Händler verschwieg Schäden am Dicken beim Kauf

Audi A6 C5/4B

Hi allerseits 🙂

Ich hab da glaub ich jetzt ein großes Problem. Zur Vorgeschichte....

Ich hatte schon im Winter feststellen müssen das sich bei mir bei den drei Aufnahmen der rechten Dachreling der Klarlack langsam immer weiter löst. Er blättert förmlich ab. Naja, heut hab ich mich dazu entschlossen zum 🙂 zu fahren um eventuell die 12 jährige Durchrostungsgarantie von Audi in Anspruch zu nehmen. Der 🙂 hatte Fotos gemacht und der Antrag wurde bearbeitet. Kurz bevor ich wieder daheim war, klingelte mein Handy. Der 🙂 war dran und fragte mich wann und wo ich das Auto gekauft habe. Ich sagte zu ihm Juli 2007 beim Audi "EXKLUSIV" Händler. Ich fragte wieso.... Der freundliche sagte dann nur noch: "Audi kann leider keine Kulanz geben da ihr Wagen ein Unfallwagen ist" 😰
Ich: "Was... in wie fern!"
er: "Nunja, ich liste ihnen mal alles auf was in der Historie steht...

Neue Rückleuchte, Seitenteil hinten rechts ausgebeult und neu lackiert, Stoßstange hinten neu lackiert, Dachreling abgebaut und Dach neu lackiert, neue Tür eingesetz, Tür lackiert, neue Felge hinten rechts, Türleisten demontiert und erneuert, irgendwas noch mit der A-Säule hab das net so genau verstanden, und letzendlich nochmal neu vermessen"

Ich: "Das ist doch nicht wahr oder?? Das heißt also das jemand meinen Dicken mal seitlich (Kreuzung) reingefahren sein muss"
Er: "ja so sieht es aus, deswegen kommt das abblättern des Klarlacks bei ihnen von dem Unfall, da anscheinend der Schaden nicht richtig instand gesetzt wurde. Deshalb gibts auch keine Kulanzansprüche seitens Audi."

Ich: "Okay das verstehe ich."

Hab mich dann bedankt und aufgelegt. Die Arbeiten wurden von einen Audi Service gemacht.

So und jetzt kommen wir zu meinen Problem. Ich habe damals den Wagen im Internet bei Audi.de gesehen und hab mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Er sagte das der Wagen erst seit gestern bei ihm steht und der Wagen noch einen Kratzer am rechten Radkasten hätte, dieser aber natürlich vor dem Kauf noch beseitigt wird. Er schickte mir auch noch ein Foto auf dem der Kratzer zu sehen war. Ich fragte ihn auch ob er sonst irgendwelche Schäden gehabt hätte. Dies verneinte er. Somit war ich beruhigt.
Ein paar Tage später war ich nun beim Händler und hab ne ausgiebige Probefahrt gemacht. Ich hab mir auch ringsum die Spaltmaße angeschaut und konnte keine Mängel feststellen.
Somit hab ich mich ja verliebt in den Dicken und schlug zu.

So und jetzt kommts. Bei der Vertragsunterzeichnung hat er mir den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft, mit dem Anhang : "Seitenteil hinten rechts und Stoßstange lackiert" !!! Dies mache er deswegen, damit nachher nicht irgendwelche Probleme auftreten. Ich fragte noch einmal expliziet nach und er sagte das er ihn als Unfallwagen verkaufe da ja hinten rechts der eine Kratzer beseitigt wurde. Okay dachte ich mir und fragte dann noch einmal nach, ob er irgendwann mal nen richtigen Unfall hatte. NEIN, der Wagen hatte keine weiteren Schäden!! war die Antwort.
Ich glaube das war der Moment wo ich blauäugig war.

Jetzt kommen meine Fragen. Laut der Historie im Elsa wurden ja ein paar Sachen mehr erneuert und lackiert (siehe oben) wie nur diesen Kratzer. Diese arbeiten fanden im August 2006 statt. Der kleine Kratzer wurde im Juli 2007 besetigt, also kurz vor dem Kauf.
Hätte der Händler nicht im Vertrag angeben müssen was am Auto sonst noch gemacht wurde. Sprich die ganzen Sachen die oben stehen?

