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H7 LED von Osram mit Straßenzulassung

VW Passat B8
Themenstarteram 4. Oktober 2020 um 14:14

Für alle die es interessiert, es gibt jetzt von Osram die erste legale H7 LED zum nachrüsten. Der B8 ist noch nicht in der Kompatibilitätsliste, aber diese soll permanent erweitert werden.

https://www.osram.de/am/night-breaker-led/

Beste Antwort im Thema

So, ich habe mir die Leuchtmittel jetzt mal gegönnt und ein paar Vergleichsbilder angehängt. Die Halogenlampen waren die Philips Racing Vision, die ja für sich genommen schon recht hell sind. Der Unterschied kommt auf den Bildern nicht so stark rüber, wie er in Wirklichkeit ist. Tatsächlich ist das Licht deutlich weißer und damit heller, was ich sehr angenehm finde. Gerade der rechte Straßenrand ist damit viel besser ausgeleuchtet. Für mich ist das wichtig, da ich zu 90% außerorts in einer Wild-reichen Gegend unterwegs bin.

Die Leuchtweite hat allerdings nur geringfügig zugenommem, aber das hat der Hersteller ja auch nicht versprochen.

Der Einbau klappt problemlos und auch die Lüfter der LEDs kann man im Stand bei ausgeschaltetem Motor (Start/Stop) nicht hören, was in einigen Amazon-Rezensionen bemängelt wurde.

Ob einem die Vorteile 130,-€ wert sind, muss jeder für sich entscheiden. Ich bereue den Kauf jedenfalls nicht.

Zu den Bildern: Bild eins mit den Philips Racing Vision; Bild zwei links mit Osram, rechts mit Philips; Bild drei mit Osram.

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Aber nicht für den B8

Themenstarteram 4. Oktober 2020 um 17:04

Zitat:

@croma74 schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:20:17 Uhr:

Aber nicht für den B8

oh, Schade

Zitat:

@takaratak schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:04:39 Uhr:

Zitat:

@croma74 schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:20:17 Uhr:

Aber nicht für den B8

oh, Schade

Häh - Du hast doch selber geschrieben noch nicht für den B8 :confused:

Themenstarteram 4. Oktober 2020 um 18:33

Zitat:

@DVE schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:49:49 Uhr:

Zitat:

@takaratak schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:04:39 Uhr:

 

oh, Schade

Häh - Du hast doch selber geschrieben noch nicht für den B8 :confused:

Tatsache !

Das steht ja in meinem ersten Beitrag :)

Habe ich wohl überlesen, kann ja mal passieren.... :rolleyes:

 

Außerdem sind die NUR fürs Abblendlicht zugelassen. D.h. keine Nebler & kein Fernlicht

ja und? Das Abblendlicht wird im Allgemeinen am meisten genutzt....

Hallo liebe Gemeinde,

 

die LED Leuchtmittel sind für den B8 zugelassen. Ist ein wenig verwirrend geschrieben, aber die Passat B8 Fahrzeuggenehmigungsnummer lautet e1*2007/46*0502*. Schaut mal in eurem Fahrzeugschein nach ;-)

 

Und die Halogen Scheinwerfergenehmigungsnummer lautet E9 11464.

Auch hier hilft nachschauen auf dem Scheinwerfer......

 

Also ist die erste legale LED Nachrüstung auch für den Passat B8 möglich.

Habe diese mir mal bestellt..... Mal sehen ich werde berichten.

Nicht laut dem Kompatibilitäts-PDF. Dort wird nur der 3C (B6) behandelt und zwar von 10/09 respektiv 08/10 bis zum Produktionsende.

Ich gebe dir ja soweit recht....aber die Genehmigungsnummern sind beim B8 eben die Gleichen. Also ist der B8 auch ein 3C. Findet man ja auch in der Fahrgestellnummer mit "3C" und das Produktionsende ist noch nicht erreicht ;-)

Und die Nummern E1 3058 sind B7 Scheinwerfer

Also ist die Nachrüstlösung eben für B7 und B8 mit den jeweiligen Scheinwerfern. Ich weiß jetzt nicht 100%ig wie die Scheinwerfernummer vom B6 sind.......

