GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.

Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.

Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.

Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).

Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...

Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.

Bitte um HILFE!!!!

MfG

Stefan

Beste Antwort im Thema

So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem 🙂 geeinigt und den Schaden bezahlt!

Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden 🙂, dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.

Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)

Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem 🙂 gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der 🙂 uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.

Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)

So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!

MfG

Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.compulan.eu
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal

PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D

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Zitat:

Original geschrieben von schaefersklaus



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Wer 230PS fahren will, muss auch bei 230PS schalten und nicht vorher 🙄😕
Er hat ja sicherlich aus genau diesem Grund, nämlich um die Leistung abzurufen, zurückgeschaltet.
Daher verstehe ich Deinen Beitrag grad nicht.

Der war ja auch rolandnatze bezogen, der sich fragte, warum man bei nem 230PS zurückschaltet 😉

Ja, eben weil man 230PS nutzen will. Das man sich dabei verschaltet ist halt saublöd, aber was hier teils an Kommentaren kommt....

Danke Diabolomk. Hab's verstanden!

Thema Vollkasko ist meiner Meinung nach nicht 100%ig richtig dargestellt:

In den meisten Vollkasko Verträgen sind nur Unfallschäden und nicht die so genannten betriebsbedingten Schäden, zu denen der Motorschaden gehört, versichert. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. So gibt es beispielsweise auch Fälle, in denen bei Motorschaden die Vollkasko zahlt. Das kommt natürlich auf die Vertragsbedingungen und den jeweiligen Anbieter an. Denn nicht jeder Motorschaden ist verschleißbedingt oder lässt sich auf der Betriebsschadensdefinition begründen.

Beispielsweise kann in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein, dass Marderbiss und daraus resultierende Folgeschäden enthalten sind. Leider sind aber die meisten Motorschäden tatsächlich betriebsbedingt oder Verschleißerscheinungen, so dass der Fahrzeugeigentümer leider nichts bekommt, also meist zahlt beim Motorschaden die Vollkasko nicht.

Und bei Fahrlässigkeit ist auch zwischen grober und leichter bzw. bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit zu unterscheiden.
Arbeitsrechtlich müsste bei leichter Fahrlässigkeit nochmals in mittlere und leichteste Fahrlässigkleit unterschieden werden.

Wollte damit nur die Begrifflichkeiten ein wenig näher ausführen - im Falle des TE wird die Vollkasko wohl nix zahlen.

Interessant fand ich aber diesen Artikel:

Abgrenzung des „Betriebsschadens“ vom „Unfallschaden“

...
Eine Entscheidung des OLG Thüringen hatte noch eine weitere interessante Komponente, die auch im Pkw-Bereich durchaus denkbar ist.

Der Lkw lag auf der Seite, der Motor lief noch mindestens 30 Sekunden weiter, das aber mit naturgemäß gestörter Ölversorgung. Ein Motorschaden war die Folge.

Weil das OLG das Umkippen als Unfall qualifiziert hat, hat es den Motorschaden als ebenfalls versicherten Folgeschaden betrachtet.


Ölmangelschaden bei schräg liegendem Pkw

Wenn also zum Beispiel ein Pkw im Rahmen eines normalen Unfalls seitlich in einen Graben rutscht und dabei auch mit noch laufendem Motor so schräg liegt, dass der Motor einen Ölmangelschaden erleidet, fällt auch der der Vollkaskoversicherung zur Last. Selbst bei Totalschäden kann das eine Rolle spielen, denn der Restwert ist mit dem Motorschaden oder schon mit einem vom Sachverständigen bei der Restwertermittlung offen gelegten Motorschadenrisiko vermutlich deutlich geringer. Wäre der Motorschaden ein Betriebsschaden, könnte die Versicherung den Restwert mit hypothetisch intaktem Motor ermitteln. Die Differenz müsste der Versicherungsnehmer selbst tragen.

