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Wann vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 14. Mai 2021 um 10:34

Hallo, ich komm schnell zum Punkt.

Ich und mein Mann haben uns bei unserem Autohändler des Vertrauens ein Gebrauchtwagen gekauft ,16 000 km ,34 000.

Das Auto haben wir bestellt da es 500 km weiter weg steht. Uns wurde gesagt das dieses Auto wie neu ist. Es ist 1 Jahr alt und hat keine Mängel. Wir waren skeptisch da wir das Auto nicht gesehen haben und wenn man es bestellt ist man sofort im Kaufvertrag drinnen.

Wie schon gesagt diesen Verkäufer kennen wir persönlich und wir haben mit ihm nur gute Erfahrungen gemacht und aus dem Grund haben wir zugesagt. Das Auto kam an und es hat furchtbar nach Rauch gestunken nachdem es in der Sonne gestanden hat. Wir haben das gleich dem gesagt und es wurde eine Ozonreinigung durchgeführt. Es hat nichts gebracht der Geruch kam wieder. Wir haben den nochmal angerufen und ihm das gesagt. Es wird jetzt eine Grundreinigung durchgeführt.

Was soll diese Grundreinigung bringen? Den Rauch kriegt man doch nie im Leben aus dem Auto?

Uns wurd mitgeteilt das das Auto mängelfrei sei und es stand auch nichts vom Raucherauto. Hätte er uns gesagt das es ein Raucherauto ist hätte ich nie in meinem Leben ja gesagt.

Hat jemand Erfahrung damit ? Wie kann man da vorgehen und kann man das Auto wieder zurückgeben?

 

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122 Antworten

Wurde das Auto denn als Nichtraucherfahrzeug beworben und dann mit einem Hinweis darauf auch so verkauft, bzw. wurde der Verkäufer ausdrücklich vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug ein Nichtraucher-Fahrzeug sein muss?

Falls "Nein", dürfte ein Rücktritt vom KV wegen des Nikotinrestgeruchs kaum rechtlich durchsetzbar sein.

Ich denke schon, dass es heutzutage ein Mangel ist, wenn in einem Auto geraucht wurde und nicht darauf hingewiesen wurde. Und man muss dem Händler Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Sprechenden Menschen kann meistens geholfen werde. Eventuell gebt ihr ihm jetzt die Gelegenheit dazu und macht mit ihm klar, dass er das Auto zurücknimmt, wenn der Geruch danach nicht weg ist.

Oder hat er vielleicht ein vergleichbares Modell im Angebot....?

Die Entfernung ist natür auch noch ärgerlich

Der Händler ist vor Ort. Das Auto stand 500km weit weg und der Händler hat den dann weiter verkauft.

Wenn im KV nicht explizit Nichtraucherwagen steht, sehe ich die Rückgabe schwierig bis ausgeschlossen.

Also ganz wichtig, vor dem Unterschreiben des KV unbedingt das Fahrzeug besichtigen und Probe Fahren

Ich denke mal nicht,daß ein Händler (Fahrzeughaus) ein Fahrzeug explizit als Nichtraucherwagen auszeichnen muss - wenn er es macht ist das natürlich „verkaufsfördernd“...

Aber natürlich schon ärgerlich,wenn man selbst Nichtraucher ist - da riecht man das natürlich schon extrem.

Da muss aber schon „viel“ geraucht worden sein in dem einem Jahr :rolleyes:

Normalerweise sollte der Wagen,trotz rauchens,noch nach „Neufahrzeug“ riechen - gerade wenn er Lederausstattung hat :p

Aber bitte weiterberichten.......:D

Der gekaufte Wagen scheint doch noch relativ neu zu sein.

Konnte Mann/Frau da nicht schon an der Ausstattungsliste erkennen, ob der Wagen mit oder ohne "Raucherpaket" ausgestattet war, wie das z.B. bei BMWs schon über 10 Jahre der Fall is?.

Themenstarteram 14. Mai 2021 um 14:57

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 14. Mai 2021 um 14:38:59 Uhr:

Wurde das Auto denn als Nichtraucherfahrzeug beworben und dann mit einem Hinweis darauf auch so verkauft, bzw. wurde der Verkäufer ausdrücklich vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug ein Nichtraucher-Fahrzeug sein muss?

Falls "Nein", dürfte ein Rücktritt vom KV wegen des Nikotinrestgeruchs kaum rechtlich durchsetzbar sein.

