Händler verursacht Schaden. Preisminderung?
Hallo. Ich habe einen gebrauchten Seat Leon 12/2015 mit ~30.000Km bei einen großen VW Händler gekauft. Das Auto ist am Kauftag erst beim Händler eingetroffen. Es wurde vereinbart, dass 1 kleiner Lackkratzer beseitigt wird, Tüv erneuert und das Fahrzeug aufbereitet wird. Das Fahrzeug wurde bezahlt und ich habe zwischenzeitlich den Fahrzeugbrief per Post erhalten.
Der Händler hat mich jetzt darüber informiert, dass auf dem Hof das Fahrzeug einen kleinen Schaden erlitten hat. In der Stoßstange ist eine Faustgroße Beule. Genaue Details weiß ich erst einmal nicht.Wie genau das passiert ist, konnte der Verkaufsberater mir nicht sagen. Der Schaden wird von dem Händler behoben.
Würdet ihr nachträglich versuchen den Preis gemindert zu bekommen? Falls ja, was wäre ok?
49 Antworten
Ganz deiner Meinung. Ich persönlich und damit meine ich wirklich was ich machen würde, und ich zwinge keinen meine Meinung zu teilen. Ich würde entweder neue heckklappe verlangen, Minderung für einen Kaufpreis einer originalen neuen oder vom Kauf zurück treten.
Zitat:
@Bengin schrieb am 20. April 2018 um 10:47:38 Uhr:
Zitat:
Tja. Ich will nicht unverhältnismäßig werden, aber einen ausgebeulte, ausgespachtelte und neu lackierte Heckklappe, habe ich nicht gekauft.
Ich bin ja nur auf den Teil Deiner Frage eingegangen was man da machen kann bzw. was sinnvoll wäre. Gekauft hast Du das so natürlich nicht und ich persönlich würde in dem Fall, sofern man mir da nicht odentlich entgegenkommt, vom Kauf zurücktreten.
Fakt ist, unfallfrei ist das Fahrzeug aus meiner Sicht nicht mehr, das ist ein erheblicher Mangel, der sich natürlich auch später für Dich beim Wiederverkauf bemerkbar macht.
Von ner neuen Heckklappe halte ich langfristig nicht wirklich was, meist ist der Rostschutz da schlechter und es fängt nach vielen Jahren dort dann zu gammeln an.
Ein Rücktritt vom Kauf sollte kein Problem darstellen, da der Vertragsgegenstand nicht mehr mangelfrei ist.
So hab den Händler erreicht. Die Heckklappe wird ausgetauscht. Das wäre dann ja erst einmal ok.
Sinkt der Fahrzeugwert durch ein kompletten Austausch? Preisnachlass verlangen oder ist so ok?
Ich würde es so nicht akzeptieren, siehe meinen Post oben.
Ähnliche Themen
Aushbeulen und lackieren sind aber durchaus zulässige Instandsetzungsmethoden. Zu meiner Zeit war das noch Bestandteil der praktischen Ausbildung.
Ich glaube kaum, dass jemand der hier laut auf Neuteil pocht den selben Schaden im selbst verschuldeten Fall so kostenintensiv reparieren lassen würde. Natürlich anhängig von der Kaskoversicherung und der Selbstbeteiligung.
Ok der Händler tauscht die Heckklappe aus. Ich glaube nicht, dass dadurch der Fahrteugwert sinkt.
Zitat:
@Bengin schrieb am 20. April 2018 um 11:08:06 Uhr:
Sinkt der Fahrzeugwert durch ein kompletten Austausch? Preisnachlass verlangen oder ist so ok?
Der Fahrzeugwert wird durch den kompletten Austausch vermutlich sinken, mE aber deutlich weniger als wenn da nur gespachtelt, ausgebeult oder anders wie herumgefuhrwerkt würde.
Für einen Preisnachlass sehe ich nach wie vor wenig Spielraum; man müsste um das rechtlich exakt beurteilen zu können auch über mehr Informationen verfügen, angefangen damit ob du den Wagen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gekauft hast, da sich die Regeln über den Verzug, die Gewährleistung und den Schadenersatz von Land zu Land unterscheiden. Die rechtliche Problematik dahinter beginnt schon beim Risikoübergang beim Kaufvertrag.
Was wäre den ein angemessener Preisnachlass?
PS: Der Wagen wurde in DE gekauft und ist kein EU-Import.
Zitat:
@Bengin schrieb am 20. April 2018 um 11:14:02 Uhr:
Was wäre den ein angemessener Preisnachlass?
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, streng genommen bräuchtest du dafür einen Gutachter.
Ohne Gutachter. Möchte ja nur den geminderten Fahrzeugwert vom Händler durch ein Preisnachlass erstattet bekommen.
Wäre 500€ als erste "Verhandlungssumme" angemessen?
Sorry ich verstehe nicht wieso der Wert wegen einer NEUEN Heckklappe sinken sollte. Dass sich das Fahrzeug mit Delle in der Heckklappe nicht so gut verkaufen lässt, leuchtet mir ein. Aber das ursprünglich defekte und wertmindernde Teil wurde ja ersetzt um der Wertminderung entgegen zu wirken.
Außerdem wird der Wertverlust der in den nächsten Jahren durch den Fahrzeuggebrauch ohnehin eintritt, wahrscheinlich eh größer sein als die Kosten für die neue Heckklappe.
