händler will keine garantie geben
hab mir vor nem monat nen 3er bmw gekauft vom händler.ich hatte ihn auch in ne werkstatt zufälligerweise wo auch mein händler dann war gebracht um ihn durchchecken zu lassen dort wurde nen klackern festgestellt.wo er erst meinte oh und dann ne ist nischt kam wohl nur vom auspuff.nun guck ich hab ihn gekauft.jetz wurde es lauter und ich fuhr zu ner anderen werkstatt nem bmw freund.er meinte das kommt vom motor die ventile hydros und nockenwelle muss alles getauscht werden da man alles machen muss ist alles angschlagen und wenn er nur nen paar sachen macht komm ich nach nem monat wieder der würde alles für 700 tacken machen.nun bin ich zum händler der meinte strickt ne er hört nix und da ist nischt.ich mecker mecker und er fuhr zu seiner werkstatt und erzählte uns dann ja 3 hydros müssen gewechselt werden dann ist das klappern weg.kann aber sein das nach nem monat auch die anderen auch richtig kaputt gehen.er bietet uns an wir sollen 200 und er 200 zahlen und er lässt von seiner werkstatt 3 wechseln.ich so ne er soll uns 400 geben und wir lassen das richtig machen oder er soll alle machen lassen und wir möchten ne garantie über die reperatur.nein macht er nicht beim gespräch später er kann uns nur anbieten 3 machen und wir sollen 250 (auf ein mal zahlen)kann man sich nicht wehren ich will ihn nicht zurückgeben hab keine lust monate wieder nach nem wagen zu suchen und gutachten und anwalt lohnt sich wohl nicht bei sona summe meinte der bmw fritze.was nun?
ist doch ne frechheit vom händler schon weil 10 euroman nur pro ventil bezahlt da will der doch schon wieder abzocken.
10 Antworten
Hallo
Also es ist wichtig was im Kaufvertrag steht. Steht da irgendwie keine Garantie oder rücknahme dann kannste es vergessen aber soweit ich weiß hast du aufjedenfall garantie weil er händler ist sogar beim privat verkauf hat man 14tage garantie also lass dir nichts vom händler sagen das sind alles abzocker geh zu deinem anwalt und lass es mal checken wenn dein anwalt sagt er muss es machen wegen garantie dann sag dem händler ich war beim anwalt und sie müssen es machen fertig aus.
So würde ich es machen.
mfg
es steht drin der käufer bestätigt des er ausgiebeig gelegenheit hatte das fahrzeug zu besichtigen und keine weiteren schäden gefunden worden und somit der zustand als vertragsgemäß erklärt wird.
oben steht ansprüche wegen sachmängel verjähren inerhalb 1 jahr bla bla muss schriftlich eingereicht werden.
mein schwiegervater meinte egal auch wenn er 5 mal reinschriebt er gibt keine arantie oder so ist er gesetzlich dazu verpflichtet und vor gericht gild es nicht also er muss trotzdem garantie gewähren.
Langsam, Garantie nicht mit Sachmängelhaftung (Gewährleistung) verwechseln.
Garantie ist immer eine freiwilige Sache des Verkäufers / Hersteller und es gibt keine Verpflichtung dazu diese zu geben, wenn Garantie gegeben ist muss diese aber natürlich gemäß Vertrag eingehalten werden..
Da du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, hast du wenn im Kaufvertrag nicht auf ein Jahr reduziert, eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) von zwei Jahren.
In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweislast, bedeutet der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorlag.
Dies ist schwer und der Verkäufer weiß dies auch.
Geh zu dem Verkäufer und sag ihm das er im Zuge seiner Gewährleistungspflicht den Schaden beheben soll, und du keinen Pfennig dazu beiträgst.
Wenn er dies nicht machen will übertrage dies einem Anwalt, diesen Schritt kannst du ihm im Vorfeld mitteilwen.
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Also wenn er Händler ist,
ist er lt. Gesetz verpflichtet Gewährleistung zu gewähren. Und zwar 2 Jahre. Allerdings hat die Sache einen Haken:
NUR in den 1. 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht... ER muss also DIR beweisen können, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestanden hat. Das Kann er in aller Regel nicht.Nach einem halben Jahr ändert sich die Beweispflicht, also DU musst IHM beweisen,dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat (Meist unmöglich).
