Gurtwarnleuchte Beifahrersitz

VW Passat B6/3C

Hallo,

da ich meistens alleine fahre und Sachen (Tasche etc.) auf den Beifahrersitz ablege nervt mich dieses gepiepse der Gurtwarnung. Kann man diese deaktivieren? Mein feundlicher meinte nein. Auch abklemmen der Sensorn soll ned gehen...
Hat da jemand eine Lösung?

thx
cg

75 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wird dort etwas falsches erkannt, wird der Airbag u.U. gleich auf beiden Stufen gezündet, Folge können Verletzungen der Beifahrer sein bis hin zum Genickbruch !

Zu beachten ist auch, das aus Sicherheitsgründen ca. 120 ms nach auslösen der Sutfe 1 IMMER eine Zündung der Stufe 2 erfolgt, um ein unkontrolliertes Zünden der Stufe 2 auszuschließen !

Wird der Stecker getrennt, kann das u.U. auch dazu führen, das der Airbag nicht zeitlich korrekt auslöst, und demzufolge nach 120mS die Sicherheitszündung erfolgt, was dann allerdings für den Beifahrer fatale Folgen haben kann !

Es ist ja nicht die Sitzbelegung die ich wegschalte, sondern das Anschnallsignal.

Du schreibst, dass es Gefährlich ist wenn die 2te Stufe Sicherheitszündetzündet. Aber auch das die 2te Stufe immer zündet. Ist die Sicherheitszündung was anderes wie die normale, wenn beides nach 120ms zünden???

MfG

Zitat:

Original geschrieben von markf77


ich weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Meint dein Händler damit, dass die Sitzplatzbelegung nichts mit dem Piepen (Gurtwarnung) zu tun hat?
Ich meine, dass die Sitzplatzbelegung schon damit zu tun hat, denn woher soll die Elektronik sonst wissen, ob da jemand sitzt und ob davon abhängig die Gurtschnalle überwacht werden soll oder nicht.
Sind in der Gurtschnalle simple Öffner-Kontakte (1 Signal bei keinem Gurt, 0 bei Gurt oder Stecker ab) verbaut, dann würde sich das System durch abziehen der Gurtschloßüberwachung tatsächlich überlisten lassen – zumindest was die Warnung angeht.
Aber es bleibt noch immer die Frage - was macht dann der Airbag? Wird er dann in der Annahme, dass dort eine angeschnallte Person sitzt, gezündet, wodurch eine unangeschnallte Person dann erhebliche Verletzungen erleiden könnte?
Fragen über Fragen und viele Vermutungen. Ganz ehrlich würde ich in dieser Thematik weder 0800 Volkswagen noch einer pauschalen Aussage der Werkstatt vertrauen. Denn welche Auswirkungen, manipulierte externe Sensoren auf die Bordelektronik (bzw. Airbagsteuerung) haben, können letztlich nur die Leute beantworten, die diese Systeme programmiert haben.

Gruß,
Mark

Genau das war die Aussage von meinem Händler. Da ist ja nicht nur ein Meister. Die haben mehrere. Der hat die alle gefragt und mir dann gesagt, dass ich das gefahrlos machen kann. Weil die Sitzbelegung nichts mit der Gurtwarnung zu tun hat.

Ist doch dasselbe als wenn ich da einen Gurtdummy reinstecke.

Aber solangsam bekomme ich schon zweifel ob die aussage richtig ist.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von ichbindat


Es ist ja nicht die Sitzbelegung die ich wegschalte, sondern das Anschnallsignal.
Du schreibst, dass es Gefährlich ist wenn die 2te Stufe Sicherheitszündetzündet. Aber auch das die 2te Stufe immer zündet. Ist die Sicherheitszündung was anderes wie die normale, wenn beides nach 120ms zünden???

MfG

Wenn man über das System nichts weiß, sollte man sich solcher Kommentare enthalten !

Der Sitzbelegungssensor und der Schalter im Gurtschloß sind in REIHE geschaltet !

D.h. trennst Du die Steckverbindung am Gurtschloß, ist auch die Sitzbelegungserkennung inaktiv !

Bitte erst informieren, bevor man solch UNFUG öffentlich schreibt !

Es hat sich somit wieder gezeigt, das es mehr als sinnvoll ist, das nur SACHKUNDIGE in Fachwerkstätten an solchen Systemen was zu suchen haben !

