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Haftung bei Schäden nach Privat-Verkauf

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 10:39

Zum einen erstmal sorry, dass ich hier poste, aber hab keinen besseren bereich gefunden.

Habe mein altes Auto verkauft für 3000€.

Nun meldet sich der Käufer und sagt Lenksäule und diverse andere Teile sind defekt und fordert Wagenrückgabe gegen Geld oder Reparaturübernahme.

Er sagt, dass es lebensgefährlich ist mit dem Auto zu fahren, allerdings habe ich es vor ca. 1 Woche fahren sehen (mit 3 Zeugen), obwohl der Käufer sagt, das Auto steht seit 2 über Wochen.

Komisch ist auch, dass er sich erst nach 2 Wochen meldet.

In beiden Kaufverträgen (Käufer+Verkäufer) steht explizit drin, Verkauf ohne jegliche Gewährleistung.

Der Käufer sagt aber nun, wenn versteckte Mängel sichtbar werden/auftreten hat er Umtauschrecht.

Was stimmt nun und was würdet ihr mir raten? Soll ich Kontakt zu meinem Anwalt aufnehmen?

Bitte helft mir weiter.

Beste Antwort im Thema

wie gesagt, das wäre der nächste schritt...

es geht hier um die sog. schlechtleistung einer vertraglichen verpflichtung- das wäre hier die HU.

das ist im BGB bei 280 i.v.m. 286 geregelt.

das bedeutet, wenn du mit einem kfz mit lenkungsdefekt zur HU fährst und die lassen dich wieder vom hof- obwohl der defekt dem geschulten auge hätte auffallen müssen, und du fährst dann gegen einen baum- wegen der defekten lenkung- dann haben die ein problem- sprich eine schadensersatzforderung deinerseits am hals.

jetzt fährst du jedoch nicht gegen den baum, sondern verkaufst den hobel, weil du ja gutgläubig nichts von dem mangel gewußt hast, und dir hier reparaturkosten gespart hast.

die von dir gesparten reparaturkosten, muß jetzt dein käufer aufwenden. er hat also einen schaden.

er hat sich möglicherweise auf die hu verlassen- hat jedoch mit der HU-Organisation keinen Vertrag, da er ja nicht dort war- sondern du.

und hier kommt jetzt die abtretung an den käufer ins spiel.

das ganze ist von mir sehr vereinfacht dargestellt- ist natürlich viel komplizierter- es kommen hier noch viel mehr paragraphen ins spiel- laß ich jetzt aber alles weg, weil es dafür ja..... laß uns raten...

geschultes fachpersonal- sprich anwälte gibt.

 

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Hallo leute

habe meinen bmw z3 Verkauft

denn kühler habe ich getauscht und richtig entlüftet !

habe alles beim mobile.de eingestellt also auch das der kühler getauscht wurde nun ist der käufer bei sinsheim stehen geblieben und verklagt mich auf wandelung und 700,-€ er behauptet ich sei gewerblicher verkäufer habe aber nur eine gewerbeanmeldung für reifen und felgen im internet und das fahrzeug habe ich für mich selbst geholt aus england , da meine freundin ein baby erwartet wurde das fahrzeug verkauft was nun ?

brauche dringendst hilfe weil ich allein nicht weiterkomme !

danke mfg

Ein gewerblicher Verkäufer bist Du nicht, aber Du hast evtl. das Auto als Gewerbetreibender verkauft. ;)

Als Gewerbetreibender kannst Du die Gewährleistung nur ausschließen wenn Du das Auto an einen Gewerbetreibenden verkaufst. Bei einem Verkauf an einem Privatmann kannst Du die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern nur auf ein Jahr beschränken.

Gewerbetreibender ist jeder der ein Gewerbe betreibt, sei es der Bäcker, Metzger, der Reifenhändler, der Arzt, der Architekt usw.,

Hast Du das Auto NUR privat genutzt, dann tendieren die Richter zu einem möglichen Ausschluß der Gewährleistung. Wurde das Auto jedoch steuerlich geltend gemacht, dann entfällt diese Möglichkeit.

 

Ich bin selbst Gewerbetreibender und verkaufe meine Autos deshalb nicht an Privatleute, entweder bekommt das Auto ein Aufkäufer oder ich gebe das Auto beim Kauf an einen Händler in Zahlung.

Du brauchst das Thema jetzt aber auch nicht über ganz Motor Talk zu streuen...

Antwort bei Audi

am 6. Februar 2015 um 1:35

Guten Morgen Leute,

Haben ein Problem. Vor gut 2 Wochen war ein Pärchen da und hat den Kia Sorento meines Vater angeguckt und Probegefahren.

