Halbe Eisschole auf das Auto gekracht als mein Dach auf war was tun?

Opel Astra F

Im Topic steht ja schon das wichtigste , war heute auf den Weg zum Wald wo ich dank des guten Wetter´s offen fahren konnte , als ich auf höhe des Polizeipräsidiums stehen bleiben musste weil vor mir gebremst wurde hörte ich auf einmal nurnoch einen lauten Knall und ich fühlte irgendwas kühles...im nächsten Augenblick sah ich wie auf der anderen Straßenseite 1 Meter von mir entfernt ein Lkw bremsen musste , dabei fiel 20 Cm. dicke Eisplatten auf und in mein Auto , da ich Offen gefahren bin war es recht glücklich ausgegangen- meine Frage ist nun was besser ist bei Opel ein Kostenvoranschlag machen zu lassen, oder aber ein Gutachten bei einem Gutachter meiner Wahl?

Mfg Chris

23 Antworten

Ich für meinen Teil habe seine Entschuldigung angenommen und war mit der Sache mehr oder weniger fertig , du standest halt wirklich unter Schock und wusstest nicht mehr wo oben noch unten ist . Zusätzlich hat er wie schon geschrieben von der Polizei eine Anzeige bekommen und er hat hoffentlich draus gelernt. Bin die ganze Zeit am überlegen was passiert wäre wenn ich das Dach oben gehabt hätte, wäre es garnicht soweit gekommen oder wäre das Eis einfach durch das Dach gerissen..denn wenn man sieht wozu das Eis in der Lage ist wenn es 3 Meter runterfällt..dann möcht ich das garnicht so genauwissen, wie gesagt bin froh das meine Freundin und ich die ganze Sache heile überstanden haben und nun gehts halt an die Schadensregulierung..

Zitat:

Original geschrieben von phoenix88


Was ganz anderes ist es, wenn er Fahrerflucht begangen hat und einfach weitergefahren ist. Dann musst du zur Polizei um irgendwas gezahlt zu bekommen!

muss er nicht!

die polizei hat NICHTS damit zu tun, wie der geschädigte an sein geld kommt.....die polizei beschafft lediglich der staatsanwaltschaft die daten um den verursacher zu bestrafen.....

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


nur weil der lkw fahrer einfach nur zu faul war.

faul ist ne dumme beschreibung!

schonmal selbst versucht sone eisscholle von der ladefläche aus mit nem besenstiel von der plane runterzuschieben?! geht nicht! außer du opferst verdammt viel zeit dafür....dann bist du allerdings das letzte mal für diese firma gefahren, da der kunde (und damit DU) seine lieferung nicht pünktlich bekam....
an den wenigsten rasthöfen/parkplätzen gibts bühnen an denen lkw fahrer ihre auflieger abkehren können....

das ändert aber trotzdem ncihgts daran das der fahrer vor fahrtantritt das dach hätte abkehren müssen (was im übrigen auch für pkw's gillt!)

@te: du hast das recht auf einen anwalt (den die versicherung des verursachers zahlt), bei dem beschriebenen schaden wird wohl ein gutachter kommen müssen (auch hier hast du freie wahl).....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von phoenix88


Was ganz anderes ist es, wenn er Fahrerflucht begangen hat und einfach weitergefahren ist. Dann musst du zur Polizei um irgendwas gezahlt zu bekommen!
muss er nicht!

die polizei hat NICHTS damit zu tun, wie der geschädigte an sein geld kommt.....die polizei beschafft lediglich der staatsanwaltschaft die daten um den verursacher zu bestrafen.....

Muss er schon! Er kommt sonst nicht an die Daten des Halters und des Fahrers ran! Oder gibt es ne andere Möglichkeit? Die Behörden dürfen, soweit mir das bekannt ist, nur Auskünfte erteilen, wenn eine Anzeige am laufen ist. Wegen dem Datenschutz. Ansonsten könnte ich ja einfach alle möglichen Daten durchschnuppern.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von phoenix88


Was ganz anderes ist es, wenn er Fahrerflucht begangen hat und einfach weitergefahren ist. Dann musst du zur Polizei um irgendwas gezahlt zu bekommen!
muss er nicht!

die polizei hat NICHTS damit zu tun, wie der geschädigte an sein geld kommt.....die polizei beschafft lediglich der staatsanwaltschaft die daten um den verursacher zu bestrafen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


nur weil der lkw fahrer einfach nur zu faul war.
faul ist ne dumme beschreibung!

schonmal selbst versucht sone eisscholle von der ladefläche aus mit nem besenstiel von der plane runterzuschieben?! geht nicht! außer du opferst verdammt viel zeit dafür....dann bist du allerdings das letzte mal für diese firma gefahren, da der kunde (und damit DU) seine lieferung nicht pünktlich bekam....
an den wenigsten rasthöfen/parkplätzen gibts bühnen an denen lkw fahrer ihre auflieger abkehren können....

das ändert aber trotzdem ncihgts daran das der fahrer vor fahrtantritt das dach hätte abkehren müssen (was im übrigen auch für pkw's gillt!)

