Habe Dynamic Light Assist bestellt bezahlt, ist aber nicht verbaut

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

ich brauche mal ein paar Ratschläge.
Habe nach 8 monate meinen Touran Style bekommen. Das Fahrzeug ist mit fast Komplettausstattung.
Ich habe auch den Dynamic Light Assist mitbestellt , welcher aber erst bei der ersten Fahrt im Dunkeln aufgefallen ist. In Wob Genauso mein Händler meinten als ich nach Abholung das Fehlen merkte das dies sich alles im Dunkeln von alleine einschaltet. Leider ist es nicht so. Als ich beim Händler war überprüfte er meine Austattung am Computer und meinte ich habe ganz einfach Pech gehabt, VW hat das nicht eingebaut. Was sollich machen? mein Händler läßt mich einfach stehen.
Ich erwarte Tips und Ratschläge von euch . Danke Modellflieger

13 Antworten

Ganz einfach, wenn Du es so Betsellt hast also auch in Kaufvertrag so festgehallten muß dein Händler diesen Fehler beheben. Er kann nicht einfach sagen pech gehabt er hat mit dir einen Vertrag geschlossen und muß das Liefern was du bestellt hast du hast es ja schließlich auch Bezahlt.
Hartnäckig bleiben sollte er sich trozdem weigern gehe zu Anwalt der wird dir auf jeden fall helfen zu deinem Recht zu kommen.
Wichtig: Der Händler ist dein Ansbrechpartner nicht VW weil den Vertrag hast du mit ihm Geschlossen.

Hey,

oh das ist bitter von VW oder die Dispo im AH hat es versaut (vergessen einzugeben)...

Ganz einfach Termin beim Chef machen, sollte dieser abblocken gleich mit Anwalt drohen den du bist im Recht nicht die...

Also diese Antwort habe ich bis jetzt von kein Verkäufer bekommen,,pech gehab´´da hat wohl jemand Höhenflüge...

wie der Vorredner schon sagte bleib bloß am Ball den das hat sau Geld gekostet und du hast es nicht ma drin...

Was passiert wenn du Aufblende einmal betätigst? kommt dann das Zeichen oder das Zeichen und nen A?

Edit: klingt jetzt blöd aber kannst du mal nen Foto von der Frontscheibe reinstellen wo eigentlich die Camera sein sollte, kann auch sein hast es verbaut und Sie wurde nicht codiert oder sowas...

Gruß Micha

So sollte der obere Teil der Frontscheibe aussehen. Wenn keine Kamera verbaut ist kann leider auch kein DLA , LA (Lane Assist) oder SA (Sign Assist) realisiert werden.
Mich würde auch das Fehlen des DLA auf die Palme bringen. Denn das war neben dem Panoramaschiebedach doch letztendlich einer der Kaufargumente meines neuen Tourans.

Hatte selbiges mal mit einer nicht verbauten Sitzheitzung im Passat. Man muss ( am besten schriftlich ) innerhalb von 2 Wochen reklamieren, so die Auskunft von VW. Ich hab die Frist verschlafen und nur mit ordentlich Druck ( Presse, etc ) doch noch den Einbau bekommen

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Zitat:

Original geschrieben von touran_bert


Man muss ( am besten schriftlich ) innerhalb von 2 Wochen reklamieren, so die Auskunft von VW.

Steht das so in den AGB's? Ich kann mir von rechtlicher Seite eigentlich nicht vorstellen, dass die Frist so kurz ist. Gegenbeispiel: Standheizung wurde vergessen und der Wagen wird im Sommer ausgeliefert. Je nach Modell funktioniert die Standheizung nur unterhalb einer gewissen Außentemperatur, kann also im Hochsommer nicht getestet werden. Das gleiche gilt ja eigentlich auch für die "Lichtanlage": Momentan braucht man, wenn die Sonne scheint, nicht vor 21:00 Uhr das Licht (wenigstens bei uns im Rheinland), wie soll ich das dann erkennen, ob das alles verbaut ist bzw. korrekt funktioniert?

Im Zweifelsfall einfach reklamieren, dass die DLA nicht korrekt funktionieren würde (wie auch, sie ist ja nicht verbaut) und dann auf Beseitigung des Mangels bestehen. Wichtig ist natürlich, dass der DLA auf der Auftragsbestätigung bzw. auf der Rechnung steht. Was in der Bestellung steht ist rechtlich leider nicht so bindend ...

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Gegenbeispiel: Standheizung wurde vergessen und der Wagen wird im Sommer ausgeliefert. Je nach Modell funktioniert die Standheizung nur unterhalb einer gewissen Außentemperatur, kann also im Hochsommer nicht getestet werden.

