Hätte früher lesen sollen

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hallo zusammen,

War bisher seit 1994 ein Opel Fahrer, ( Corsa 1,4 60PS..Motorschaden, Astra 1,6l 101PS.. verkauft, Vectra 1,8l 116PS.. verkauft, AstraTT 1,8l 140PS..verkauft da nicht zufrieden ) Beruflich noch Vivaro und Movano Diesel waren beide ein Krampf, die PKW waren Top.
Seit Donnerstag habe ich einen Mondeo Bj 2002 mit 117000km 3l V6 St220.
Mondeo fand ich schon immer toll und habe zwei Bekannte mit Mondeo, einer mit 310000km MKII und einer mit 150000km MKIII aber beide mit kleinem Motor denke so 140 PS.
Wenn ich jetzt aber lese das die Motoren wohl nicht so zuverlässig/beständig sind , bekomme ich echt Bedenken ob das die richtige Wahl war.
Frage mich jetzt ob die Zeit des Motorschadens evtl vorbei sind, da die betroffenen Motoren schon fertig sind.
Habe leider nur scheckheft bis 70000km danach freie Werkstatt.
Was meint ihr, habe ich gut gekauft oder ist der Motor einfach so unbeständig das man nicht sagen kann wann er die schlimmste km Leistung hinter sich hat.
Danke für euere Einschätzung,
Gruß

23 Antworten

Tut mir auch leid...vielleicht sollten sich manche hier lieber selber mal einlesen, bevor sie sich lächerlich machen.

LIES MICH!!!

Zitat:

Original geschrieben von ChrissiV


Werde das Auto auf jeden Fall gut pflegen, wie bisher alle meine Autos, dann muss er nur evtl begangene Sünden meiner zwei Vorbesitzer vergeben.

Sag mal, wieviele Km willst du mit dem Wagen machen?

Na so viele wie möglich, verstehe die Frage nicht ganz, wenn er gut läuft bis das der Tüv uns scheidet

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Tut mir auch leid...vielleicht sollten sich manche hier lieber selber mal einlesen, bevor sie sich lächerlich machen.

LIES MICH!!!

Wenn du dich aber in deinen Beratungen nur auf Zusammenfassungen von Gerichtsurteilen beschränkst, erfasst du möglicherweise jedoch nicht alle Einzelheiten des Urteils. Das, was nachher den pikanten unterschied ausmacht ist unter anderem folgender Absatz:

"

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Regelung in § 4 Buchst. 1 der Garantiebedingungen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* unwirksam ist. Die dort geregelte Anspruchsvoraussetzung, nach der Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, ist nicht gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB* einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen. Denn bei einer Wartungsklausel handelt es sich jedenfalls dann um eine die Leistungsabrede lediglich ergänzende und damit der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung, wenn die Garantie – wie vorliegend – nur gegen Zahlung eines dafür zu entrichtenden Entgelts zu erlangen war.

Das Berufungsgericht hat den Kaufvertrag zwischen dem Kläger und dem Verkäufer des Gebrauchtwagens rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, dass der Kläger die Garantie entgeltlich erlangt hat. Es hat zur Begründung seiner Auslegung auf die Rechnung des Verkäufers verwiesen, nach welcher der Kläger den Gebrauchtwagen "inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie" zum Gesamtpreis von 10.490 € erworben hat. Der Umstand, dass die Rechnung keine Aufschlüsselung des Gesamtpreises nach den Kaufpreisanteilen für das Fahrzeug und die Garantie enthält, nötigt nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist unerheblich, wie hoch das Entgelt für das Fahrzeug einerseits und die Garantie andererseits ist, wenn die Auslegung des Kaufvertrags – wie hier – ergibt, dass sich der Gesamtkaufpreis auf beides bezieht. Denn die Kontrollfähigkeit der Wartungsklausel hängt nur von der Entgeltlichkeit der Garantie, nicht von der Höhe des auf sie entfallenden Entgelts ab.

" Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2013 - VIII ZR 206/12 -

Wenn für das Fahrzeug demnach X€ fällig werden und der Händler aus Kundenbindungsinteresse heraus eine freiwillige Garantie vergibt (demnach nicht wie im Urteil ein unterstellter entgeltlicher Vertrag) kann er sich sehr wohl auf die Werkstattbindung berufen.

Wie nun der Vertrag ausgestalltet ist, weisst du aber gar nicht. Es ist auch zu erwarten, dass sich das demnächst bei allen Händlern rumgesprochen hat und Verträge entsprechend umgestrickt werden. Es ist ja auch super wenn du auf solche neuen Wendungen hinweist, aber du solltest auch immer erwähnen, dass es auf den vertraglichen Einzelfall ankommt. Ansonsten kommt es ganz dumm und jemand hat einen Schaden am Hacken weil er dein Posting als abschließend angesehen hat.

