Händler hat Service zurückgesetzt, aber nicht ausgeführt
Hallo,
im Februar 19 habe ich einen Leasingrückläufer Bluetec 350 bei einem Autohändler (nicht Mercedes) gekauft. Laut Anzeige im KI wurde der Service (Typ B) erst vor wenigen Tagen vor dem Kaufdatum gemacht.
Folglich wäre der nächste Service im Feb. 2020 fällig.
So weit so gut. Dachte ich...
Mittlerweile bin ich seither gute 10.000 km gefahren bis die Meldung Adblue nachfüllen auftaucht.
Das machte mich stutzig. Denn 25,5L Pippi sollte bei ca. 0,8L/1000km wesentlich länger halten.
Daraufhin habe ich genauer den digitalen Servicebericht angeschaut.
Es wurden immer im März abwechselnd Typ A/B gemacht. Der letzte offizielle im März 2018, also ca. 1 Jahr vor meinem Kaufdatum.
Beim letzten wirklichen Service hatte das Auto gut 20.000 km weniger, was auch jetzt den leeren Pippitank erklären würde...
Das heißt, dass mein Autoverkäufer die Serviceanzeige zurückgesetzt hat ohne den Service zu machen. Klar ein Auto verkauft sich nun mal besser mit "frischen" Ölwechsel...
Meine Frage:
Welche Konsequenzen kann ich dem Autohändler androhen? So wurde ich ja getäuscht. Natürlich hätte ich vor dem Kauf auf dem Servicebericht genauer schauen sollten, der letzte war ja von 03/2018. Aber trotzdem hat der Händler durch das Zurücksetzen mich getäuscht.
Nebenbei sitzt der Händler in Oldenburg und ich in Bayern...
Wie sollte ich da vorgehen? Außer, dass ich jetzt natürlich den längst überfälligen Service nachziehen werde...😕
Beste Antwort im Thema
AdBlue auffüllen ist IMHO eine kostenpflichtige und extra zu beauftragende Zusatzarbeit und kein Bestandteil vom Service, auch wenn das bei dieser Gelegenheit praktischerweise mit erledigt werden könnte, d.h. im Umkehrschluß, der Service könnte, trotz leerem AdBlue-Tank, wie vertraglich vereinbart auch tatsächlich durchgeführt worden sein.
Das Eine schließt das Andere jedenfalls nicht mit an Sicherheit grenzender oder überwiegender Wahrscheinlichkeit aus.
Wenn du dennoch daran Zweifel hast, musst DU ihm (nicht der Händler DIR!) diese Beweisen können, ein leerer AdBlue-Tank als Indiz reicht dafür m.E. nicht aus!
54 Antworten
Zitat:
@kazbeck schrieb am 31. Juli 2019 um 21:30:40 Uhr:
Wenn er wenigstens in Zukunft bei weiteren Kunden diese Tricks unterlassen würde, dann wäre das schon etwas Gutes was dabei rausspringen könnte
Wer sich derartiger Tricks bedient, der hat es nicht zum ersten Mal und auch nicht zum letzten Mal gemacht.
Zitat:
@kazbeck schrieb am 31. Juli 2019 um 18:14:49 Uhr:
Habe beim Händler angerufen und er hat mir sogar bestätigt, dass kein Service in 2019 gemacht worden ist. Er wach auch ganz stolz drauf zu sagen, dass es auch nicht im Kaufvertrag fest gehalten wurde.
Dann wurde es spannend:
Hab erwähnt, dass einige Tage vor dem Kauf die Serviceanzeige zurückgesetzt wurde. Dann meinte er, dass hätte auch ich gewesen sein können.
Nach der Aussage würde ich dem die Hölle heiß machen, egal was mich das kostet.
Mit RSV würde ich direkt einen Anwalt mit einer Klage beauftragen und gar nicht mehr selber irgendwelche Gedanken verschwenden.
Außerdem würde ich auf allen Bewertungsportalen massiv "Werbung" für den machen.
PS. Klar verlässt man sich auf die Serviceanzeige und Zurückstellen ohne Wartung erfüllt für mich den Tatbestand des Betrugs.
Gruß Metalhead
Da gebe ich @metalhead79 und @joerg_2 recht, glaube aber dass es schwierig wird hier zu beweisen dass kein Service gemacht wurde und es sich um einen vorsätzlichen Betrug handelt. Da vom Verkäufer offensichtlich kein entgegenkommen zu erwarten ist auf eigene Kosten machen lassen, als Lehrgeld abhaken und beim nächsten mal vor dem Kauf prüfen. und natürlich entsprechend Werbung im Netz machen...du hast den Wagen ja vermutlich auch im Netz gefunden und bist den weiten Weg dorthin gefahren. Bei entsprechenden Hinweisen in Google hättest du das vielleicht nicht gemacht.