Schlechtes Beispiel, weil für die Standheizung eine separate Fernbedienung ausgeliefert wird, die Standheizung im Sommer als Standlüftung eingesetzt werden kann und ein zusätzlicher Schalter im Armaturenbrett verbaut ist.

Im konkreten Fall sieht es IMHO so aus:
- Der Kunde kann Nachbesserung verlangen oder einen finanziellen Ausgleich.
- Nach einschlägigen Gerichtsurteilen zu Folge muss der Händler nicht Nachbessern (wenn dies z.B. nicht möglich oder zu aufwendig ist), muss dann aber natürlich den Preis der nicht verbauten aber bestellten Ausstattung zurückerstatten und ggf. einen finanziellen Ausgleich.
- Es kann nicht auf Neulieferung bestanden werden, wenn der Mangel / Fehllieferung nur geringfügig ist. Die Minderausstattung darf max. 1% vom Fahrzeugwert ausmachen.

Hier der Gerichtsentscheid (fehlende abblendbare Innen- und Rückspiegel außen): http://www.rechtsindex.de/.../...ng-und-der-ruecktritt-vom-kaufvertrag

Bezogen auf den DLA bedeutet das, dass Du Nachlieferung oder Neulieferung verlagen kannst. Das DLA-Paket kostet rund 700€ zusätzlich zum Xenon. Bei einem Neupreis von vielleicht 40.000€ sind dies 1,75% vom Kaufpreis.

Zitat:

Original geschrieben von Maxjonimus



Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Gegenbeispiel: Standheizung wurde vergessen und der Wagen wird im Sommer ausgeliefert. Je nach Modell funktioniert die Standheizung nur unterhalb einer gewissen Außentemperatur, kann also im Hochsommer nicht getestet werden.
Schlechtes Beispiel, weil für die Standheizung eine separate Fernbedienung ausgeliefert wird, die Standheizung im Sommer als Standlüftung eingesetzt werden kann und ein zusätzlicher Schalter im Armaturenbrett verbaut ist.

Deshalb habe ich auch "je nach Modell" geschrieben. Im Passat konnte ich damals z.B. wählen ob mit oder ohne FB. Und in meinem BMW funktionierte die Standheizung z.B. "nur" unter 15°C, Standlüftung haben aber z.B. auch die Fahrzeuge ohne Standheizung.

Hallo ich Modellflieger noch einmal,
am 24.10.12 Bestellt Touran Style 1,4 mit DSG,
Standheizung
RNS 310
Xenon mit Kurvenfahrlicht und LED- Tagfahrlicht
Style Plus Paket
Spiegelpaket
Toffeebraun Metallic
all das bestellte wurde in der Auftragsbestätigung bestätigt.

Am 27.10.12 zusätzlich bestellt
Spurhalteassistent " Lane Assist" inkl. Dynamic Light Assist
zwei Tage später erfolge die bestätigung, mit entspechender Preiserhöung. (699 € )

Am 19.12.12 habe ich dazu bestellt.
Felge "Sedona"
Anhängevorrichtung abnehmbar
Rückfahrkamera
zwei Tage später kam die Auftragsbestätigung mit entspechender Preiserhöung. (1121€ )

Nach Auslieferung des Tourans stellte sich heraus das das im Touran bestellte und bestädigte Paket nur ohne Dynamic Light Assist geliefert wird. Hat das Autohaus entweder übersehen oder VW hat etwas geändert was mir nicht mitgeteilt wurde. In meiner Auftragsbestädigung vom 19.12.12 steht vor dem Spurhalteassistent etwas ganz anderes als ich unterschrieben habe.
am 27.10 stand folgentes
PXG Spurhalteassistent " Lane Assist " inkl. Dynanic Light Assist
WXG Xenon- Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED - Tagfahrlicht

am 19.12. stand folgendes
PSM Spurhalteassistent " Lane Assist "
PXS Xenon -Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED- Tagfahrlicht.

bei den Änderungen habe ich immer nur den zusatz (Änderungen) unterschrieben, also keinen neuen Vertrag.
Mein Verkäufer meint das mit einer Änderung immer ein neuer Vertrag zustande kommt, und das vorherrige seine Güldigkeit verliert. Kein Wort das Dynamic Light Assist nicht Lieferbar ist.
Hätte sonst gewartet bis es Lieferbar ist. Ob ich nun 8,5 Monate warte oder es hätte noch 4 Wochen gedauert. Die Sache im Autohaus jetzt zu klären geht nicht , Verkäufer und Chef sind im Urlaub.
Was soll ich unternehmen?
es grüßt Modellflieger

Wende dich mal an die Dispo im AH...die sind ja zuständig wenn es um Bestellen und Änderungen geht...

wenn nich ruf mal im WOB an auch wenn viele sagen bringt nichts aber ich glaub die wissen was dann zutun ist...

