Hagelschäden an Neufahrzeugen

BMW X3 G01

Hallo!

Um mal zu erfahren, ob auch andere X3 Fahrer betroffen sind mache ich diesen Thread hier mal zu dem Thema auf.

Durch den Hagelschaden an hunderten von Autos am 10.06.19 wurde unsere Abholung am 05.07.19 ersatzlos gestrichen.

Die BMW Welt macht derzeigt auch gar keine Auslieferungen aus diesem Grund.

Mit liegt für unseren bzw. alle X3 jetzt das DEKRA Sammelgutachten vor. Hier werden keine einzelnen Schäden genannt. Pauschal gibt es eine Wertminderung für beroffene X3s von € 1800,00, egal wie hoch der Schaden wirklich war.

Auch hat jeder Betroffene einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, dessen Kosten BMW übernimmt.

Gruß
Leffe

Beste Antwort im Thema

Ist bestimmt auch einer mit Hagelschaden, den jemand anderes nicht wollte ;-)

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Also was Punkt 3 betrifft, seh ich das anders als Bavariacruiser.
Du hast recht, dass BMW für den Hagel nichts kann, aber der Käufer des Fahrzeuges auch nicht! Der Verkäufer ist verpflichtet das Fahrzeug bis zur Übergabe so zu verwahren, dass dem Auto quasi nichts passiert. Ich weiß dass ist bei den Mengen an Auto nicht möglich, aber dann muss BMw auch dafür gerade stehen. Ist halt unternhemerisches Risiko.
Der springende Punkt ist für mich hier aber, dass die Kosten vorher anscheinend nicht kommuniziert worden sind und daher würde ich keinen Cent bezahlen.

Ich sage ja: freundlich und bestimmt nachhaken. Ich hätte auch keine Lust 500€ zu bezahlen. Im Gegenzug bin ich dafür 1,5 Leasingraten lang adäquat mobil geblieben. Ich glaube aber, dass man mit verständlicher Argumentation -mehrere Fahrer und geringe Selbstbeteiligung sind klassenüblich- durchaus verhandeln sollte. Bei 0€ Selbstbeteiligung sehe ich allerdings schwarz, das ist nicht klassenüblich.

Nur irgendwelche Rechte hat man überhaupt nicht, da der Hagel unzweifelhaft als „höhere Gewalt“ zu betrachten ist. Hat nichts mit unternehmerischem Risiko zu tun. Mietwagenerstattung ist da pure Kulanz.

@Bavariacruiser Das mit dem unternehmerischem risiko hab ich darauf bezogen, dass der Verkäufer im Falle eines Schadens (egal ob höhere Gewalt oder nicht) bis zur Übergabe geradestehen muss. Da sich dadurch der Übergabetermin nach hinten verschoben hat, kann er den vertraglich zugesicherten Übergabetermin nicht einhalten, ergo muss er für Ersatz sorgen.. So sehe ich das ;-)
Hinzu kommt noch, dass die Kosten anscheinend im Vorfeld nicht kommuniziert wurden (entweder von BMW oder vom Händler) und daher würd ich auch nichts bezahlen.

Ich kenne keinen Händler, der verbindliche Liefertermine angibt.

Und beim unverbindlichen Liefertermin zum Datum X hat der Händler danach bis 2 Monate Zeit, bevor der Kunde vom Vertrag zurückzutreten bzw Schadensersatzansprüche anmelden kann.
Bei höherer Gewalt (Hagel) hat der Händler ab Datum X sogar 5 Monate Zeit den Vertrag zu erfüllen.

Daher sehe ich da wenig rechtlichen Anspruch auf irgendwas.

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@Bavariacruiser ah, ok.. dachte, dass eine Lieferwoche angegeben ist.
Danke für die Aufklärung.
Dann bleibt nur mehr das Argument mit der fehlenden Kommunikation im Vorfeld ;-)

Ja das stimmt, sowas muss mit dem Kunden in aller Ruhe en detail durchgesprochen werden. Alles andere ist vollkommen unprofessionell.

Da ist offensichtlich einiges falsch gelaufen, bei so einem Grossereignis muss eine task force zügig belastbare Fakten schaffen und die Kommunikation zum Kunden verbindlich vorgeben.

Danke für die vielen Kommentare!!

Zu 1.: Ok, wenn so viele das so sehen. ich denke immer, wenn Sie mir das Navi für € 1800 ausbauen im Werk. Wäre das Auto doch € 1800,00 weniger wert und die Rate würde sinken. Keiner würde dann das Gleiche zahlen. Wo ist der Unterschied zu dieser Wertminderung. Gibt es also Verschiedene?

