Haftung bei Schäden nach Privat-Verkauf
Zum einen erstmal sorry, dass ich hier poste, aber hab keinen besseren bereich gefunden.
Habe mein altes Auto verkauft für 3000€.
Nun meldet sich der Käufer und sagt Lenksäule und diverse andere Teile sind defekt und fordert Wagenrückgabe gegen Geld oder Reparaturübernahme.
Er sagt, dass es lebensgefährlich ist mit dem Auto zu fahren, allerdings habe ich es vor ca. 1 Woche fahren sehen (mit 3 Zeugen), obwohl der Käufer sagt, das Auto steht seit 2 über Wochen.
Komisch ist auch, dass er sich erst nach 2 Wochen meldet.
In beiden Kaufverträgen (Käufer+Verkäufer) steht explizit drin, Verkauf ohne jegliche Gewährleistung.
Der Käufer sagt aber nun, wenn versteckte Mängel sichtbar werden/auftreten hat er Umtauschrecht.
Was stimmt nun und was würdet ihr mir raten? Soll ich Kontakt zu meinem Anwalt aufnehmen?
Bitte helft mir weiter.
Beste Antwort im Thema
wie gesagt, das wäre der nächste schritt...
es geht hier um die sog. schlechtleistung einer vertraglichen verpflichtung- das wäre hier die HU.
das ist im BGB bei 280 i.v.m. 286 geregelt.
das bedeutet, wenn du mit einem kfz mit lenkungsdefekt zur HU fährst und die lassen dich wieder vom hof- obwohl der defekt dem geschulten auge hätte auffallen müssen, und du fährst dann gegen einen baum- wegen der defekten lenkung- dann haben die ein problem- sprich eine schadensersatzforderung deinerseits am hals.
jetzt fährst du jedoch nicht gegen den baum, sondern verkaufst den hobel, weil du ja gutgläubig nichts von dem mangel gewußt hast, und dir hier reparaturkosten gespart hast.
die von dir gesparten reparaturkosten, muß jetzt dein käufer aufwenden. er hat also einen schaden.
er hat sich möglicherweise auf die hu verlassen- hat jedoch mit der HU-Organisation keinen Vertrag, da er ja nicht dort war- sondern du.
und hier kommt jetzt die abtretung an den käufer ins spiel.
das ganze ist von mir sehr vereinfacht dargestellt- ist natürlich viel komplizierter- es kommen hier noch viel mehr paragraphen ins spiel- laß ich jetzt aber alles weg, weil es dafür ja..... laß uns raten...
geschultes fachpersonal- sprich anwälte gibt.
73 Antworten
@Johnes
hier im Versicherungsforum gibt es User die kennen sich mit dieser Materie schon aus.
Denen musst du nix erklären.........😉
nur mal so am Rande bemerkt.
Aber Logisch kan hier jeder seine Meinung schreiben, nicht das das falsch rüberkommt....🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Es geht auch nicht um einzelne Schreib oder Formfehler! Sowas überliest man. Es geht darum, dass ein Schreiben kommt, wo nix stimmt, alles nur hingepfuscht wurde. Kein zusammenhängender Satz.
An der Form eines Schreibens ist oft schon zu sehen, wie ernst sojemand zu nehmen ist. Aber egal!
Zum Thema: "dumm bleiben!"
Je mehr du deinem Steitgegner mitteilst, je mehr hat er um es gegen dich zu verwenden. Er hat genug Zeit, deine Informationen für sich passend auszulegen. Daher sollte man nicht zuviel mitteilen. Daher: "Die gegnerische Partei muss dumm bleiben!"Ich würde dem Käufer nichtmal verraten, dass man ihn mit mehreren Zeugen gesehen hat, wie er nach der "Stilllegung" noch mit dem Wagen gefahren ist, als wenn nichts ist.
MfG
PS: Hier, das "n", um's "m" zu ersetzen.... 😉
Schreib- und Formfehler interessieren mich auch nicht wirklich, solange ich verstehe was gemeint ist und nicht darauf rumgepocht wird! Den einen Absatz von Dir musste wahrscheinlich nicht nur ich mehrmals lesen um den sogenannten "AHA-Effekt" zu bekommen.
