Händler verursacht Schaden. Preisminderung?
Hallo. Ich habe einen gebrauchten Seat Leon 12/2015 mit ~30.000Km bei einen großen VW Händler gekauft. Das Auto ist am Kauftag erst beim Händler eingetroffen. Es wurde vereinbart, dass 1 kleiner Lackkratzer beseitigt wird, Tüv erneuert und das Fahrzeug aufbereitet wird. Das Fahrzeug wurde bezahlt und ich habe zwischenzeitlich den Fahrzeugbrief per Post erhalten.
Der Händler hat mich jetzt darüber informiert, dass auf dem Hof das Fahrzeug einen kleinen Schaden erlitten hat. In der Stoßstange ist eine Faustgroße Beule. Genaue Details weiß ich erst einmal nicht.Wie genau das passiert ist, konnte der Verkaufsberater mir nicht sagen. Der Schaden wird von dem Händler behoben.
Würdet ihr nachträglich versuchen den Preis gemindert zu bekommen? Falls ja, was wäre ok?
49 Antworten
Man muss dem Händler zu Gute halten, dass er sich meldet und es dir mitteilt. Eine ausgetauschten Heckklappe hättest du NICHT bemerkt (wenn die Lackierung passt).
Ich wette, viele Händler hätten das verschwiegen 😉
Thema abhaken, wenn du 120 km dort hin fährst, dann ja wahrscheinlich wegen dem günstigsten Preis?
Zitat:
@Berni_L schrieb am 19. April 2018 um 21:03:40 Uhr:
Genauso wie eine Versicherung nur für den Sachschaden und nicht für die merkantile Wertminderung aufkommt wird auch ein Händler nur den Schaden beseitigen und nicht Kompensation für eine etwaige Wertminderung leisten.Mit Spachtelarbeiten würde ich mich jedoch keinesfalls abspeisen lassen. Das Teil würde ich neu wollen.
Edit: Fotos vom Schaden würde ich definitiv auch sehen wollen.
Stimmt nicht, wenn ein Dritter Schaden an deinem Fahrzeug verursacht hast du recht auf Minderwert Entschädigung und die richtet sich nach dem Neupreis, Alter und Schadens-höhe etc. Such mal im Internet da kannst du sogar Excel finden um das zu berechnen "Ermittlung Orientierungswert merkantiler Minderwert nach MFM."
Zitat:
@Bavaria R schrieb am 21. April 2018 um 10:07:56 Uhr:
Stimmt nicht, wenn ein Dritter Schaden an deinem Fahrzeug verursacht hast du recht auf Minderwert Entschädigung und die richtet sich nach dem Neupreis, Alter und Schadens-höhe etc. Such mal im Internet da kannst du sogar Excel finden um das zu berechnen "Ermittlung Orientierungswert merkantiler Minderwert nach MFM."
Das Thema wurde in diesem Thread dann noch einmal im Detail besprochen; die Aussage, dass jedenfalls ein Ersatz der merkantilen Wertminderung zusteht ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Meist läuft es auf eine gerichtliche Ermessensentscheidung hinaus, wobei im Falle des Threaderstellers anhand der bisherigen Judikatur eher davon auszugehen ist, dass eine Wertminderung entweder garnicht bejaht werden würde, oder so minimal wäre (laut Gutachter des Händlers 10 % der Reparaturkosten, also 60 €), dass sie unter der Bagatellgrenze von 10 % des Wiederbeschaffungswertes liegen würde.
Jo, habe dann nicht mehr weiter gelesen My Bad... speziell wenn die Teile ganz ausgetauscht werden geht Wertminderung gegen 0, allerdings wenn ausgebessert wird oder gespachtelt dann würde ich auf Wertminderung bestehen, weil dies beim Verkauf nicht verschwiegen werden darf.
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Der Händler hat einen Schaden verursacht, es direkt zugegeben und der Schaden wird behoben.
Sei doch froh das er offen kommuniziert und die Beschreibung Faustgroß ist doch voll ok 😕
Schau dir mal deine Hand an und stell dir vor wie eine Faustgroße Delle aussieht...
Rede bei der Abholung offen und höflich mit dem Verkäufer wie es mit der nächsten Inspektion aussieht, so als Gutschein 😉
mehr Schaden hast du nicht dadurch und wenn es dir nicht gefällt musst du wohl selbst weitere Schritte einleiten - da reichen keine MT tipps oder Internet links , erstmal selbst in die Tasche greifen und Gutachter bezahlen.
Das musst du Wissen ob dir der ganze Stress wert ist