Hagelschäden an Neufahrzeugen
Hallo!
Um mal zu erfahren, ob auch andere X3 Fahrer betroffen sind mache ich diesen Thread hier mal zu dem Thema auf.
Durch den Hagelschaden an hunderten von Autos am 10.06.19 wurde unsere Abholung am 05.07.19 ersatzlos gestrichen.
Die BMW Welt macht derzeigt auch gar keine Auslieferungen aus diesem Grund.
Mit liegt für unseren bzw. alle X3 jetzt das DEKRA Sammelgutachten vor. Hier werden keine einzelnen Schäden genannt. Pauschal gibt es eine Wertminderung für beroffene X3s von € 1800,00, egal wie hoch der Schaden wirklich war.
Auch hat jeder Betroffene einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, dessen Kosten BMW übernimmt.
Gruß
Leffe
Beste Antwort im Thema
Ist bestimmt auch einer mit Hagelschaden, den jemand anderes nicht wollte ;-)
49 Antworten
Zitat:
@larabmw schrieb am 26. Juli 2019 um 13:39:47 Uhr:
@Leffe69 Genau, das lässt sich eben nur beurteilen, wenn du den genauen Schaden kennt. Hast du da gar keine Möglichkeit das zu erfahren?
Was sagt dein Händler zu der ganzen Geschichte?
Die Dekra hat (offiziell) keine Einzelgutachten erstellt. Haben sie bestimmt, aber geben sie halt nicht raus.
Gruß
Leffe
@Leffe69 Ich find das ist so eine Frechheit!!! Ich finde als Käufer hat man das Recht zu erfahren, was mit seinem teuren (!) Auto nun genau passiert ist bzw wie das Schadenbild ist.
Setzt sich dein Händler nicht für dich ein?
Zitat:
@larabmw schrieb am 26. Juli 2019 um 14:17:10 Uhr:
@Leffe69 Ich find das ist so eine Frechheit!!! Ich finde als Käufer hat man das Recht zu erfahren, was mit seinem teuren (!) Auto nun genau passiert ist bzw wie das Schadenbild ist.
Setzt sich dein Händler nicht für dich ein?
Der Händler ist hier relativ machtlos. BMW hat ein Sammelgutachten beauftragt. Was soll er machen.
Gruß
Leffe
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 26. Juli 2019 um 13:45:59 Uhr:
Zitat:
@larabmw schrieb am 26. Juli 2019 um 13:39:47 Uhr:
@Leffe69 Genau, das lässt sich eben nur beurteilen, wenn du den genauen Schaden kennt. Hast du da gar keine Möglichkeit das zu erfahren?
Was sagt dein Händler zu der ganzen Geschichte?Die Dekra hat (offiziell) keine Einzelgutachten erstellt. Haben sie bestimmt, aber geben sie halt nicht raus.
Gruß
Leffe
Es gibt keine Einzelgutachten. Das waren 5500 Autos, die da verhagelt wurden. Das würde selbst mit einer ganzen Horde Gutachter locker ein halbes Jahr dauern, da Einzelgutachten zu erstellen. Und würde niemand weiterhelfen...
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Kurze Episoden zu Reparaturmaßnahmen durch das Werk:
Neuen 420SEC 1995 ausgeliefert bekommen, Sonderwunsch, statt Heck-Telefonantenne Dachantenne kurz, gekommen ist er mit Dach-und Heckantenne. Fahrzeug ging dann wieder nach Sindelfingen, nach 3 Wochen kam er wieder, ich natürlich gespannt und sicher, man wird die Nachlackierung sehen. Man sah nichts, aber auch gar nichts, es war wie ein Wunder, und das war damals ein Malachit-Grünmetallic, ähnlich british racing green, also extrem empfindliche Farbe zum nachlackieren.
535xd, 2 Wochen alt, ich malträtiere ihn mit der Spitze des Hochdruckstrahlers und haue ihm 2 tiefe spürbare Kratzer in die rechte Seitentüre. In der NL angekommen, läßt mein Verkaufsberater den Meister Karosserie zu uns hochkommen,
erklärt ihm den Fall, er verlangt den Fahrzeugschlüssel. Nach einer Viertelstunde kommt er wieder hoch, übergibt mir den Schlüssel lächelnd und sagt, es sei in Ordnung. Zum Fahrzeug gekommen, Kratzer weg, sichtbare Ausbesserung null, es war wie ein Wunder, ich weiß bis heute nicht, was die da in den paar Minuten gemacht haben. Hat übrigens nichts gekostet.
