H7 / H15 - Umbau: kein Standlicht?
Moin Caddyfreunde, ich hab schon wieder 'ne Frage.
Ich habe die Scheinwerfer von H4 auf H7/H15 umgebaut und entsprechend codieren lassen.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei eingeschaltetem Fahrlicht das Standlicht nicht leuchtet.
Das ist doch vorgeschrieben oder? Es sind extra Standlichtlampen in den Fernlichtreflektoren eingebaut, also sind die H15-Lampen wohl nur für Fern/Tagfahrlicht.
Schalte ich Standlicht ein, leuchtet es. Schalte ich Fahrlicht ein, geht das Standlicht wieder aus...
Liegt das an der Codierung, gibt's neue Regeln, oder was kann der Grund sein.
Das haben doch schon viele umgebaut, wie hat's da geklappt...?
(Caddy FL 1.6 TDI EZ 10/2011)
Halbdunkle Grüße von Peter
63 Antworten
Danke für die Darbietungen... ;-)
Habe schon eine tolle "Wenn Fahrlicht kaputt, geht Standlicht an"-Schaltung vermutet.
Wie passt das mit §51 STVZO zusammen?
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Hab ich da etwas nicht kapiert, danach ist diese tolle Schaltung nicht gem. STVZO!
Und was macht der Blinker da???
Konfuse Grüße von Peter
hier stand Müll 😁
Edit: hab auch grad draußen geguckt, mein Standlicht is definitiv bei Abblendlicht aus!
EZ: 04/2011 - also sag ich, definitiv legal, mir Rille was da in irgendeiner STVZO steht!
...?
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Wo stand Müll? Im Gesetz?
Hatte ja gestern Vermutet, dass es so in der STVZO steht. Hatte nur den Paragraphen nicht gefunden. Danke @ttru74 !
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 28. Januar 2016 um 08:54:35 Uhr:
Wo stand Müll? Im Gesetz?
Nein, ich habe mich beim Lesen deines Beitrages verzettelt und darauf was falsches geschrieben und deswegen nochmal wegeditiert!
Dass in manchen Gesetzen Müll steht, dazu äußere ich mich jetzt nicht 😁
Aber, wenn es bei vielen hier so geschalten ist, dass das Standlicht nur bei Ausfall des Abblendlichts als "Notbeleuchtung" an ist, kann das so illegal nicht sein und da mach' ich mir auch keinen Kopf was in irgendwelchen Gesetzen steht. Ich werd VW deswegen wohl nicht verklagen 😁
Ausnahmeregelungen oder anderweitiger Gedöns auf EU-Zulassungs- und Regelungsebene findet man nicht unbedingt im deutschen Gesetzestext.....sowas dauert schon mal ein paar Jährchen und hat trotzdem für D Gültigkeit, da höherrangiges Recht. Entsteht für einen Steuerpflichtigen aus der jeweiligen Regelung ein Nachteil, kann er sich auf die für ihn günstigste berufen.
Wo liegt nun der Vor- oder Nachteil des nichtleuchtenden SL bei AL-Schaltung bzw. der Zuschaltung bei AL-Ausfall?😉😎
Überhaupt kein Vor oder Nachteil. Ist mir persönlich auch eigentlich ziemlich egal. Ich sag es nochmal, mir geht es dabei auch nicht ob ich recht habe. Ich kannte es nur überhaupt nicht anders. Mit so einer Schaltung hatte ich noch kein Fahrzeug. Bei mir ist das ja jetzt mit Xenon und LED SL/TFL noch wieder ein wenig anders von der Schaltung.
Und wie ich schon schrieb, gibt es eine ähnliche Schaltung bereits seit Einführung des Caddy 2K bezüglich des Blinkers. Auch das Zuschalten des Warnblinkers bei ner Vollbremsung ab einer bestimmten Geschwindigkeit zog beim Caddy 2K ein. Weiß aber nicht, ob es inzwischen dazu auch schon das pulsierende Bremslicht der 3. BL gibt beim C4.
Elektronik macht Spaß und vieles möglich.😁
So hab heute mal geschaut: 2012er Caddy Kombi mit H4 SW, da leuchtet kein Standlicht wenn das Abblendlicht an ist.
Ist ja auch klar, in den oben zitierten Text §51 ist von Bergrenzungsleuchten die Rede und nicht von Standlicht !
Standlicht leuchtet nur ohne Zündung , wenn Zündung ein und Schalter auf Abblendlicht geht das Standlicht aus.
Wie es bei evtl. Notschaltungen wegen defekter Abblendlichtbirne geschaltet ist entzieht sich meiner Kenntniss.
Wenn man sich diese Formulierung durchliest , wird man feststellen das bei einen normalen PKW die Begrenzungleuchten mit den Scheinwerfer eine Einheit bilden und somit nicht als seperates Element ausgeführt werden müssen.
Nett währe noch was du hast alles ändern müssen
Lampen ist klar.
Muss was umgepinnt werden?
Hast du original vw Scheinwerfer gekauft oder bei ebay?
Muss noch was umprogrammiert werden?
Habe gestern einen Caddy hinter mir gehabt, mit den gleichen SW wie in meinem.
Bei dem war FL an und SL ebenfalls - wie hat der das wohl gemacht?
Die SW sind originale aus der Bucht, umgebaut, codieren lassen und fertig.
Kein umpinnen o. ä.
Über die Codierung gibt's hier mehrere Fäden ("Besseres Licht..." wie man das verlinkt weiß ich nicht...).
Nach §51 STVZO müssen die Begrenzungsleuchten bei Fern- und Fahrlicht ständig leuchten!
Im allgemeinen erfüllen die Leuchten für Standlicht diese Funktion.
Meint: Standlicht ist während der Fahrt Begrenzungsleuchte!
Wer ist mit FL an und SL aus, also ohne ständig mitleuchtenden Begrenzungsleuchten durch die HU gekommen?
Ohne "ich kenn da einen, der guckt nicht so genau hin..."?
Bei Dekra.de ist es so beschrieben wie in § 51 STVZO...
Mir geht's nur um die HU, nicht um Schönheit, Coolness oder watt auch immer...
Bitte beachtet den ersten Satz.
Wenn du dich bei der Nummer unsicher fühlst, obwohl hier andere gleiche Erfahrungen gemacht haben, schreib doch mal die Kundenbetreuung von VW an und schildere dein Anliegen. Von dem Umbau mußt du ja nichts erwähnen. Sobald du das nämlich erwähnst heißt es: Zu Umbauten aller Art können wir nichts sagen.