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Haftfrage bei Verkauf eines angemeldeten PKW´s

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 7:51

Hallo,

ich werde zeitnah mein Auto verkaufen, jedoch könnte es passieren, dass ich ihn bis zum letzten Tag angemeldet lasse (für probefahrten und da er auf einer öffentlichen straße derzeit geparkt ist).

Sollte nun ein Verkauf am WE erfolgen, habe ich ja nicht die Möglichkeit, das Auto auf nem Samstag oder Sonntag abzumelden.

Hierfür gibt es ja z.b. seitens ADAC extra ausgearbeitete Verkaufsformulare, welche erklären, dass mit Kauf die Haftung auf den Käufer übergeht udn er sich verpflichtet, das Auto innerhalb xTage umzumelden.

Wie sieht hier jedoch die rechtliche Haftung aus? hat das Bestand?

Sollte ich vorsichtshalber die Versicherung und auch die Zulassungsbehörde bereits vorher (oder dann direkt am montag) informieren?

Besten Dank und Gruß Martin

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12 Antworten
am 11. Juli 2007 um 9:51

Tag,

 

du solltest immer schnellst möglich VR und LRA über die Veräusserung informieren. Rein rechtlich haftet der Käufer natürlich. Ich persönlich würde je nachdem wie vertrauenswerweckend der jenige ist evtl. sogar abstand von einem Verkauf mit Kennzeichen nehmen. Allerdings ist das natürlich nicht immer möglich.

Teilweise haben die Zulassungsstellen auch Samstags offen, so das eine abmeldung auch möglich ist und der Käufer mit eigenen Kennzeichen bzw Kurzzulasung das Fzg. bewegen kann.

Hallo Martin,

ich persönlich würde niemals mehr ein angemeldetes Auto verkaufen. Einzige Ausnahme: Man kennt den Käufer. Der Wagen sollte vor Übergabe abgemeldet werden, oder man trifft sich mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug gemeinsam um.

Papier ist auch in solchen Fällen geduldig. Solange das Fahrzeug auf Deinen Namen läuft, mußt Du auch Steuern und Versicherung bezahlen. Und es gibt leider sehr viele Leute, die es mit den Vertragsklauseln nicht so ernst nehmen. Wird das Auto nicht umgemeldet, kannst Du dem Käufer

hinterherlaufen. Ich hatte es vor vielen Jahren einmal, daß mir der Käufer eine falsche Adresse (trotz Personalausweis) in Hamburg angab. Eine kostenpflichtige Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ergab, daß er nirgendwo in Hamburg angemeldet war. Ich habe dies meiner Versicherung mitgeteilt. Diese hat den Käufer unter der falschen Adresse angeschrieben und eine Frist von 4 Wochen gesetzt, in der das Auto umgemeldet werden muß. Anschließend entfällt der Versicherungsschutz. Das war (zumindest damals) die übliche Vorgehensweise. Wird wahrscheinlich aber immer noch so sein. Insgesamt durfte ich damals noch für 2 Monate die laufenden Kosten tragen. Plus den gesamten Ärger.

Als Sahnehäubchen habe ich auch noch einen Strafzettel aus Braunschweig bekommen. Den mußte ich aber nicht bezahlen, weil ich belegen konnte, daß der Wagen verkauft war.

Wie gesagt, ich würde ein Auto nie wieder angemeldet verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 10:44

Danke!

Problem ist halt, dass ich das Auto abgemeldet nur wenige tage (eigentlich überhaupt nicht) draussen stehen lassen darf.

und wenn ein interessent kommt, es dann aber doch nicht kauft, hab ich pech wenn ich den wagen bereits vorher abgemeldet habe. wenn ich ja wüsste, dass er ihn definitiv mitnimmt, wäre das kein problem, aber so... :(

Hallo Martin,

wenn die Zulassungsstelle zur Zeit des Verkaufs nicht geöffnet hat, kannst Du doch mit dem Käufer einen separaten Übergabetermin ausmachen. Du läßt Dir eine kleine Anzahlung geben und vermerkst dies im Kaufvertrag. Ich würde eventuelle Interessenten nur von vornherein darüber informieren, daß der Wagen nicht mit Zulassung verkauft wird. Wer sich von diesem Hinweis abschrecken läßt, hat wahrscheinlich ohnehin kein seriöses Interesse.

