ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkrempler - Versicherung oder privat regeln?

Parkrempler - Versicherung oder privat regeln?

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 17:23

Guten Abend,

vorhin ist mir ein kleines Malheur passiert, ich habe beim Ausparken einen Wagen angerempelt. Das Auto hat jetzt eine Schramme in der Türe, allerdings nichts großartig schlimmes.

Da ich den Fahrer nirgenwo in der Nachbarschaft finden konnte, habe ich die Freunde in Grün angerufen, welche den Schaden aufgenommen und mich aufgrund von 'Unachtsamkeit während des Ausparkens' mündlich verwarnt haben. Waren übrigens beider sehr freundlich, will ich mal loswerden.

Der Fahrer würde sich bei mir melden, sagten die Beamten.

Nun frage ich mich aber, ob ich den Schaden meiner Versicherung melden muss, denn ich würde das gerne privat regeln - ein Familienmitglied betreibt eine professionelle Lackiererei und würde das für mich richten, selbstverständlich mit Garantie usw., also kein Pfusch.

Muss ich das also trotzdem meiner Versicherung (AXA) melden?

Noch ein paar Infos: Führerschein hab ich seit knapp 3,5 Jahren, bisher keine Unfälle und keine Punkte, nichtmal ein Strafzettel. (Und jetzt sowas, *grummel*). Das ist allerdings meine erste eigene Versicherung (seit knapp 9 Monaten), vorher bin ich mit "Familienautos" rumgefahren. Ergo hab ich noch SF 0.

Hoffe hier kann mich jemand aufklären! :)

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 19. Mai 2007 um 17:30

Wenn Du einen Bekannten hast, der das günstig machen kann, wäre es natürlich sinnlos, es der Versicherung zu melden.

Der Geschädigte kann aber selbser auswählen, zu welchem Lackierer er geht. Er muß also nicht auf Dein Angebot eingehen. Ggf. kann er sich auch nur den Schaden auf Gutachterbasis auszahlen lassen und gar nichts richten lassen.

Das mußt Du halt mit dem Typen abklären.

Ansonsten kannst Du es erst mal Deiner Versicherung melden, daß die den Schaden übernehmen. Du kannst dann später immernoch die Kosten für die Reparatur an Deine Versicherung überweisen und steigst somit nicht mit den Prozenten.

Was bedeutet überhaupt Schramme?

Türe eingedellt und verkratzt?

Dann wird vermutlich eine neue Türe fällig. Je nach Fahrzeugtyp sind da locker 1000 Euro und mehr fällig.

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von marco31

Wenn Du einen Bekannten hast, der das günstig machen kann, wäre es natürlich sinnlos, es der Versicherung zu melden.

Der Geschädigte kann aber selbser auswählen, zu welchem Lackierer er geht. Er muß also nicht auf Dein Angebot eingehen. Ggf. kann er sich auch nur den Schaden auf Gutachterbasis auszahlen lassen und gar nichts richten lassen.

Das mußt Du halt mit dem Typen abklären.

Selbstverständlich, ich gehe nur davon aus dass er auf mein Angebot eingeht. Nur muss ich das dann trotzdem augnblicklich meiner Versicherung melden oder kann ich die Angelegenheit in den nächsten Tage erstmal mit dem Fahrzeughalter besprechen?

Zitat:

Was bedeutet überhaupt Schramme?

Türe eingedellt und verkratzt?

Verkratzt ja und an einer Stelle ein wenig eingedellt. Hab mir aber schon sagen lassen, dass man es auf jeden Fall richten kann (es handelt sich übrigens um einen alten 3er-Golf). Ein befreundeter KFZ-Mechaniker hat den Schaden auf etwa 300-400 Euro geschätzt.

am 19. Mai 2007 um 17:52

Moin,

ich bin mir gerade nicht sicher - aber ist es nicht möglich, der Versicherung zumindest schon einmal Bescheid zu geben, dass da evtl. etwas kommt, wenn du dich nicht persönlich mit dem "Gegner" einigen kannst? Falls ihr euch nicht einigt, bist du damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil du damit dokumentiert hast, dass du dich nicht um deine Haftpflicht drücken willst, und wenn ihr euch einigt, wird die Versicherung dich wohl auch nicht hochstufen, schließlich muss sie ja nichts zahlen...

MfG, HeRo

P.S: Bedenke bitte, wie du reagieren würdest, wenn dein Unfall"gegner" dir vorschlagen würde, das Auto nicht in diejenige Werkstatt zu bringen, in der du immer warst, sondern zu irgendjemand fremdem. Was womöglich noch zusätzlichen Aufwand bedeutet... ich würde das wohl auch nur schweren Herzens akzeptieren, und nur dann, wenn mir das 150% koscher erscheint, sonst käme mein Auto zu Toyota und der Unfallverursacher müsste zahlen.

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Moin,

ich bin mir gerade nicht sicher - aber ist es nicht möglich, der Versicherung zumindest schon einmal Bescheid zu geben, dass da evtl. etwas kommt, wenn du dich nicht persönlich mit dem "Gegner" einigen kannst? Falls ihr euch nicht einigt, bist du damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil du damit dokumentiert hast, dass du dich nicht um deine Haftpflicht drücken willst, und wenn ihr euch einigt, wird die Versicherung dich wohl auch nicht hochstufen, schließlich muss sie ja nichts zahlen...

Wäre natürlich toll wenn das wirklich geht, kann das vielleicht noch jemand bestätigen? Ich meine mir geht es zunächst einmal um folgendes:

Ich will nicht dass meine Versicherung Ärger macht, wenn ich das nicht rechtzeitig gemeldet habe. Allerdings möchte ich auch nicht dazu "verdonnert" werden, dass die Versicherung das übernimmt obwohl ich mich auch so mit dem anderen Fahrzeughalter einigen könnte.