Hi,

hier noch ein Link der meine Aussage im Grundsatz bestätigt:

Zitat 1: "Veränderungen oder unsachgemäß durchgeführte Arbeiten an einem Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt und -verankerungen, Gurtstraffer, Gurtkraftbegrenzer oder Airbag) oder dessen Verkabelung sowie Eingriffe in andere vernetzte Elektroniksysteme können dazu führen, dass die Rückhaltesysteme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Airbags oder Gurtstraffer könnten z. B. bei Unfällen mit ausreichender Verzögerung ausfallen oder ungewollt aktiviert werden. Verändern Sie deshalb nie die Rückhaltesysteme. Nehmen Sie keine unsachgemäßen Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software vor."

Zitat 2: "Die Front-Airbags sollen das Schutzpotenzial des Fahrers und Beifahrers vor Kopf- und Brustverletzungen erhöhen. Fahrer-Front-Airbag und Beifahrer-Front-Airbag werden ausgelöst:
...
abhängig von der Benutzung des Sicherheitsgurtes
..."

Hier der komplette Beitrag:

http://www4.mercedes-benz.com/.../N1160D.html

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Zitat:

Original geschrieben von ichbindat


Genau das war die Aussage von meinem Händler. Da ist ja nicht nur ein Meister. Die haben mehrere. Der hat die alle gefragt und mir dann gesagt, dass ich das gefahrlos machen kann. Weil die Sitzbelegung nichts mit der Gurtwarnung zu tun hat.
Ist doch dasselbe als wenn ich da einen Gurtdummy reinstecke.
Aber solangsam bekomme ich schon zweifel ob die aussage richtig ist.

MfG

Ein Meisterbrief beinhaltet weder die Sachkundeschulung zum Airbagsystem, noch sagt dieser etwas aus über die Kenntniss des Inhabers über Neuerungen an solchen Systemen !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn man über das System nichts weiß, sollte man sich solcher Kommentare enthalten !

Der Sitzbelegungssensor und der Schalter im Gurtschloß sind in REIHE geschaltet !

D.h. trennst Du die Steckverbindung am Gurtschloß, ist auch die Sitzbelegungserkennung inaktiv !

Bitte erst informieren, bevor man solch UNFUG öffentlich schreibt !

Es hat sich somit wieder gezeigt, das es mehr als sinnvoll ist, das nur SACHKUNDIGE in Fachwerkstätten an solchen Systemen was zu suchen haben !

Wenn ich meinen Händler frage, ob das so in Ordnung geht und der nach Rücksprache mit seinen Kollegen JA sagt, dann gehe ich davon aus das es so ist. Weil die sind ja SACHKUNDIGE. Ich habe nie gesagt, dass ich das weiß, sondern dass mein Händler mir das so gesagt hat.

Ich hätte das nicht gemacht ohne mich zu INFORMIEREN.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Ein Meisterbrief beinhaltet weder die Sachkundeschulung zum Airbagsystem, noch sagt dieser etwas aus über die Kenntniss des Inhabers über Neuerungen an solchen Systemen !

Da hast du recht, aber die haben Sachkundige für Airbagsysteme. Natürlich kann es sein, dass die nicht mit dem neusten System vertraut sind, aber ich bin davon ausgegangen.

Wenn es stimmt was du hier gepostet hast, werde ich meinen Händler morgen drauf ansprechen und mal mit Volkswagen telefonieren.

Zitat:

Original geschrieben von ichbindat


Da hast du recht, aber die haben Sachkundige für Airbagsysteme. Natürlich kann es sein, dass die nicht mit dem neusten System vertraut sind, aber ich bin davon ausgegangen.
Wenn es stimmt was du hier gepostet hast, werde ich meinen Händler morgen drauf ansprechen und mal mit Volkswagen telefonieren.

Dann hätte der Händler mal in die Informationssysteme schauen sollen, für die von Dir beschriebene Vorgehensweise gibt es vom Hersteller KEINE Freigabe !!

Es gibt vom Hersteller lediglich eine Freigabe, die Gurtwarnung Softwareseitig zu deaktiviern bei bestimmten Fahrzeugen !
Zulässig ist das laut Hersteller NUR und AUSSCHLIEßLICH bei Fahrzeugen, deren Fahrer teilweise oder ganz von der Gurttragepflicht entbunden sind (Z.B. Taxifahrer sind davon TEILWEISE entbunden, Ganz von der Gurttragepflicht entbunden KÖNNEN z.B. Behinderte sein) !
Die Deaktivierung ist dem Hersteller anzuzeigen !

Bei der softwareseitigen Deaktivierung wird der Gurtwarnton abgeschaltet, jedoch bleibt die Funktionalität für das Airbagsystem erhalten !