Was Dein Mitteilungsbedürfnis gegenüber dem "Streitgegner" anbelangt bin ich durchaus anderer Meinung. Ich halte es für wichtig offen und ehrlich zu sein. Das handhabe ich nicht nur beruflich so, sondern auch privat und bin bis dato damit gut gefahren.....
In diesem speziellen Fall sehe ich es so, dass der TE dem "Streitgegner" schnell den Wind aus den Segeln genommen hat und das finde ich einen guten Lösungsansatz. Es geht auch nicht darum etwas "zu verraten", sondern zu argumentieren. Die Wahrheit kommt immer irgendwie ans Licht, kann aber schnell falsch ausgelegt werden, wenn man versucht Tatsachen in der Hinterhand zu behalten. Wir sind hier nicht beim Tennis, wo es durchaus üblich ist, sondern bei MT, zu einem Thema, dass nicht umsonst gestartet wurde.
Mit Deinen Tipps kann die ganze Situation nur eskalieren und vielleicht sogar bei irgendwelchen Gerichten landen, was nicht sein muss. Denn, ausgehend von dem Gesagten des TE, ist die Sache bereits gegessen, wenn dem "Streitgegner" die hier beschriebenen Argumente dargelegt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Die Wahrheit kommt immer irgendwie ans Licht, kann aber schnell falsch ausgelegt werden, wenn man versucht Tatsachen in der Hinterhand zu behalten.
Das ist aber genau was anderes, als ich gemeint habe!
Wie du schreibst, "Die Wahrheit kommt immer irgendwie ans Licht" hört sich das an, als wenn man den Käufer anlügen würde, oder schwammige/falsch verstehbare Argumente gegen soll. Das, ist aber genau falsch! Man sollte möglichst wenig und möglichst eindeutiges sagen, damit es eben nicht falsch ausgelegt werden kann.
Es soll ja auch Leute geben, die sagen viel zu viel! Sie reden sich um Kopf und Kragen...
Daher ist es immer besser, nicht mehr zu erzählen, als nötig ist um seine Situation darzulegen. Diese "Weisheit" habe ich von einem sehr erfolgreichen Anwalt, und mir nicht selber ausgedacht. Wurde schon öfters mit solchen Situationen konfrontiert und habe bis jetzt immer gut abgeschnitten.
Du kannst gerne deinen Weg weiter gehen, wenn er für dich vielversprechend ist. Ich habe meinen Weg beschrieben, mit dem ich bis jetzt gut gefahren bin. Daher werde ich das so weiter handhaben.
Und weil ich bisher damit gut gefahren bin, würde ich dem Käufer nicht erzählen, dass ich ihn gesehen habe. Er könnte sich, dann was passend zusammen stellen. Er könnte sich überlegen was er, wieso, notfallmäßig besorgen musste und keinen anderen Weg sah, als das "Wrack" zu nehmen.
Jeder, hat da seine eigene Philosophie! Ich habe meine Einstellung zum Thema, die ich auch äussern kann, ohne dass man mich als unfähig bezeichnet! Oder seit "ihr" aus dem Versicherungsforum, die drei Weisen? Denke, wohl weniger!
MfG
In diesem Fall ist es so, dass der Verkäufer gar nichts erzählen muss, sondern nur auf den Kaufvertrag verweisen braucht, was er ja wohl auch getan hat. Der Käufer wird agieren müssen und was da kommen wird, werden wir hier hoffentlich erfahren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Habe ich was anderes gesagt?MfG
Hat keiner behauptet. Aber der TE lässt die generische Partei nicht dumm bleiben und darum ging es.
Hast du (TE) überhaupt schonmal nachgehakt, ob der Kerl, der dich belästigt, auch dein Käufer ist? Habe jetzt kürzlich von der Masche gelesen:
Jemand sucht sich Gebrauchtwagen von privat in seiner Nähe raus, beobachtet die und wartet, bis er einen Kauf mitbekommt. Funktioniert besonders leicht bei Abwicklung als eBay-Auktion. Dann wartet er, bis das Fahrzeug abgeholt wird, um einige Stunden später wutentbrannt der Verkäufer anzurufen und sich über versteckte Mängel auszulassen. Irgendwann beruhigt er sich dann, wenn der Verkäufer ihm Geld zurückgeben will. Das läuft dann per bargeldlosem Transfer (Western Union zB 🙄). Schwupps, ist der Betrüger 500 € reicher, der Verkäufer 500 € ärmer und der Käufer hat von alledem nichts mitbekommen.
