Händler verursacht Schaden. Preisminderung?

Seat Leon 3 (5F)

Hallo. Ich habe einen gebrauchten Seat Leon 12/2015 mit ~30.000Km bei einen großen VW Händler gekauft. Das Auto ist am Kauftag erst beim Händler eingetroffen. Es wurde vereinbart, dass 1 kleiner Lackkratzer beseitigt wird, Tüv erneuert und das Fahrzeug aufbereitet wird. Das Fahrzeug wurde bezahlt und ich habe zwischenzeitlich den Fahrzeugbrief per Post erhalten.

Der Händler hat mich jetzt darüber informiert, dass auf dem Hof das Fahrzeug einen kleinen Schaden erlitten hat. In der Stoßstange ist eine Faustgroße Beule. Genaue Details weiß ich erst einmal nicht.Wie genau das passiert ist, konnte der Verkaufsberater mir nicht sagen. Der Schaden wird von dem Händler behoben.

Würdet ihr nachträglich versuchen den Preis gemindert zu bekommen? Falls ja, was wäre ok?

49 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/

Für alle Interessierten :-)

Die Heckklappe komplett erneuern kostet wohl "offiziell" >1200€ komplett mit einbauen und lackieren. Ich habe einen Seat Händler angerufen.

In der Regel verwenden die Gerichte Tabelle von Ruhkopf/Sahm. Mir würden demnach 400€ Schadenersatz/Preisminderung zustehen. Mal schauen was der Händler Vor Ort sagt.

Hast du dir den Link zu Ende gelesen?

Denn dir steht auch nach diesen Angaben (wie ich bereits schrieb!) kein Ersatz für die Wertminderung zu:

„Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.“

Und du wirst einen Gutachter brauchen:

„In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern.“

Die 10 % der Kosten als Richtwert für die Wertminderung, die dein Händler nannte sind nach deinem Link auch korrekt:

„Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.“

Selbst wenn das ganze vor den Richter kommt:

„Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.“

Danke. Ich werde mal verhandeln. Der Händler war zwar nett und machte Anfangs einen sehr guten Eindruck, aber nachdem er mir am Telefon eine faustgroße Delle einreden wollte, bin ich nur noch bedingt kulant/verständnisvoll.

Da ich das Auto nicht zum vereinbarten Termin abholen konnte entstehen mir ohnehin schon viele Nachteile (Urlaubstag verschwendet, Extra Kosten für die Abholung (nun Zug notwendig), Versicherung läuft bereits usw.) die der Händler verursacht hat.

Das Auto erhält vor Abholung noch eine Inspektion (Bj 12/2015, 32.000Km).

Weiß jemand was bei den nächsten 2 Inspektionen gemacht werden würde? Es gibt doch "große" und kleine Inspektionen und sowas.

Gibt es eine grobe Hausnummer was die nächsten 2 Inspektionen offiziell "Wert" wären bzw. kosten würden? Dem Händler würden ja nur sehr geringe Kosten enstehen. Ich glaube das wäre mein Vorschlag und nicht weniger!

Ich habe ein Familie und Kinder und kaufe mir nicht alle 3 Tage eine neues Auto. Erst reicht keinen Cupra.

Der Händler hat mich über den Schaden falsch informiert und wollte gar nix geben. Falls ich das Fahrzeug verkaufen muss, wirkt sich der Austausch sicherlich nachteilig aus. Das ist m.E. rechtlich und moralisch nicht ok.
[Beitrag editiert - Keine Beleidigungen, sachlich bleiben - Pol./MT-Moderation]

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Vielleicht wäre es das Beste hier einfach abzuwarten, was in der Sache rauskommt. Ich für meinen Teil wäre interessiert am Ausgang der Debatte mit dem Händler.

Nur weil hier unterschiedliche (rechtliche) Standpunkte vertreten werden, muss man sich nicht gegenseitig beschimpfen.

