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Habe mir den DPF eintragen lassen- kein Problem

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 19:25

Hallo Gemeinde,

mein Passi ist EZ 03/2005. Zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch keine Einigung bzgl. der notwendigen Eintragungen des DPF, dies hat zur Folge, das Zulassungsstelle und Finanzamt vom DPF nichts wissen und somit die erhöhte "Strafsteuer" fällig wird. Habe mir den DPF nun eintragen lassen- völlig Problemlos.

Das Prozedere:

1. Zum VW Händler gehen und Serviceheft sowie EWG Übereinstimmungserklärung vorlegen (im Serviceheft weist der Vermerk "7GG" den DPF aus).

2. Der Händler druckt eine Bescheinigung der Partikelminderungsstufe aus (dauert 3 Minuten, kostet nichts).

3. Mit dieser Bescheinigung, der EWG Übereinstimmungserklärung, und den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zur Zulassungsstelle. Es wird ein neuer Fahrzeugschein erstellt (Teil 1), der um folgenden Eintrag ergänzt wurde:

PARTIKELMIND.STUFE PM5 AB TAG DER EZ, LT. HERSTELLER-BESCHEINIGUNG.

Kosten: 11,70€

Das Finanzamt wird automatisch informiert und wird entsprechend ab 01.04 07 den geringeren Steuersatz berechnen.

Diese Info könnte für viele Fahrer nützlich sein, deren DPF noch nicht ab Werk eingetragen ist.

Gruß

mabo

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29 Antworten

Nee, mach mal lieber langsam:

Ich würde nach den jüngsten Vorkomnissen erst mal abwarten und lediglich Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Diverse Zeitschriften berichteten letzte Woche, daß eine Übermittlung der Daten zeithah direkt zwischen Herstellern und Finanzämtern stattfinden wird, der Eintrag "PM5 ab Tag X" somit hinfällig wird.

Gekniffen sind also schon wieder die, die zu schlell waren (wie ich), da die Eintragung für den Hugo war, und das Geld für die Umschreibung besser zum Fenster hätte hinausgeworfen werden sollen.

Ich liebe die deutsche Bürokratie (vor allem wenn ich den letzten Satz lese)!:D

 

Zitat:

Im Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. Die Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.

Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.

Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen. Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.

Liebe Finanzämter: Diese Meldung kommt für viele Hunderttausende Besitzer eines DPF-Diesels leider zu spät . Die große Welle mit dem Versand der Schreiben war ja im Frühsommer. Wenigstens haben die Zulassungsstelle ein bisschen Gebührenschneiderei auf Kosten der Bürger betrieben. Für diesen Behördenwahnsinn gibts bestimmt einen Eintrag in Guiness Buch !

Hallo,

der Deutsche neigt aber leider sehr häufig dazu, überschnell zu reagieren, anstatt das Ganze mal gelassener anzugehen. Vieles, was von den Politikern beschlossen wird, wird zurückgenommen oder geändert. Das beste Beispiel ist die Partikel-Plakette. Schaut mal wieviele Autos die schon dran haben, da sind die Autobesitzer desswegen Schlange gestanden, zu einem Zeitpunkt, wo die Regelung noch weit entfernt ist. Und was ist jetzt? Derjenige, der sie schon hat, ist der Dumme, weil er sie zur Zeit noch nicht braucht. Auch Geld umsonst ausgegeben.

Grzuß Axel

Mit dem Unterschied, dass ein Steuerbescheid nach 4 Wochen wirksam wird und bei nicht Bezahlung sofort in Verzug gerate. Ich dagegen in der Entscheidung völlig frei bin, in eine der sog. Umweltzonen zu fahren oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von schumannk

Mit dem Unterschied, dass ein Steuerbescheid nach 4 Wochen wirksam wird und bei nicht Bezahlung sofort in Verzug gerate.