@te: du hast das recht auf einen anwalt (den die versicherung des verursachers zahlt), bei dem beschriebenen schaden wird wohl ein gutachter kommen müssen (auch hier hast du freie wahl).....

es ist reine faulheit und bequemlichkeit es ist egal wie lange es dauert.

ich mache meine planen immer eisfrei, ich dulde so eine riesen schlamperei nicht die nur aus reiner faulheit zum tode anderer führen kann.

führerschein weg und das midestens für 6 monate.

dazu gibt es bekanntlicher weise auch technische systehme die man einsetzten kann, zu dem reicht es die plane im stand in der mitte anzuheben das sich keine wassersäke bilden können.
somit läßt sich der schnee auch leicht runter kehren, so mit würde er auch pünktlich ankommen.
es ist bekannt das es im winter vorkommt, dann kann man sich den ganzen sommer daruf einstellen

leider erschlägt es nicht den fahrer selbst sondern unschuldige fehrkersteilnehmer, zu dem bemerken sie es fast nie wenn so etwas runter kommt.

und begehen dann ausversehen fahrerflucht.

fang blos nicht an solche leute in schutz zu nehmen, die sich nicht um die sicherheit ihres fahrzeuges kümmern ob pkw oder lkw spielt keine rolle.

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Zitat:

Original geschrieben von phoenix88



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


muss er nicht!

die polizei hat NICHTS damit zu tun, wie der geschädigte an sein geld kommt.....die polizei beschafft lediglich der staatsanwaltschaft die daten um den verursacher zu bestrafen.....

Muss er schon! Er kommt sonst nicht an die Daten des Halters und des Fahrers ran! Oder gibt es ne andere Möglichkeit? Die Behörden dürfen, soweit mir das bekannt ist, nur Auskünfte erteilen, wenn eine Anzeige am laufen ist. Wegen dem Datenschutz. Ansonsten könnte ich ja einfach alle möglichen Daten durchschnuppern.

wenn er anhält kannst du ihn fragen, falls du es noch kannst.

bei sowas immer die polizei rufen, sobald einer ladung verliehrt oder sein fahrzeug nicht eis frei hält

Zitat:

Original geschrieben von phoenix88


Muss er schon!

muss er nicht!

Zitat:

Er kommt sonst nicht an die Daten des Halters und des Fahrers ran!

brauch er auch nicht!

er braucht lediglich das kennzeichen, damit kann er über den zentralruf der autoversicherer sich direkt an die haftpflicht des verursachers verbinden lassen um seine ansprüche geltend zu machen!

Hallo,

so wie ich das kenne und weiß, muß er die Plane vom Eis befreien,wenn er sich selbst nicht in Gefahr bringt.

So weit ich weiß gibt es an einigen Autobahn Raststätten. und Autohöfen einige Enteissungsanlagen.

Aber keiner kannvom Fahrer verlangen oben auf der Plane run zu Turnen und sich selbst in Gefahr zu bringen.

Gruß Andi

Zitat:

Original geschrieben von andi295


Aber keiner kannvom Fahrer verlangen oben auf der Plane run zu Turnen und sich selbst in Gefahr zu bringen.

mit den eisschollen auffm dach losfahren darf er aber auch nicht.....

fährt er nun mit den eisschollen auffm dach los unds passiert was, ist der fahrer der dumme......lässt er den lkw stehen weil er ihn nicht vom eis befreien kann ist er seinen job los...

Jeder Fahrzeugführer ob mit PKW oder LKW muss vor antritt der fahrt sein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen gerade jetzt zu dieser Witterung. Genau wenn ich im Winter ohne Winterreifen fahre und einen Unfall baue ist genau das selbe denn bei sowas bin ich der schuldige.
Der LKW Fahrer hat die Pflicht sein Fahrzeug vor jeder Fahrt zu kontrollieren.

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