Zu 2. Da wurde jetzt noch mal ein Kulanzantrag gestellt. Mal sehen was dabei raus kommt. Hier wurde bisher immer argumentiert, dass die Fracht zum Händler ja teurer ist. Hab ich also noch Glück gehabt. Wenn ich den teuren Fisch nicht mag, bestelle ich das günstigere Schnitzel. Serviert wird mir der teure Fisch zum Preis vom Schnitzen. Seien Sie doch froh.

Zu3. Ich habe den Mietwagen jetzt für 3,5 Wochen gehabt. ich sollte zwar 6 Wochen machen, hab aber nur 3 Wochen gemacht. Schließlich musste ich den ja auch gleich per Kreditkarte bezahlen. Die Sätze in Anführungszeichen sind aus der original Mail vom Händler. Wenn man mir vorher ein Budget genannt hätte, wäre das ja auch ok gewesen. Zudem sollen die Händler die Autos zu BMW Konditionen anmieten. Dann wäre es auch für BMW viel günstiger geworden.

Auch nett, dass mir der Verkäuder sagt, dass aus meinem Geschäft "die Luft raus wäre" und man am Auto schon jetzt nichts mehr verdiene... Mitleid!

Wie schafft es BMW dann Lidle bis zu 50% Rabatt zu geben?

Gruß
Leffe

Servus,

zu 1.:
Wenn sich dein Listenpreis ändert, dann ändert dich die Leasingrate.
Wenn sich der Wiederverkaufswert ändert, dann ändert sich die Leasingrate nicht.
Der Hagel betrifft nur den Wiederverkauf.
Klar soweit?

Zu 2.:
Leider hat niemand ein Anrecht auf Auslieferung in der BMW Welt. Worüber beschwerst du dich jetzt? Dass du weniger bezahlen musst?

Zu 3.:
Der Verkäufer scheint ja eine echte Luftnummer zu sein.

Btw, du musst nur garantiert x10.000 Autos pro Jahr abnehmen, dann verhandelt dir auch jemand Grosskundenrabatte. Liegt nur an dir, auf gehts!

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 31. Juli 2019 um 14:28:09 Uhr:


Servus,

zu 1.:
Wenn sich dein Listenpreis ändert, dann ändert dich die Leasingrate.
Wenn sich der Wiederverkaufswert ändert, dann ändert sich die Leasingrate nicht.
Der Hagel betrifft nur den Wiederverkauf.
Klar soweit?

Zu 2.:
Leider hat niemand ein Anrecht auf Auslieferung in der BMW Welt. Worüber beschwerst du dich jetzt? Dass du weniger bezahlen musst?

Zu 3.:
Der Verkäufer scheint ja eine echte Luftnummer zu sein.

Btw, du musst nur garantiert x10.000 Autos pro Jahr abnehmen, dann verhandelt dir auch jemand Grosskundenrabatte. Liegt nur an dir, auf gehts!

Servus? Kommst du aus der "Hagelregion?" :-)

1. Wen das Auto beim Wiederverkauf weniger Wert ist, dann ist es das im Neuzustand nicht? Und die Rate bezieht sich einzig und allein auf den Wert dieser Sache.

2. Nein, ich beschwere mich darüber, dass ich für etwas bezahlen soll, was ich nicht bestellt habe. Nur weil die Händler die Frachten "künstlich" teurer machen, ist es ja nicht viel Wert. Für mich ist eine Abholung beim Händler für so ein teures Produkt absolut unangemessen.

3. Bei 10.000 Autos hätten bei BMW statitisch ja einige einen Hagelschaden. Nein, Danke. :-)

Wie sagt man aber so schön: "Für seine Eltern kann das Kind ja nix."

Wir freuen uns also trotzdem auf unseren X3.

Ob ich mir wie geplant aber für 95K noch einen X5 holen werde, ist aktuell sehr zweifelhaft.

Und dieser Schaden steht in keinem Gutachten.

Gruß
Leffe

Interessant! Bekomme soeben eine erste Einschätzung der juristischen Zentrale des ADACs.

Hier wird eindeutig geschrieben:

- Durch den Hagelschaden hat das Fahrzeug seine Eigenschaft als fabrikneu verloren.

- man darf die Annahme des Fahrzeugs grundsätzlich verweigern.

- Beim Fahrzeug mit Hagelschaden handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, der Leasingvertrag müßte angepasst werden und niedrigere Leasingraten vereinbart werden.

