Gurtwarnleuchte Beifahrersitz
Hallo,
da ich meistens alleine fahre und Sachen (Tasche etc.) auf den Beifahrersitz ablege nervt mich dieses gepiepse der Gurtwarnung. Kann man diese deaktivieren? Mein feundlicher meinte nein. Auch abklemmen der Sensorn soll ned gehen...
Hat da jemand eine Lösung?
thx
cg
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichbindat
Es wird doch dann nur das Piepen abgestellt, oder??? Mir ist durchaus bewust das ich als Fahrer dafür verantwortlich bin, dass alle Angeschnallt sind.
Wenn sich alle ordnungsgemäß angeschnallt haben, dann darf da auch nichts mehr piepen.
Zitat:
Original geschrieben von Loxodrome28
der airbag sollte bei einer differenzgeschw. von etwa 30km/h auf ein festes hindernis auslösen.
Entschuldigung, aber dat is (B)Lötsinn !
NIX "V" ist Auslösebedingung !
"G" ist Auslösebedingung !
Sonscht würd dat Dingenskirchen ja auch nich aufgehen, wenn Du mit dat Audo stehst un Dir brummt einer nei !
Macht dat Dingenskirchen aber.
"G" ist eine Folge von V>30 nach V=0...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1967
"G" ist eine Folge von V>30 nach V=0...
Dann erklär damit doch mal folgendes:
Du stehst mit dem Wagen an einer roten Ampel, Gegenverkehr von rechts vertut sich, und fährt anstatt links an Dir vorbei, frontal in Deinen Wagen rein !
=> Airbags lösen aus !
Dein Fahrzeug steht, hat also bereits als Ausgangsbedingung
V = 0 !
Wo kommt dann Deiner Meinung nach "G" her ?????
Auslösebedingungen für Airbags moderner Systeme haben NIX mit der Geschwindigkeit zu tun, sondern mit:
-Aufprallwinkel
-entstehender Verzögerung / negativer Beschleunigung
-Weitere vom Hersteller parameterierte Werte.
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Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dann erklär damit doch mal folgendes:
Du stehst mit dem Wagen an einer roten Ampel, Gegenverkehr von rechts vertut sich, und fährt anstatt links an Dir vorbei, frontal in Deinen Wagen rein !
=> Airbags lösen aus !
Dein Fahrzeug steht, hat also bereits als Ausgangsbedingung
V = 0 !
Wo kommt dann Deiner Meinung nach "G" her ?????
"G" kommt in diesem Fall von der "V" des Unfallgegners...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
"G" kommt in diesem Fall von der "V" des Unfallgegners...
Korrekt.
Aber:
Nach den Aussagen hier durfte der Airbag des eigenen Fahrzeugs nicht auslösen, da er ja angeblich erst über 30 km/h auslösen würde, aber das eigene Fahrzeug steht !
Dat is bei modernen Systemen falsch !
Weiterhin kann ein Airbag auch bei Geschwindigkeiten kleiner 30km/h auslösen;
z.B. wenn man vor ein FESTES, nicht deformierbares Hinderniss (z.B. eine Mauer) brummt !
Dann sind u.U. die Verzögerungswerte ausreichend !
Man beachte:
Moderne Fahrzeuge haben im Frontbereich Knautschzonen, welche Verformungsenergie aufnehmen; diese Verformung wirkt Verzögerungsmindernt.
Würde, sofern die Aussage >30km/h stimmen würde bedeuten, daß bei einem Frontalcrash gleicher Fahrzeuge Airbags erst bei Geschwindigkeiten deutlich größer 30km/h auslösen würden !
Da aber bereits bei Aufprallgeschwindigkeiten ab ca. 25km/h schwere Verletzungen auftreten können und man sich ab dieser Geschwindigkeit nicht mehr abstützen kann, wäre das fatal !
Genauso ist es nicht zwingend, daß ein Airbag bei Crashgeschwindigkeiten >30km/h aufgehen muß !
Ist z.B. der Aufprallwinkel nicht passig für die Auslösung (Auslösebedingungen), geht der Knallsack nicht auf !
Haarspalterei.