Daher bin ich sicher, wenn ihr eure Fahrzeuge ausgehändigt bekommt, werdet ihr von dem Hagelschaden nichts mehr sehen, es wird ein neues Fahrzeug sein, wie man es sich vorstellt.
Wenn ihr das Auto dann wie neu von BMW übergeben bekommt, ist es juristisch fraglich, ob ihr dann den nicht vorhandenen Schaden beim Wiederverkauf angeben müsst.
Den kann man durchaus angeben, wenn man gleichzeitig vorlegen kann, dass der Schaden durch den Hersteller persönlich repariert wurde, also nicht durch einen Vertragshändler oder einem Dellendoktor. Wie das BMW macht, ist völlig unerheblich, solange keine Lackierarbeiten notwendig werden, da diese dann tatsächlich eine Wertminderung darstellen.
Ich bin ja auch so einer, der *alles* hinterfragt und zig-mal misstrauisch untersucht etc. Hat mir selbst schon viele Probleme eingebracht, denn "was man nicht weiß, macht einen nicht heiß", sagt ein Sprichwort. Ich wünschte mir manches mal, ich hätte gar nicht erst nachgefragt. Und glaubt mir, das fällt mir nicht leicht. Von daher: Ihr werdet bei der Übergabe definitiv einen Wagen bekommen, der zumindest wie ein Neuwagen aussieht - *was* sollt ihr also bitte beim Wiederverkauf angeben, wenn ihr von nichts wisst? Also: Einfach gar nicht erst nachfragen ;-)
Zitat:
@harald335i schrieb am 27. Juli 2019 um 00:23:43 Uhr:
Den kann man durchaus angeben, wenn man gleichzeitig vorlegen kann, dass der Schaden durch den Hersteller persönlich repariert wurde, also nicht durch einen Vertragshändler oder einem Dellendoktor. Wie das BMW macht, ist völlig unerheblich, solange keine Lackierarbeiten notwendig werden, da diese dann tatsächlich eine Wertminderung darstellen.
Wertminderungen gibt es auch ohne Lackieren.
Gruß
Leffe
Vielleicht wäre es ja auch clever in einen Leasingvertrag zu wechseln, da ist die emotionale Bindung zu einer vormals sehr wertvollen Kapitalanlage deutlich reduzierter
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 27. Juli 2019 um 12:33:20 Uhr:
Zitat:
@harald335i schrieb am 27. Juli 2019 um 00:23:43 Uhr:
Den kann man durchaus angeben, wenn man gleichzeitig vorlegen kann, dass der Schaden durch den Hersteller persönlich repariert wurde, also nicht durch einen Vertragshändler oder einem Dellendoktor. Wie das BMW macht, ist völlig unerheblich, solange keine Lackierarbeiten notwendig werden, da diese dann tatsächlich eine Wertminderung darstellen.Wertminderungen gibt es auch ohne Lackieren.
Gruß
Leffe
Na dann probiere es mal, eine Wertminderung muss als ganzes nachgewiesen werden, und das ist nicht einfach, Gerichte entschieden da nicht emotional sondern sehr strukturiert, und alleine eine Hageldelle die
fachmännisch behoben wurde, reicht da noch lange nicht für eine Wertminderung oder einer Verweigerung der Fahrzeugübernahme. Es liegt da ganz bei der Kulanz des Herstellers oder des Händlers, ob da wirklich etwas nachgelassen wird. Und bei Kunden, die da sehr empfindlich reagieren, kann BMW sogar vom Kaufvertrag zurück treten, da ein Hagelschlag als „höhere Gewalt“ gilt, der nicht beeinflussbar ist. BMW muss sich dann damit nicht abgeben, wird aber trotz allem kulant handeln, was aber mit einer echten Wertminderung nicht im Geringsten zu tun haben wird.
Bin gerade echt sauer, aber auch enttäuscht.
Unser X3 ist zwar Ende der Woche nach der Reparatur des Hagelschadens zur Übernahme bereit. Aber das lange Warten, die schlechte Informationspolitik und einige ungeklärten Punkte haben uns die Vorfreude auf das Auto echt verdorben.
