Haarrisse in den 225M-Felgen

BMW 3er E93

Hallo BMW-Freunde,

letzte Woche Montag meldet sichg meine Reifendruckkontrolle: "Reifendruckverlust"

Ab zum 🙂 und hinten rechts keine Luft mehr drauf (0,8 bar). Neue Gummi's drauf ziehen lassen und Auto Mittwoch wieder bekommen (die Alten waren eh an der Grenze). Donnerstag auf dem Weg zur Herrentagsfeier: "Bing, Reifendruckverlust". Wieder bei der gleichen Felge (sie hatte eine kleine Beschädigung vom Bordstein - nix großes)! Hmm komisch...

So Auto heute wieder zum 🙂.

Eben bekomme ich den Anruf:

Zitat:

Ja hallo Herr ...,

wir haben einen Haarriss ín der Felge gefunden. Und dann haben wir die Andere auch untersucht und dort hat an exakt der gleichen Stelle die Rissbildung auch begonnen.

Wir haben zwei neue Felgen bestellt, die sind morgen Vormittag da und dann kommt Ihr Fahrezug wieder. Achso und beide Felgen liegen bei 1080,-€.

Auf wiedersehen!

Ich war etwas baff.

Ich bin mir fast sicher, dass ich das hier schon einmal gelesen habe mit der Haarrissbildung in der 225M-Felge. Ich finde den Thread aber leider nicht mehr.

Kann mir jemand helfen? Ich würde BMW gern an der Erneuerung der Felgen beteiligen. 😉

Danke.

Beste Antwort im Thema

Hi,
nehmen wir mal den schlimmsten Fall an und die Felge oder Felgen Serie hat ein Material Fehler was noch nicht bewiesen ist und das bleibt auch offen bis ich es beweisen kann.
Kurz gesagt (Sicherheit im Straßenverkehr) und zwar nicht nur für mich sondern für alle die mit dieser Felge unterwegs sind und die hierdurch geschädigt werden könnten. (Prio 1)
- Rückrufaktion entweder durch den Hersteller oder aber KBA. Hier habe ich heute auch genaueres Erfahren.
Denk an die Rückrufaktion von Opel von wem kommt das wohl? (Hier wird aber noch genauer geforscht).
Bin mir noch nicht sicher ob diese von Opel selber oder aber durchs KBA erwirkt wurde das bekomme ich aber raus.
Es sieht aber so aus als wenn das KBA dem Hersteller die Chance läßt. Genaueres folgt auch hier.
- Wenn hier keine Rückrufaktion geschieht wegen Luftentweichung entschieden durchs KBA, dann muß ich das im ersten Schritt hinnehmen aber auch hier gilt das KBA wurde Informiert.
Außerdem bestätigen alle Experten das ein Haarriss lebensgefährlich werden kann und damit ist die Einschreitung des KBAs unabdingbar macht. Leider hier noch keine Nachweis durch ein Unfall oder desgleichen. Stimmt nicht ganz es ist schon was passiert er konnte den Wagen aber bei 190 unter Kontrolle bringen. Genaueres kann ich auch hier noch nicht sagen es waren die ersten Wortwechsel eines ebay User. Hier muss man dann auch immer ein bischen vorsichtig sein.
- Neue Felgen auf Kosten des Herstellers oder aber Kulanz und ein Teilbetrag bevor die neue Felge aufgezogen wird das Geld kann ich mir dann auch sparen und mir einen Komplett neuen Satz anderer Felgen kaufen. (Prio 3)
Wenn nicht dann aber wenigstens.
- Entscheidung der von mir neu bestellten Felge(n) über die zusätzliche Belastung des Wohnwagens und hier gehe ich davon aus das wir nicht über 10000 km reden. (Prio 2) enthält aber logischerweise (Prio 1)
Axo KBA ist für die EU zuständig nicht nur für Deutschland.

