Gurtwarner am Fahrersitz abstellen

Ford Grand C-Max DXA

Hallo C-Max Fahrer,

ich bekomme morgen meinen Grand C-Max und würde gerne wissen, ob man den Gurtwarner am Fahrersitz abstellen kann.

Hat jemand so etwas schon gemacht ?

Gruß
Rüdiger

Beste Antwort im Thema

Moin,

Meine Meinung zu dieser Debatte ist:

1. Ich denke weiterhin nicht, dass meine Antwort in irgendeiner Weise mit gültigem Recht oder den Regeln auf MT kollidiert,oder verwerflich ist.
Auf MT gibt es dazu dutzende (offene) Freds in allen Forenbreichen. Schliesslich ist das abschalten eines Gurtwarners nicht verboten, keine Straftat und -entgegen dem fahren ohne Gurt- noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.
Alles darüber hinaus sind moralische Fragen und damit in meinen Augen Ansichtssache.

2. Wenn nun dja-it dazu eine andere Meinung hat als ich, muss ich damit leben und kann das echt problemlos ohne zu grollen, er muss auch mit meiner Meinung leben und kann das vermutlich genauso problemlos - eben auch ohne das wir uns an die Gurgel gehen.
Ich schätze dja-it, monegasse, Axl0406, Toso und einige andere mehr, die sich hier im Max Forum fast täglich tummeln sehr für ihre Antworten, Hilfestellungen und eben auch Meinungen -auch wenn sie nicht immer meiner eigenen entsprechen - um das mal klar zu sagen!

Ausserdem geht bei uns im Forum, insbesondere unter den "Stamm-Foristen" i.d.R. immer alles ohne Schläge unter die Gürtellinie ab und so soll/muss es auch so bleiben!

Deshalb mit einem Augenzwinkern in diesem Sinne noch ein Foto...😉😁

Vfplogocrop
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Moin,

Meine Meinung zu dieser Debatte ist:

1. Ich denke weiterhin nicht, dass meine Antwort in irgendeiner Weise mit gültigem Recht oder den Regeln auf MT kollidiert,oder verwerflich ist.
Auf MT gibt es dazu dutzende (offene) Freds in allen Forenbreichen. Schliesslich ist das abschalten eines Gurtwarners nicht verboten, keine Straftat und -entgegen dem fahren ohne Gurt- noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.
Alles darüber hinaus sind moralische Fragen und damit in meinen Augen Ansichtssache.

2. Wenn nun dja-it dazu eine andere Meinung hat als ich, muss ich damit leben und kann das echt problemlos ohne zu grollen, er muss auch mit meiner Meinung leben und kann das vermutlich genauso problemlos - eben auch ohne das wir uns an die Gurgel gehen.
Ich schätze dja-it, monegasse, Axl0406, Toso und einige andere mehr, die sich hier im Max Forum fast täglich tummeln sehr für ihre Antworten, Hilfestellungen und eben auch Meinungen -auch wenn sie nicht immer meiner eigenen entsprechen - um das mal klar zu sagen!

Ausserdem geht bei uns im Forum, insbesondere unter den "Stamm-Foristen" i.d.R. immer alles ohne Schläge unter die Gürtellinie ab und so soll/muss es auch so bleiben!

Deshalb mit einem Augenzwinkern in diesem Sinne noch ein Foto...😉😁

Vfplogocrop

N'Abend,

ich wollte mich eigentlich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, bei so geballtem Unsinn allerdings kann ich mich leider nicht zurückhalten...

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Jäger


Andi2011 hat nichts anderes gemacht, wie eine Frage beantwortet, was Bestandteil eines jeden Forums ist. Sollte dies bei Motor-Talk anders sein bitte ich um Entschuldigung eine Frage gestellt zu haben.

Ich fürchte, Du hast recht wenig Ahnung von diesen Themen. Wenn ich Dir eine Anleitung poste, wie Du einen Raubkopie einer Software bekommst und auf Deinen PC installierst, dann antworte ich im Zweifel auch nur auf Deine Frage. Dennoch mache ich mich wie auch der Forumsbetreiber zumindest einer Ordnungswidrigkeit wenn nicht einer Straftat schuldig. Oder, bleiben wir beim Thema von

Motortalk: Du fragst nach illegalen Tuningtips, wie von Tina erwähnt. Hier gilt im Zweifel genau das gleiche. Das Internet ist nun mal kein rechtsfreier Raum, auch wenn dies einige gerne hätten...

Und bevor jetzt wieder der Aufschrei kommt, daß das ja gar nicht mit dem Thema Gurtwarner vergleichbar wäre: Richtig, die zugrunde liegenden Verstöße sind sicher nicht vergleichbar, ich will Dir auch nur vor Augen führen, daß Deine Annahme "nur Fragen beantworten kann nicht illegal sein" auf tönernen Füßen steht!