Außerdem ist der Produktionszeitraum eines B6 im Jahr 2010 geendet. Und im November 2010 kam der B7 auf den Markt.

...ich hatte mich auch mal mit den nicht legalen led's beschäftigt, weil die SW vom B6 ja mit dieser "linsenoptik" gefertigt sind, im B6 forum wurde ja auch berichtet, das in den SW eine stahlplatte verbaut ist, die einen falschen lichtaustritt verhindert.....kann ich so bestätigen, beim B6 ging der lichtkegel nur tiefer, aber niemals höher.

beim B8 sind ja klarglas SW verbaut, kann mir nicht vorstellen, das es dafür eine genehmigung geben wird.

naja, bin gespannt, wie sich das noch entwickelt...

lg

Themenstarteram 5. Oktober 2020 um 18:28

Zitat:

@TdiOle1 schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:16:00 Uhr:

 

Und die Nummern E1 3058 sind B7 Scheinwerfer

Also kann ich die E1 3058 lange suchen ?

Ich habe das so interpretiert, dass beide Nummer auf dem Scheinwerfer stehen müssen.

 

FETTES DANKE für den Tipp mit 3C / 3G / Typengenemigung usw

Zitat:

@Frooooonk schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:28:18 Uhr:

...ich hatte mich auch mal mit den nicht legalen led's beschäftigt, weil die SW vom B6 ja mit dieser "linsenoptik" gefertigt sind, im B6 forum wurde ja auch berichtet, das in den SW eine stahlplatte verbaut ist, die einen falschen lichtaustritt verhindert.....kann ich so bestätigen, beim B6 ging der lichtkegel nur tiefer, aber niemals höher.

beim B8 sind ja klarglas SW verbaut, kann mir nicht vorstellen, das es dafür eine genehmigung geben wird.

naja, bin gespannt, wie sich das noch entwickelt...

lg

Sie WIRD es auch nicht geben. Die GIBT es nämlich schon!

Ich fahre ein Passat Variant B8 (2015), und bei mir stimmen die Fahrzeuggenehmigungsnummer (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) und die Scheinwerfergenehmigungsnummer (Aufkleber auf dem Scheinwerfer) überein!!!!!

Und ich brauche laut Osram weder ein CAN-Bus Steuergerät noch einen Adapter, um die Lampen einbauen zu können.

Es gibt von Osram eine Einbauanleitung und eine Fahrzeugliste, wo man das alles nachlesen kann!

Da braucht man nicht spekulieren!

ja ok, aber ich find es alles irgendwie widersprüchlich, weil :

"Zugelassenes H7-LED Abblendlicht für Deutschland. Gilt nur für die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle. Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck sowie Mitführen von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr (z.B. England) erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen."

...und weil:

 

"Fahrzeugtyp :

3C

(e1*2001/116*0307*..) 10.09/* Abblendlicht E1 3058 + E9 11464 - -

3C

(e1*2007/46*0502*..) 08.10/* Abblendlicht E1 3058 + E9 11464 - -"

 

....ich lese daraus, da kann auf den SW stehen was will, der fahrzeugtyp stimmt aber nicht, oder?

lg

Was ist daran widersprüchlich?

Das Leuchtmittel ist in Deutschland für bestimmte Fahrzeuge zugelassen. Fertig.

Scheinwerfer und Leuchtmittel sind aufeinander abgestimmt. SW werden für H7 Halogen mit Glühwendel hergestellt, nicht für LED.

Da die LED Lampen evtl. eine andere Abstrahlcharakteristik haben, muß eben für jeden SW einzeln geprüft werden, ob die Lichtabstrahlung passt.

Und das wird eben nur für den Rechtsverkehr geprüft, weil die Kosten für so eine Zulassung ziemlich hoch sind und wohl nur eine verschwindend geringe Anzahl von Leuten mit ihrem Auto in England rumgurken wollen.

Bei mir in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht e1*2001/116*0307*..

Die Scheinwerfergenehmigungsnummer ist E9 11464

Es heißt nicht: E1 3058 + E9 11464 sondern ODER!

Und der Passat B8 ist immer noch ein 3C (siehe Fahrzeugschein).

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