Der Käufer hat die Möglichkeit -je nachdem wo er herkommt- das Auto mit den alten Kennzeichen (wenn sie reserviert wurden) und einer Deckungskarte zur nächsten Zulassungsstelle zu fahren. Oder mit Kurzzeitkennzeichen. Diese kosten bei einer direkten Anschlußversicherung auch nicht so viel. Oder den Übergabetermin so legen, daß man gemeinsam die Ummeldung machen kann. Ich hatte in der Praxis damit noch keine Probleme. Es kam nur häufiger schon vor, daß vermeintliche Interessenten sofort wortlos aufgelegt haben, wenn eine Übergabe mit Zulassung ausgeschlossen wurde. Darüber darf man denken was man möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 11. Juli 2007 um 12:10

hi,

ales soweit richtig, jedoch gibts auch einige, die ihr Auto von weiter weg kaufen. Die wollen dann meistens mitnehmen - schon um nicht noch einmal Fahrtkosten zu haben.

Da ist dann definitiv schon mal die Möglichkeit "alte Kennzeichen" ausgeschlossen... (das geht nur bei Zulassung im selben oder angrenzenden Landkreis wenn ich mich recht erinner)

Kurzzeitkennzeichen sind wirklich die allerbeste Lösung - allerdings kriegt die der Käufer am Samstag auch nicht und wenn er sich dann doch gegen das Auto entscheidet bleibt er auf diesen Kosten sitzen (wie gesagt, angenommen er kommt von weiter her...)

Ich kann also in dem Fall auch die Käufer verstehen - wobei auch hier wieder gilt, dass die ehrlichen für die Unsitten der schwarzen Schafe büßen müssen.

Ich selbst habe meine Autos bisher auch ausschließlich abgemeldet verkauft oder aber vor Ort gleich die Zulassung erledigt (wenn im selben Landkreis).

Rein theoretisch ist die Sache aber auch angemeldet kein Himmelfahrtskommando für den Verkäufer.

Mit dem Eigentum gehen auch die Pflichten auf den Käuer über (Versicherung endet mit Verkauf, geht dann auf Käufer über solang bis der zulässt und umversichert) - bei entsprechenden Nachweisen gibt es hier an sich keine Probleme.

Nur muss man eben mit dem Risiko leben, unter Umständen dann den "Behördenkram" zu haben...

Grüße

Schreddi

am 11. Juli 2007 um 12:18

Hallo,

das Thema betrifft mich auch demnächst.

Also ich mache mir erstmal ein Bild von dem Käufer, wie er wirkt und wie sehr er die Sache ernst nimmt. Aus bequemlichkeit würde ich Ihn schon mit meinen Kennzeichen weiter fahren lassen. Da die genaue KM-Angabe und Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag verfasst sind. Das Problem ist, ich habe schon ofter von Verkäufern gehört, wo das Fahrzeug ewig NICHT umgemeldet wurde.

Ich würde am liebsten die Probefahrt machen und nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag das Fahrzeug abmelden und er kann dann sehen wie er kommt.

Auf der anderen Seite sollte man sich halt ein genaues Bild machen, ausschlaggebend bei mir wird, wie weit wohnt der Käufer von mir entfernt. Sind es 10KM, dann kann er gerne die Schilder haben, sind es 500KM überlege ich mehr. Ganz einfach aus dem Grund, wenn er wirklich nicht abmeldet, kann ich hinfahren und ihn zur rede stellen.

Ein kleines Risiko ist es immer, aber wenn der Typ sich innerhalb von X Tagen nicht kümmert,könnte man ja auch selbst zur Zulassungsstelle gehen und es mit Kaufvertrag berichten.

Ich wünsche euch viel Glück beim Verkaufen :)

Hallo Schreddi,

ich habe nur meine ganz persönliche "Verkaufspolitik" geschildert. Aufgrund von Erfahrungen, auch von Bekannten. Ich würde auch dem Papst mit der auferstandenen Mutter Teresa im Schlepptau nicht mein Auto mit Zulassung verkaufen. Wäre als Papamobil auch nicht geeignet. Natürlich kann man dann auch seriösen Kaufinteressenten unrecht tun. Mir ist nur wichtig, daß ich hinterher keinen Ärger, Laufereien und Kosten habe.