Ist sicher ein guter Einstieg in die Verhandlung. Du solltest auch beachten, dass es zu einer Farbabweichung bei der neu lackierten Heckklappe kommen kann. Gerade bei weissen Fahrzeugen ändert sich die Farbe ein wenig, so dass da ein entsprechender Farbübergang vom Lackierer geschaffen werden muss.
Ich wurde damals, als bei mir etwas nachlackiert werden musste explizit von meinem Händler darauf hingewiesen, mein Auto war damals aber lediglich 6 Monate alt.
Zitat:
@Bengin schrieb am 20. April 2018 um 11:20:01 Uhr:
Möchte ja nur den geminderten Fahrzeugwert vom Händler durch ein Preisnachlass erstattet bekommen.Wäre 500€ als erste "Verhandlungssumme" angemessen?
Okay, dann etwas langsamer. Die Aussage "ich möchte den geminderten Fahrzeugwert vom Händler durch ein Preisnachlass erstattet bekommen." beruht auf zwei Annahmen:
- Der Fahrzeugwert ist auch bei Austausch der Heckklappe gemindert.
- Der Händler ist auf irgendeine Art verpflichtet dir - zusätzlich zur Behebung des Sachschadens - Kompensation für die merkantile Wertminderung ("Preisnachlass"😉 zu leisten.
Die erste Annahme ist vermutlich korrekt. Wie hoch dieser zusätzliche Wertverlust bei einem gebrauchten Leon BJ 2015 mit knapp > 30.000 km Laufleistung ist, kann ich nicht seriös einschätzen, 500 € halte ich für hoch gegriffen, zumal wir von einem fachgerechten Austausch der Heckklappe gegen ein neues Teil (also ohne die Gebrauchsspuren der 30.000km "alten" Klappe) ausgehen.
Die zweite Annahme kann ich dir leider - für das deutsche Recht - nicht hinreichend beantworten. Eine solche Verpflichtung könnte sich rechtstheoretisch aus verschiedenen Grundlagen ergeben, beispielsweise auf Basis des Schadenersatzrechts. Allerdings ist der Ersatz für eine etwaige merkantile Wertminderung zumindest in der österreichischen Rechtsordnung ein durchaus nicht unumstrittenes Thema, weshalb, zumal in deinem Fall deutsches Recht anzuwenden ist, jede weitere Aussage hier viel zu spekulativ wäre.
Einfach so zum Händler zu fahren und auf einen Preisnachlass zu bestehen wird also kaum etwas bringen, kein seriöser Verkäufer lässt sich auf so etwas ohne weiteres ein, schon garnicht, wenn man dort mit einer fixen "Verhandlungsbasis" ankommt. Solltest du wirklich meinen es wäre den Aufwand wert wirst du früher oder später den Rechtsweg beschreiten müssen.
Ohne rechtliche Schritte kann man vielleicht ein paar Gutscheine oder eine gratis Inspektion im nächsten Jahr, ... rausverhandeln.
Ich habe den Händler 400€ gesagt. Der Händler sagte, damit käme er nicht klar. Er sagte laut Gutachter würden immer 10% der Reparaturkosten als Wertminderung angesehen.
Konkret bedeutet das laut Händler: Hecklappe 600€ und davon 10% = 60€
Also das eine neue Hecklappe nur 600€ kostet, bezweifel ich. Ich vermute als Laie eher ~1300€. Und die 10% Fahrzeugminderung auf den Reparaturpreis bezweifel ich auch.
Er sagte wir klären dass bei Abholung. Da der Händler 120Km von mir entfernt ist, bringen mir kostenlose Inspektionen usw. leider gar nix.
Ich sag mal 300€ sollten es schon sein. Ich glaube das ist der reale Wertlust des Autos wenn ich es verkaufen möchte.
Zitat:
@Bengin schrieb am 20. April 2018 um 11:38:41 Uhr:
Ich habe den Händler 400€ gesagt. Der Händler sagte, damit käme er nicht klar. Er sagte laut Gutachter würden immer 10% der Reparaturkosten als Wertminderung angesehen.(...)
Konkret bedeutet das laut Händler: Hecklappe 600€ und davon 10% = 60€
(...)
Ich sag mal 300€ sollten es schon sein. Ich glaube das ist der reale Wertlust des Autos wenn ich es verkaufen möchte.
Womit genau das eingetreten ist, was ich bereits oben schrieb. Der Händler ist ja nicht völlig uninformiert.
- Wertminderung durch die Reparatur fraglich und wenn, dann minimal.
- Kein ex-ante Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs auf eventuellen Ersatz der Wertminderung.
- Die 300 € die du glaubst, dass dein Leon im Wert nun gemindert ist entsprechen nicht den Einschätzungen des Gutachters des Händlers. Also wirst du um einen eigenen Gutachter nicht herumkommen.
- Der Aufwand und das Risiko für weitere rechtliche Schritte wird den zu erwartenden "Gewinn" jedenfalls übersteigen.
300€ kannst du vergessen wenn ihr euch auf 100€ einigt hast du ein super Geschäft gemacht ! Mir wurde in 2007 für mein 6 Wochen junges Auto bei einem fremdverursachten Schaden von 23800€ eine Wertminderung von 500€ zugestanden, das Auto hab ich natürlich nicht reparieren lassen und mir nen neuen bestellt.