Und die sollten es ja wissen.

Gruß
Leffe

@Leffe69 Genau das habe ich in einem meiner ersten Posts auch gemeint. Es muss grundsätzlich einmal geklärt werden, ob es sich noch um einen Neuwagen handelt. In Ö werden autos in Kategorien eingeteilt und da ist genau angeführt, welch Schäden ein Auto in der jeweiligen Kategorie haben darf.
Ich würde es auch fraglich sehen, ob ein Auto mit Hagelschaden, dem danach sogar noch eine Wertminderung pauschal von 1800€ zugeschrieben wird, als Neuwagen gilt.
Würde mit der Info vom ADAC Juristen mal zum Händler und auf seine Reaktion warten.

Eines nur: Ich würd, wenn auch möglich wäre, vom Vertrag nicht zurücktreten, weil man beim Auto nach Reparatur des Hagelschadens wirklich nichts mehr sieht und du ja dein altes Auto schon verkauft hast.

Ich fühle übrigens mit dir. Unseren „neuen“ X3 (war ein halbes Jahr alt, Kundenersatzfahrzeug) hat es 5 Tage vor Übergabe auch zusammengehagelt. Dieses Auto entspricht aber nicht mehr der Kategorie Neuwagen, daher hätten wir keine Chance gehabt vom Kauf zurückzutreten. Es wurde schon alles gerichtet und man sieht NICHTS.

Zitat:

@larabmw schrieb am 31. Juli 2019 um 17:12:13 Uhr:


@Leffe69 Genau das habe ich in einem meiner ersten Posts auch gemeint. Es muss grundsätzlich einmal geklärt werden, ob es sich noch um einen Neuwagen handelt. In Ö werden autos in Kategorien eingeteilt und da ist genau angeführt, welch Schäden ein Auto in der jeweiligen Kategorie haben darf.
Ich würde es auch fraglich sehen, ob ein Auto mit Hagelschaden, dem danach sogar noch eine Wertminderung pauschal von 1800€ zugeschrieben wird, als Neuwagen gilt.
Würde mit der Info vom ADAC Juristen mal zum Händler und auf seine Reaktion warten.

Eines nur: Ich würd, wenn auch möglich wäre, vom Vertrag nicht zurücktreten, weil man beim Auto nach Reparatur des Hagelschadens wirklich nichts mehr sieht und du ja dein altes Auto schon verkauft hast.

Ich fühle übrigens mit dir. Unseren „neuen“ X3 (war ein halbes Jahr alt, Kundenersatzfahrzeug) hat es 5 Tage vor Übergabe auch zusammengehagelt. Dieses Auto entspricht aber nicht mehr der Kategorie Neuwagen, daher hätten wir keine Chance gehabt vom Kauf zurückzutreten. Es wurde schon alles gerichtet und man sieht NICHTS.

Hallo!

Wir wollen ihn ja auch eigentlich haben. Mich stören halt diese scheinbar nicht rechtskonformen Aussagen des Händlers.

Der ADAC geht soagr soweit bei der Minderung nicht den markantilen Minderwert laut Gutachten anzusetzen, sondern den eines entsprechenden erstmalig zugelassenen Gebrauchtwagens. Hier ist dann die Rede von 20% Werverlust.

Gruß
Leffe

@Leffe69 Kann ich alles sehr gut nachvollziehen.
Ehrlich gesagt find ich den Händler nicht sehr kooperativ. Habt ihr dort schon öfter ein Auto gekauft oder ist das der erste?

Das mit den 20% überrascht mich. Unbedingt den Händler damit konfrontieren..

Zitat:

@Leffe69 schrieb am 31. Juli 2019 um 17:03:48 Uhr:


Interessant! Bekomme soeben eine erste Einschätzung der juristischen Zentrale des ADACs.

Hier wird eindeutig geschrieben:

- Durch den Hagelschaden hat das Fahrzeug seine Eigenschaft als fabrikneu verloren.

- man darf die Annahme des Fahrzeugs grundsätzlich verweigern.

- Beim Fahrzeug mit Hagelschaden handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, der Leasingvertrag müßte angepasst werden und niedrigere Leasingraten vereinbart werden.

Und die sollten es ja wissen.

Gruß
Leffe

Diese „juristische Einschätzung“ ist insofern überhaupt nicht aussagekräftig, als sie den Umfang des Schadens nicht berücksichtigt.

@Leffe69 bitte berichte, sobald du weißt, was nun sache ist. Die Infos sind für den ein oder anderen sicher von Bedeutung

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