Da hast du Recht. Aber wenn jemand 0 im Thread sich äußerst und dann nur so ein Bullshit reinschreibt....dann muss ich auch mal Dampf ablassen.

Nix produktives schreiben und nur Leute angreifen.

Aber selber anscheinend genug Kohle haben. Das habe ich gern. Wenn er jetzt 18-23 Jahre alte wäre....würde ich sagen "frech".....aber mit 51 Jahren? Traurig.

Dann gib dein Auto zurück, kauf ein anderes und du bist alle Sorgen los. Da du das Auto noch nicht einmal hast dürfte das doch kein Problem sein.

Da der Wagen schon auf ihn zugelassen ist wird sich der Händler da wahrscheinlich quer stellen...... Anzahl der Besitzer ist jetzt höher, und wenn er den Wagen als Privatperson gekauft hat und der Wagen vorher ein Auto mit ausweisbarer Mwst war, dann ist er das jetzt nicht mehr....das ist für den Händler dann sehr schlecht..... -19% da die Mwst plattgemacht wurde.
Ich würde versuchen mich mit dem Händler auf eine Zugabe zu einigen ( Satz gebrauchter Winterräder dazu etc)

Ich kann @Bengin verstehen.....er hat den Wagen gekauft ohne verbeulte Heckklappe und Nachlackierung, das Fahrzeug entspricht somit nichtmehr dem Zustand bei Unterzeichnung des Kaufvertrages....deswegen mein Vorschlag....wenn er an € nichts runtergeht dann soll er was an Zubehör (was er ja absetzen kann) dazu tun

Zitat:

@felix011 schrieb am 20. April 2018 um 20:46:15 Uhr:


Dann gib dein Auto zurück, kauf ein anderes und du bist alle Sorgen los. Da du das Auto noch nicht einmal hast dürfte das doch kein Problem sein.

Das Auto wurde 120Km vom Wohnort gekauft und es ist bereits bezahlt. Den Brief habe ich zwischenzeitlich erhalten und schon angemeldet. Ich hatte es ja besichtigt und es sollte nur aufbereitet werden.

EGAL. Das Problem kann man sicherlich aus der Welt schaffen. Es ist ja nix großes. Dennoch hat mich die Lüge des Händlers (faustgroße Delle) verärgert. Schließlich habe ich auf Nachfrage Bilder erhalten und den tatsächlichen Schaden erfahren. Und wer weiß ob die sonst einfach nur gespachtelt hätten....

Verstehe nicht wie man sich über das "faustgroß" so aufregen kann. Welche Rolle spielt es denn nun ob es faustgroß oder medizinballgroß ist? Hätte doch an der Sachlage rein gar nichts geändert.

Ich denke der Threadersteller fühlte sich vom Händler über das Ausmaß des Schadens getäuscht, weil dieser ihn herunterspielen wollte.

In der Sache macht es freilich keinen Unterschied.

Na von der Tiefe kann das ja mit Faustgroß hinkommen, es hat sich halt noch etwas in der Fläche verteilt. Da allerdings ja nun die Klappe getauscht wird und auch kein Unfall vorliegt, verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz wo denn nun die Wertminderung herkommen soll. Der Austausch muss jedenfalls in ein paar Jahren beim Verkauf nicht angegeben werden und wenn man es doch tut, wird niemand sagen " Um Gottes Willen den Eimer kauf ich nicht oder wenn dann nur für ganz kleines Geld "

Ich bin ganz bei dir das es ärgerlich ist aber jetzt ein Drama draus zu machen ist es auch nicht Wert.

Den Tausch würde ich bei einem späteren Verkauf sehr wohl angeben und auch im Vertrag schriftlich festhalten. Anhand der Lackdichte kann jeder mit nem entsprechenden Messgerät erkennen, dass es sich nicht mehr um die Originallackierung ab Werk handelt. Verschweige ich dies ist der Ärger vorprogrammiert.

Hier geht’s drum eventuellen Ärger zu vermeiden, ob ein Wertverlust eintritt ist ne andere Sache.

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