Händler nutzt Auto nach dem Verkauf

Mercedes E-Klasse

Hallo an alle Foren Mitglieder, sorry ich bin neu und die Frage ist eventuell etwas doof ??
Ich habe mir ein Auto gekauft (Vorführwagen) und bereits bezahlt.
Das Auto wird vom Händler aber nach wie vor gefahren.
Aktuell ist sogar ein Mitarbeiter mit in das Ausland gefahren.
Der Wagen hat jetzt zu den angegebenen Kilometer (beim Kauf)nochmals knapp 2000km auf den Tacho bekommen. Ist das normal oder bin ich zu empfindlich?
Ich finde das nicht wirklich so toll ?

Danke euch für die Meinung ....

68 Antworten

Zitat:

@TaxiMercedes1968 schrieb am 6. Oktober 2021 um 06:17:15 Uhr:


Trotzdem finde ich persönlich das ein "verkauftes" Fahrzeug nicht weiter gefahren werden sollte. Ausser vom zukünftigen Käufer/Besitzer des Auto

Das kannst Du zwar "finden" - aber das hat mit Moral nix zu tun. Es ist derzeit wirklich eher die Regel als die Ausnahme, dass Kunden Vorführer, MB-Rent etc. Fahrzeuge kaufen, weil a) ggf. günstiger aber vor allem b) überhaupt verfügbar.
In den dann abgeschlossenen Verträgen wird dann alles weitere festgehalten - und genau da wissen wir nicht, was der TE bewußt oder unbewußt unterschrieben hat.

Zitat:

@TaxiMercedes1968 schrieb am 6. Oktober 2021 um 06:17:15 Uhr:


Trotzdem finde ich persönlich das ein "verkauftes" Fahrzeug nicht weiter gefahren werden sollte. Ausser vom zukünftigen Käufer/Besitzer des Auto

Wenn du das als Käufer willst, dann artikuliere dies, mache einen Vertrag der das sagt und zahle die Zeche für das, was du möchtest. Aber bitte nicht jeglichen Rabatt mitnehmen und dann persönlich was empfinden, was nicht im Vertrag drin steht, den man zu faul war zu lesen.

@Tom9973 , ja da is was dran 😉

Das ist ja wie wenn man eine Frau heiratet, die dannach noch ein anderer weiter "benutzt" 🙂

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Moin inet004,
moin Forenten,
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das Bild des Gesprächsstranges verschiebt sich zusehends. Inzwischen habe ich gelernt, dass es die eigentümlichsten Vertragsbestandteile gibt, die einem normal denkenden Menschen gar nicht in den Sinn kommen, die aber bei näherem Hinsehen in der einen oder anderen Situation durchaus Sinn haben könnten.
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Gerade Mercedes hat mit langen Lieferzeiten eine lange Tradition: ein Jahr war in den 60er- und 70er-Jahren normal (1977 betrug die Lieferzeit eines W123 bis zu vier Jahre (!)). Infolgedessen hat sich Mercedes teilweise bizarr anmutende Vertragsklauseln ausgedacht, um Spekulationen mit ihren Autos möglichst zu unterbinden (ein 230 kostete damals 19.200 DM und es gab Kunden, die mehr als 25.000 DM dafür zu zahlen bereit waren; da haben nicht wenige ihre Kaufverträge mit einjähriger Lieferfrist verkauft, woran sich Mercedes sehr gestört hat, was ich verstehen kann).
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Möglich, dass der hier gestartete Sachverhalt in diese Richtung geht, dass also Haltefristen, Laufleistungen und ähnliches vom Werk festgelegt sind, wenn man Niederlassung ist oder Vertragshändler ist und bleiben möchte und die Verkäuferin oder der Verkäufer es nicht für nötig befand, mit Dir, inet004, darüber explizit zu sprechen. Wieso auch, mag sie oder er sich gedacht haben, steht doch ohnehin alles im Vertrag.
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Das wäre dann rechtlich ok, aber ich fände das menschlich schwach. Das ist keine justiziable Kategorie, weshalb am Ende alles ok sein könnte. Die auffallende Ruhe von Dir deutet in diese Richtung. Ärgerlich bleibt es für mein Empfinden trotzdem, aber ich bin auch einer von jenen Mensch, für die die oben genannten Vertragsklauseln unnötig wären. Du auch, wie mir scheint. Und da wir nun schon angefangen haben, uns über Dich lustig zu machen, was ich im übrigen auch menschlich schwach finde, wirst Du Dich wohl zurückziehen. Also hast Du Dich bereits zurückgezogen, denke ich mal. Das kann ich gut verstehen.
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Dennoch wüsste ich gerne, wie die Geschichte denn nun ausgeht. Es nicht zu erfahren, ertrage ich schon, also alles in Butter. Aber ich möchte Dich hiermit ausdrücklich ermuntern, uns auf dem laufenden zu halten. Vielen Dank im Voraus!
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Gruß
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Peter

