H7 Glühlampen Vergleichstest bei Autozeitung
Hallo,
habe heute die neue Autozeitung gelesen. War schon auf den H7 Vergleichstest gespannt, weil ich mir vom kurzen die Philips X-treme Power gegönnt hab.
Das überraschende Ergebnis:
1. Platz: Whitte Hammer von Light Distribution GmbH ( Bei Obi für 9,99 € !!!!! )
2. Platz: Ganz normale Bosch H7 ( 20,80 € )
3. Platz: Philips NightGuide ( 39,99 € )
4. Platz: Osram Nightbreaker ( 41,98 € )
.
6. Platz: Philips X-treme Power ( 44,99 € )
.
.
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18. Platz Philips Blue Vision ( 39,99 € )
( Alles UVP für ein Paar Glühlampen H7 )
Ich war ziemlich überrascht von diesem Ergebnis. Wie kann eine so günstige Baumarktlampe den Test gewinnen?
Beim Lichtstrom hatte sie gleiche Punktezahl wie die teueren von Philips oder Osram. Bei der Lebensdauer und dem Verschleiß war sie sogar noch besser.
Eure Meinungen dazu.....
Gruß Andi
Beste Antwort im Thema
Akzeptiert doch mal das eure teuren Markenlämpchen genau so beschissen sind wie die billigen Lampen aus dem Baumarkt.
248 Antworten
Sorry wenn ich kurz abschweife, habe interessiert mitgelesen und deshalb erstmal danke bis hierher an die Tester und für alle Infos !
🙂
Ich habe eine kurze Frage zu den Xenon HID Nachrüstsätzen (sorry wenns schon erklärt wurde,
lese erst seit Seite 8 mit ;-)
Xenon-Birnen sind doch normalerweise schweineteuer ?
Was für Pseudolampen verkaufen die denn da in diesen Sets ?
Hier scheinen einige Plan von dem Thema zu haben, deshalb meine kurze Zwischenfrage...... 😛
Zitat:
Original geschrieben von madddin
Sorry wenn ich kurz abschweife, habe interessiert mitgelesen und deshalb erstmal danke bis hierher an die Tester und für alle Infos !
🙂Ich habe eine kurze Frage zu den Xenon HID Nachrüstsätzen (sorry wenns schon erklärt wurde,
lese erst seit Seite 8 mit ;-)Xenon-Birnen sind doch normalerweise schweineteuer ?
Was für Pseudolampen verkaufen die denn da in diesen Sets ?Hier scheinen einige Plan von dem Thema zu haben, deshalb meine kurze Zwischenfrage...... 😛
ganz einfach, ein illegales xenonbrenner set für deinen h7 halogenscheinwerfer, welches dir ne menge ärger bringen kann.
OK danke, war mir ja (fast) klar 😉
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
ganz einfach, ein illegales xenonbrenner set für deinen h7 halogenscheinwerfer, welches dir ne menge ärger bringen kann.
Das ist nicht ganz richtig!
Es gibt H7 sets die eintragbar sind.
diese sind aber AC Kits und kosten ~100eur und nicht diese 40eur DC kits. (dc neigt zum xenon flackern)...
dann haben die H7 Brenner mit Metallsockeln und E prüfzeichen.
wenn du dann die ALWR und SRA nachrüstet. (neues LSZ brauchst du auch)...
kannst du es beim Tüv eintragen lassen!
voraussetzung ist dass deine SW für Xenon zugelassen sind.
die Coupe und Cabriofahrer haben hier kein problem denn die LinsenSW sind für H7 uznd D2S zugelassen. 🙂
was spart man sich dann? 2 neue SW alles andere bleibt gleich.
die qualtiät der Xenonbirnen und der elektrischen komponenten ist nicht so schlecht wie oft verbreitet.
allerdings legal wird es halt eben nur wenn man es richtig macht!
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Zitat:
Original geschrieben von mz4
Das ist nicht ganz richtig!Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
ganz einfach, ein illegales xenonbrenner set für deinen h7 halogenscheinwerfer, welches dir ne menge ärger bringen kann.Es gibt H7 sets die eintragbar sind.
diese sind aber AC Kits und kosten ~100eur und nicht diese 40eur DC kits. (dc neigt zum xenon flackern)...
dann haben die H7 Brenner mit Metallsockeln und E prüfzeichen.wenn du dann die ALWR und SRA nachrüstet. (neues LSZ brauchst du auch)...
kannst du es beim Tüv eintragen lassen!voraussetzung ist dass deine SW für Xenon zugelassen sind.
die Coupe und Cabriofahrer haben hier kein problem denn die LinsenSW sind für H7 uznd D2S zugelassen. 🙂was spart man sich dann? 2 neue SW alles andere bleibt gleich.
die qualtiät der Xenonbirnen und der elektrischen komponenten ist nicht so schlecht wie oft verbreitet.
allerdings legal wird es halt eben nur wenn man es richtig macht!
