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Hagelschäden an Neufahrzeugen

BMW X3 G01
Themenstarteram 24. Juli 2019 um 11:52

Hallo!

Um mal zu erfahren, ob auch andere X3 Fahrer betroffen sind mache ich diesen Thread hier mal zu dem Thema auf.

Durch den Hagelschaden an hunderten von Autos am 10.06.19 wurde unsere Abholung am 05.07.19 ersatzlos gestrichen.

Die BMW Welt macht derzeigt auch gar keine Auslieferungen aus diesem Grund.

Mit liegt für unseren bzw. alle X3 jetzt das DEKRA Sammelgutachten vor. Hier werden keine einzelnen Schäden genannt. Pauschal gibt es eine Wertminderung für beroffene X3s von € 1800,00, egal wie hoch der Schaden wirklich war.

Auch hat jeder Betroffene einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, dessen Kosten BMW übernimmt.

Gruß

Leffe

Beste Antwort im Thema

Ist bestimmt auch einer mit Hagelschaden, den jemand anderes nicht wollte ;-)

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49 Antworten
am 24. Juli 2019 um 15:19

Dann hatte ich wohl noch Glück.

Hab meinem am 16.7. in der Welt geholt.

Drück dir die Daumen!

Das heisst du musst jetzt ein verhagelten Neuwagen übernehmen?

Hei Leffe,

Danke für den Thread hier, müss ma nicht immer ins F20 Forum, wie du weißt bin auch ich betroffen und erfahre Morgen mehr zu meiner evtl. Abholung 03/08.

Schreib dann Morgen was ich erfahren habe.

Ein Kunde von mir hatte diese Situation mal bei seinem VW Passat Variant, der VW Händler bot ihm eine Wertminderung an (Höhe weiß ich leider nicht mehr da 2 Jahre her) oder eine Neubestellung, Kunde hat sich dann für eine Neubestellung entschieden, fand ich damals sehr kulant von VW (Schadenhöhe am Auto waren ca € 5.000)

Ganz passt es zwar nicht zum Thread, aber mich würde eure Meinung interessieren.

Wir haben Anfang Juli unseren 6 Monate alten X3 übernommen. Es war ein Kundenersatzfahrzeug. Ende Juni hat es in dem Ort, wo der Händler sich befindet, sehr stark gehagelt.

180 Einschläge am Dach, Motorhaube ein paar, Die Plastikleisten, die die Windschutzscheibe „umfassen“ sind zerhagelt und an den Türen ein paar Einschläge. Es musste nichts lackiert oder gespachtelt werden.

Das Autohaus hat und als „Entschädigung“ das 1. Service geschenkt. Wärt ihr mit dieser Lösung zufrieden?

Angeblich konnte alles so entfernt werden, dass man nichts mehr sieht.

Ich wäre nicht zufrieden gewesen. Außer der Schaden hat sich im Kaufpreis schon niedergeschlagen. Denn es bleibt ein Hagelschaden Fahrzeug auch beim Wiederverkauf.

@Dusty2010 Das war auch eines unserer Argumente :-( Aber angeblich keine Chance, weil das Auto keine Wertminderung erfährt.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 9:36

Zitat:

@mfre schrieb am 24. Juli 2019 um 18:07:02 Uhr:

Das heisst du musst jetzt ein verhagelten Neuwagen übernehmen?

Das ist wohl die Frage, die keiner ganz genau beantworten kan.

Wenn wie in unserem Fall unser X3 im Neupreis um € 1800,00 gemindert wird, dann könnte man schon sagen, dass es kein 100% neuwertiges Fahrzeug mehr ist.

Aber kann man deshalb die Annahme verweigern?

Interessant finde ich dabei, das BMW immer sagt, dass die Übrnahme unseres aktuellen Mietwagens nach Übernahme des Neuen abgerechnet wird. Wollen Sie damit verhinder, den Mietwagen zu bezahlen und ich den Neuwagen dann nicht nehme?

Gruß

Leffe

@Leffe69

Naja, zunächst stellt sich mal die Frage, ob ein Auto mot Hagelschaden noch der Kategorie „Neuwagen“ entspricht. Das kann aber nur ein Sachverständiger beurteilen. Sollten Teile lackiert oder gespachtelt werden, stellt es eine Wertminderung dar und dann entspricht es auch keinem Neuwagen mehr.

Wenn das der Fall wäre, kannst du vom Vertrag zurücktreten, da das Auto nicht Gegenstand des Vertrages ist, Gegenstand des Vertrages ist ein Neuwagen.

So wird es halt in Ö gesehen.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 10:58

Zitat:

@larabmw schrieb am 25. Juli 2019 um 12:48:00 Uhr:

@Leffe69

Naja, zunächst stellt sich mal die Frage, ob ein Auto mot Hagelschaden noch der Kategorie „Neuwagen“ entspricht. Das kann aber nur ein Sachverständiger beurteilen. Sollten Teile lackiert oder gespachtelt werden, stellt es eine Wertminderung dar und dann entspricht es auch keinem Neuwagen mehr.

Wenn das der Fall wäre, kannst du vom Vertrag zurücktreten, da das Auto nicht Gegenstand des Vertrages ist, Gegenstand des Vertrages ist ein Neuwagen.

So wird es halt in Ö gesehen.

Die Autos werden auf jeden Fall nicht lackiert oder gespachtelt. Und ob eine Wertminderung zum Ausdruck bringt, dass das Fahrzeug nicht mehr neu ist???

Gruß

Leffe

Jaein... Mit einem reparieren Hagelschaden gilt ein Fahrzeug zwar i.d.R. immernoch als "unfallfrei", der Schaden muss jedoch (theoretisch) beim späteren Verkauf angegeben werden.

@Leffe69 Ich gebe RP Gamer recht. Das Problem liegt dann halt beim Wiederverkauf. Auch wenn der Hagelschaden keine Wertminderung darstellt, ist man als Verkäufer verpflichtet den Käufer über den Schaden zu informieren und was wird er dann machen? Den Preis drücken natürlich. Aber wenn ihr von BMW 1800€ Rückerstattet bekommt, ist das für ein Auto ohne Wertminderung meiner Meinung nach ok.

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 10:35

Zitat:

@larabmw schrieb am 25. Juli 2019 um 22:03:20 Uhr:

@Leffe69 Ich gebe RP Gamer recht. Das Problem liegt dann halt beim Wiederverkauf. Auch wenn der Hagelschaden keine Wertminderung darstellt, ist man als Verkäufer verpflichtet den Käufer über den Schaden zu informieren und was wird er dann machen? Den Preis drücken natürlich. Aber wenn ihr von BMW 1800€ Rückerstattet bekommt, ist das für ein Auto ohne Wertminderung meiner Meinung nach ok.

Hallo!

Die Wertminderung ist evtl. OK. Kann man aber natürlich nur beurteilen, wenn man den Schadensumfang kennt.

Und ja, wenn du das Fahrzeug eine Wertminderung hat, dann musst du den Schaden auch beim Wiederverkauf angeben. Wie hoch der Verlust dan später wirklich sein wird und über der Wertminderung liegt, weiß man natürlich auch nicht.

Gruß

Leffe

@Leffe69 Genau, das lässt sich eben nur beurteilen, wenn du den genauen Schaden kennt. Hast du da gar keine Möglichkeit das zu erfahren?

Was sagt dein Händler zu der ganzen Geschichte?

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