Also ich finde das wenn im Auto geraucht wurde, es ein sehr großer Mangel ist. Es stand nichts dort und uns wurde auch nichts gesagt. Der Autohändler meinte das es nicht drinnen stehen muss. Aber ich mein hätte ich das gewusst das es dort so schlimm riecht würd ich das nie im Leben kaufen. Vorallem kenne ich von meiner Freundin die im Auto raucht aber nicht so oft selbst bei ihr riecht das nicht so. Der händler ist selber Nichtraucher und hat es mit Sicherheit auch gerochen wollte es aber vertuschen. Dieser Ferkel der drinnen geraucht hat, hat bestimmt nicht nur einmal geraucht sondern regelmäßig und mit nicht offenen Fenstern. Wir fühlen uns halt einfach getäuscht.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 14. Mai 2021 um 15:51:47 Uhr:

Der gekaufte Wagen scheint doch noch relativ neu zu sein.

Konnte Mann/Frau da nicht schon an der Ausstattungsliste erkennen, ob der Wagen mit oder ohne "Raucherpaket" ausgestattet war, wie das z.B. bei BMWs schon über 10 Jahre der Fall is?.

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit gewesen.

Aber wie heißt es so schön : Hinterher ist man immer schlauer.....

Das wurde halt ganz einfach „vergessen“ zu hinterfragen - hätte jedem passieren können,mir auch...:o

Ich bin selbst Raucher (aber nicht im Auto - da halte ich auf längeren Fahrten lieber mal an und rauche eine - zumal meine Frau Nichtraucher ist :))

Aber ich muss dazusagen,mein Dicker (Bj.2009 - gekauft 2016) „mit“ Raucherpaket bei Erstbestellung (wird demnächst 12 Jahre alt) hat Lederausstattung und der „riecht“ immer noch nach Leder.

Obwohl ich nur 1x in den 5 Jahren eine Innenraumaufbereitung (vor 2 Jahren) habe machen lassen !

Wäre auch mal interessant zu wissen,ob das Fahrzeug der TE Stoff oder Ledersitze hat.....

P.S.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich überhaupt ?

Ich weiß,das ist relativ egal - würde mich aber trotzdem interessieren (wenn’s kein Geheimnis bleiben soll)...

Für den Preis muss es ja schon was „gescheites“ sein....

Themenstarteram 14. Mai 2021 um 15:04

Stoff Bezüge

Zitat:

@Lina154 schrieb am 14. Mai 2021 um 17:04:54 Uhr:

Stoff Bezüge

Ja,das „saugt“ natürlich den Rauch noch mehr auf......

Im Streitfall muss ein Sachverständiger feststellen, ob das eine ungewöhnlich starke Belastung mit Rauchrückständen ist. Aus den Textilpolstern geht das wohl kaum raus wenn es sehr stark belastet ist. Da brauchts dann neue Sitze und Teppiche, was recht teuer werden kann.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2021 um 17:14:36 Uhr:

Im Streitfall muss ein Sachverständiger feststellen, ob das eine ungewöhnlich starke Belastung mit Rauchrückständen ist. Aus den Textilpolstern geht das wohl kaum raus wenn es sehr stark belastet ist. Da brauchts dann neue Sitze und Teppiche, was recht teuer werden kann.

Anscheinend muss der Vorbesitzer „ständig“ dicke Havannas im Fahrzeug geraucht haben.

Oder die TE hat ein „sehr“ empfindliches Näschen - wovon ich auch ausgehe :)

Ich will aber hier um Gottes Willen niemandem irgendetwas unterstellen - ich kenne das aus meinem Bekanntenkreis (so gut wie alle Nichtraucher) : So nach dem Motto: Na,hast Du wieder geraucht :rolleyes:

Die riechen sogar eine Furz im Dunkeln...:D

Hallo

Ich kenne mich da nicht so aus, wenn man etwas online gekauft hat ohne es zu sehen hat man doch 14 Tage Rückgaberecht.

Oder gilt sowas nur bei Versandartikeln?

Wenn der Verkäufer eine Ozonreinigung machen lässt und einer Grundreinigung zustimmt ist das dann nicht ein Eingeständnis das ein Mangel vorhanden ist?

MfG

Didi

Bei THC wäre es evtl. wertsteigernd. :D ... nee, nur Spaß. :)

Als Raucher nimmt man das einfach nicht so wahr, wie unangenehm das für einen Nichtraucher sein kann. Wenn es mit einer Ozonbehandlung, die unfachmännisch ausgeführt auch dauerhafte Schäden an der Inneneinrichtung hinterlassen kann, nicht weg geht, dann wäre da wohl ein Mangel zu bejahen. Die Luftzusammenzetzung lässt sich auch labortechnisch feststellen. Eine Rückabwicklung wäre vermutlich für alle die sinnvollste Lösung, bevor richtig Geld verbraten wird ....

Das Problem wird sich mit der Zeit von selbst erledigen. Trotzdem natürlich ärgerlich.

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