M.M.n. steckt da System hinter und der weiß genau das es schwer wird ihm was zu beweisen.
Tut mir leid für dich....
Zitat:
@Fritzibass schrieb am 1. August 2019 um 08:48:01 Uhr:
Da gebe ich @metalhead79 und @joerg_2 recht, glaube aber dass es schwierig wird hier zu beweisen dass kein Service gemacht wurde
Genau das muss ich gar nicht mehr beweisen, den der Händler gibt ja zu, dass er keinerlei Wartung gemacht hat. Erst danach habe ich ihm gegenüber erwähnt, dass jedoch der Service quittiert worden ist. Dann kamen die Ausreden: Chef ist diese Woche Urlaub, bla bla bla... Bin gespannt, was ich am Montag hören werde...
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Klar...aber das ist ein Telefonat. Das was dir gesagt wurde hat doch im Falle eines Falles keiner so gesagt. Deswegen hatte ich Dir den Tipp gegeben, es per Mail zu versuchen. Dann hättest du diese Aussage eventuell schriftlich.
Ein privater Autokäufer ist immer als technischer Laie anzusehen. Sprich, man muss immer davon ausgehen, dass der Käufer weniger Ahnung hat, als ein gewerblicher Autohändler.
Bedeutet also, als fairer Händler kann ich das Auto entweder ohne frischen Service verkaufen, der Käufer sieht das irgendwann als "fällig" im KI und kann den Service dann machen lassen. Oder der faire Händler macht einen Service nach Werksvorgabe, bestätigt den und gut ist.
Aber einfach einen fälligen Service als "erledigt" dem Auto und dem Käufer vorgaukeln ist besonders bei jungen Gebrauchten ein No-Go! Allein schon wegen Kulanzansprüchen gegen den Hersteller...
Klar hätte man vorher irgendwie genauer schauen können - aber erstens muss sich der Laie auf Angaben des Händlers bzw. des (unmanipulierten) Autos verlassen können und zweitens sind hinterher eh immer alle schlauer 😉
Zitat:
@Higgi schrieb am 1. August 2019 um 09:35:53 Uhr:
... der faire Händler macht einen Service nach Werksvorgabe, bestätigt den und gut ist.Aber einfach einen fälligen Service als "erledigt" dem Auto und dem Käufer vorgaukeln ist besonders bei jungen Gebrauchten ein No-Go! Allein schon wegen Kulanzansprüchen gegen den Hersteller...
Wobei in Bezug auf Kulanz (auf die keinerlei Ansprüche bestehen, weil es eine freiwillige Leistung ist) auch der Service des freien Händlers idR genau nichts Wert wäre ... das Thema ist also ohnehin durch meine ich. Es geht jetzt allein darum: der Käufer hat beim Blick ins Kombiinstrument (zu Recht?) erwartet, dass eine Wartung vorgenommen wurde. Jetzt wurde aufgrund des AddBlue-Standes vermutet, dass diese Wartung nicht durchgeführt wurde. Die nicht beweisbare telefonische Aussage irgendeines MA des Verkäufers halte ich für wertlos für eine Auseinandersetzung. Ich sehe da leider wenig Chancen auf irgendeine erfolgreiche Auseinandersetzung, zumal irgendwelche Folgen in Bezug auf den zu spät erfolgten Service schwer bis gar nicht abschätzbar geschweige denn bezifferbar wären. Es geht also im besten Fall erstmal nur um den Betrag der Kosten einer Wartung (?). Im Übrigen bezahlt meistens eine RSV auch nicht jeden beliebigen Streit, den ich anfangen möchte um jeden Kram - die prüfen vorher auch die Aussicht auf Erfolg und versagen bei schlechter Prognose die Zahlung ...
Ich würde auch sagen: schlucken, akzeptieren, evtl nochmal beim Händler nachhören - dann vergessen. Und beim nächsten Wagen die Wartungshistorie zeigen lassen.
Zitat:
@kazbeck schrieb am 31. Juli 2019 um 21:41:17 Uhr:
Zitat:
Welchen Beweis denn?? Er behauptet das gesehen zu haben. Jetzt, 6 Monate nach dem Kauf. Zeugen? Selbst wenn, wo ist der Beweis, dass der Händler dies getan hat?
@Hagelschaden
Oh Mann. Für einen der nach eigenen Aussagen nur schwer zu täuschen ist, hast doch anscheinend Defizite in mathematischen Grundlagen.