Ob ich nun mit 30 km/h gegen eine Wand fahre und damit eine negative Beschleunigung erfahre - oder jemand in meinen stehenden Passat fährt und ich dann eine positive Beschleunigung im Gegenwert von mind. 30 km/h erfahre...
Hier mal ein Text von Bosch:
Zitat:
Basis des Systems ist ein Beschleunigungssensor. Aufgrund seiner Messung des Verzögerungsverlaufs kann die Auswerteelektronik erkennen, ob es sich nur um eine starke Bremsung, einen Parkplatzrempler oder eine schwungvoll überfahrene Bordsteinkante handelt; oder eben um einen schweren Aufprall, der das Leben der Insassen zu gefährden droht. Binnen zehn Millisekunden muss der pyrotechnische Gasgenerator gezündet werden, damit der Fahrer geschützt werden kann. Denn prall aufgeblasen und damit wirkungsvoll ist der Luftsack erst nach weiteren 30 Millisekunden. Gerade genug Zeit also, den Aufprall des Fahrers auf das Armaturenbrett zu verhindern - denn das dauert bei einem Frontalcrash bei 50 km/h einmal gerade 40 Millisekunden.
Erkennt das Steuergerät für Airbag einen Crash in einem Winkel von je ca. 30° zur Fahrzeuglängsachse so werden in Abhängigkeit des Sicherheitssensors und der Fahrzeugbestückung die entsprechenden Airbags aktiviert.
Wird eine Beschleunigung von den Seitensensoren erfasst und vom Sicherheitssensor bestätigt werden nur die Seitenairbags ausgelöst.
Ist der Crash von seitlich vorn, ca. 60° von der Fahrzeugquerachse in Richtung Fahrzeuglängsachse so werden sowohl Fahrer- und Beifahrerairbag als auch der betreffende Seitenairbag ausgelöst.
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1967
Haarspalterei.
Ob ich nun mit 30 km/h gegen eine Wand fahre und damit eine negative Beschleunigung erfahre - oder jemand in meinen stehenden Passat fährt und ich dann eine positive Beschleunigung im Gegenwert von mind. 30 km/h erfahre...Hier mal ein Text von Bosch:
Zitat:
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Basis des Systems ist ein Beschleunigungssensor. Aufgrund seiner Messung des Verzögerungsverlaufs kann die Auswerteelektronik erkennen, ob es sich nur um eine starke Bremsung, einen Parkplatzrempler oder eine schwungvoll überfahrene Bordsteinkante handelt; oder eben um einen schweren Aufprall, der das Leben der Insassen zu gefährden droht. Binnen zehn Millisekunden muss der pyrotechnische Gasgenerator gezündet werden, damit der Fahrer geschützt werden kann. Denn prall aufgeblasen und damit wirkungsvoll ist der Luftsack erst nach weiteren 30 Millisekunden. Gerade genug Zeit also, den Aufprall des Fahrers auf das Armaturenbrett zu verhindern - denn das dauert bei einem Frontalcrash bei 50 km/h einmal gerade 40 Millisekunden.
Erkennt das Steuergerät für Airbag einen Crash in einem Winkel von je ca. 30° zur Fahrzeuglängsachse so werden in Abhängigkeit des Sicherheitssensors und der Fahrzeugbestückung die entsprechenden Airbags aktiviert.
Wird eine Beschleunigung von den Seitensensoren erfasst und vom Sicherheitssensor bestätigt werden nur die Seitenairbags ausgelöst.
Ist der Crash von seitlich vorn, ca. 60° von der Fahrzeugquerachse in Richtung Fahrzeuglängsachse so werden sowohl Fahrer- und Beifahrerairbag als auch der betreffende Seitenairbag ausgelöst.
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Und wo steht da was von : Geht erst ab 30km/h ?
Das Zitat bestätigt doch meine Aussage !
