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Gutachten für Intra-Felgen

Themenstarteram 9. Januar 2005 um 18:13

Servus.

Habe mir zum Jahreswechsel einen neuen Satz Winterreifen bei eBay gekauft. War ein absolutes Schnäppchen. 4x Winterreifen GT Radial 175/65 R14, 2500km gelaufen (noch ewig viel Profil drauf) produziert Ende 2002 auf Alufelgen incl ein Sommerersatzrad (Michelin 185/60 R14, Produziert Mitte 2000 auf Stahlfelge) für schlappe 55€ :D !!

Obwohl die Infos in der Auktion dürftig waren dachte ich mir ich kann bei dem Preis nix falsch machen, vor allem weil meine aktuellen Winterreifen 9 Jahre alt sind und mein Ersatzrad ganze 12 Jahre (!!) auf dem Buckel hat. ;)

Hab sie heute abgeholt. Ok, die Alus sehen nicht mehr so toll aus, ist mir für den Winter aber egal.

Montiert waren sie vorher auf einem Kadett-E.

Dummerweise hat der Verkäufer kein Gutachten mehr für die Felgen und zu Hause musste ich feststellen dass der Hersteller Intra inzwischen pleite ist und die Website nicht mehr existiert. *verdammt*

Wie komm ich jetzt an ein Gutachten oder eine ABE ran? Über Google habe ich bisher leider nichts finden können. Ich hab mal eine Mail ans KBA geschrieben, weiß aber noch nicht ob ich damit Erfolg haben werde.

Womöglich hat ja jemand von euch dieselben Felgen bzw ein Gutachten und kann es mir schicken? Oder hat jemand eine Idee was ich noch versuchen kann?

Die Felgen haben folgende Daten:

Hersteller: Intra

Dimension: 6 1/2 x 14 H2 ET49

KBA: 42024

Danke schonmal :)

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15 Antworten
Themenstarteram 12. Januar 2005 um 17:26

Falls es jemanden interessiert, ich habe heute tatsächlich folgende Antwort auf meine Beschwerde erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Seit April 2002 ist es dem Kraftfahrt-Bundesamt nicht mehr gestattet,

Auszüge aus ABE`sen an Dritte kostenlos zu übersenden.

Dieses ist auch auf der Homepage des KBA nachzulesen:

Verlust der ABE für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere

Nachrüstteile. Bekomme ich beim KBA einen neuen ABE-Abdruck?

Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte)

ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für

verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE

Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie z. B. den Namen des

Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer

oder den Typ mitzuteilen.

Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht

mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu

bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!.

Laut Ihrer Mailanfrage sind wir davon ausgegangen, daß Sie den Auszug aus

der ABE benötigen und da wir eine kundenfreundliche Behörde sind, haben wir

Ihnen das Gutachten zugestellt.

Selbstverständlich haben Sie das Recht die Annahme zu verweigern, aber davon

mal abgesehen benötigen Sie ja das Gutachten für den TÜV.

Eine Einzelabnahme durch den TÜV wird teurer.

Natürlich hätten wir Sie vorher über die Kosten informieren müssen,aber da

wir hier täglich bis zu 60 Anfragen bearbeiten, passiert es gelegentlich,daß

eine Mailantwort nicht erfolgt.

Ich bitte dieses zu entschuldigen und möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob

Sie dieses Gutachten zugesandt haben möchten.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Silvia Lau

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