Zitat:

Original geschrieben von Modellflieger5



am 27.10 stand folgentes
PXG Spurhalteassistent " Lane Assist " inkl. Dynanic Light Assist
WXG Xenon- Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED - Tagfahrlicht

am 19.12. stand folgendes
PSM Spurhalteassistent " Lane Assist "
PXS Xenon -Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED- Tagfahrlicht.

Damit hast Du also am 19.12. die Änderung von

PXG Spurhalteassistent " Lane Assist " inkl. Dynanic Light Assist

zu

PSM Spurhalteassistent " Lane Assist "

unterschrieben.

Ist natürlich sau ärgerlich, aber von der Schriftlage her ist das Auto richtig geliefert worden. Dir und dem Händler hätte hier die Änderung auffallen müssen.

Bestellt wurde aber definitiv also
PSM Spurhalteassistent " Lane Assist "
und das wurde geliefert.

Zitat:

Original geschrieben von hornmic



Zitat:

Original geschrieben von touran_bert


Man muss ( am besten schriftlich ) innerhalb von 2 Wochen reklamieren, so die Auskunft von VW.
Steht das so in den AGB's? Ich kann mir von rechtlicher Seite eigentlich nicht vorstellen, dass die Frist so kurz ist. Gegenbeispiel: Standheizung wurde vergessen und der Wagen wird im Sommer ausgeliefert. Je nach Modell funktioniert die Standheizung nur unterhalb einer gewissen Außentemperatur, kann also im Hochsommer nicht getestet werden. Das gleiche gilt ja eigentlich auch für die "Lichtanlage": Momentan braucht man, wenn die Sonne scheint, nicht vor 21:00 Uhr das Licht (wenigstens bei uns im Rheinland), wie soll ich das dann erkennen, ob das alles verbaut ist bzw. korrekt funktioniert?

Im Zweifelsfall einfach reklamieren, dass die DLA nicht korrekt funktionieren würde (wie auch, sie ist ja nicht verbaut) und dann auf Beseitigung des Mangels bestehen. Wichtig ist natürlich, dass der DLA auf der Auftragsbestätigung bzw. auf der Rechnung steht. Was in der Bestellung steht ist rechtlich leider nicht so bindend ...

Keine Ahnung obs so in den AGBs steht. War bei meiner Sitzheizung ja ähnlich die hab ich, Lieferung im Juni, natürlich auch nicht sofort getestet. Hab eben nur gesehen, Rädchen für Sitzheizung da.

Man fährt ja auch nicht gegen die Wand, nur um zu sehen ob die Airbags auch eingebaut sind.

Das ist natürlich sau ärgerlich aber damit hat VW das Auto korrekt Geliefert und Du hast das leider so Unterschrieben. Aber trozdem hätte der Händler dich drauf Hinweisen sollen bzw. selber drauf achten sollen. Ich würde hier nochmal mit dem Chef sprechen denn so ganz unschuldig sind sie daran ja nun auch nicht.
Mann kann ja nicht davon ausgehen das sich der Käufer mit den ganzen Bezeichnungen auskennt und hätte drauf Hinweisen sollen ob noch alles an der Bestellung passt.

Zitat:

Original geschrieben von Modellflieger5


...
Am 27.10.12 zusätzlich bestellt
Spurhalteassistent " Lane Assist" inkl. Dynamic Light Assist
zwei Tage später erfolge die bestätigung, mit entspechender Preiserhöung. (699 € )

Am 19.12.12 habe ich dazu bestellt.
Felge "Sedona"
Anhängevorrichtung abnehmbar
Rückfahrkamera
zwei Tage später kam die Auftragsbestätigung mit entspechender Preiserhöung. (1121€ )
...

Bei (versehentlicher) Abbestellung des DLA hätte sich eigentlich doch auch die Auftragssumme entsprechend verringern müssen (ich weiß nicht mehr, wieviel Aufpreis der DLA seinerzeit beim Style ausgemacht hat).

Die Preiserhöhung von 1121 € ist ja eigentlich sogar etwas zu hoch für AHK und Rückfahrkamera (Die Sedonafelgen waren beim Style zum Schluss glaube ich ohne Aufpreis...?). Es dürfte damit wohl keine Gutschrift für den DLA enthalten sein.

Falls das so zutrifft wäre es ein gutes Argument gegenüber dem Händler. 

Entscheidend wird sicher auch sein mit welchem Aufwand der DLA nachgerüstet werden kann (Kamera ist ja vorhanden- aber ist es die richtige?-, Steuergeräte und Scheinwerferaustausch - alles zusammen sicher kein geringer Aufwand...).

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