Die 30 km/h sind ein Daumenfaktor:
Zitat:
Grundsätzlich gibt es keine rein über eine einzelne g-Zahl definierte Auslöseschwelle. Zwar werden beständig die Momentan-Beschleunigungen gemessen und in einem kleinen Rechner verarbeitet. Zur Auslösung müssen aber mehrere Bedingungen zusammenkommen; eine davon ist der charakteristische Anstieg der Verzögerung in einer definierten Bandbreite der g(t)-Funktion, die sich aus dem Knautschverhalten des Vorderwagens ergibt. Dieser und weitere Parameter für die Auslösung werden aus der Konstruktion des Fahrzeuges abgeleitet und vom Fahrzeughersteller fahrzeugspezifisch nach Berechnung und Crashversuchen an Prototypen festgelegt. Man spricht regelrecht von einer Auslösestrategie, die das Zusammenwirken aller Elemente des Insassenschutzes (Gurt, Knautschzone, Sitznachgiebigkeit, Gurtkraftbegrenzer, Gurtstraffer, Airbag) miteinander koordiniert und damit ein Optimum an Schutzwirkung erreicht.
Generell möchten wir Sie aber darauf hinweisen, daß Airbags nur als unterstützendes Rettungssystem für sehr schwere Unfälle gedacht sind. Entsprechend ist die Auslöseschwelle in der Regel sehr hoch angesetzt, da zunächst die Sicherheitsgurte zum Insassenschutz eingesetzt werden.
So, kommen wir mal zurück zum Thema:
Zitat:
Sensoren, die die Belegung des Beifahrersitzes erkennen, werden ebenfalls schon in einige Module eingebaut. Sie sollen verhindern, daß ein Beifahrer-Airbag unnötig ausgelöst wird.
Das bedeutet, wenn die Sitzbelegung keine Person erkennt, weil der Stecker abgezogen ist, könnte evtl. der Äirbag nicht auslösen. Gleiches gilt auch für den Schlüsselschalter im Handschuhfach...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1967
Die 30 km/h sind ein Daumenfaktor:
So, kommen wir mal zurück zum Thema:
Das bedeutet, wenn die Sitzbelegung keine Person erkennt, weil der Stecker abgezogen ist, könnte evtl. der Äirbag nicht auslösen. Gleiches gilt auch für den Schlüsselschalter im Handschuhfach...
Falsch.
Sitzbelegungssensor ist ein Schließerkontakt,
Schalter im Gurtschloß ist ein Öffner,
Beide Schalter sind in Reihe geschaltet !
Trennt man also die Steckverbindung des Gurtschlosses unter dem Sitz, wird IMMER ein belegter Beifahrersitz erkannt !
=> Airbag wird auslösen .
Dazu ist dann zu beachten, daß der Gurtstraffer vor dem Airbag auslöst !
Weiterhin ist zu beachten, daß im 3C zweistufige Airbags verbaut werden !
Macht sich dann auch Klasse, wenn z.B. ein Laptop auf dem Sitz liegt; dat wird ein Geschoss !
erst nach vorn in den Luftsack, dann durch den Luftsack unkontrolliert irgendwohin, nach dem Gesetz von "Murphy" i.A. dahin, wo der größte Schaden / die größten Schmerzen zu erwarten ist / sind.
Der Schlüsselschalter unterbricht nicht einfach irgendwelche Leitungsverbindungen, denn dann hättest Du immer ne Fehlermeldung !
Dat Ding is schon etwas komplexer aufgebaut !
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1967
Die 30 km/h sind ein Daumenfaktor:
Dat is kein "Daumenfaktor, dat is Humbug !
Beispiel:
Nehme ein Auto (unbeladen), Fahre mit 20km/h vor eine Betonwand, Front deformiert, kein Airbag hat ausgelöst.
Nu nimmst Du ein baugleiches Fahrzeug, belädst das bis zu seinem zulässigen Gesammtgewicht, fährst damit ebenfalls mit 20km/h vor die Wand, Front deutlich stärker deformiert, und oh Wunder, die Knallsäcke sind da !
Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit an, sondern auf die in einer bestimmten Zeit zu verzögernde Masse !
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1967
Die 30 km/h sind ein Daumenfaktor:
So, kommen wir mal zurück zum Thema:
Das bedeutet, wenn die Sitzbelegung keine Person erkennt, weil der Stecker abgezogen ist, könnte evtl. der Äirbag nicht auslösen. Gleiches gilt auch für den Schlüsselschalter im Handschuhfach...
Falsch.
Sitzbelegungssensor ist ein Schließerkontakt,
Schalter im Gurtschloß ist ein Öffner,
Beide Schalter sind in Reihe geschaltet !