Da hast Du natürlich Recht. ABER: Hier geht es um Euro 24,-. die man mal "vorstrecken" müsste. Denn man bekommt sie ja wieder zurück, schließlich hat man den DPF im Fahrzeug, der Bescheid somit nicht rechtmäßig und man kann Einspruch erheben.

Problem ist natürlich, dass viele nicht so reagieren, wenn ein amtlicher Bescheid kommt, sondern aus Angst vor Versäumniszuschlägen schnell zahlen, ohne nachzudenken.

Wie gesagt, es geht nicht um das Nichtbezahlen, sondern darum, dass man erst mal nachdenkt und überlegt, ob das, was man so per Post kommt, auch in Ordnung ist. Und heutzutage kommt so vieles, dubiose Rechnungen von Anwälten, Viren in eMails....ist alles so ähnlich, wer zuschnell handelt anstatt nachzudenken, hat verloren.

Gruß Axel

Der Fz-Eigentümer hat die Beweislast für den eingebauten DPF und damit die Rennerei am Hals. Den Leuten im FA interessieren keine Prospektangaben ala den 125 kw TDI gibts nur mit DPF oder hier ist doch meine Bestellung da stehts drauf. Glück für diejenigen, denen die erst viel später angeschrieben worden sind.

Hallo zusammen....

gibt es zu dieserProblematik bereits was Neues?

 

Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und da steht eben drin, das ich mehr bezahlen muß, da mein Fahrzeug keine Partikelminderungsstufe hat.

Wie ist nun der Stand der Dinge?

Das ich beim Finanzamt Einspruch einlege ist klar, allerdings seh ich nun nicht ein, das ich rumrenne und mich um das nachträgliche Eintragen bzw bescheinigen kümmere und dies dann bei der Zulassungsstelle bezahlen soll.

Hat jemand von euch einen berichtigten und korrekten Stuerbescheid bekommen, wo die Nachmeldung vom Kraftfahrzeugbundesamt beim Finanzamt eingegangen ist?

Gruß

Dennis

Hallole,

sorry das ich das Thema nochmal aufwärmen muss, aber ich habe Probleme mit dem Finanzamt, die mir die Strafsteuer berechnet haben obwohl in meinem Schein unten, wo all die Eintagungen (Tieferlegung usw.) drinn stehen "PM5 ab Tag der Erstzulassung" steht.

Frage an die, die sich das mit einer Herstellerbescheinigung eintragen haben lassen :

wo wurde der Eintrag bei Euch gemacht, und hat sich auch etwas an der Schlüsselnummer oder Emissionsklasse geändert?

bei mir steht 0462 EUR 4

Da ich den "Brief nicht habe" und den erst anfordern müsste per Einschreiben ans Landratsamt usw. würde das schon ziemlich teuer werden.

Ich habe mich damals erkundigt und die Info vom Amt erhalten, dass der Eintrag bei mir ausreicht und nun habe ich den Salat.....

Gruss wizard

Hi,

es gibt verschieden Ursachen für falsche KFZ-Steuerbescheide.

In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass ein fehlerhaftes Computerprogramm der Zulassungsbehörde die (ja offensichtlich vorhandenen!) Daten nicht vollständig an das Finanzamt übermittelt hat. (siehe auch hier: http://www.autokiste.de/index.htm?site=/psg/0705/6235.htm).

Ich würde beim Finanzamt Einspruch gegen den KFZ-Steuerbescheid einlegen und eine Kopie des Fahrzeugscheines beifügen (aus dem der Eintrag "PM 5 ab Tag der EZ" ja ersichtlich ist).

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

Hi,

es gibt verschieden Ursachen für falsche KFZ-Steuerbescheide.

In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass ein fehlerhaftes Computerprogramm der Zulassungsbehörde die (ja offensichtlich vorhandenen!) Daten nicht vollständig an das Finanzamt übermittelt hat. (siehe auch hier: http://www.autokiste.de/index.htm?site=/psg/0705/6235.htm).