Axo ich hatte so einen Fall schon mal da bin ich 2 Jahre mit einem Auto gefahren welches kaum Bremswirkung bei Stark Regen hatte. So was will ich nicht nochmal erleben möchte. Ich denke ich habe das Recht mein Leben zu schützen und auch das der anderen. Wenn ich bei dem Haarriss Thema falsch liege und hier geht es nicht nur "um einen Hersteller" was ich nicht mehr glaube dann wird das hier ehrlich mitgeteilt. Vielleicht kann ich dann den Leuten sagen Sorry aus dem und dem Grund wird das nichts. Oder ich kann sagen wende Dich doch mal an den und den usw. Aber ich denke und es wird mir ja auch bestätigt das ein Haarriss in einer Felge nicht normal ist Beulen, Kratzer usw ja... .aber ein Auto was auf EU Straßen fährt darf unter normalen Umständen wohl kein Haarriss bekommen.

Hier kann ich nur sagen. Ich muss leider auch abwarten was jetzt passiert. Bin jetzt aber auch bereit ein Gutachten erstellen zu lassen da mir mein Reifenhändler versichert hat das es nicht durch ab- oder draufziehen der Reifen (Run-Flat usw) zu tun haben kann. Er macht sein Job über 20 Jahre und nicht umsonst hat er mich angerufen und mir mitgeteilt das mit der Felge was nicht stimmt. Nichts zu sehen Felge Tipp Top nur ein Haarriss und das war bei der ersten Felge. Ich bin jetzt bei der zweiten Felge und auch hier keine weiteren Beschädigung zu sehen.
Zu den Geräten die normalerweise eingesetzt werden um einen Reifen zu wechseln.
Die Geräte arbeiten so, dass sie bei einem bestimmten Druck einfach stehen bleiben um die Felge nicht zu beschädigen. Hier bekomme ich wie gesagt auch noch die Technischen Daten des Gerätes direkt vom Hersteller.

Ja, der Aufwand ist groß, aber meiner Meinung nach geht es hier um eine Grundsatz Diskusion. Je mehr ich mit diesen Institutionen unterhalte um so mehr lerne ich das hier was nicht stimmt. Wir reden jetzt auch nicht von Rechtsprechung oder so was.

Wie gesagt es geht nicht mehr nur um den einen Hersteller es geht um Haarrisse in einer Felge und deren Gefährlichkeit. So wie es aussieht kann es jeden Hersteller treffen oder?

Uppps hatte Prio 0 vergessen ne schönen BMW 330d Cabrio mit Felgen die einen Wohnwagen ziehen können.

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. August 2015 um 18:24:04 Uhr:



Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 24. August 2015 um 17:38:46 Uhr:


Die Gründe für einen gewissen juristischen Kenntnisstand lasse ich jetzt mal außen vor (😉), aber es gibt in dieser Gesamtproblematik Fakten, die nicht wegzudiskutieren sind:
.....
Wenn das Problem tatsächlich bekannt ist und derartige Ausmaße angenommen hat, dass eine ganze Felgengeneration davon betroffen ist, dann wundert es mich, dass das KBA hier noch nicht tätig wurde...
Hallo NeoNeo;
1x GRÜN für deine immer wieder wichtige NÜCHTERNE Blickweise und Erklärung von juristischen Sachverhalten... . Es sind meist wichtige Beiträge im Forum!

@TE:
Wenn du noch einen Hänger ziehst der zudem auch noch eine bestimmte Stützlast bewirkt, wird die Belastung der HR-Felgen größer;

Wieviel Prozent kann ich dir auch nicht sagen; bin kein KFZ-Techniker oder Physiker;
Aber sowohl beim Be - als auch Endschleunigen und in Kurven .. und selbst beim normalen Fahren wird es mehr!
Somit steigt m.E. das Risiko an... massiv.
Ich würde dir raten:
a) Keine 225er mehr zu kaufen. Ich nenne so etwas: Designerscheiß!😰🙁😠
= sieht gut aus , aber taugt zu nix!
ob es durch Wechsle auf normale Bereifung, keine RFT, besser würde, kann ich dir nicht sagen; Vermutlich ja, aber Gewissheit kann dir nur ein Gutachter geben.

b) Ich würde mich mal direkt an das KBA wenden und konkret nachfragen, wieviele Fälle von Haarrissen denen wie und in welcher Zeit gemeldet werden müssen, damit da was gemacht wird bzw. welche Voraussetzungen für ein Einschreiten des KBA erfüllt sein müssen.

Die beschädigten HR- Felgen und die beiden Vorderen würde ich mir mal auf Seite legen; vlt. ergibt sich ja noch was.