Wenn der Käufer weiter entfernt wohnt, kann es ein Problem sein. Ich würde es aber nicht als mein Problem ansehen. Das kann man von vornherein abklären.

Mit den alten Kennzeichen kann man nicht von Flensburg nach München fahren. Das ist natürlich richtig. Ich habe mich mit dem Ausdruck:" Je nachdem wo er herkommt" sicherlich etwas mißverständlich ausgedrückt.

Wie sich Martin verhält, muß er selbstverständlich selber entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 11. Juli 2007 um 13:05

Hi,

das war auch keineswegs als Kritik gemeint, nun wirklich nicht. :)

Das macht glaub ich jeder wie er mag - wie gesagt, die Theorie stellt den Verkäufer hier halbwegs auf sicheren Boden - die Realität schaut aber anders aus.

Insofern ist gegen diese Verkaufspolitik überhaupt nix zu sagen - wie gesagt, ich verkaufe bisher auch (fast) nur abgemeldet.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 13:15

ich denke, ich werde ihn wohl auch vorher abmelden.

denn wenn jemand 2mal kommen muss, dann schreckt es die leute ganz sicher ab und sie schauen sich lieber nach einem anderen um.

wer echtes interesse hat, wird sich die 5-Tageskennzeichen ja bereits mitbringen.

wollte halt nur hier vorher nachfragen, falls doch aus irgendeinem grund der fall eintreten sollte, dass der wagen noch angemeldet ist. (würde z.B. passieren, wenn bereits dieses WE ein echter käufer kommt, dann ist das fahrzeug natürlich noch angemeldet, da ich ihn bis einschließlich freitag abend brauche, denn erst am samstag kommt der neue).

am 11. Juli 2007 um 13:37

Ich habe meine 2 Fahrzeuge jeweils MIT Kennzeichen verkauft, spätestens 5 Tage nach dem Verkauf kam dann auch die Meldung, dass der Wagen abgemeldet wurde. Würde es auch immer wieder machen, erstens praktisch für mich (ich muss nicht zur Gemeinde), zweitens praktisch für den Käufer (er braucht kein teures 5-Tage-Kennzeichen, kann den Wagen gleich mitnehmen, etc.).

@MartinSHL

Ich würde niemals ein 5-Tages-Kennzeichen auf Verdacht mitbringen! Am Ende ist doch noch was mit dem Wägelchen und schon sitzt man auf den Kosten. :(

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

das war auch keineswegs als Kritik gemeint, nun wirklich nicht. :)

Hallo Schreddi,

ich habe es auch nicht als Kritik empfunden. Wollte nur noch einmal klarstellen, daß die Möglichkeit auf Schlitzohren zu treffen beim Verkauf eines angemeldeten Autos relativ groß ist. Ich hatte auch schon vor dem geschilderten Fall einmal Probleme. Da wurde der Wagen aber immerhin nach 4 Wochen und etlichen Telefonaten umgemeldet. Trotzdem ärgerlich. Vor 10 Jahren habe ich ein abgemeldetes Auto mit entstempelten Kennzeichen verkauft. Nach ein paar Wochen stand die Polizei bei uns vor der Tür. Mit dem Wagen wurde in Hamburg eine Straftat verübt. Nach Vorlage eines Kaufvertrags sind die Polizisten wieder abgehauen und ich habe davon nichts mehr gehört. Der Ärger war also sehr überschaubar. Nur kann wohl sagen, daß der Wagen in diesem Fall auch bestimmt nicht vertragsgemäß umgemeldet worden wäre, wenn er noch meine Zulassung gehabt hätte.

Zusammen mit den Erfahrungen von Bekannten kann ich für mich deshalb nur sagen, daß ein Verkauf mit Zulassung schon lange nicht mehr zur Debatte steht. Jeder darf das aber auch gerne anders sehen. Bequemer ist es natürlich ohne Abmeldung. Man soll sich nur nicht wundern, wenn nicht alles so läuft wie es sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Themenstarteram 12. Juli 2007 um 7:10

So, alles kurz und schmerzlos und viiiiel einfacher gewesen.

auto gestern abend noch verkauft, geld bar bekommen, auto aber mir noch für 2 tage überlassen da ich es dienstlich bis freitag abend brauche und am samstag vormittag wird es dann vom neuen besitzer abgeholt und von mir am freitag bereits abgemeldet.

danke für eure ratschläge!

gruß martin

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