Jegliche Mängel wurden aufgeschrieben und genannt bis auf 1 von dem mein Vater selber nichts wusste.

Beim Probefahren meinten die, dass, das Lenkrad leicht vibriert. Mein Vater wusste davon nichts und meinte es kann an den alten Reifen liegen oder Felgen. Der Typ selber meinte es kann nicht von den Reifen kommen aber ist nix er is KFZ Meister und kennt sich da aus.

Nun nach gut 2 Wochen wenn nicht mehr ruft er an und Verlangt für die Dichtung der Servolenkung auf einer Seite 800€ oder er geht zum Anwalt und lässt den Schaden bei Kia Service für 2000€ und geht vor Gericht.

Er wusste somit über das Lenkrad und es wurde darüber gesprochen, jedoch hat dies mein Vater nicht im Vertrag stehen.

Das Auto hat neuen TÜV & HU.

Kia Sorento 2.5 CRDI

120.000km

Wir sind Rechtschutzversichert.

PS: Mir kommt etwas Spanisch vor: Die kamen am Tag der besichtigung an und meinten die wollen nen Auto für 5000€ mein Vater wollte aber 6500€ und ist denen entgegen gekommen auf 5900€.

Mit dem besagten Schaden wären die auf den knapp 5000€ hmm

Grüße Bosnia

Moin,

immer wieder das gleiche Spiel....

Wenn es einen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung gibt dann würde ich den Käufer darum bitten die Ansprüche schriftlich an dich zu stellen und zu begründen und erwähnen dass du damit dann ebenfalls zu einem von deiner Rechtsschutz Versicherung (natürlich hast du den guten Vertrag ohne SB ;) ) ausgesuchten Fachanwalt gehst.

Rechtlich muss der Käufer beweisen dass der Schaden bei Verkauf bekannt war, gelingt ihm das nicht greift eben der Ausschluss der Gewährleistung.

Im übrigen hat er in einem solchen Fall als Meister eher schlechtere Karten, weil man bei ihm Sachverstand voraussetzen muss und er sowas bei Kauf eben sehen kann/muss.

Also locker bleiben.

Grüße

Steini

am 6. Februar 2015 um 8:36

Zitat:

@Bosnia1991 schrieb am 6. Februar 2015 um 02:35:52 Uhr:

 

Beim Probefahren meinten die, dass, das Lenkrad leicht vibriert. Mein Vater wusste davon nichts und meinte es kann an den alten Reifen liegen oder Felgen. Der Typ selber meinte es kann nicht von den Reifen kommen aber ist nix er is KFZ Meister und kennt sich da aus.

Ihm ist also das Lenkungsproblehm bekannt gewesen beim Fahrzeugkauf, er hätte somit auch den Kauf lassen können.

Wegen Den Lenkung Problem ist man von 6500 € auf 5900 € runtergegangen das passt.

Besser wäre es gewesen wenn ihr den Mangel mit im Vertrag geschrieben hättet, ich würde einfach jetzt abwarten was passiert. Nimmt er einen Anwalt nimmst du auch ein Anwalt, ich glaube die Chancen stehen nicht schlecht für dich.

am 6. Februar 2015 um 12:01

Danke vorerst für die schnelle Antwort. Ihr seit Top :-) Daumen hoch.

Bin ich gleich nicht mehr so angespannt hehe

Grüße Bosnia

am 24. April 2016 um 17:02

Hallo,

Meine Lebensgefährtin hat Ihr Auto am Donnerstag abgegeben. Heute ruft der Käufer bei uns an und sagte das Getriebe sei defekt (es oilt wohl stark). Angeblich soll der Scheibenwischer Motor auch unsittliche Geräusche machen und Scheibenwischwasser verliert er wo er drüber hinweg sieht. Aber mit dem Getriebe will er eine Einigung haben er bringt Ihn zu seinem schrauber und der meldet sich wegen einer einigung.

Geht das soeinfach???

Hört sich nach einem Betrüger an. Ist wohl heute die übliche Masche.

am 24. April 2016 um 17:10

was kann ich dagegen machen

Hmm, wenn im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung/Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde kann dir eigentlich nichts passieren.

War der Käufer auch privat oder eher Händler?

am 24. April 2016 um 17:22

nein ich wusste das nicht er hat es mir gesagt heute und ich habe nur den hecktreffer reingeschrieben vom vorbesitzer der mir bekannt ist

am 24. April 2016 um 17:25

er war privat

Hast Du als Kaufvertrag einen Vordruck (ADAC, Mobile, etc) ausgefüllt,

oder mal eben ein Schreiben aufgesetzt?

-Wie Steini111 schon fragte:

wurde Sachmängelhaftung/Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

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