Meine M193 in 18" sind auch sehr schön und da habe ich noch nie was von Haarrissen gelesen.

Hi

KBA kann sich nicht einschalten es handelt sich um eine sog. Luftentweichung (oder so) ist so als wenn man ein Platten bekommt. KBA würde und wird (nach aktueller Gesetzteslage glaub ich) keine Rückrrufaktion an BMW weiterleiten. Wenn man beweisen könnte das eine Felge nach einem Haarriss sich auflöst und die Metal-Altu Teile durch die Gegen fliegen sieht die Sache wahrscheinlich wieder anders aus. Leider ist mir kein Fall bekannt!!!! Axo Opel bei wurde festgestellt das sich ihre Felgen Haarrisse nach ca. 100000 km auftregen können und hat ne einge (nicht KBA) Rückrufaktion gestartet. Nur als Info.

Zitat:

@Levi1988 schrieb am 21. August 2015 um 20:59:48 Uhr:


Die Felge hatte auch nach 30.000 schon Risse. ich hab 2 oder 3 auf Kulanz gewechselt ghabt.. wurde gemacht und war gut, ich würde behaupten, das die Felge für die Belastungen zusammen mit RFT nicht ausgelegt ist.

Ist halt nur ne BMW Felge ;-), kann nicht jeder so spektakulär reißen wie ne Motec Nitro 😁.. das kann man dafür kaum übersehen.

Hast Du hierfür einen Kulanz Antrag gestellt wenn ja lass dir den Kulanz Antrag über BMW Kundenbetreuung zuschicken und leite diesen an den ADAC und KBA weiter.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 19:41:47 Uhr:


Natürlich sind Haarrisse an Felgen weder normal noch üblich (da wird mir hier jeder sicher zustimmen) und vorkommen sollte es auch nicht. Tut es dennoch, auch bei anderen Herstellern und nicht nur bei den 225'er BMW Felgen.

Und ja, BMW kann sich nach Ablauf der Gewährleistung locker durch den Schlüppi hustend aus der Affaire ziehen... 😉

Du hackst leider ständig auf dem Punkt herum, von BMW eine definitive Aussage haben zu wollen. Wofür? Welchen Zweck hätte das für Dich? Und warum sollte BMW eine solche Aussage überhaupt treffen? Mal rein wirtschaftsrechtlich betrachtet. Wenn überhaupt, dann heißt es allenfalls, dass das nach einer gewissen Zeit oder eben Überbeanspruchung durchaus vorkommen kann. Ob nun Montagefehler (Runflat) oder Materialermüdung oder -überlastung, nach den 2 Jahren Gewährleistung ist rein rechtlich erstmal Feierabend. Etwas anderes ist nur sehr schwer und mit enormen Kostenaufwand realisierbar. Was BMW kulanztechnisch macht oder nicht, ist dann aber wiederum ein gänzlich anderer Schuh.

Geht nicht gegen Dich, aber die Diskussion läuft auf einen Punkt hinaus, der mich an manche meiner Mandanten erinnert. "Warum habe ich vergangenes Jahr 8.000 Euro Steuern zurückbekommen und dieses Jahr nur 5.000 Euro?" Ja mei, weil es halt so ist und die Umstände und Berechnung halt nix anderes ergibt. Und hat man dann alles im detail erklärt und erläutert, kommt die gleiche Frage noch einmal. Okay, man erläutert das Ganze wiederholt, nur um sich danach der gleichen Frage erneut gegenüber zu sehen. Da würde ich den Stundensatz dann schon ganz gerne mal verdoppeln oder verdreifachen... 😉

* * * * *

Wenn Du hier wirklich Nägel mit Köpfen machen willst, dann:

- kläre ab, wer der tatsächliche Hersteller der 225'er Felgen für BMW ist (falls micht BMW selbst)

- lass ein Materialgutachten machen (extrem teuer)

- erbringe den Nachweis, wer für den Mangel verantwortlich ist (faktisch unmöglich)

Und dann? Ja, weiß ich auch nicht. Gewährleistungszeit ist dennoch rum, so oder so... 😉

