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  7. habe ein problem mit Audi Händler und GARANTIE..!!

habe ein problem mit Audi Händler und GARANTIE..!!

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 6:59

Hallo... mein A6 aus 2003 MOTOR BHG habe ich am 12.7.07 bei AUDI gekauft. Der Wagen hatte 106000km und jetzt 114000 km gelaufen. Jetzt habe ich ne Beanstandung am Schiebedach, das Leitblech ist gebrochen und macht fürchterliche Geräusche während der fahrt, wenn das schiebedach angehoben ist. Die Reparatur kostet 1600 € komplett. Das ersatzteil kostet ca. 500 €. Ich habe eine PERFEKT CAR PLUS GARANTIE und müsste 350 € selber zahlen, da mein auto über 100000 km gelaufen hat. Jetzt habe ich mich wichtig gemacht und ein wenig show gemacht, dass der Händler 150 € übernehmen will und mir für die Reparaturdauer einen neuen A6 als Mietwagen (kostenlos) dazu gibt. D.h. Ich hätte noch einen anteil von 200 €.

Meine frage ist....

 

... der händler muss doch in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100% übernehmen, oder??!

Der stellt sich nämlich quer und sagt das wäre mein verschulden...

Habe ich mit nem guten Rechtsanwalt mehr chancen??

Danke -----

gruss

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19 Antworten
Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 16:39

sehr gute angebot...??? 1.Tag DER MECHANIKER hat abgefahrene Bremsklötze vorne übersehen, bin ganz ruhig geblieben. 2. Tag Batterie defekt, 3.Tag Scheinwerfer links falsch eingestellt bzw. lichteinstellung fällt von selbst runter. 2 wochen später knackgeräusche beim starken abremsen und beschleunigen, 1 monat später geräusche fahrwerk hinten und jetzt Schiebedach problem uvm. DAS SOWEIT ZU DEINEM 1000 PUNKTE CHECK, KEIN AUDI HÄNDLER MACHT IHN zu 100%.

Ich bin immer loyal gewesen, habe niemals was gesagt und jetzt soll ich noch zahlen.... DAS IST NE FRECHHEIT....

ICH BIN BEI DEM AUDI HÄNDLER die erste Zeit fast jede woche gewesen. WAR MIT DEN MITARBEITERN per DU....

EGAL... ich werde 200€ SB zahlen und auf jeden fall nieeeeeeeeeeee wieder zu dem händler.......

 

UND NÄCHSTES AUTO NEU KAUFEN AUCH BEI AUDI ABER BEI ANDEREM VERTRAGSHÄNDLER.....

...überlege den neuen a4 oder den a5 zu kaufen .....

am 18. Oktober 2007 um 4:16

Oh ja der Check:rolleyes:, schönes Protokoll von ein Dekra Man:rolleyes:, hier ist zu sagen wer gut schmiert der gut Fährt:mad:.

Vorher alle Fehler gelöscht, und dann bitte den Check machen:mad:.

Nur Blöd wenn man den Wagen Kauft, und die Fehler Melden sich auf einmal wider:mad:.

Wie gesagt irgendwann fliegt alles auf;).

Oh man wenn ich wider daran Denke geht mir wider die Galle hoch:mad::mad::mad:.

Und da wundert sich der Gesetz Geber, wenn man selber Hand anlegt bei den Leuten.

Na ja wie schon gesagt das Gericht Kümmert sich drum;)

am 18. Oktober 2007 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von obdiide

das problem bei der audi gebrauchtwagenversicherung ist das jeder händler bevor er das auto verkaut einen 110 oder 140 punkte check abarbeiten muß damit die versicherung den wagen anerkennt. da werden sachen geprüft wie lautsprecheranlage, lwr der beleuchtung und auch das schiebedach. es gibt dazu eine checkliste die der mechaniker abarbeiten muß. rein theoretisch müßte der käufer jetzt hergehen und alle punkte bei der fahrzeugübergabe nochmal kontrilieren, macht aber wenn wir ehrlich sind keiner. also erkennt der käufer bei der fahrzeugübergabe meist blindlinks die checkliste an. und auf diese checkliste wird sich der händler berufen und sagen bei der fahrzeugübergabe was alles in ordnung.

 

von daher würde ich das in meinen augen sehr gute angebot des händlers akzeptieren.

 

gruß

 Insoweit gebe ich dir recht der Käufer erkennt an,  aber ohne Unterschrift des Käufer`s ???

Käufer kann immer noch sagen von so einer Liste weis ich nichts.

 

Sanfter Riese

am 18. Oktober 2007 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von Sanfter Riese

 Insoweit gebe ich dir recht der Käufer erkennt an,  aber ohne Unterschrift des Käufer`s ???

Käufer kann immer noch sagen von so einer Liste weis ich nichts.

 

Sanfter Riese

natürlich unterschreibt der kunde, indirekt.

es wird der kaufvertrag unterschrieben, dessen bestandteil die gebrauchtwagenversicherung bzw garantie ist. und wiederum betsnadteil der gebtauchtwagengarantie sind eben bestimmte auflagen des versicherungsgebers ( im falle audi ist das glaub ich die frankfurhter versicherungs ag) es sollte sich jeder mal die geschäftsbedingungen der audi perfekt pro gebrauchtwagengarantie durchlesen, damit aber nicht genug zusätzlich gelten noch die agb des volkswagen versicherungsdienstes in wolfburg und eben die agb´s des versicherungsträgers in frankfurth.

man muß sich einfach mal zeinehem und sich das alles durchlesen , da ist alles haar klein geregelt.

ein weiterer weitverbreiteter irrtum ist das viele denken garantien decken alle schäden ab, dem ist nicht so, eine standard gebrauchtwagengarantie dekt nur die fundamentellen funktionen eines fahrzeugs ab, wie motor, getriebe, kühlung, steuergeäte, elektromotoren, .....

mechanische komponenten wie zb, schiebedach, fensterhebermechanik, mechanische klappen, schniere, ..... werden nicht duch stndard garantiene abgedeckt hierzu muß meiste eine erweiterte garantie abgeschlossen werden. im falle von audi spricht man hier von der "perfect car" bzw "perfect car pro" garantie, je nach dem was der händler für das fahrzeug abschießt.

ich persönlich habe frühers auch mal gedacht ich kaufe einen wagen bei audi und hab eine garantie, dann hab ich den wagen gekauft und mich danach erstmal mit den ganzen versicherungsbedingungen auseinandergesetzt. das fazit meines ganzen gebrachtwagen versicherungs "selbst studiums" war das diese versicherungen absolut für den a....... ist.

soweit ich weiß gelten die bedingungen des bgb nur bedingt wenn zum beispiel eine andere regelung, etwa duch einen versicherungsträger, vorliegt (siehe 1-jahres/2-jahres garantie).

gruß

Ich sage ja erst mal lesen was alles abgedeckt wird;)

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