Ich würde beim Finanzamt Einspruch gegen den KFZ-Steuerbescheid einlegen und eine Kopie des Fahrzeugscheines beifügen (aus dem der Eintrag "PM 5 ab Tag der EZ" ja ersichtlich ist).

Ich werde natürlich auch Einspruch einlegen. Ich hatte zur Eintragung von Fahrwerk den Schein von der VWBank ans Landratsamt schicken lassen und dabei gleich gefragt ob ich den Filter nochmals eintragen lassen müsste wenn das Zeug schon alles da sei. Antwort : Nö nicht nötig steht ja schon drinn !

Jetzt muss ich wieder ein Schreiben machen auf die Post rennen und 3,75 für ein Einschreiben hinlegen, nur weil die irgendwo nen Fehler gemacht haben.

Ist zwar keine grosse Sache, aber es nervt mich trotzdem !

Gruss wiz

Hi,

warum ein Einschreiben? Entweder faxen (der Sendebericht ist vielmehr wert als eine Einschreibebestätigung) oder einfacher Brief und kurz vor Ablauf der vierwöchigen Einspruchs-Frist mal kurz beim Finanzamt anrufen (die Durchwahl müsste auf dem KFZ-Steuerbescheid stehen) und fragen, wie der Sachstand ist (falls keine Antwort bis dahin bei Dir eingetroffen ist).

Ich habe noch niemals diese Einschreibekündigungen gemacht: viel zu umständlich und teuer.

Ja faxen wäre natürlich auch möglich , danke für den Tip .

Gruss + einen guten Rutsch

Wiz

Man bekommt, wenigstens bei uns, auch zu viel gezahlte KFZ-Steuer auch wieder. Ich hatte erst überlegt, den DPF ebenfalls nachträglich noch eintragen zu lassen, war dann aber zu faul das bei der sich abzeichnenden Wandlung noch zu machen. Ich habe also kurz die Gebühren und die Zeit für die Eintragung gegen die "Strafsteuer" gerechnet und hatte dann entschieden einfach die Strafsteuer zu bezahlen. Nach erfolgter Wandlung hat der Händler dann den DPF nachgetragen und ich habe nun eine zweite Gutschrift vom Finanzamt bekommen, für Strafsteuer.

Wenn das überall so gehandhabt wird dann könnt Ihr Euch ganz entspannt Zeit lassen ...

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Man bekommt, wenigstens bei uns, auch zu viel gezahlte KFZ-Steuer auch wieder. Ich hatte erst überlegt, den DPF ebenfalls nachträglich noch eintragen zu lassen, war dann aber zu faul das bei der sich abzeichnenden Wandlung noch zu machen. Ich habe also kurz die Gebühren und die Zeit für die Eintragung gegen die "Strafsteuer" gerechnet und hatte dann entschieden einfach die Strafsteuer zu bezahlen. Nach erfolgter Wandlung hat der Händler dann den DPF nachgetragen und ich habe nun eine zweite Gutschrift vom Finanzamt bekommen, für Strafsteuer.

Wenn das überall so gehandhabt wird dann könnt Ihr Euch ganz entspannt Zeit lassen ...

Hi,

ich mach mir keine Sorgen, dass ich zuviel bezahlen muss oder das Geld nicht wieder bekommen würde, es hat mich nur genervt, dass ich einen falschen Bescheid bekomme habe obwohl der Filter bereits eingetragen ist.....und dies so vom Landratsamt als "ok" bezeichnet wurde

Gruss wiz

Mein Kommentar war auch nicht als direkte Antwort auf Deinen Beitrag gemeint, sondern eher eine allgemeine Information für die eintragungsfaulen unter uns. Im 3er Forum berichtete jetzt jemand, daß BMW wohl zentral und kostenlos die DPF's für ältere Fahrzeuge hat nachtragen lassen. Das nenne ich mal Service ...

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