Händler verschwieg Schäden am Dicken beim Kauf

Audi A6 C5/4B

Hi allerseits 🙂

Ich hab da glaub ich jetzt ein großes Problem. Zur Vorgeschichte....

Ich hatte schon im Winter feststellen müssen das sich bei mir bei den drei Aufnahmen der rechten Dachreling der Klarlack langsam immer weiter löst. Er blättert förmlich ab. Naja, heut hab ich mich dazu entschlossen zum 🙂 zu fahren um eventuell die 12 jährige Durchrostungsgarantie von Audi in Anspruch zu nehmen. Der 🙂 hatte Fotos gemacht und der Antrag wurde bearbeitet. Kurz bevor ich wieder daheim war, klingelte mein Handy. Der 🙂 war dran und fragte mich wann und wo ich das Auto gekauft habe. Ich sagte zu ihm Juli 2007 beim Audi "EXKLUSIV" Händler. Ich fragte wieso.... Der freundliche sagte dann nur noch: "Audi kann leider keine Kulanz geben da ihr Wagen ein Unfallwagen ist" 😰
Ich: "Was... in wie fern!"
er: "Nunja, ich liste ihnen mal alles auf was in der Historie steht...

Neue Rückleuchte, Seitenteil hinten rechts ausgebeult und neu lackiert, Stoßstange hinten neu lackiert, Dachreling abgebaut und Dach neu lackiert, neue Tür eingesetz, Tür lackiert, neue Felge hinten rechts, Türleisten demontiert und erneuert, irgendwas noch mit der A-Säule hab das net so genau verstanden, und letzendlich nochmal neu vermessen"

Ich: "Das ist doch nicht wahr oder?? Das heißt also das jemand meinen Dicken mal seitlich (Kreuzung) reingefahren sein muss"
Er: "ja so sieht es aus, deswegen kommt das abblättern des Klarlacks bei ihnen von dem Unfall, da anscheinend der Schaden nicht richtig instand gesetzt wurde. Deshalb gibts auch keine Kulanzansprüche seitens Audi."

Ich: "Okay das verstehe ich."

Hab mich dann bedankt und aufgelegt. Die Arbeiten wurden von einen Audi Service gemacht.

So und jetzt kommen wir zu meinen Problem. Ich habe damals den Wagen im Internet bei Audi.de gesehen und hab mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Er sagte das der Wagen erst seit gestern bei ihm steht und der Wagen noch einen Kratzer am rechten Radkasten hätte, dieser aber natürlich vor dem Kauf noch beseitigt wird. Er schickte mir auch noch ein Foto auf dem der Kratzer zu sehen war. Ich fragte ihn auch ob er sonst irgendwelche Schäden gehabt hätte. Dies verneinte er. Somit war ich beruhigt.
Ein paar Tage später war ich nun beim Händler und hab ne ausgiebige Probefahrt gemacht. Ich hab mir auch ringsum die Spaltmaße angeschaut und konnte keine Mängel feststellen.
Somit hab ich mich ja verliebt in den Dicken und schlug zu.

So und jetzt kommts. Bei der Vertragsunterzeichnung hat er mir den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft, mit dem Anhang : "Seitenteil hinten rechts und Stoßstange lackiert" !!! Dies mache er deswegen, damit nachher nicht irgendwelche Probleme auftreten. Ich fragte noch einmal expliziet nach und er sagte das er ihn als Unfallwagen verkaufe da ja hinten rechts der eine Kratzer beseitigt wurde. Okay dachte ich mir und fragte dann noch einmal nach, ob er irgendwann mal nen richtigen Unfall hatte. NEIN, der Wagen hatte keine weiteren Schäden!! war die Antwort.
Ich glaube das war der Moment wo ich blauäugig war.

Jetzt kommen meine Fragen. Laut der Historie im Elsa wurden ja ein paar Sachen mehr erneuert und lackiert (siehe oben) wie nur diesen Kratzer. Diese arbeiten fanden im August 2006 statt. Der kleine Kratzer wurde im Juli 2007 besetigt, also kurz vor dem Kauf.
Hätte der Händler nicht im Vertrag angeben müssen was am Auto sonst noch gemacht wurde. Sprich die ganzen Sachen die oben stehen?