Die Paragraphen weiß ich leider nicht auswendig, aber ein Anwalt oder der Verbraucherschutz können weiterhelfen 😉
Ganz ehrlich, wenn du da genauso auftrittst, wie du hier schreibst, brauchst du dich nicht wundern das der Händler dich nicht für voll nimmt.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, und wie das mit der Beweislast läuft, wurde dir bereits erklärt. Mit dieser Info gehst du zum Händler, nimm aber bitte jemand mit der sich auch ein wenig damit auskennt, oder zumindest jemand der ordentlich argumentieren kann. Aber nach Möglichkeit nicht deinen Schwiegervater. Wenn der Händler dann immer noch nicht einsieht, das er den Schaden reparieren muss, dann bleibt dir leider nur der Weg zum Anwalt. Wenn du Glück hast, lenkt der Händler nach dem ersten Schreiben des Anwaltes ein. Wenn du Pech hast ...
Viel Glück.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Ganz ehrlich, wenn du da genauso auftrittst, wie du hier schreibst, brauchst du dich nicht wundern das der Händler dich nicht für voll nimmt.
Danke, jemand muss es ja sagen.
@TE: bitte schreib Deinen Text nochmals neu, wenns geht mit Satzzeichen (so Zeugs wie .....,,,,,:::::;;;;;!!!!!?????) und etwas Struktur drin, sonst mag den niemand lesen.
Ist schlussendlich in Deinem eigenen Interesse...
SO hier nochmal die Paragraphen der Vollständigkeit halber 😉
§ 434
Sachmangel
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Und Ganz Wichtig
§ 444
Haftungsausschluss
Hier noch ein Urteil zum Auschluss der Sachmängelhaftung:
Zitat:
Ein Kraftwagen Gebrauchtwagenhändler kann in einem Kaufvertrag mit der Formulierung "keine Garantie" die Sachmängelhaftung (die nach alten Recht "Gewährleistung" hieß) nicht ausschließen. Eine solche Klausel ist unwirksam (Landgericht Dessau DAR 2003,119)
Das sollte wohl jedem so weit helfen sich zu belesen (wen es wirklich interessiert). Die paragraphen bei Google eingeben und ab gehts 😉
eine privatperson kann die sachmängelhaftung komplett ausschliessen. ein gewerbetreibender, also händler, kann per vertrag die sachmängelhaftung von 24 auf 12 monate reduzieren, aber nicht komplett ausschliessen.
Zitat:
Original geschrieben von bettyschatz1983
hab mir vor nem monat nen 3er bmw gekauft vom händler.ich hatte ihn auch in ne werkstatt zufälligerweise wo auch mein händler dann war gebracht um ihn durchchecken zu lassen dort wurde nen klackern festgestellt.wo er erst meinte oh und dann ne ist nischt kam wohl nur vom auspuff.nun guck ich hab ihn gekauft.jetz wurde es lauter und ich fuhr zu ner anderen werkstatt nem bmw freund.er meinte das kommt vom motor die ventile hydros und nockenwelle muss alles getauscht werden da man alles machen muss ist alles angschlagen und wenn er nur nen paar sachen macht komm ich nach nem monat wieder der würde alles für 700 tacken machen.nun bin ich zum händler der meinte strickt ne er hört nix und da ist nischt.ich mecker mecker und er fuhr zu seiner werkstatt und erzählte uns dann ja 3 hydros müssen gewechselt werden dann ist das klappern weg.kann aber sein das nach nem monat auch die anderen auch richtig kaputt gehen.er bietet uns an wir sollen 200 und er 200 zahlen und er lässt von seiner werkstatt 3 wechseln.ich so ne er soll uns 400 geben und wir lassen das richtig machen oder er soll alle machen lassen und wir möchten ne garantie über die reperatur.nein macht er nicht beim gespräch später er kann uns nur anbieten 3 machen und wir sollen 250 (auf ein mal zahlen)kann man sich nicht wehren ich will ihn nicht zurückgeben hab keine lust monate wieder nach nem wagen zu suchen und gutachten und anwalt lohnt sich wohl nicht bei sona summe meinte der bmw fritze.was nun?ist doch ne frechheit vom händler schon weil 10 euroman nur pro ventil bezahlt da will der doch schon wieder abzocken.
Finger weg von dem unseriösen Typen - jeder weitere Besuch wäre Zeitverschwendung und würde nur noch ärmer machen, ohne ein vernünftiges Resultat am Ende zu haben! Aber etwas Druck könnte er wohl vertragen! Als Händler ist er zu einer Gewährleistung von 12 Monaten verpflichtet. Innerhalb der ersten 6 Monate trägt er zudem die Beweislast bzw. -pflicht. Trotzdem würde ich das nicht von ihm machen lassen, weil er so viel sparen wollte wie er kann. Und das artet wiederum in Pfusch aus ...
Ich würde alle Hydrostößel samt Nockenwelle ersetzen. Sowas kann man auch einer gut ausgerüsteten und kompetenten freien Werkstatt anvertrauen - sofern man es nicht selbst bewerkstelligen kann oder will.