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:22:36 Uhr:


Das ist ja wie wenn man eine Frau heiratet, die dannach noch ein anderer weiter "benutzt" 🙂

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Müsste es nicht als ob heißen?

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Wenn es aber einen Ehevertrag geben sollte, wäre doch auch hier maßgeblich, was darin vereinbart wäre, oder nicht? Aber das würde vom Thema wegführen...

Wie ist das dann mit der alten Ehefrau, die Mann in Zahlung gibt? Die kocht und putzt ja auch noch weiterhin bis zur Abgabe…!? 😛

PS: wenn jetzt jemand „me too“ schreibt sehe ich das voll gerechtfertigt 😰

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:29:56 Uhr:


Wie ist das dann mit der alten Ehefrau, die Mann in Zahlung gibt? Die kocht und putzt ja auch noch weiterhin bis zur Abgabe…!? 😛

PS: wenn jetzt jemand „me too“ schreibt sehe ich das voll gerechtfertigt 😰

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Moin Martin,

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in Zahlung geben hieße ja, sie bei den Schwiegereltern wieder abzugeben. Wenn das Jugendzimmer noch da ist, könnte sie doch direkt dort wieder einziehen und Du müsstest fortan selber putzen. Das kann eine sehr wertvolle Erfahrung sein, fußt aber auf der Vorstellung, dass ebenso gut die Frau ihren alten Ehemann in Zahlung geben könnte. Kommt es also nur darauf an, wer schneller ist?

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Gruß

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Peter

…ich meinte weiter putzen bis die neue Frau da ist: das wird als selbstverständlich angesehen. Warum sollte das dann nicht für die neue Frau auch gelten?

PS: ich betone: ich spreche von assoziativen Analogien!

Es ist also wie immer eine Frage der Perspektive. Der der abgibt findet das gut, dass er bis zum Tag der Übergabe die Fuhre durchreiten kann. Der der es annimmt, wills natürlich möglichst jungfräulich.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 6. Oktober 2021 um 15:24:49 Uhr:


Es ist also wie immer eine Frage der Perspektive. Der der abgibt findet das gut, dass er bis zum Tag der Übergabe die Fuhre durchreiten kann. Der der es annimmt, wills natürlich möglichst jungfräulich.

Ich hoffe wir sind nun wieder bei dem Auto 😉

Waren wir da jemals weg? 🙂

Zitat:

@TaxiMercedes1968 schrieb am 6. Oktober 2021 um 06:17:15 Uhr:


Trotzdem finde ich persönlich das ein "verkauftes" Fahrzeug nicht weiter gefahren werden sollte. Ausser vom zukünftigen Käufer/Besitzer des Auto

Also wir wissen doch gar nicht was der TE da gekauft hat. Grundsätzlich ist es so das z.b. ein Vorführer bis zum Übergabedatum x km weiter genutzt wird. Und diese Mehr-km sind auch preislich gegen gerechnet. Heute kann sich keiner erlauben ein Fahrzeug zu verkaufen und dann mal eben noch 2000km ohne vorheriger Absprache abzuspulen.

Moin, moin,

die hier geschilderten Erfahrungen sind genau der Grund dafür, dass ich zu den Langweilern gehöre, die vor Vertragsunterschrift erstmal den Vertrag und die AGB durchlesen und dafür dann 20 Minuten brauchen. Plus zusätzlicher Zeit für evtl. Diskussionen über bestimmte Passagen und deren evtl. Änderung oder Streichung - mit der klaren Ansage entweder Änderung oder kein Kaufvertrag.