Folgendes wurde mir heute zur Übergabe mitgeteilt:
- Die Wertminderung laut Gutachten (€ 1800,00) wirkt sich nicht auf unsere Leasingrate aus. Das Auto ist zwar laut DEKRA um diese Summe im Wert gemindert worden. Wir sollen aber trotzdem das Gleiche zahlen. Kann ich nicht nachvollziehen.
- Wir haben eine feste Summe für die Premium-Abholung in der BMW Welt und Zulassung des Fahrzeugs vereinbart. Nun hat BMW aber ohne Nachfrage unsere Abholung gestrichen und das Fahrzeug zum Händler liefern lassen. Das habe ich nicht bestellt. Soll aber die vereinbarte Summe für die Abholung zahlen. Zahlen was ich nicht bestellt habe?
- Da wir unser altes Auto bereits zurückgegeben hatten brauchten wir zu einem festen Zeitpunkt einen Ersatzwagen. Nach langem Hin und Her bekamen wir einen Tag vorher die Freigabe uns für 6 Wochen ein Ersatzwagen zu besorgen. Das "Fahrzeug sollte kostenseitig der Fahrzeugklasse Ihres erworbenen Fahrzeuges entsprechen." Und die "Kosten werden von BMW beglichen sobald Ihr neues Fahrzeug ausgeliefert werden kann." Nun teilte man uns im Nachhinein mit, dass die gebuchten Zusatzfahrer und die Begrenzung der Selbstbeteiligung nicht übernommen werden. Davon war vorher nicht die Rede. Bedeutet für uns, wir bleiben auf ca. € 500,00 sitzen.
Müssen wir das wirklich alles so hinnehmen. Und mit wie vielen anderen Kunden macht BMW das auch so?
Sollten wir unter diesen Bedingungen das Fahrzeug nehmen? Kann ich unter Vorbehalt übernehmen?
Gruß
Leffe
Der erste Punkt geht für mich in Ordnung. Den Wertverlust Hast ja nicht du, sondern der Leasinggeber (BMW Bank?). Etwas anderes wäre es, wenn die der Leasinggeber die 1.800 Euro am Ende der Laufzeit in Rechnung stellen würde (unwahrscheinlich).
Bei den anderen Punkten würde ich das Gespräch suchen und -sofern nicht erfolgreich- mal einen Anwalt konsultieren (Rechtsschutzversicherung vorhanden?)
@Leffe69
Also Punkt 2 und 3 würde ich absolut nicht so hinnehmen. Die von dir bestellte Leistung ist von Seiten BMW nicht erfüllt worden, also musst du auch nicht bezahlen.
Hast du Punkt 3 mit dem von dir geschriebenen Wortlaut schriftlich? Wenn ja, sollte auch in diesem Fall die Rechtslage eindeutig sein.
Ich würde dem Händler anständig Druck machen, dass er das mit BMW klärt, ansonsten Anwalt einschalten.
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, dass dein Händler das nicht so und so regelt. Hast du bei dem Händler schon mehrere Fahrzeuge gekauft oder ist es das erste? Sprich bist du treuer Kunde?
Habt ihr von eurem Händler den Ersatzwagen gestellt bekommen?
Zu 1.:
Der Wertverlust ist für den Leasinggeber, nicht für dich. Wie bei einem nicht verschuldeten Schaden, da musst du den Wertverlust auch weitergeben, ist ja nicht dein Auto.
Zu 2.:
Dein Verkäufer hätte dir sagen sollen, dass dein BMW WELT Termin nicht zu halten ist und hätte einen neuen buchen können. Sonst wird der Wagen automatisch zum Händler geliefert.
Die BMW WELT Auslieferung musst du natürlich nicht bezahlen, du kannst auch darauf bestehen, die teureren Überführungskosten zu bezahlen. Your choice.
Zu 3.:
Dein Mietwagen ist pures Entgegegenkommen von BMW. Die können für den Hagel auch nichts. Da würde ich zumindest freundlich und bestimmt nachhaken. (6 Wochen adäquates Autofahren, keine 1,5 Leasingraten zahlen und dafür 500€ zu bezahlen halte ich jetzt auch nicht für unfair...)