Sowas müsste doch dann auch mit aufgelistet werden, oder zumindest hätte ich doch davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, oder? Dann hät ich den Dicken nicht genommen 🙁

Wie kann ich jetzt an diese Sache rangehen? Ich meine, laut Vertrag ist es ein Unfallwagen. Aber es wurden halt nur diese 2 Arbeiten aufgelistet wo das Seitenteil und die Stoßstange nachlackiert worden. Kann ich jetzt den Händler noch das Verschwiegene anrechnen bzw. ist das dann nicht Betrug gegenüber dem Kunden???

Ich bin gerade echt baff...

Achja, Rechtschutz und Anwalt hab ich an der Hand, das ist nicht das Problem 😉

56 Antworten

@ Manni

Nein es steht nix mit Smart Repair drin. Ich habe diesen Teil der Historie leider jetzt auch nicht als Ausdruck hier 🙁

Marcel mache erstmal das Date mit dem Anwalt und dann weißt Du mehr (und wir). Aber wenn das so ist wie Du sagst, gibts da wenig zu verlieren.
Und in die Historie gucken sie ja wohl beim Ankauf, wenn nicht war es zumindest für den Verkäufer nicht unmöglich (anderst als für 99,9% aller Kunden).

Ja erstmal schauen was der Anwalt zu der Sache sagt. Ich habe eben nochmal mit nem Freund telefoniert der Gehilfe in so einer Kanzelei ist. Zwar machen die nicht direkt Verkehrsrecht aber er sagte mir das der Händler dazu verpflichtet gewesen wäre diese Mängel im Vertrag fest zu halten 😉

es geht um Vertragsrecht!
Wieviel km bist Du seit dem Kauf gefahren?
Man kann ca. 0,5% pro 1tkm vom Kaufpreis abziehen.

Übrigens:
Nicht unfallfrei = keinerlei Reparaturen (selbstverständlich außer Verschleißteile oder Wartungsarbeiten), also auch kleine Kratzer

Kein Unfallwagen = keine größeren wirklich beeinträchtigende Schäden,
also keine kleinen Kratzer

Unfallwagen= Ein Auto, daß bereits einen größeren Schaden hatte

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moinsen,

also nach meinem wissen und meinem rechtsverständnis, als polizist, bin ich der auffassung, dass der händler, wenn er schon schäden auflistet, ALLE schäden auflisten muss.

halbe sachen gehen nicht.

er dachte wahrscheinlich, dass er so, im zweifel, aus der sache rauskommen würde...

und noch ein tip am rande: du hast im fahrzeugbrief doch mit sicherheit den vorbesitzer stehen. versuch mal irgendwie diesen ausfindig zu machen und bitte ihn um seine mithilfe. frag ihn, was er ihm alles gesagt hat und was er in seinen kaufvertrag geschrieben hat.

ich denke, dass man so noch beweise sammeln kann.

viel glück bei der sache!

Ja ich weiß das es um vertragsrecht geht aber der ADAC hat im Rechtschutzprogramm auch das drin wenn man Probleme mit Verträgen hat.

Ich bin seit dem 35000 km gefahren 😉

@Ja Webster das werd ich auch noch machen den Vorbesitzer zu kontaktieren 😉

Aber was passiert eigentlich wenn der Vorbesitzer dem Händler diesen Schaden verschwiegen hat? Kann er dann noch rechtlich belangt werden?

klar, aber damit hast du dann nichts zu tun...

ich denke, dass der händler die historie hätte auslesen müssen, was er mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch getan hat... vor allem, wenn es sich um einen audi-vetragshändler handelt.

und noch ganz wichtig für dich ist, dass du jetzt auf gar keinen fall irgendwas verdrehst. also erfinde nichts dazu und lasse am besten auch nichts weg. gut ist auch, wenn du dir alles darüber haargenau aufschreibst. am besten auch noch den gesprächsverlauf bei der vertragsunterzeichnung und so... soweit du es noch weißt. setz dich da am besten mal mit deinem kumpel zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer



Ich bin seit dem 35000 km gefahren 😉

also ziehen Sie Dir so 3000 - 3500 Euro ab (bei normaler Abnutzung), wie sich das mit dem Tuning verhält weiß ich nicht.