Hi,

Vergiss das mal mit den Steuern.... bei meiner Laufleistung bin ich locker drüber.... war ne Scherz. Ja, ich gebe Dir Recht!!!!! ich hacke ständig auf den gleichen Sachen rum. Genau, das ist es ja. Keiner ist in der Lage ne Gutachten erstellen zu lassen (Kosten) Gutachten, Gegengutachen, Gutachten usw, keiner ist in der Lage die Aussage des Händlers das war ne Boradstein in Frage zu stellen und keine hat ne Rechtschutzversicherung die sagt für 19 Euro im Monat ok das machen wir. Was ist an einer Aussage von BMW so schwer. Die Felgen sind für den Wagen ausgelgt die haben keine Problem mit Run-Flat und Haarrisse entstehen nun mal nach ca. 100000 km und ne Wohnwagen ist auch keine Problem. Es gibt doch Messprotokolle die genau diese Beweisen oder? Diese Messprotokolle müßten doch für jede Felge vorhanden sein vielleicht sogar beigelegt werden beim Kauf oder so? Wäre doch ne Möglichkeit. Die Frage ist eher warum denkst Du das man nichts machen kann. Ja, das Recht ist auf BMW Seite (glaub ich Gewährleistung usw. da kennst Du dich besser aus) aber hier geht es auch ein bischen um Verantwortung (siehe Opel). Der Vergleich hingt vielleicht ne bischen aber was ist wenn Dein Leben von Maschinen im Krankenhaus abhängt und die hören einfach auf Dich zu versorgen. Warum weil die Versorgung Deiner Lebenswichtigen Organe einfach ne Haarriss bekommen hat. Na dann will ich mal hören was Deiner Verwandten sagen werden. Scheiss vergleich oder?

Wer kämpft verliert vielleicht aber wer nicht kämpft hat verloren.

hy
wir hatten auch dieses Problem.Taube Ohren waren nix dagegen. Ich fühlte mich doch recht vera...., denn ständig zu Hören ahhh sie sind über einen Bordstein gefahren da wächst einem doch Gemüse aus den Ohren . Nein Punkt ist doch das die nur diesen einen SATZ in der Schule gelernt habe echt traurig zu wissen das die Kein GEWISSEN uns gegen über haben ( FIRMA MIT BMW ).
Die deliktsrechtliche Produkthaftung (oder Produzentenhaftung) beruht auf dem Gedanken, dass derjenige für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, der diese eröffnet oder beherrscht. Grundlage der deliktsrechtlichen Produkthaftung ist die Vorstellung, dass mit der Inverkehrgabe eines Produktes eine Gefahrenquelle eröffnet wird, zu deren vorheriger und begleitender Sicherung der Hersteller als Nutznießer der Gefahrenquelle verpflichtet ist. Den Hersteller trifft damit die Pflicht, das Produkt unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards so in den Verkehr zu bringen, dass es nicht Dritte in ihren Rechtsgütern verletzt. Anspruchsberechtigt ist jedermann, der durch eine vom Produkt ausgehende Gefahr in einem geschützten Rechtsgut verletzt wird. Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst daher neben den eigentlichen Produktbenutzern auch unbeteiligte Dritte, die sog Bystander. Da das Produkthaftungsgesetz auf einer Richtlinie der Europäischen Union beruht, legte der BGH die aufgeworfene Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Der EuGH hat in seinem Urteil von Anfang März 2015 (C-503/13) hervorgehoben, dass ein Verbraucher bei einem Produkt, von dem sein Leben abhängt, besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit stellen kann. Deshalb kann in einem solchen Fall bereits bei dem Verdacht eines Fehlers von einem Produktfehler im Rechtssinne gesprochen werden.

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HiHi..., und aus welchem juristischen Artikel hast Du das jetzt mal eben schnell rauskopiert...? 😉

Spaß beiseite, das Produkthaftungsgesetz ist eine ganz schwierige Baustelle, inhaltlich ist das auch keine Frage, allerdings gaaaaaaaanz viel Rechtsblabla, mit einem entscheidenden Punkt in unserem Rechtssystem - ein Anspruch muss bewiesen werden. Nur die reine Behauptung lockt keinen Richter hinterm Ofen vor, zuweilen ein festgestellter Produktfehler allein, für sich genommen noch keinen Anspruch begründet.