Sprich: Übernimmt die Versicherung das in jedem Fall wenn sie davon Wind kriegt?

 

Zitat:

P.S: Bedenke bitte, wie du reagieren würdest, wenn dein Unfall"gegner" dir vorschlagen würde, das Auto nicht in diejenige Werkstatt zu bringen, in der du immer warst, sondern zu irgendjemand fremdem. Was womöglich noch zusätzlichen Aufwand bedeutet... ich würde das wohl auch nur schweren Herzens akzeptieren, und nur dann, wenn mir das 150% koscher erscheint, sonst käme mein Auto zu Toyota und der Unfallverursacher müsste zahlen.

Klar, sehe ich auch so. Wird aber trotzdem günstiger werden, als wenn meine SF-Klasse steigt, fürchte ich.

am 19. Mai 2007 um 19:47

Selbstverständlich kannst Du den Schaden erst einmal über Deine Versicherung abwickeln. Du bist sogar dazu verpflichtet der Versicherung den Schaden zu melden!

Wenn die Schadenhöhe dann letztlich so niedrig ist, dass die Hochstufung teurer wäre, kannst Du immerhin noch ein gutes halbes Jahr ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen und am Ende des Jahres den Schaden der Versicherung zurückzahlen, dann wirst Du nicht hochgestuft.

Vorsicht: Gilt bloß bei Haftpflicht, nicht bei Kasko.

Grüße

Andreas

am 20. Mai 2007 um 8:19

Hi,

soweit korrekt (aucch wenn er nicht Ende des Jahres zurückzahlen müsste, sondern bis nach Ablauf der 6 Monate nach Zugang des Schreibens dass Schaden erledigt ist).

Zur konkreten Frage des TE:

Du kannst es deiner Versicherung melden - wenn dein Unfallgegner dann nix meldet (weil ihr es unter Euch klärt) erfolgt selbstverständlich auch keine Hochstufung.

Dort wäre es dann aebr nach der Abwicklung unter Euch sinnvoll, dies der Versicherung auch mitzuteilen, damit die den Schadenfall schließen können.

Wenn ihr es unter Euch klärt, sicher euch beide auch schriftlich ab.

Grüße

Schreddi

Mich hat im August einer nicht überholen lassen und meinte er muss mich rammen. Die Police gab mir gleich die Schuld obwohl ich nen Zeugen dabei hatte. Hab's meiner Versicherung gleich gemeldet (er natürlich nicht). Nach ca. nem halben Jahr (März), wurde meine Unschuld bei der Versicherung anerkannt und ich wieder runtergestuft obwohl bis dahin kein Schaden reguliert wurde.

Wie ist dass, wenn man den Schaden nicht gleich meldet? Tritt bei der Versicherung dann nicht, diese Leistungsfreiheit ein, dass die Versicherung eine Art kleine Vertragsstrafe aufsetzt oder habe ich da was falsch verstanden?

am 20. Mai 2007 um 8:33

Hi,

nein - Nichtmelden zählt nicht als Obliegenheitsverletzung.

Letztlich isses so:

Bei der Haftpflicht muss der Geschädigte seinen Anspruch geltend machen - das ist die einzige Grundlage. Selbstverständlich isses sinnvoll, wenn der Schädiger hier mitarbeitet und von vornherein meldet - muss er aber nicht.

Im Zweifelfall wird ohne ihn agiert - was oft nicht in seinem Sinne ist.

Der Geschädigte hat 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen - tut er das nicht, okay. Dann wird nichts gezahlt also auch keine Rückstufung.

Grüße

Schreddi

am 20. Mai 2007 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Lochimauspuff

Du bist sogar dazu verpflichtet der Versicherung den Schaden zu melden!

Genau so!

Den Schaden unbedingt der Haftplicht melden. Da führt kein Weg dran vorbei. Wie der Schaden dann letztendlich beglichen wird, ist davon ersteinmal unabhängig.

Hatte letztens einen ähnlichen Fall. Parkremplerin verursacht einen Schaden bei mir, muss ihn laut Polizei der Haftplicht innerhalb weniger Werktage melden (habe die genaue Anzahl vergessen, aber die Frist ist KURZ). Beglichen hat sie den Schaden trotzdem aus eigener Tasche.

EDIT: Übrigens großes Lob an den TE für das korrekte Melden des Schadens! Freut mich, dass es sowas noch gibt.

Sich schuldig zu bekennen macht heutzutage kaum noch jemand. Ich hatte bei meinem Fall auch nur durch zufälliges Verhindern der Fahrerflucht die Verursacherin feststellen können. Und die wurde dann natürlich auch noch pampig und hat der Polizei schöne Augen gemacht. Am Ende haben zum Glück die Fakten gesiegt.

Themenstarteram 20. Mai 2007 um 14:04

Vielen Dank an alle, ihr habt mir wirklich geholfen! :)

Ich habe heute morgen meiner Versicherung angerufen und denen Bescheid gesagt, am Montag wird sich noch die Schadensabteilung mit mir in Verbindung setzen, hieß es. Jetzt bin ich nur noch gespannt, ob ich das privat mit dem anderen Fahrzeughalter regeln kann oder ob es letztendlich doch über die Versicherung laufen wird.

Zitat:

EDIT: Übrigens großes Lob an den TE für das korrekte Melden des Schadens! Freut mich, dass es sowas noch gibt.

Klar, man sollte auf jeden Fall dafür gradestehen wenn man was verbockt hat, alles andere wäre nicht richtig. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkrempler - Versicherung oder privat regeln?