Sowas müsste doch dann auch mit aufgelistet werden, oder zumindest hätte ich doch davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, oder? Dann hät ich den Dicken nicht genommen 🙁

Wie kann ich jetzt an diese Sache rangehen? Ich meine, laut Vertrag ist es ein Unfallwagen. Aber es wurden halt nur diese 2 Arbeiten aufgelistet wo das Seitenteil und die Stoßstange nachlackiert worden. Kann ich jetzt den Händler noch das Verschwiegene anrechnen bzw. ist das dann nicht Betrug gegenüber dem Kunden???

Ich bin gerade echt baff...

Achja, Rechtschutz und Anwalt hab ich an der Hand, das ist nicht das Problem 😉

56 Antworten

Na aber, besser gehts doch kaum noch Marcel...!!!!!
Nur trotzdem Schade um Auto gelle?!
Du kannst da nicht verlieren.

Der Händler wird sich wohl darauf berufen, daß Du das Auto ausdrücklich als Unfallwagen gekauft hast.

Auf folgende Aussagen kannst Du Dich wohl einstellen:
Über die Schäden bist Du selbstverständlich mündlich informiert worden, die Schadenshistorie genauestens aufzulisten ist nicht nötig. Ein kleiner Kratzer macht das Auto doch nicht zu einem Unfallwagen, das ist doch klar und hätte der Käufer wissen müssen. Das bestätigt wiederum, daß der Käufer von dem Unfall wusste...

Nun steht Aussage gegen Aussage...

Also meinste das mit dem Zeugen könnte klappen, ja? Naja ich werd sehen was der Anwalt mir rät und was er machen kann.

Ja Schade ist es schon um den Dicken. Wird auch schmerzvoll werden aber ich würde es machen. Bin dann zwar erstmal wieder 2 Tage beschäftigt alles aus zu bauen aber was solls. Habe ja alle original Teile noch hier zu liegen. Wie ich das dann aber mit dem Chip mache weiß ich noch nicht 🙁 Mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von manni580


Der Händler wird sich wohl darauf berufen, daß Du das Auto ausdrücklich als Unfallwagen gekauft hast.

Auf folgende Aussagen kannst Du Dich wohl einstellen:
Über die Schäden bist Du selbstverständlich mündlich informiert worden, die Schadenshistorie genauestens aufzulisten ist nicht nötig. Ein kleiner Kratzer macht das Auto doch nicht zu einem Unfallwagen, das ist doch klar und hätte der Käufer wissen müssen. Das bestätigt wiederum, daß der Käufer von dem Unfall wusste...

Nun steht Aussage gegen Aussage...

Ja bloß das ich noch jemanden dabei hatte der mir das bestätigen kann das er nichts davon erzählt hatte das der Dicke mal seitlich einen reinbekommen hat. Das ist ja der Knackpunkt. Warum braucht ein Händler im Kaufvertrag sowas nicht mit angeben und nen ollen Kratzer gibt er an. Bin echt am verzweifeln und sau stinkig 🙁

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Richtig Marcel erstmal Termin beim Anwalt und dann weiterschauen!!!!
Und der Zeuge kann nicht schaden.
Dann ist die Garage erstmal voll lauter schöner Sachen die wieder an ein Auto wollen:-(....
Chip? bei ebay nen orginales Steuergerät besorgen und tauschen, wenn geht...wäre ja schade um den guten mtm chip.

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer


@ ta80

Also der Ausdruck ist nicht komplett vollständig und ohne Quellangabe. Aber wenigstens hab ich ein bisschen was in der Hand. Normalerweise muss es jedem Audi Kunden möglich sein einen Ausdruck für SEINEN EIGENEN SELBST BEZAHLTEN Wagen zu bekommen. Ich find das auch eine Frechheit.

Frag' mich mal zu dem Thema "Tachomanipulation". Da kann ich Dir Arien davon singen, wie blasiert sich Audi da beim Ansinnen gibt, Dir die Daten zu liefern. Die reagieren - O-Ton der 0800-AUDISERVICE nur auf:"Anfragen der Staatsanwaltschaft, damit sie nicht in jede kleine Streiterei hineingezogen werden". Als ich das gehört habe, ist mir ein wenig der Draht aus der Mütze gesprungen.