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Hallo,
So muss den Thread nochmal nach oben schieben, da eine Frage aufgetaucht ist.
Hatte ja geschrieben Scheckheft bis 2007, ist aber falsch, hatte ne Seite wegen zusammenklebenden Seiten überblättert (Kaffeefleck). Habe Scheckheft bis 2011 von Ford, 2012 war Auto nicht angemeldet, 2013 Insp. von Renault Händler mit Garantie. Klingt erst mal gut und wer den PKW sieht, echt geil, bin begeistert.... So nun zu meiner Frage: Rostcheck war nur bis 2009 wenn ich aber sehe das das Auto immer so gut in Schuss war möchte ich natürlich diesen Stand beibehalten, kann man die Rost Garantie wiederbeleben evtl durch erneute Abnahme etc oder ist das jetzt nicht mehr nachzuholen.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ChrissiV


Hallo,
So muss den Thread nochmal nach oben schieben, da eine Frage aufgetaucht ist.
Hatte ja geschrieben Scheckheft bis 2007, ist aber falsch, hatte ne Seite wegen zusammenklebenden Seiten überblättert (Kaffeefleck). Habe Scheckheft bis 2011 von Ford, 2012 war Auto nicht angemeldet, 2013 Insp. von Renault Händler mit Garantie. Klingt erst mal gut und wer den PKW sieht, echt geil, bin begeistert.... So nun zu meiner Frage: Rostcheck war nur bis 2009 wenn ich aber sehe das das Auto immer so gut in Schuss war möchte ich natürlich diesen Stand beibehalten, kann man die Rost Garantie wiederbeleben evtl durch erneute Abnahme etc oder ist das jetzt nicht mehr nachzuholen.
Gruß

Punkt 1. Inspektion ist nur was wenn nach Herstellervorgabe und bei dem Fahrzeugalter ist es eh nur noch Kulanzregelung.

Punkt 2. Korrusionsschutzkontrolle muss 1. jährlich durchgeführt werden von einer Wiederbelebung habe ich noch nix gehört und würde mich sehr wundern wenn Ford das akzeptiert.

Zitat:

Original geschrieben von Patrick87


auf jeden fall musst du auf ein besseres öl umsteigen, niemals nicht das originale ford-öl verwenden. es gibt da zumindest eine gewisse übereinstimmung bei den leuten mit motorschaden, dort war auch das originale öl (5W-30) drin.

Ständig lese ich in den Foren das man NICHT das Original von Ford empfohlene Öl 5 W30 benutzen soll. Muss der Hersteller nicht Fachmann genug sein um das zu empfehlen? Wie kann man das festmachen das anderes Öl besser ist?

Zitat:

Original geschrieben von vrenegor



Zitat:

Original geschrieben von Patrick87


auf jeden fall musst du auf ein besseres öl umsteigen, niemals nicht das originale ford-öl verwenden. es gibt da zumindest eine gewisse übereinstimmung bei den leuten mit motorschaden, dort war auch das originale öl (5W-30) drin.

Ständig lese ich in den Foren das man NICHT das Original von Ford empfohlene Öl 5 W30 benutzen soll. Muss der Hersteller nicht Fachmann genug sein um das zu empfehlen? Wie kann man das festmachen das anderes Öl besser ist?

Es wird viel zuviel Theater um das richtige Öl gemacht.

Mein TDCI läuft von Anfang an mit 5W-40 (420tkm),von Ford nur
im Notfall erlaubt.
Leasingfahrzeuge mit Wartung bei Ford(5W-30)laufen bestimmt ebenso lang.

Viel wichtiger ist Warmfahren,professioneller Ölwechsel und idealerweise viel Langstrecke.

Zitat:

Original geschrieben von berni3


Es wird viel zuviel Theater um das richtige Öl gemacht.

Mein TDCI läuft von Anfang an mit 5W-40 (420tkm),von Ford nur
im Notfall erlaubt.

😁 Und Das von Einem der ein Öl fährt das den gröbsten Fehler der von Ford geforderten Öle nicht hat.

Das Problem bei Ford ist das Sie Öle mit abgesenktem HTHS-Wert vorschreiben. In der Theorie sind diese Öle gut da Sie Spritsparend sind,blöderweise wird diese Einsparung dadurch erkauft das der Schmierfilm nicht so stabil ist und weniger Wiederstand leistet, was den Verschleiß erhöht.

Die Frage ist halt ob man zugunsten einer Normverbrauchseinsparung von ca 1% erhöhten Verschleiß akzeptiert oder auf das Zehntel Sprit kackt und den Verschleiß optimiert.
Grundsätzlich geht kein Fordmotor kaputt wenn man hochwertiges Öl nimmt welches nicht der geforderten Norm entspricht, eher passiert Das mit dem Vorgesehenen.
Auch ist Interessant das Ford die laut Beschreibung hochwertigen Qualitätsöle nur in Motoren zulässt die in der Regel wenig belastet werden. In den hochbelasteten RS darf nur minderwertiges 0W40.😁
Im Grunde zeigt dieser Umstand das A1/B1 oder A5/B5 auf Denen die 08/15 Fordnormen basieren halt eher Grenzwertig als Gut sind.

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