Junge, junge hier ist was los😰

Drück dir die Daumen das du das sauber raus kommst😉

Wenn ich das so lese mit dem Vorbesitzer...das war das erste was ich gemacht habe...hab den Vorbesitzer ausfindig gemacht und Angerufen. Einfach nur um nach dem Verkaufskm-stand zu fragen und allgemeine Dinge zum Auto (Schäden/Mängel/Liegenbleiber)😎

Na das hab ich schon zu meinen Freund gesagt das wir uns dann beide nochmal zusammen setzen. Und ich dichte hier auch nichts zu. Überlegt doch mal, ich hätte den Wagen nie gekauft zu diesem Preis wenn ich schon vorher gewusst hätte das er mal einen auf die Seite bekommen hat 😉

Das Tuning ist erstmal egal. Wenn würde ich nur den reinen Chip miese machen. Den Rest bau ich alles ab und die originalen Sachen wieder ran 😉

Würde ich dann das Geld zurückbekommen was sich aus dem Verkaufsbetrag - den 3500 Euro errechnet? Sorry ich weiß jetzt nicht wie das ganze abläuft, deshalb frag ich 🙂

Und danke erstmal für die netten und guten Hinweise die ich hier jetzt schon bekommen habe von allen 🙂

also den verfahrensausgang kann man jetzt ja schlecht voraussagen.

wenn du zu 100% recht bekommen solltest, was ich ganz stark hoffe, dann solltest du den kaufpreis abzüglich der kosten für die bisherige nutzung wiederbekommen. also minus diese 3500 € etwa...
dann darf dir ja kein nachteil entstanden sein.

oder es wird versucht, einen kompromiss zu schließen. das denke ich aber nicht...

Zitat:

Original geschrieben von manni580


Übrigens:
Nicht unfallfrei = keinerlei Reparaturen (selbstverständlich außer Verschleißteile oder Wartungsarbeiten), also auch kleine Kratzer

Kein Unfallwagen = keine größeren wirklich beeinträchtigende Schäden,
also keine kleinen Kratzer

Unfallwagen= Ein Auto, daß bereits einen größeren Schaden hatte

Versteh mich nicht falsch, ich drück Dir auch die Daumen, aber Du hast den Vertrag mit "Unfallwagen" selbst unterschrieben. Es bringt alles nichts, wenn Dein Freund Dir bestätigt, daß der Händler während des Vertragsunterzeichnens keine Angaben machte. Das hat er Dir eben schon zuvor bei einem eurer diversen Gespräche mitgeteilt.

Dann heißt es: Aber Sie haben doch selbst unterschrieben, daß Sie einen Unfallwagen (siehe Anmerkung oben) gekauft haben.
Ergo haben Sie bewußt ein Fahrzeug gekauft, daß schon einmal größere Schäden hatte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

@ Manni

ja ich versteh dich schon. Das sind ja auch meine Bedenken. Bloß ich bin der Meinung das dieser Schaden hätte mir schriftlich aufgelistet werden sollen. Und guck doch mal wo er das Kreuz gemacht hat. Ihm waren zum Verkauf keine weiteren Mängel bekannt. Von wegen in der Historie stands/stehts doch drin. Also hat er eine falsche Aussage mir gegenüber mit dem Kreuz bei Nein gemacht :/

Deine Argumentation müsste m.E. dahingehend lauten, daß eigentlich zu prüfen sei, ob der Händler durch diese Aktion (wie von Dir erläutert, mit der Angabe des Kratzers, Ausbesserung...), eine gezielte Verschleierung und Irreführung des Käufers billigend in Kauf genommen bzw. vorsätzlich (Zweck des Verkaufs zum vollen Preis, was Du auch belegen kannst) herbeigeführt hat.

Nur so kann man den von Dir quittierten Begriff "Unfallfahrzeug" entkräften.

Ja genau so hört sich das gut an Manni. Ich kann ja dann im Gespräch mit dem Anwalt das so mal erwähnen. Aber wie gesagt mir wurde dieser Schaden nicht gesagt und ich nehme auch an, so wie du es schon sagst, das der Händler sich somit auf die sichere Seite wiegen wollte. Ich hoffe nur das alles für mich gut geht.

So ich muss jetzt leider los auf Arbeit, aber ich werde ich auf jeden Fall berichten wenn was neues rauskommt bei der sache 🙂

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