Kein TÜV DARF solche Xenon-Umbausets für Halogenscheinwerfer eintragen, egal wie teuer die verkauft werden. Es ist auch irrelevant, ob die Brenner selbst ein E-Prüfzeichen haben würden, denn die Scheinwerfer an sich sind nicht mit diesen Leuchtmitteln geprüft und zugelassen. Auch die Verwendung von Automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage ändert an dem Sachverhalt nichts (auch wenn es löblich ist das zu tun und sicherlich dann weniger auffällt).
Die Scheinwerfer müssten mit dem Umrüstset ein neues lichttechnisches Gutachten durchlaufen um "eintragbar" zu sein. Deine Informationen sind somit meiner Meinung nach falsch.
Zudem noch der "offizielle" Hinweis, dass Diskussionen zu nicht-legalen Umbauten bei MT nicht erwünscht sind. 😉
Hallo Neo,
ich gebe nur wieder was der Ing beim Tüv zu mir gesagt hat.
er sagt komplette Kits welche mit E Prüfzeichen versehen sind können eingetragen werden.
ich weiß jetzt zwar nicht was daran illegal sein soll aber gut...
Wenn ich mich auf den Tüv nicht mehr verlassen kann auf wen dann?
Zitat:
Original geschrieben von mz4
Hallo Neo,ich gebe nur wieder was der Ing beim Tüv zu mir gesagt hat.
er sagt komplette Kits welche mit E Prüfzeichen versehen sind können eingetragen werden.ich weiß jetzt zwar nicht was daran illegal sein soll aber gut...
Wenn ich mich auf den Tüv nicht mehr verlassen kann auf wen dann?
Eventuell liegt ein Missverständnis vor?
Es gibt ja auch "Xenon-Kits", die aus den (original-)Xenonscheinwerfern mit den zugehörigen Leuchtmitteln bestehen, die nachgerüstet werden können und dann natürlich auch eingetragen werden können.
Ein Halogen-Scheinwerfer hat nur mit den zugehörigen Halogen-Leuchtmitteln die Zulassung erhalten (inkl. der daraus resultierenden E-Prüfzeichen mit entspr. Kennziffern) und die alleine sagen schon was über das Leuchtmittel aus -> nämlich Halogen. Mal schauen, ob ich da noch eine passende Übersicht finde.
Der Einbau allein der Xenon-Brenner - egal ob mit oder ohne Prüfzeichen lässt die Zulassung des Scheinwerfers erlöschen und das kann auch ein TÜV-Prüfer mit seiner Eintragung (die er in diesem Fall nicht vornehmen DARF) nicht verhindern. Einzig ein lichttechnisches Gutachten mit neuer Zulassung wäre legal.
Zum Beispiel haben die Xenon-Brenner, die in einem Fahrzeug mit Xenon-Scheinwerfern verbaut sind auch E-Prüfzeichen, dürfen aber nicht in andere Scheinwerfer verbaut werden. Genausowenig, wie Du 55W Halogenlampen (mit E-Prüfzeichen) in Deine Rückleuchten reinpfriemeln darfst, obwohl sowohl das Leuchtmittel als auch die Rückleuchte ein E-Prüfzeichen hätten. Auch darfst Du keine NSL mit 21W-Leuchtmittel als Rückleuchte oder Blinker verwenden. 🙂
>Siehe auch: http://www.dekra.de/.../get_file?...
Z.B. Punkt 1.3.1: bei den Prüfzeichen steht u.a. ...H... -> Scheinwerfer mit Halogenglühlampe (und eben nicht mit Xenon-Leuchtmittel, das wäre nämlich bei den Kennziffern hinter dem E-Prüfzeichen mit D... gekennzeichnet (Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle).
Solltest Du anderer Meinung sein, fände ich es prima, wenn Du ein schriftliches Statement eines TÜV-Prüfers besorgen könntest, aus dem ganz klar und unmissverständlich hervorgeht, dass eine Eintragung des Umbaus des Halogenscheinwerfers auf Xenon-Leuchtmittel (ohne Tausch des Scheinwerfers selbst), allein durch Tausch der (H7?)-Leuchtmittel gegen einen entsprechenden Xenon-Brenner sicher möglich ist.