Und genau das ist der springende Punkt - es muss bewiesen werden (können)... 😉

Die Felgen sind zu 90% von Cromodora Wheels also Made in Italy.
Die fertigen viele Felgen für BMW darunter auch andere M-Felgen.
Aber nicht nur für BMW sondern auch für Mercedes AMG, Audi, Ferrari, Lamborghini, Alfa Romeo etc.
Kann st ja mal zu den eine e-mail oder Fax hinschicken und dein Problem schildern.
http://www.cromodorawheels.it/
http://www.ebay.at/.../171398565087

Im 2. Link kann man sehen das die Felgen in Italien hergestellt wurden, mit allen wichtigen Prägungen auf der Innenseite IS37/BMW/8037141

Zitat:

@zepter schrieb am 28. August 2015 um 20:43:29 Uhr:


Die Felgen sind zu 90% von Cromodora Wheels also Made in Italy.
Die fertigen viele Felgen für BMW darunter auch andere M-Felgen.
Aber nicht nur für BMW sondern auch für Mercedes AMG, Audi, Ferrari, Lamborghini, Alfa Romeo etc.
Kann st ja mal zu den eine e-mail oder Fax hinschicken und dein Problem schildern.
http://www.cromodorawheels.it/
http://www.ebay.at/.../171398565087

Im 2. Link kann man sehen das die Felgen in Italien hergestellt wurden, mit allen wichtigen Prägungen auf der Innenseite IS37/BMW/8037141

Hi,

Danke, aber das wußte ich schon. Sauber.... je mehr Infos desto besser......

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 20:36:59 Uhr:


HiHi..., und aus welchem juristischen Artikel hast Du das jetzt mal eben schnell rauskopiert...? 😉

Spaß beiseite, das Produkthaftungsgesetz ist eine ganz schwierige Baustelle, inhaltlich ist das auch keine Frage, allerdings gaaaaaaaanz viel Rechtsblabla, mit einem entscheidenden Punkt in unserem Rechtssystem - ein Anspruch muss bewiesen werden. Nur die reine Behauptung lockt keinen Richter hinterm Ofen vor, zuweilen ein festgestellter Produktfehler allein, für sich genommen noch keinen Anspruch begründet.

Und genau das ist der springende Punkt - es muss bewiesen werden (können)... 😉

Hi,

Da hast du wahrscheinlich Recht aber hier geht es nicht um Recht sondern um Verantwortung. Recht ist eine Sache aber wenn mein Leben davon abhängt denke ich das ich ein Recht habe Informationen zu bekommen.

hihi

ok in diesem Punkt gebe ich Dir Recht. Aber da lasse ich mich jetzt nicht mehr mit abspeisen. Zur Sache Gutachter ist beauftragt. Rechtsanspruch ist gelten gemacht . Kulanz ist naklar abgelehnt worden zum 2 ten mal in einem Jahr. Das Produkthaftungsgesetz statuiert eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit durch Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Da brauche ich nichts abzukopieren . Ich möchte keine Hetze ist mir zublöd aber ich denke das es jetzt an der Zeit mal wird diese Problem angesprochen wird.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 20:36:59 Uhr:


HiHi..., und aus welchem juristischen Artikel hast Du das jetzt mal eben schnell rauskopiert...? 😉

Spaß beiseite, das Produkthaftungsgesetz ist eine ganz schwierige Baustelle, inhaltlich ist das auch keine Frage, allerdings gaaaaaaaanz viel Rechtsblabla, mit einem entscheidenden Punkt in unserem Rechtssystem - ein Anspruch muss bewiesen werden. Nur die reine Behauptung lockt keinen Richter hinterm Ofen vor, zuweilen ein festgestellter Produktfehler allein, für sich genommen noch keinen Anspruch begründet.

Und genau das ist der springende Punkt - es muss bewiesen werden (können)... 😉

Zitat:

@maike-katharina schrieb am 28. August 2015 um 20:31:39 Uhr:


hy
wir hatten auch dieses Problem.Taube Ohren waren nix dagegen. Ich fühlte mich doch recht vera...., denn ständig zu Hören ahhh sie sind über einen Bordstein gefahren da wächst einem doch Gemüse aus den Ohren . Nein Punkt ist doch das die nur diesen einen SATZ in der Schule gelernt habe echt traurig zu wissen das die Kein GEWISSEN uns gegen über haben ( FIRMA MIT BMW ).
Die deliktsrechtliche Produkthaftung (oder Produzentenhaftung) beruht auf dem Gedanken, dass derjenige für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, der diese eröffnet oder beherrscht. Grundlage der deliktsrechtlichen Produkthaftung ist die Vorstellung, dass mit der Inverkehrgabe eines Produktes eine Gefahrenquelle eröffnet wird, zu deren vorheriger und begleitender Sicherung der Hersteller als Nutznießer der Gefahrenquelle verpflichtet ist. Den Hersteller trifft damit die Pflicht, das Produkt unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards so in den Verkehr zu bringen, dass es nicht Dritte in ihren Rechtsgütern verletzt. Anspruchsberechtigt ist jedermann, der durch eine vom Produkt ausgehende Gefahr in einem geschützten Rechtsgut verletzt wird. Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst daher neben den eigentlichen Produktbenutzern auch unbeteiligte Dritte, die sog Bystander. Da das Produkthaftungsgesetz auf einer Richtlinie der Europäischen Union beruht, legte der BGH die aufgeworfene Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Der EuGH hat in seinem Urteil von Anfang März 2015 (C-503/13) hervorgehoben, dass ein Verbraucher bei einem Produkt, von dem sein Leben abhängt, besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit stellen kann. Deshalb kann in einem solchen Fall bereits bei dem Verdacht eines Fehlers von einem Produktfehler im Rechtssinne gesprochen werden.

Hi

Auch danke für die Hilfe.... was ist denn genau bei euch passiert? Habt ihr Kulanz Antrag gestellt und wenn ja bitte BMW Kundenbetreuung anschreiben und alles zu schicken lassen. Damit ich Futter habe..

In diesem "Recht" beschneidet Dich die deutsche Gesetzgebung allerdings, da ein moralisches Recht nun mal kein juristisches Recht ist.

Zuweilen Du diese Geltendmachung eines Rechts von der falschen Partei zu erwarten scheinst. Die Produkthaftung, weil hier nun schon mal auf den Tisch gebracht, richtet sich im Falle eines Falles gegen den Hersteller (Cromodora Wheels), nicht den "eventuellen" Verkäufer (BMW).

Aber wie ich schon mehrfach schrieb - rein vom Grundsatz her, geb ich Dir auf ganzer Linie recht... 😉

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 21:06:52 Uhr:


In diesem "Recht" beschneidet Dich die deutsche Gesetzgebung allerdings, da ein moralisches Recht nun mal kein juristisches Recht ist.

Zuweilen Du diese Geltendmachung eines Rechts von der falschen Partei zu erwarten scheinst. Die Produkthaftung, weil hier nun schon mal auf den Tisch gebracht, richtet sich im Falle eines Falles gegen den Hersteller (Cromodora Wheels), nicht den "eventuellen" Verkäufer (BMW).

Aber wie ich schon mehrfach schrieb - rein vom Grundsatz her, geb ich Dir auf ganzer Linie recht... 😉

Nicht böse sein.

ist schon komisch das du immer was dagegen sagst. Wenn Du dich rechtlich so gut auskennst gib uns doch mal ne hint... oder bist Du nur dagegen.... was sagst du zum EuGH 5015 Gesetzt.... da fällt dir doch auch bestimmt was zu ein...

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 21:06:52 Uhr:


In diesem "Recht" beschneidet Dich die deutsche Gesetzgebung allerdings, da ein moralisches Recht nun mal kein juristisches Recht ist.

Zuweilen Du diese Geltendmachung eines Rechts von der falschen Partei zu erwarten scheinst. Die Produkthaftung, weil hier nun schon mal auf den Tisch gebracht, richtet sich im Falle eines Falles gegen den Hersteller (Cromodora Wheels), nicht den "eventuellen" Verkäufer (BMW).

Aber wie ich schon mehrfach schrieb - rein vom Grundsatz her, geb ich Dir auf ganzer Linie recht... 😉

Hi nicht böse sein......

Na, moralische Gesetz......mfffffffff. Da hat doch die Rechtsprechung ein Problem oder.... ich sag nur mir wächst Moooss auf dem Auspuff.