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Jäger


Trotzdem hat keiner das Recht Andi2011 eine (zudem noch richtige) Antwort zu verbieten noch deren Inhalt zu kritisieren.
Sollten die hiesigen Moteratoren so etwas dulden, ist das der Anfang vom Ende.

Ob Andis Antwort (inhaltlich) richtig war oder nicht ist völlig irrelevant.

Nicht irrelevant ist aber, daß die Mods Hausrecht haben und durchaus Fragen wie auch Antworten unterbinden dürfen, dies auch nachträglich.

Und auch wenn Du das anders darstellst: Ich habe Andi sicher nicht die Antwort verboten, das stünde mir als Nicht-Mod auch gar nicht zu. Ich habe aber durchaus das Recht, meine Meinung zu diesem Thema zu äußern, daß ich persönlich die Anleitung zum Deaktivieren des Gurtwarners in dieser Form für unangebracht und daneben halte. Ich glaube auch nicht, daß Andi das als Verbot auffaßt.

Um es ganz klar zu sagen: Wer sich über Gesetze oder Verordnungen hinwegsetzen will, soll dies von mir aus gerne eigenverantwortlich tun, sofern er nur sich und nicht auch andere gefährdet oder in Mitleidenschaft zieht (was bei einem unangeschnallten Unfall außer den Rettungskräften durchaus auch die Angehörigen sein können!). Die Abschaltcodes z.B. des Gurtwarners kann man sich aber bei Bedarf durchaus auch vom FFH holen, ein Posting hier im Forum ist dazu kaum nötig und dient nur der Bequemlichkeit einzelner. Wenn der FFH den Warner nicht abschalten will, dann wird er seinen (Haftungs-)Grund haben...

Was nebenbei bemerkt bisher noch nicht wirklich zur Sprache kam: Es gab ja den Hinweis, daß die StVO Ausnahmen von der Gurtpflicht angibt. Wenn man sich diese ansieht, wird man schnell zur Überzeugung kommen, daß bei diesen Ausnahmen der Gurtwarner geschwindigkeitsbedingt kaum auslösen wird. Davon ab ist es aber auch kaum von Interesse, ob der TS diese Gurtpflichtausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann...

Also Leute, nun mal ganz im Ernst, ist Euch Eure Restlaufzeit nicht zu schade?!
Ich spring doch auch nicht aus dem Fenster, nur weil ich weiß, wie es geöffnet wird!
Gruß,
B.

Nix Problem mit Restlaufzeit. Hier gehts nicht um Fenstergriffe.
Das o.g. Automobil verliert mit der Deaktivierung des Gurtwarners seine ABE. Und das ist nicht ganz ohne. Damit nich genug ist die juristische Lage, wenn jemand andres damit fährt und aufgrund fehlenden Signals das Anschnallen vergißt, nochmals eine ganz andere Hausnummer, wenn der Person dann etwas passiert... na dann gutnacht!

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wie hab ich es nur bis Juni 2011 geschafft, immer dran zu denken mich anzuschnallen ohne jemals einen Gurtwarnton im Auto besessen zu haben?
Wie schaffe ich es immer wieder mein Auto stehen zu lassen wenn ich mal was getrunken habe ohne das mir einer gesagt hat das ich nicht mehr fahren darf?
Und fragen ob ich auf Toilette muß hat mich seit ca. 40 Jahren auch keiner mehr und habe mir trotzdem seitdem nicht in die Hose gemacht? 😁

Da kann ich leider auch nicht helfen, bei so vielen offenen Fragen. Frag vielleicht mal deine Frau, die kennt dich besser, als wir.
Ich habe mal in den anderen Foren von MT zur Gurtwarner-Frage gelesen und muß sagen: ja, da geht es bei anderen Modellen und Marken genauso hin und her. Und es ist offenbar so, dass man tatsächlich die ABE verliert, wenn man den Pipser killt. Also sollte man sich wohl, wie so oft eher beim Gesetzgeber beschweren, der seinem Volk von jeher nichts zutraut...

LG
Tina

😉
was aus so einer Frage alles werden kann ist schon Wahnsinn.

ach ja und nochmals zu dem Thema AUSNAHMEN !!! Es gibt ja nicht nur die Ausnahmen in der STVO sondern auch gesundheitliche Ausnahmen oder Schwangere können auch Ausgenommmen werden usw. usw.

Aber in diesem Forum gibt es halt leider trotzdem Leute, die nur ihre Meinung als gültig betrachten.

Und grausig gutzt der Golz ...

Zitat:

Original geschrieben von Axl0406


Es gibt ja nicht nur die Ausnahmen in der STVO sondern auch gesundheitliche Ausnahmen oder Schwangere können auch Ausgenommmen werden usw. usw.

Der TE hat allerdings nichts davon geschrieben, das eine der Ausnahmen auf seinen Fall zutrifft.