Also zum mitschreiben:
Nach dem Zurücksetzen des Service erscheint: 365 Tage zum nächsten
Jetzt erscheint mir noch 205 Tage
So ab jetzt wird es mathematisch: 365 Tage - 205 Tage = 160 Tage (160 Tage seit dem letztem "Service" vergangen)
Heutiges Datum - 160 Tage = 5 Tage VOR KaufdatumWenn das kein Beweis ist, was dann?
Wenn überhaupt, das einzige was der Händler versuchen könnte zu leugnen, ist die Resttageanzeige von 205 Tagen, morgen 204 Tagen usw. Kann ich leicht nachweisen.
Die andere Komponente dieser Rechnung ist unser gregorianischer Kalender. Vielleicht zweifelt der Händler (und du) diesen an 😕
Weiter interessant: kann man dem Händler beweisen, dass absichtlich und in betrügerischer Absicht diese Anzeige zurück gestellt wurde? Nachdem meine Schwiegermutter so etwas schon auf dem Weg zum Lidl geschafft hat zurück zu stellen (ich weiss jetzt nicht wie kompliziert das beim betreffenden KFZ ist), kann der doch auch mit einem "Versehen" argumentieren, das keinem aufgefallen ist. Weiter kann er argumentieren, dass ja von Seiten des Käufers kein Interesse an den Wartungen bestand, weil er sich nix hat zeigen und dokumentieren lassen.
Ich sehe die KI auch nicht als Instrument zum Nachweis einer Wartung - Nachweis ist der Ausdruck der Einträge ins elektronische Scheckheft bzw die Rechnung über die erfolgten Arbeiten. Ich sehe die KI mehr als Gedächtnisstütze für den Fahrer. Mir ist es ohnehin schleierhaft, weshalb diese Wartungsanzeigen sich teilweise einfachst ohne Hilfsmittel vom Lenkrad aus zurück stellen lassen.
Wie gesagt - ich sehe wenig Möglichkeiten.
Betrug wäre auch eine Strafanzeige und die muss am Ende meines Wissens auf eine konkrete, handelnde Person zurückgeführt werden können. Und da wird es schwierig.
Zitat:
@cumberland_68 schrieb am 1. August 2019 um 10:58:48 Uhr:
Betrug wäre auch eine Strafanzeige ...
Du meinst das Erstatten einer Anzeige wäre Betrug?? Das ganz sicher nicht. Es ist "falsche Verdächtigung" wenn du genau weißt daß der gemachte Vorwurf nicht zutrifft (und das ist hier nicht der Fall).
Gruß Metalhead
Nein, ich meinte: Wenn der TE dem Händler Betrug unterstellen würde und eine Strafanzeige stellen würde, dann müsste am Ende eine konkrete vorsätzlich handelnde Person ermittelt werden können, damit die Anzeige zum Erfolg führt. So hat man mir es zumindest erzählt.
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 31. Juli 2019 um 20:16:29 Uhr:
Er ist nunmal selber schuld, auch wenn das offenbar niemand so deutlich sagen will.
Yep, weil viele Betrüger in der Automobilbranche arbeiten, und der TE als nicht Profi übers Tisch gezogen wurde.
LOL was für eine Welt 🙄
PS: Ich hoffe das Fahrzeug wurde als "nicht Scheckheft-gepflegt" (bzw. Wartung nach MB-Vorgaben) verkauft oder beworben. Denn laut BC wurde einen Service vor Verkauf durchgeführt aber am Fahrzeug nicht oder nur teilweise durchgeführt.
Im Moment nach dem Kauf ist der KI die einzige Anzeige was dem Käufer (unwissend und MB-fremd) den Wartungsbedarf anzeigt. Das sehe ich schon als bindend.
Ein Rücksetzen vom Service kann auch nicht so einfach stattfinden - da Menügesteuert.
Abgesehen vom rechtlichen Thema würde ich persönlich den Service bei MB über die Diagnose auf den vorherigen Service zurücksetzen lassen und danach entsprechend durchführen lassen.
Am leeren AdBlue Füllstand kann man keinen fehlenden Service festmachen. AdBlue ist ein Betriebsstoff wie Benzin/Diesel oder Scheibenwaschwasser, das muss der Benutzer dann zwischendurch schon selber auffüllen.
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 1. August 2019 um 14:45:39 Uhr:
...
Im Moment nach dem Kauf ist der KI die einzige Anzeige was dem Käufer (unwissend und MB-fremd) den Wartungsbedarf anzeigt. Das sehe ich schon als bindend.
...
Genau das ist der Knackpunkt! Und das weiß auch ein Händler... Und "aus Versehen" wird ein Händler die Anzeige auch nicht zurücksetzen - da muss man schon tiefer in den Menüs spielen.
Man könnte sogar hinterfragen, wie echt der Kilometerstand wirklich ist...und ob da vielleicht einer mit einem OBD-Teil rumgespielt hat.