Licht geht mehr als in Ordnung.
Man sollte hier nicht zu sehr verallgemeinern.
Würde ich beim alten mal die Scheinwerfer aufpolieren und neue Birnen (hellere, die nicht 20 Jahre halten) reinmachen, wäre das wohl ein Unterschied wie Tag und Nacht. Muss ich aber nicht... dann fahre ich eben langsam und zu 99 % am Tag.
Und bei dem einen Prozent, wo du nachts fährst, bist du ein Sicherheitsrisiko, weil du nicht gesehen wirst ... tolle Einstellung. Musst ja nicht zwingend die Dinger aufpolieren, aber einen Satz neue Glühbirnen sollte schon machbar sein ...
6-V-Bilux hatte ich noch nie, aber 12-V Bilux zuletzt im Fiat Panda 141A aus den 90ern. Das waren tatsächlich Funzeln - bis ich passende und zulässige Halogenleuchtmittel (auch 40/45W) da eingebaut habe.
Aktuell haben wir im Haushalt LED, Xenon und H4. Bei den Xenon-Dingern habe ich mal gesagt wenn die hopps gehen, dann kommen da auch Halogenlampen rein, Xenon hab ich da nur genommen, weil es bei dem gebrauchten Volvo V40 schon dabei war und hier steht noch ein V40 I zum Schlachten mit Halogenscheinwerfern. Wenn die Xenons kaputt gehen, kommen da eben die Scheinwerfer aus dem anderen rein.
Das mit Tempo 50 hab ich noch nie gehört. In der Fahrschule durfte ich zwar bei Nacht auch keine 100 auf der Landstraße fahren, aber ca. 80 bis 90.
Huch :
Edit: Selbst bei einer Lichtreichweite von 50 m, können echte 75 km/h gefahren werden um innerhalb der 50 m Sichtweite anhalten zu können.
Schon mal gehört: KÖNNEN und DÜRFEN soll ein unterschied sein.
Szenario : 70 km Begrenzung die gefahren, zum Unfall gekommen mit Abblendlicht un nu.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. Mai 2018 um 10:23:29 Uhr:
Huch :
Edit: Selbst bei einer Lichtreichweite von 50 m, können echte 75 km/h gefahren werden um innerhalb der 50 m Sichtweite anhalten zu können.Schon mal gehört: KÖNNEN und DÜRFEN soll ein unterschied sein.
Szenario : 70 km Begrenzung die gefahren, zum Unfall gekommen mit Abblendlicht un nu.
Ja was und nun?
Tageslicht, 70 km/h Begrenzung und eingehalten und es ist zum Unfall gekommen, un nu?
Wenn ich im einsehbaren Bereich anhalten kann und meine Reaktion rechtzeitig erfolgte macht es kein Unterschied ob es nun Tag oder Nacht war.
Zitat:
@situ schrieb am 16. Mai 2018 um 09:20:36 Uhr:
Zitat:
@Frada84 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:14:25 Uhr:
§3 StVO Absatz 1
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Nun, dann macht euch mal daran, und rechnet aus, welche Geschwindigkeit da bei Abblendlicht rauskommt und denkt über "falsch" noch einmal nach..
Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Mein Abblendlicht geht 50m weit. Da kann ich doch also locker 75km/h (echte, nach Tacho dann 80) fahren. Reaktionsweg bei 75 sind ca 22m und Bremsweg auch nochmal etwa die selbe Strecke.
Wie kommst Du also auf nur 50km/h?
Bei manchen funzeln sind ja schon 30 zuviel, merkt man, wenn man so einer Funzel hinterher fährt und leuchtet mit den eigenen Lampen dem vorhergehenden die Strasse mit aus. 😁
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 16. Mai 2018 um 11:54:10 Uhr:
Wie kommst Du also auf nur 50km/h?
Ich habe 50 km/h nirgends erwähnt. Nur festgestellt, dass sich aus dem Passus der StVO sehr wohl eine max. Geschwindigkeit errechnen lässt und aufgefordert, dies zu tun.
Lesen ist wohl nicht seine Stärke.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:14:25 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:02:11 Uhr:
Na, damit wirst du wieder einige völlig überraschen, nicht schneller als 50.....
Und das ganze noch im Namen der StVO, die viele nur als Empfehlung betrachten. 😁Sicher wird es viele überraschen, es ist ja auch falsch.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:14:25 Uhr:
Zitat:
§3 StVO Absatz 1
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Dann ändern wir dies um, auf angepasste Geschwindigkeit! 😁
Viele vergessen, dass im Fahrzeug eine Leuchtweitenregulierung verbaut ist, und wundern sich, dass das Fernlicht eingentlich nur ein besseres Abblendlicht ist.
Zitat:
@random_user schrieb am 15. Mai 2018 um 22:05:13 Uhr:
d.h. Wild, Spaziergänger in teilweise schwarzen Sachen, verwirrte ältere Fahradfahrer ohne Licht/Strahler ... alles schon erlebt und ohne meine damaligen Bi-Xenons würden wohl einige davon heute nicht mehr leben.
Dann warst / bist Du ganz einfach zu schnell unterwegs und solltest eher an deiner Fahrweise als an deiner Beleuchtung arbeiten.
Ich zum Beispiel habe mit Halogenscheinwerfern noch niemanden überfahren.
Der hat ne Armbinde mit Punkten oder ner Gans drauf.