Händler nutzt Auto nach dem Verkauf
Hallo an alle Foren Mitglieder, sorry ich bin neu und die Frage ist eventuell etwas doof ??
Ich habe mir ein Auto gekauft (Vorführwagen) und bereits bezahlt.
Das Auto wird vom Händler aber nach wie vor gefahren.
Aktuell ist sogar ein Mitarbeiter mit in das Ausland gefahren.
Der Wagen hat jetzt zu den angegebenen Kilometer (beim Kauf)nochmals knapp 2000km auf den Tacho bekommen. Ist das normal oder bin ich zu empfindlich?
Ich finde das nicht wirklich so toll ?
Danke euch für die Meinung ....
68 Antworten
Wenn man im Vertragsrecht nicht bewandert ist, kann man dies durchaus an den Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens delegieren und sich entsprechend beraten lassen. Die paar Euro Beratungsgebühr sind gut angelegtes Geld.
Gebrauchte ungesehen 500km entfernt kaufen, hat eh so seine Tücken. Ich würde immer davon abraten, Vertrag hin Vertrag her. Irgendwie häuft sich das in letzter Zeit.
Gerne endet es wie z.B. hier:
https://www.motor-talk.de/.../...normale-gebrauchsspuren-t7093087.html
oder hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ufvertrag-zuruecktreten-t7098648.html
Das ein Vorführwagen zum "Vorführen" an die Kundschaft noch genutzt wird bis zur Übernahme (vorausgesetzt das steht so im Vertrag drin) ist das ja in Ordnung... das aber ein MA mit dem Wagen in den Urlaub fährt wäre für mich ein absolutes No-Go und inakzeptabel!!!
Zitat:
@inet004 schrieb am 4. Oktober 2021 um 11:11:14 Uhr:
Hallo an alle Foren Mitglieder, sorry ich bin neu und die Frage ist eventuell etwas doof ??
Ich habe mir ein Auto gekauft (Vorführwagen) und bereits bezahlt.
Das Auto wird vom Händler aber nach wie vor gefahren.
Aktuell ist sogar ein Mitarbeiter mit in das Ausland gefahren.
Der Wagen hat jetzt zu den angegebenen Kilometer (beim Kauf)nochmals knapp 2000km auf den Tacho bekommen. Ist das normal oder bin ich zu empfindlich?
Ich finde das nicht wirklich so toll ?Danke euch für die Meinung ....
Wende Dich an die Geschäftsführung und schreibe einen gesalzenen Brief mit eventueller Weitergabe an die Daimler AG. Das scheuen die wie der Teufel das Weihwasser. Man wird Dir sicherlich einen angemessenen Nachlass anbieten. Lass Dich nicht mit 100€ abspeisen, mindestens vierstellig (Winterräder beispielsweise etc). Schließlich war dies bei einem gekauften und bezahlten Auto ein Vertrauensbruch!
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Entscheidend ist doch erstmal was im Vertrag steht.
Bei z.B. Übergabe am/bis zum mit Max./bis zu x.xxx km können die den Wagen fahren.
Zitat:
@Chief_SL schrieb am 5. Oktober 2021 um 10:52:10 Uhr:
Wenn das Fahrzeug bezahlt ist, macht man sowas nicht! Auch nicht als Händler!
Die viel wichtigere Frage ist doch, warum man gleich in Vorkasse geht. Heutzutage kann man per Sofortüberweisung das Geld in sekundenschnelle auf Konten transferieren. Ich verstehe die Situation insgesamt nicht. Die Details des Vertrages wären interessant.
In diesem Fall ist doch bereits unterschrieben und bezahlt. Klar, dass der Wagen
noch wg. Inspektion, Waschen, TÜV oder ähnlichem bewegt werden kann. Aber private Ausflüge - das ist mit Sicherheit nicht gemeint. Man könnte sogar an Dienstahl oder Unterschlagung denken - allerdings evtl. straffrei, wenn der Gegenstand vor Entdeckung der Tat zurückgegeben wird.
…und die Antwort auf die Frage, woher die Infos (2000km mehr und Mitarbeiter in Italien) stammen und ob diese verwertbar sind…
Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier die Aufregung so groß ist ohne das minimale Informationen aus dem Vertrag vorliegen. Wenn es ein Dienstwagen ist, der eine bestimmte Laufzeit und einen maximalen Kilometerstand hat, kann der Mitarbeiter, dem der Wagen zugeordnet ist damit doch auch in Urlaub fahren. Entscheidend ist doch, was bezogen auf die Übergabe des Fahrzeugs vertraglich vereinbart ist.
Zitat:
@DStefan schrieb am 5. Oktober 2021 um 11:17:44 Uhr:
Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier die Aufregung so groß ist ohne das minimale Informationen aus dem Vertrag vorliegen. Wenn es ein Dienstwagen ist, der eine bestimmte Laufzeit und einen maximalen Kilometerstand hat, kann der Mitarbeiter, dem der Wagen zugeordnet ist damit doch auch in Urlaub fahren. Entscheidend ist doch, was bezogen auf die Übergabe des Fahrzeugs vertraglich vereinbart ist.
Korrekt.
Was ich bisher hier vom TE lesen kann ist, gelinde gesagt, zu unvollständig, um daraus einen der üblichen Aufreger zu machen.
Es ist vollkommen Wurst, womit der Wagen km auf die Uhr bekommt, und wenn die Frau des GF damit zu ihrem Geliebten in Buxtehude fährt - es ist egal ud auch nicht irgendwie moralisch verwerflich. Solange vertraglich nichts anderes geregelt ist.
Und diese Info haben wir hier schlicht nicht. Also vor dem Aufregen erst mal abwarten, ob vom TE noch Infos kommen und Tee trinken.
Zitat:
@Chief_SL schrieb am 5. Oktober 2021 um 10:52:10 Uhr:
Wenn das Fahrzeug bezahlt ist, macht man sowas nicht! Auch nicht als Händler!
Das mag deine Meinung sein, aber wenn der TE so viele Infos Daimler schreibt, wie er hier geschrieben hat, dann wird das niemand hinterm Ofen vor locken. Denn die fangen sicher nicht das Spekulieren an, ob der TE hier übertreibt oder nicht.
so lange der TE nicht mit echten und belastbaren Fakten um die Ecke kommt, ist die weitere Diskussion doch müßig...
Bislang ist doch vieles nebulös.....
Gruß Ronald
Zitat:
@inet004 schrieb am 4. Oktober 2021 um 15:35:48 Uhr:
Ich warte jetzt noch auf eine Rückmeldung vom Autohaus. Vermutlich wird es wirklich die benötigte Laufleistung sein. Auto hat ca 1,2 Jahre mit aktuell un die 5500km …. Eventuell bzw. hoffentlich gibt es wirklich einen sinnvollen Hintergrund der Situation
Du kaufst ein Auto was älter als 1 Jahr ist und die müssen 6000km abspulen? Bei Neufahrzeugen gibt es eine Haltedauer von damals 3 Monaten und 3000km. Aber das wird ja vor Verkauf kommuniziert.
Trotzdem finde ich persönlich das ein "verkauftes" Fahrzeug nicht weiter gefahren werden sollte. Ausser vom zukünftigen Käufer/Besitzer des Auto