Trennt man also die Steckverbindung des Gurtschlosses unter dem Sitz, wird IMMER ein belegter Beifahrersitz und angelegter Gurt erkannt !
=> Airbag wird auslösen .
Dazu ist dann zu beachten, daß der Gurtstraffer vor dem Airbag auslöst !
Weiterhin ist zu beachten, daß im 3C zweistufige Airbags verbaut werden !
Macht sich dann auch Klasse, wenn z.B. ein Laptop auf dem Sitz liegt; dat wird ein Geschoss !
erst nach vorn in den Luftsack, dann durch den Luftsack unkontrolliert irgendwohin, nach dem Gesetz von "Murphy" i.A. dahin, wo der größte Schaden / die größten Schmerzen zu erwarten ist / sind.
Der Schlüsselschalter unterbricht nicht einfach irgendwelche Leitungsverbindungen, denn dann hättest Du immer ne Fehlermeldung !
Dat Ding is schon etwas komplexer aufgebaut !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dat is kein "Daumenfaktor, dat is Humbug !
Beispiel:
Nehme ein Auto (unbeladen), Fahre mit 20km/h vor eine Betonwand, Front deformiert, kein Airbag hat ausgelöst.
Nu nimmst Du ein baugleiches Fahrzeug, belädst das bis zu seinem zulässigen Gesammtgewicht, fährst damit ebenfalls mit 20km/h vor die Wand, Front deutlich stärker deformiert, und oh Wunder, die Knallsäcke sind da !
Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit an, sondern auf die in einer bestimmten Zeit zu verzögernde Masse !
Guten Morgen,
Ihr müsstet einfach nur mal richtig lesen. In dem Zitat von @Loxodrome28 steht nicht, dass der Airbag erst ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h auslöst, sondern bei einer Differenzgeschwindigkeit von 30 km/h.
Diese kann auch entstehen, wenn Dein Fahrzeug steht und der Unfallgegner mit 30 Sachen reinkracht.
Ich weiß zwar nicht, ob diese 30 km/h irgendwie bewiesen sind, aber im Grunde meint er das gleiche, was Ihr meint.
Ich hab's jedenfalls so verstanden.
Gruß
toli
Zitat:
Original geschrieben von toli68
Guten Morgen,
Ihr müsstet einfach nur mal richtig lesen. In dem Zitat von @Loxodrome28 steht nicht, dass der Airbag erst ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h auslöst, sondern bei einer Differenzgeschwindigkeit von 30 km/h.
Diese kann auch entstehen, wenn Dein Fahrzeug steht und der Unfallgegner mit 30 Sachen reinkracht.
Ich weiß zwar nicht, ob diese 30 km/h irgendwie bewiesen sind, aber im Grunde meint er das gleiche, was Ihr meint.Ich hab's jedenfalls so verstanden.
Gruß
toli
Hi Toli,
das kann trotzdem nicht sein, denn woher soll mein Auto wissen, wie schnell ein anderes ist? 😉
Meiner Meinung nach löst der Airbag nur aufgrund von einem Beschleunigungswert aus, wenn dieser max. zulässige überschritten wird, dann zündet der Airbag.
Das hat den Vorteil, dass es unabhängig ist von der eigenen Geschwindigkeit, der Geschw. eines möglichen Unfallgegeners und zudem unabhängig von der Masse des eigenen Wagens und der vom anderen Wagen.
Es ist ein Unterschied, ob ein LKW mit 20 km/h in mich reinfährt oder ein alter Panda mit der gleichen Geschwindigkeit. Auch ist es ein Unterschied, ob ich mit 30 km/h gegen eine massive Wand fahre oder mit 100 kn/h gegen eine nachgebende Hecke.
In allen Fällen zählt nur der Beschleunigungswert, denn diese Kraft wirkt nicht nur auf den Wagen sondern auch auf mich.
Gruß
Axel
@trikeflieger
Hallo,
Du hast natürlich Recht. Es zählt der Beschleunigungswert.
Mir ging nur die Diskussion in eine völlig falsche Richtung. Dabei haben letztlich alle das gleiche gemeint.
Gruß
toli