Einfallen würde mir da schon so einiges, aber wie schon angemerkt, das Produkthaftungsgesetz ist eines der schwierigsten und letztlich auch teuersten Rechtsgebiete. Da streiten Topanwälte über Jahre mit Firmen und Konzernen, also nix was man hier mal eben in die Runde werfen würde - schon gar nicht, wenn man nicht wirklich fit auf dem Gebiet ist... 😉

Und nein, ehe Du fragst, ist auch nicht mein Fachgebiet. Meine Kenntnisse beschränken sich in erster Linie auf Vertrags- Steuer- und Familienrecht. Warum, wieso und woher auch immer, lass ich einfach mal dahingestellt.

Hier geht es auch nicht darum einfach nur "dagegen" zu sein, eigentlich geht es eher darum, Dir aufzuzeigen, dass Du Dich da in etwas verrennst, auch wenn der Hintergrund durchaus nachvollziehbar ist.

Möglichkeit Nr. 1:

Du belässt es dabei, wartest auf deine neuen Felgen und bist froh, dass Dir BMW zumindest den Mietwagen bis zur Lieferung stellt. Vielleicht erreichst mit etwas gutem Willen, dass die Sache BMW-intern geprüft wird, erfahren wirst Du selbst aber nichts davon und schon gar keine Stellungnahme bekommen.

Möglichkeit Nr. 2

Du nimmst ein paar tausend Euro in die Hand, lässt Materialgutachten von mindestens 10 Felgensätzen (die Du dann wohl zukaufen müssen wirst) machen und investierst weitere tausende von Euro in Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. BMW kann das so lange durchziehen, bis dem Ottonormalbürger finanziell die Luft ausgeht.

In dem Fall aber bitte nicht vergessen, Anspruchsgegner wäre in dem Fall der Hersteller in Italien (nicht BMW Deutschland). Du solltest also auch italienische Rechtsanwälte im Portfolio haben und daran denken, welches Recht hier gilt.

* * * * *

Also nix für ungut, dein Angagement in dieser Sache ist löblich, aber eben auch wenig bis nicht erfolgversprechend. So schade das auch sein mag...

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2015 um 21:49:37 Uhr:


Einfallen würde mir da schon so einiges, aber wie schon angemerkt, das Produkthaftungsgesetz ist eines der schwierigsten und letztlich auch teuersten Rechtsgebiete. Da streiten Topanwälte über Jahre mit Firmen und Konzernen, also nix was man hier mal eben in die Runde werfen würde - schon gar nicht, wenn man nicht wirklich fit auf dem Gebiet ist... 😉

Und nein, ehe Du fragst, ist auch nicht mein Fachgebiet. Meine Kenntnisse beschränken sich in erster Linie auf Vertrags- Steuer- und Familienrecht. Warum, wieso und woher auch immer, lass ich einfach mal dahingestellt.

Hier geht es auch nicht darum einfach nur "dagegen" zu sein, eigentlich geht es eher darum, Dir aufzuzeigen, dass Du Dich da in etwas verrennst, auch wenn der Hintergrund durchaus nachvollziehbar ist.

Möglichkeit Nr. 1:

Du belässt es dabei, wartest auf deine neuen Felgen und bist froh, dass Dir BMW zumindest den Mietwagen bis zur Lieferung stellt. Vielleicht erreichst mit etwas gutem Willen, dass die Sache BMW-intern geprüft wird, erfahren wirst Du selbst aber nichts davon und schon gar keine Stellungnahme bekommen.

Möglichkeit Nr. 2

Du nimmst ein paar tausend Euro in die Hand, lässt Materialgutachten von mindestens 10 Felgensätzen (die Du dann wohl zukaufen müssen wirst) machen und investierst weitere tausende von Euro in Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. BMW kann das so lange durchziehen, bis dem Ottonormalbürger finanziell die Luft ausgeht.

In dem Fall aber bitte nicht vergessen, Anspruchsgegner wäre in dem Fall der Hersteller in Italien (nicht BMW Deutschland). Du solltest also auch italienische Rechtsanwälte im Portfolio haben und daran denken, welches Recht hier gilt.

* * * * *

Also nix für ungut, dein Angagement in dieser Sache ist löblich, aber eben auch wenig bis nicht erfolgversprechend. So schade das auch sein mag...

Beide Möglichkeiten sagen mir nicht zu. Aber mal schauen vielleicht schreibe ich ja bald die Möglichkeit 3.

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