Meist wurde den Änderungswünschen stattgegeben, denn die Verkäufer wollen ihre Provision - zumal, wenn sie kurz vor der Unterschrift stehen.
Waren auch keine überzogenen Wünsche, sondern klare Regelungen, was etwa mit den Mehrkilometern des zu Inzahlung zu gebenden Gebrauchtwagens passiert, wenn der Hersteller nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern kann etc.

Dafür wurde ich bisher von jedem Verkäufer - egal ob Mercedes oder VW - mit einem mitleidigem Blick und einem ungeduldigem "Sie sind aber der Erste, der sich das wirklich durchliest" bedacht. Mein süffisanter Kommentar dazu "Mag ja sein, aber bevor wir uns nachher per Anwalt streiten, lese ich das lieber JETZT. Und wenn Ihnen das zu lange dauert, dann lassen wir das Geschäft halt bleiben." Seitens der Verkäufer war dann Ruhe, bis ich mit dem Lesen fertig war.

Deshalb kann ich nicht verstehen, wie man Verträge über 40.000 und mehr Euro abschließen kann, ohne sich diese in Ruhe durchzulesen. Ich habe im Geschäftsleben gelernt, dass nur zählt, was in Verträgen, sonstigen Vereinbarungen etc. schriftlich vereinbart wurde. Alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen, hehren Absichtserklärungen, Versprechen etc. zählen später im Konfliktfall absolut NULL und NIX - weil nicht beweisbar. Schönes Beispiel dafür sind immer die Vereinbarungen die angeblich mündlich in Sachen Elternzeit zwischen AG und AN getroffen wurden. Kommt es dann zum Konflikt, kann sich immer eine Seite nicht daran erinnern.

Nur mal so als Anregung, sich beim Autokauf doch etwas Zeit für die Verträge zu nehmen.

gruss kajakspider

Zitat:

@kajakspider schrieb am 7. Oktober 2021 um 02:27:27 Uhr:


Moin, moin,

die hier geschilderten Erfahrungen sind genau der Grund dafür, dass ich zu den Langweilern gehöre, die vor Vertragsunterschrift erstmal den Vertrag und die AGB durchlesen und dafür dann 20 Minuten brauchen. Plus zusätzlicher Zeit für evtl. Diskussionen über bestimmte Passagen und deren evtl. Änderung oder Streichung - mit der klaren Ansage entweder Änderung oder kein Kaufvertrag.

Meist wurde den Änderungswünschen stattgegeben, denn die Verkäufer wollen ihre Provision - zumal, wenn sie kurz vor der Unterschrift stehen.
Waren auch keine überzogenen Wünsche, sondern klare Regelungen, was etwa mit den Mehrkilometern des zu Inzahlung zu gebenden Gebrauchtwagens passiert, wenn der Hersteller nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern kann etc.

Dafür wurde ich bisher von jedem Verkäufer - egal ob Mercedes oder VW - mit einem mitleidigem Blick und einem ungeduldigem "Sie sind aber der Erste, der sich das wirklich durchliest" bedacht. Mein süffisanter Kommentar dazu "Mag ja sein, aber bevor wir uns nachher per Anwalt streiten, lese ich das lieber JETZT. Und wenn Ihnen das zu lange dauert, dann lassen wir das Geschäft halt bleiben." Seitens der Verkäufer war dann Ruhe, bis ich mit dem Lesen fertig war.

Deshalb kann ich nicht verstehen, wie man Verträge über 40.000 und mehr Euro abschließen kann, ohne sich diese in Ruhe durchzulesen. Ich habe im Geschäftsleben gelernt, dass nur zählt, was in Verträgen, sonstigen Vereinbarungen etc. schriftlich vereinbart wurde. Alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen, hehren Absichtserklärungen, Versprechen etc. zählen später im Konfliktfall absolut NULL und NIX - weil nicht beweisbar. Schönes Beispiel dafür sind immer die Vereinbarungen die angeblich mündlich in Sachen Elternzeit zwischen AG und AN getroffen wurden. Kommt es dann zum Konflikt, kann sich immer eine Seite nicht daran erinnern.

Nur mal so als Anregung, sich beim Autokauf doch etwas Zeit für die Verträge zu nehmen.

gruss kajakspider

Ein Gleichgesinnter 🙂

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