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Jäger


Hallo C-Max Fahrer,

ich bekomme morgen meinen Grand C-Max und würde gerne wissen, ob man den Gurtwarner am Fahrersitz abstellen kann.
Hat jemand so etwas schon gemacht ?
Gruß
Rüdiger

Hallo,

zur Erinnerung habe ich noch mal die anfängliche Frage angefügt, sie ist im Laufe der Antworten scheinbar untergegangen.

Vielleicht lest ihr sie euch noch mal durch, es ist ja inzwischen nicht mehr auszuhalten. Er hat mit keinem Wort auch nur angedeutet, warum er die Möglichkeit des Ausschaltens nutzen will, ... und ob er es überhaupt will. Das ist mit den Antworten mal wieder typisch deutsch, es wird einem alles unterstellt.

Ich wollte auch schon mal fragen, ob es bei der Automatik-Lichtschaltung möglich, das gesamte Licht bei laufenden Motor abzuschalten. Das werde ich aber nicht mehr tun, vermutlich werden sonst alle denken, dass ich ab sofort in der Nacht ohne Licht fahren will ...

Kommt auf den Boden zurück und beendet diese Wortschlacht - eine Diskussion ist das nicht mehr.

Flemming

P.S. Ich bin selbst bei der Feuerwehr und weis wie man nach einem Unfall ohne Gurt aussehen kann. Deshalb ist auch meine Meinung, dass man sich gundsätzlich anschnallen soll. Das war hier aber nicht die Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Flemming T.


Er hat mit keinem Wort auch nur angedeutet, warum er die Möglichkeit des Ausschaltens nutzen will...

Das Problem unpräziser Fragestellungen scheint ein Kernproblem in Internet-Foren zu sein. Aus den sich daraus ergebenden Problemen bei der Beantwortung kann man IMHO den antwortenden Usern keinen Vorwurf machen.

Zitat:

ich bekomme morgen meinen Grand C-Max und würde gerne wissen, ob man den Gurtwarner am Fahrersitz abstellen kann.

Hat jemand so etwas schon gemacht ?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das Problem unpräziser Fragestellungen scheint ein Kernproblem in Internet-Foren zu sein.

Was ist denn an dieser Fragestellung unpräzise? Für die Beantwortung der Frage ist es doch völlig unerheblich, ob da eine Aushnahmegenehmigung vorliegt oder sonst was.

Im Übrigen hat mein Grand C-Max 7-Sitzer überhaupt gar keine akustische Gurtkontrolle, nur die Anzeige im BC. Und die ist schnell mal mit OK weggedrückt. Oder ich fahre einfach los, ohne das das Auto meckert. Die Anschnallkontrolle geht dann irgenwann aus und nichts passiert. Darf ich jetzt mit so einem Auto überhaupt fahren???
(Gilt jedenfalls für die hinteren Sitze, ob beim Fahrersitz dann irgendwann doch noch ein Pieton kommen würde weiß ich nicht, da ich mich immer anschnalle).

Und bevor jetzt Vorwürfe kommen, ich würde meine Kinder gefährden, weil die sich nicht anschnallen: Nein, es ist nur ein paar mal vorgekommen, dass ich schon langsam losgefahren bin, wärend mein Sohn sich angeschnallt hat, dann hat er das nicht so schnell geregelt bekommen, also hab ich wieder angehalten und ihm geholfen. Mittlerweise war aber die Gurtkontrolle wieder aus und ich hätte einfach weiterfahren können.

Gut, die Gurtkontrolle nervt, wenn man sich nicht anschnallt - soll sie auch, damit man es tut. Wir werden mit der ganzen Diskussion hier über Fuer und Wieder wohl keinen in seiner Meinung umstimmen. Jeder ist seines (Un)Glueckes Schmied ...

Stoerender finde ich da diese rote Leuchte die ab 0°C staendig leuchtet und es macht mich nunmal verrueckt, wenn aus dem Bereich der Instrumententafel ein rotes Licht an ist - gelb haette auch gereicht!!!

Hallo,

soviel dazu:

Der Gurt ist ein sicherheitsrelevantes Teil und nicht der Hinweis auf den Gurt. Die ABE erlischt nicht wenn Dinge ausgebaut oder deaktiviert werden die der Gesetzgeber nicht vorsieht, der Automobilhersteller aber einbaut. Vergleichbar mit ESP, ASC oder wie die elektronischen Helferlein zur Spurhaltung und Traktion auch immer heißen mögen. Diese Assistenten tragen auch zur Sicherheit bei, lassen sich aber bei eigentlich allen Modellen per Knopfdruck deaktivieren. Nicht vergleichbar ist der Gurtwarner mit ABS oder Airbag, weil das Fahrzeug nur mit Airbag oder ABS die nötige Zulassung bekommen hat.

Grüße

black_max

Zitat:

Original geschrieben von black_max


Die ABE erlischt nicht wenn Dinge ausgebaut oder deaktiviert werden die der Gesetzgeber nicht vorsieht, der Automobilhersteller aber einbaut.

Wenn das Auto einen Anbinde-Warner hat, dann ist dieser Teil der ABE.

LG
Tina

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