Zitat:
Original geschrieben von self
Hast du (TE) überhaupt schonmal nachgehakt, ob der Kerl, der dich belästigt, auch dein Käufer ist? Habe jetzt kürzlich von der Masche gelesen:Jemand sucht sich Gebrauchtwagen von privat in seiner Nähe raus, beobachtet die und wartet, bis er einen Kauf mitbekommt. Funktioniert besonders leicht bei Abwicklung als eBay-Auktion. Dann wartet er, bis das Fahrzeug abgeholt wird, um einige Stunden später wutentbrannt der Verkäufer anzurufen und sich über versteckte Mängel auszulassen. Irgendwann beruhigt er sich dann, wenn der Verkäufer ihm Geld zurückgeben will. Das läuft dann per bargeldlosem Transfer (Western Union zB 🙄). Schwupps, ist der Betrüger 500 € reicher, der Verkäufer 500 € ärmer und der Käufer hat von alledem nichts mitbekommen.
Methoden gibt es - man mag es kaum glauben und ich wäre im Traum nicht auf so eine Idee gekommen. Früher gab es umgangssprachlich die Nepper-Schlepper-Bauernfänger, aber heute scheinen Betrügereien wissenschaftlich ausgeklügelt zu sein. Haben die Betrüger mittlerweile auch schon einen akademischen Titel?😉
Vor bargeldlosen Geldgeschäften wie beispielsweise mit der von Dir angegebenen WU wird allerdings immer wieder gewarnt. Ich denke, dass das hier nicht die Rolle spielt, da der TE wohl den direkten Kontakt zum Käufer hatte, aber wer will das schon genau wissen. Er wird es aber definitv mitbekommen, wenn der Käufer tatsächlich versuchen sollte Stress zu machen, was ich allerdings nicht annehme.
Viel schlimmer wird es dann ja noch, wenn diese Hightec-Betrüger hier auch noch mitlesen........
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Viel schlimmer wird es dann ja noch, wenn diese Hightec-Betrüger hier auch noch mitlesen........
Wenn sie einigermaßen klug sind, tun sie das ohnehin.
Ich habe auch teilweise sehr kriminelle Gedanken, habe aber beschlossen, ihnen nicht nachzugeben. Denn das, was mich bereichert und/oder kickt, schadet jemand anderem ungerechtfertigt. Es bleibt immer bei den Gedankenspielen. 😉
Zitat:
Ich habe auch teilweise sehr kriminelle Gedanken, habe aber beschlossen, ihnen nicht nachzugeben. Denn das, was mich bereichert und/oder kickt, schadet jemand anderem ungerechtfertigt. Es bleibt immer bei den Gedankenspielen. 😉
Das klingt ja schon schlimm genug, aber im Endeffekt nennt man das dann reine Körperbeherrschung!
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Jeder, hat da seine eigene Philosophie! Ich habe meine Einstellung zum Thema, die ich auch äussern kann, ohne dass man mich als unfähig bezeichnet! Oder seit "ihr" aus dem Versicherungsforum, die drei Weisen? Denke, wohl weniger!
MfG
Es wäre schön, wenn du hier nicht etwas unterstellen würdest, was keiner -außer dir- behauptet (nämlich das du dumm bist)
Und das wir drei hier die "drei Weisen" sind hat auch niemand behauptet -außer dir-
Nur rein zufällig, haben wir mit so etwas im Umfeld auch beruflich zu tun, im Gegensatz zu dir.
Und was du über uns denkt, das behalte bitte für dich.
Es steht dir hier ganz Gewiss nicht zu über unsere Fähigkeiten oder Qualifikationen zu urteilen.
Nur mal zu Klarstellung hier.......