Im Übrigen ist eine Steckverbindung ein Bauteil zur VERBINDUNG von Kabeln, welches im Bedarfsfall (z.B. Ausbau)
trennbar ist !
Im Normalfall ist eine Steckverbindung zusammengesteckt !
Denn das ist Ihre eigentliche Aufgabe !
(Eine Verbindung el. Anschlüsse herzustellen) !!

Weitere Informationen kannst Du dort finden:
http://www.motor-talk.de/t1271275/f295/s/thread.html

Alternativ kannst Du z.B. auch Theresias direkt ansprechen !

Per SUCHE findet man dazu auch bereits einiges !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dann hätte der Händler mal in die Informationssysteme schauen sollen, für die von Dir beschriebene Vorgehensweise gibt es vom Hersteller KEINE Freigabe !!

Es gibt vom Hersteller lediglich eine Freigabe, die Gurtwarnung Softwareseitig zu deaktiviern bei bestimmten Fahrzeugen !
Zulässig ist das laut Hersteller NUR und AUSSCHLIEßLICH bei Fahrzeugen, deren Fahrer teilweise oder ganz von der Gurttragepflicht entbunden sind (Z.B. Taxifahrer sind davon TEILWEISE entbunden, Ganz von der Gurttragepflicht entbunden KÖNNEN z.B. Behinderte sein) !
Die Deaktivierung ist dem Hersteller anzuzeigen !

Bei der softwareseitigen Deaktivierung wird der Gurtwarnton abgeschaltet, jedoch bleibt die Funktionalität für das Airbagsystem erhalten !

Im Übrigen ist eine Steckverbindung ein Bauteil zur VERBINDUNG von Kabeln, welches im Bedarfsfall (z.B. Ausbau)
trennbar ist !
Im Normalfall ist eine Steckverbindung zusammengesteckt !
Denn das ist Ihre eigentliche Aufgabe !
(Eine Verbindung el. Anschlüsse herzustellen) !!

Danke,

hab auch bissl was im Internet gefunden. Hätte nicht gedacht, dass es so ist. Vorallem weil mein Händler mir das ja bestätigt hat. Wie gesagt, kläre das morgen und schreib seine Antwort dann hier rein.

MfG

Hallo,

hätte nicht gedacht, dass meine Frage so viel Wirbel macht hier. Wollte eigentl. jetzt nur nachfragen, welches Kabel ich denn auseinanderziehen muß da ich mehrere getastet habe gestern auf die schnelle im Dunkeln. Lasse das jetzt aber mal besser sein glaube ich. Aber was ist denn, wenn ich die Rückenlehne des Beifahrersitzes nach vorne klappe? Die übt ja auch Druck aus, oder? Dann müsste der Beifahrerkontakt ja auch wieder spinnen weil er meint dort sitzt jemand.
Habe sogar schon erlebt, dass es reicht wenn ich nur mal die Hand an bestimmten Stellen hinlege (OHNE Beifahrerin ;-) ) und es piepst...
Ach so, wieso soll es eigentl. verboten sein Gegenstände auf dem Beifahrersitz abzulegen???

Also mal kurz zusammenfassend: das einzig Wahre ist also nur dieses gepiepse und geblinke (NUR vom Beifahrersitz wohlgemerkt) vom Freundlichen deaktivieren zu lassen, so daß aber die ganze Funktionalität erhalten bleibt?
Wenn die das nicht machen (dürfen) in D, weiß jemand, ob evtl. in den NL das erlaubt ist. Wohne ja nur 10 km von der Grenze ab, da liesse sich dann ein Abstecher zum NL-freundlichen beim nächsten Tankstop sicher ermöglichen.

cu
cg

Zitat:

Original geschrieben von cool-gang


....
Also mal kurz zusammenfassend: das einzig Wahre ist also nur dieses gepiepse und geblinke (NUR vom Beifahrersitz wohlgemerkt) vom Freundlichen deaktivieren zu lassen, so daß aber die ganze Funktionalität erhalten bleibt?
Wenn die das nicht machen (dürfen) in D, weiß jemand, ob evtl. in den NL das erlaubt ist. Wohne ja nur 10 km von der Grenze ab, da liesse sich dann ein Abstecher zum NL-freundlichen beim nächsten Tankstop sicher ermöglichen.

cu
cg

Warum soll das eigentlich nicht erlaubt sein? In welchem Gesetz steht, dass ein Auto eine Gurtwarnung haben muss?

Wenn dem wirklich so wäre, bzw. von VW untersagt, dann wäre doch die Abschaltfunktion im Steuergerät blockiert.
Es ist meines Wissens genausowenig vorgeschrieben, wie eine Anzeige für zuwenig Wischwasser, zu geringen Reifendruck oder eine Bremsbelagverschleißanzeige.