Der Andruck reicht aber auf jeden Fall schon mal, damit die Strafanzeige als nicht völlig haltlos in der Rundablage landet.
Bei der Polizei wird nicht so sehr nach der Quelle von Indizien gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer



Zitat:

Bedenklich ist auch der Vermerk "Als Unfallfahrzeug" im Kaufvertrag. Damit weicht das gesprochene Wort von der schriftlich vorliegenden und somit beweistechnisch schlagenderen Aktenlage des Kaufvertrages ab und der gegnerische Anwalt kann dir nicht ganz haltlos Bösgläubigkeit unterstellen

Wie meinst du das jetzt. Meinst du das ich Recht bekommen könnte da mir der Händler die Sachen verschwiegen hat, obwohl sie fest im System stehen. Sprich ist die Aussage des Händlers geringer gewichtet als das was auf dem Papier steht? Glaube das hast du damit jetzt gemeint oder?

Bösgläubig ist das Gegenteil von "im guten Glauben". Du warst auf Grund der Deklaration des Wagens als "Unfallwagen" im Kaufvertrag nicht mehr im guten Glauben, ein unfallfreies Fahrzeug zu erwerben.

Diese Argumentation des gegnerischen Anwaltes solltest Du im Vorfeld schon versuchen zu entkräften. Der gegnerische Anwalt wird versuchen das gesprochene Wort beim Verkauf als nichtig zu deklarieren. Oder habe ich das mit dem Vermerk "Unfallwagen" falsch verstanden und steht der Umstand nicht im Kaufvertrag?

Ist die Beschaffenheit "Unfallfrei" im Kaufvertrag als Beschaffenheit des Fahrzeugs und damit als vertragswesentliche Eigenschaft definiert?

Zitat:

Achso, ich hatte damals beim Kauf noch jemanden mit, der auch während der Vertragsunterzeichnung und des Gesprächs dabei war. Kann der als Zeuge fungieren?

Auch gut. Den Zeugen noch mal befragen. Aufschreiben und noch mal zusammen auffrischen, damit keine Widersprüche entstehen.

Liebe Grüße

Miquel

Marcel ruhig bleibe...weiß wie das ist, da mag man direkt hinfahren und dem Typen eins durchreichen.
Der Zeuge kann doch bestätigen das der Händler wegen des Kratzers und der Nachlackierung wegen dem Kratzer gesagt hat das er ihn ausdrücklich deshalb als unfallwagen verkauft.
Ansonsten hätte er den anderen Kram mit angeben müßen!!! Das ist Verschweigen und somit Betrug!!!

Ich will nur sagen: Sei Dir nicht so sicher, daß Du Recht bekommst.
Selbst wenn es für uns völlig logisch klingt, unser "Rechtssystem" beweist Dir gern das Gegenteil.

Das Hauptproblem ist der Eintrag "Unfallwagen"! Genau auf dieses Wort wird sich der 🙂 (oder besser 😠 ) berufen und sich herausreden.

Und wie es sich nunmal bei uns so verhält zählt das Geschriebene.. (und von Dir Unterschriebene)

Der Unfallwagen galt aber nach Absprache mit dem 😠 nur für den Kratzer...nicht fürs halbe Auto.

Sag dann mal Bescheid was beim Anwalt rausgekommen ist Marcel...interessiert mich.

Wenn ein Fahrzeug einen Kratzer hat ist es aber noch kein Unfallwagen😉

Nachlackieren reicht da schon!!! Die Sache mit Blechteile tauschen ist nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer


Am 31.7.07 stehen die arbeiten drin, wo der Kratzer hinten rechts entfernt wurde.

Was steht hier genau? evtl. Smart-Repair?

Einen kleinen Kratzer wird Dir kein Jurist als einen daraus resultierenden Unfallwagen auslegen.

Hi
was ich hier so lese bringt mich ganz schön isn grübeln.Bei mir blättert auch der Klarlack oben am ende der Dachrehling ab.Und bei meinem Kauf wurde nur erzählt das er mal einen schaden ander hinteren Tür hatte.Und in meinem Kaufvertrag steht kein "Unfallwagen"!!! Was soll ich da jetzt am besten machen der Dicke ist Bj 03.1999 und ich habe ihn am 17.4.08 gekauft
Gruss Stefan

Also laut Kaufvertrtag steht folgendes ganz unten:

Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer (s. Anlage) ----> Kreuz bei JA

---> Das Seitenteil hinten rechts sowie der Stoßfänger wurden lackiert. (Damit ist der der Kratzer gemeint)

Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt ----> Kreuz bei NEIN

Und genau da war es ihm ja bekannt, er hätte nurmal in der Historie nachschauen müssen.

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