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
@hnsptr: komme erst jetzt in diesen Thread. Deine theoretische Schlechtleistung nach BGB 280/286 in allen Ehren, aber Du hast das ganze doch wohl nicht im Ernst gemeint? Und von welcher Abtretung an den Käufer redest Du denn, wenn an den TÜV keine Haftungsansprüche zu richten sind? Halte Dich doch mit theoretischen Rechtsphantasien etwas zurück, Du richtest evtl. damit nur Schaden an.
So so rechtsphantasien- für leute die keine ahnung haben vielleicht.
ich würd an deiner stelle mal den thread von anfang an lesen, dann weist du auch umwas es geht
@ Delle:
weil es für mich jetzt auch spannend wird:
kannst du eventuell den "Streit" zwischen hnsptr und helmutauto prüfen und aufhellen?
Wer von den beiden hat den nun in Bezug auf das BGB und den Vertrag zw. TE und dem TÜV Recht?
Ehrlich gesagt, weis ich nicht so richtig, warum die Mädels sich hier streiten......😕
Aber fassen wir dich noch mal alles zusammen hier:
Der TE verkauft das Auto unter Auschluß der Gewährleistung. Die Abnahme nach § 29 stellt eine zugesicherte Eigenschaft da, wenn Sie denn im Kaufvertrag so vereinbahrt wurde.
Die Prüfung ist eine "Momentaufnahme" nicht mehr und nicht weniger.
Wenn zu Zeitpnkt der Prüfung an der Lenkung kein Mangel vom Prüfer festgestellt wurde und der Kunde fährt vom Hof und danach offenbahrt sich ein Mangel, muss man den Nachweis führen, das er bereits zum Zeitpunkt der Prüfung vorgelegen hat.
Das dürfte in diesem Fall nahezu unmöglich sein.
Aber um hier noch mal auf den Punkt zu kommen.
Johnes hat ja nicht so ganz unrecht, wenn hier scheibt "manchmal ist weniger mehr"
In diesem Fall aber ist nixtun das beste.😁
keine Briefe schreiben, keine Telefonate führen (für was, warum?) keine Zeugen befragen, keine Taktiken ausarbeiten.........
Abwarten und Tee trinken ist hier das beste.
Wenn der Käufer etwas will, kann man den Wedergang im Vorfeld sowieso nicht beeinflussen.
Und auch wenn ein Brief vom Anwalt konmmt, na und?
Was macht der?
Der setzt ein Frist (und vielleicht noch mal und nochmal)
Und dann kommt vielleicht mal eine Klage (oder auch nicht)
Und erst dann kann, oder sollte man reagieren.
Alles andere im Vorfeld ist reine Zeitverschwendung und kostet nur Nerven......
Denn eines steht fest:
Zeugenaussagen, wer wann mit dem Auto gefahren ist und wer wen in irgendwelchen Telefonaten mal als Arschloch bezeichnet oder Schläge angedroht hat, interessiert keinen Zivilrichter.........😁
Da geht es nur um die ein Frage:
War die Lenkung beim Verkauf defekt?
Und so etwas überpüft dann ein Sachverständiger im Auftrag des Gerichtes.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
In diesem Fall aber ist nixtun das beste.😁keine Briefe schreiben, keine Telefonate führen (für was, warum?) keine Zeugen befragen, keine Taktiken ausarbeiten.........
Abwarten und Tee trinken ist hier das beste.
Wenn der Käufer etwas will, kann man den Wedergang im Vorfeld sowieso nicht beeinflussen.
Und auch wenn ein Brief vom Anwalt konmmt, na und?
Was macht der?
Der setzt ein Frist (und vielleicht noch mal und nochmal)
Und dann kommt vielleicht mal eine Klage (oder auch nicht)
Und erst dann kann, oder sollte man reagieren.
Alles andere im Vorfeld ist reine Zeitverschwendung und kostet nur Nerven......
Gruß
Delle
Einspruch:
Es dringend geraten, bereits auf den ersten Brief des Anwaltes zu reagieren und die Ansprüche abzulehnen.
Danach kann man sich zurücklehnen und warten, was kommt: Klage oder Mahnbescheid.
Anderenfalls können sich bei weiteren Mahnungen des Anwaltes Gebühren anhäufen oder sogar der Mahnbescheid unberücksichtigt bleiben, weil man erst auf die Klage reagieren will.
O.