Geh zu Deinem Händler und lass Dir das Gepiepse abschalten, fertig. Bei mir piepst auch nichts mehr, zum Glück.

Ich erlaube mir mal auf folgenden Beitrag zu verweisen, da die Thematik für alle Fahrzeuge mit Gurtwarner gilt:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Ein Zitat aus diesem Beitrag:

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Leuts,

jetzt bin ich doch Baff.

Habe gerade mit KBA in Flensburg telefoniert.
Gesprochen mit Herrn Moll, der hat die Zulassung
Touran bearbeitet. War Alles ganz einfach an
ihn heran zukommen.

Der Gurtwarner ist tatsächlich Bestandteil der BE.
Auf Nachfrage hat er ausdrücklich betont, dass das
Abschalten ja nur ein einfacher Eingriff in Zentralelektronik
sei - aber tatsächlich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis
zur Folge hat, wenn man ihn abschaltet. Er hat mir
dann noch die Tatbestände/Folgen aufgezählt -
halt das übliche beim Fahren ohne BE.

Der Gurtwarner ist nicht vom KBA verlangt worden, da
es keine gesetzlichen Bestimmungen dafür gibt, sondern
VW hat bei der Typzulassung so vorgeführt.
Er rät dringend vom Abschalten ab, ausser man erwirkt
Sondergenehigung, die schwierig zu erlangen sein wird
(hat auch noch keiner versucht, wie er sagt), da
ja mit dem Erlöschen der BE auch der Versicherungsschutz
erlischt.
Mein Einwand - dass das Nachvollziehen ja eher schwierig sei,
bejahte er, wies aber gleichzeitig daraufhin, das dies
für jeden Gutachter ein Leichtes ist, es aus der Zentralelektronik
auszulesen - und wenn es ein gegnerischer Gutachter ist,
hätte man ein richtiges Problem - Gründe siehe oben.

War offenes Gespräch und er hatte sogar Verständnis
dafür, dass das Gebimmel nervt. Aber die Tatsachen sind
nun einmal so.

Grüssle
Willi

Hallo,
habe heute mit VW telefoniert. Laut Aussage von den VW Technikern hat die Anschnallwarnung absolut nichts mit der Funktion des Airbags zu tun. Hab 2x angerufen und beide male kam dieselbe Antwort. Erst hat der nen Techniker gefragt und dann mir die Antwort gegeben. Es ist nicht bedenklich. So, das wollte ich natürlich dann auch schriftlich haben, aber aus technischen Gründen sei dies nicht möglich sagte er. Der einzige der das könne sei mein Händler.
Ich dann zu meinem Händler und fragte ihn ob er mir das schriftlich geben könne. Hat er natürlich nicht gemacht, weil er sich auf einmal nicht mehr mit dem System auskennen will und nicht dafür Verantwortlich sein will (kann ich auch Verstehen). Er fragt aber seinerseits nochmal bei VW nach und wird sich dann bei mir melden.
War heute noch bei 2 anderen Händlern und habe noch mit 3 weiteren telefoniert. (Immer mit den Meistern gesprochen)
3 Werkstätten sagte, sie hätten keine Ahnung von dem System.
1ner sagte, er könne sich nicht vorstellen, dass das irgendwie zusammenhängt und der letzte sagte dasselbe wie VW.
Was stimmt den jetzt????

Wenn der Gurtwarner damit nix zu tun hätte, wären die Rep.Leitfäden für den 3C irgendwie alle falsch !

Weiterhin dürfte sich diese Aussage auf die softwareseitige Deaktivierung beziehen !

Mit WEM hast Du denn telefoniert ?

Unter welcher Tel. Nr. hast Du diese Aussage bekommen?

Denn diese Aussage wiederspricht den Informationen, die JEDER VW-Servicepartner im HST bezüglich dieser Thematik nachlesen kann !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn der Gurtwarner damit nix zu tun hätte, wären die Rep.Leitfäden für den 3C irgendwie alle falsch !

Weiterhin dürfte sich diese Aussage auf die softwareseitige Deaktivierung beziehen !

Mit WEM hast Du denn telefoniert ?

Unter welcher Tel. Nr. hast Du diese Aussage bekommen?

Ich habe gefragt, ob ich den Stecker ohne Gefahr ziehen könne und ob damit irgendwas nicht mehr richtig funktioniert insbesondere der Airbag.

Habe diese Aussagen von der 0800VOLKSWAGEN bekommen.

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