Vielleicht gibt es einzelne Fahrzeuge, deren Scheinwerfer an sich bereits für beide Leuchtquellen eine Prüfung und Zulassung absolviert haben (bei denen sich also die werksseitigen Scheinwerfer zwischen Xenon- und Halogenvariante gar nicht unterscheiden), das dürfte aber die große Ausnahme sein.
Dies wird eigentlich auch hier im letzten Absatz erwähnt:
http://www.dekra.de/de/1473?teaser=1
Zitat:
Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet und in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
hab ich nicht geschrieben dass beim BMW E46 Cabrio und Coupe ab Facelift die mit den Projektionslinsen sich auf der Steuscheibe "for H7 oder D2S use only" eingegossen ist?
dass man in einen nicht für xenon geeigneten sw.. xenon einbauen darf dachte ich wär klar.
sorry da haben wir aneinander vorbei geredet. (lies doch mal die 7. Zeile des ersten Postings auf dieser seite von mir durch)
Zitat:
Original geschrieben von mz4
hab ich nicht geschrieben dass beim BMW E46 Cabrio und Coupe ab Facelift die mit den Projektionslinsen sich auf der Steuscheibe "for H7 oder D2S use only" eingegossen ist?dass man in einen nicht für xenon geeigneten sw.. xenon einbauen darf dachte ich wär klar.
sorry da haben wir aneinander vorbei geredet. (lies doch mal die 7. Zeile des ersten Postings auf dieser seite von mir durch)
Sorry, das habe ich dann überlesen. 🙂
Bin halt etwas VW-lastig geprägt und da sind Xenon-SW und Halogen-SW in der Regel grundverschieden. Aber zumindest ist die "allgemeine" Situation damit nochmal geklärt worden 😉
Wenn dann autom. LWR und SW-Waschanl. vorhanden sind, sollte eine Umrüstung relativ problemlos möglich und eintragbar sein 🙂
wunderbar 🙂
Hi,
ich führe diesen Thread hier nochmal weiter, auch wenn ich keinen E46 fahre.
Ich habe mir die Philips Crystal Vision H7 4300K auch geholt und mir ist auf Anhieb aufgefallen das meine Scheinwerfer nun eine etwas unsaubere Linie leuchten und einen Lichtschweif nach oben werfen. Das könnt ihr euch so vorstellen das auf der AB nun die Schilder auf Brückenpfeilern etc angeleuchtet werden. Die Lampen sind 100% korrekt montiert, da kann man auch nichts falsch machen bei meinem Scirocco.
Sonst bin ich mit den Lampen zufrieden, aber ist H7 immer gleich H7 auch wenn die Crystal Vision aus dem Ausland bezogen werden ? In meinem Fall Singapur
Fälschung ? Karton sah 1A aus und auch die Lampe war gut verarbeitet und Made in Germany
Gruß
Karsten
Hast du denn von anderen verkehrsteilnehmer schon lichthupe bekommen?
Wie ist die ausleuchtung denn sonst so,grade bei nässe ?
Ich hab in meinem e46 die philips x-treme vision drin, super licht 🙂
Sind die crystal visin bei uns in eu zugelassen???
Zitat:
Original geschrieben von tom3012
Hast du denn von anderen verkehrsteilnehmer schon lichthupe bekommen?
Wie ist die ausleuchtung denn sonst so,grade bei nässe ?
Ich hab in meinem e46 die philips x-treme vision drin, super licht 🙂Sind die crystal visin bei uns in eu zugelassen???
Hi,
die sind in der EU nicht zugelassen. Ausleuchtung ist sonst okay und auch bei Nässe war es okay, bin gleich am erste Tag nach dem Einbau nachts im strömenden Regen damit auf der AB gefahren.
Lichthupe nicht, habe aber gerade beobachtet wie jemand vor mir seinen Innenspiegel verstellt hat weil ich ihn voll angeblendet habe. Ich habe eben die Crystal Vision nochmal ausgebaut, der Lack an der Spitze des Glaskörpers löst sich nach vielleicht 10 Betriebsstunden schon ab. Also so ganz überzeugt bin ich nicht, ich mache gleich erstmal die Nightbreaker die ich noch "auf Lager" habe rein.
Gruß
Karsten
Dann behaupte ich einfach mal das es "china schrott" ist 😁
Mach die nightbreaker rein,ist klüger denk ich 🙂
Zitat:
Original geschrieben von tom3012
Dann behaupte ich einfach mal das es "china schrott" ist 😁
Mach die nightbreaker rein,ist klüger denk ich 🙂
Gestern direkt erledigt, werde mir dann wohl die zugelassenen Philips Blue Vision holen, ich mag eher das weiße Licht. Die X-treme Vision und Nightbreaker sind mir zu gelbstichig.