Alles richtig, aber gibt es tatsächlich Vollkaskoversicherungen, die den hier (wahrscheinlich) vorliegenden Fall einer Fehlbedienung abdeckt? Den Marder können wir als Ursache der Überdrehung wohl ausschließen. 😉

Zu deinen Beispielen zu dem Ölmangelschaden: Dass dies als Unfallschaden und nicht als Betriebsschaden eingeordnet wird, verwundert nicht. Anderes Urteil: Unbemerkter Steinschlag von unten, der zum Ölverlust führte. Bei Aufleuchten der Kontrollleuchte Ölmangel noch 150 m weiter gefahren, um Fahrzeug sicher abzustellen. Motorschaden. Vollkasko musste zahlen.

Zur Arbeitnehmerhaftung: Da muss man in der Tat die unterschiedlichen Verschuldensgrade berücksichtigen bei der Frage, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für einen entstandenen Schaden leisten muss. Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt er nix, bei grober alles. Bei mittlerer Fahrlässigkeit muss er einen Teil zahlen - wieviel, hängt von zahlreichen Faktoren wie etwa der Art der Tätigkeit und dem Einkommen ab. Verschalten ist jedenfalls wohl nicht grob fahrlässig, über alles andere kann man sich dann streiten.

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Mal back 2 Topic,

ich würde das Protokoll mal anzweifeln, da beim angeblichen Überdrehen die Ansaugluft rund 60 Grad kälter ist als vorher beim normalen Lastbetrieb. Entweder wurde der angeschoben oder ein Sensor/Steuergerät hat ne Meise und der Motor ist vielleicht doch nicht durch Eigenverschulden gekillt worden.

Wie so, passt doch? Beim normalen Lastbetrieb bekomme ich vorverdichtete Luft aus dem Turbo die erwärmt ist. Beim Überdrehen saugt der Motor selber Frischluft nach und die ist nun einmal deutlich kühler.

Zitat:

Original geschrieben von MacV8


Wie so, passt doch? Beim normalen Lastbetrieb bekomme ich vorverdichtete Luft aus dem Turbo die erwärmt ist. Beim Überdrehen saugt der Motor selber Frischluft nach und die ist nun einmal deutlich kühler.

Da hat endlich mal jemand richtig Ahnung . Lustig wie manche hier "Verschwörungstheorien" aufstellen und den Fehler partout beim Motor und nicht beim Fahrer suchen 😉

Das war nur eine Vermutung ohne Theorie, ich konnte mir den Temperaturunterschied nicht erklären.

Zitat:

Original geschrieben von dokkyde


Das war nur eine Vermutung ohne Theorie, ich konnte mir den Temperaturunterschied nicht erklären.

Ach so ... weil du dir den Temperaturunterschied nicht erklären kannst zweifelst du ihn an statt mal zu hinterfragen woher der denn kommen könnte ...

Und nochmal für alle "Verschwörungstheoretiker" ,wie der TE schon selber schrieb hat sich VW erst den Auszug machen lassen nachdem das Schadensbild des offenen Motors bekannt war der wohl auf manuelles Überdrehen schließen ließ und sich dadurch nochmals bestätigte . Hier wird die Garantie nicht nur auf Grund des Fehlerprotokolls abgelehnt ,dies ist nur ein weiteres Puzzelstück im Gesamtbild !

Zitat:

Original geschrieben von zameck


Hier wird die Garantie nicht nur auf Grund des Fehlerprotokolls abgelehnt ,dies ist nur ein weiteres Puzzelstück im Gesamtbild !

Trotzdem würde ich das so nicht akzeptieren.

Ich würde falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, in so einem Fall unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von rolandnatze


mich würde mal interessieren, warum man mit einem GTI Performance bei 151 Km/h überhaupt den 6. Gang verlassen will und meint schalten zu müssen ??? der hat doch bei dieser Drehzahl schon mehr als genug Kraft zum Überholen. Sorry für den Motorschaden, aber wenn man ein Auto mit 230 PS fahren will , sollte man auch wissen wann und wie man schaltet. Ich gehe mal stark davon aus, der Fahrer war nicht besonders routiniert ?

Wenn der 320d noch dein aktuelles Fahrzeug ist kann ich das wohl verstehen 😉 Da bringt das nichts

Ich schalte auch bei 150 km/h in den vierten zurück.Das hat eher überhaupt nichts mit den Fähigkeiten des Fahrers zu tun.Auf der anderen Seite fahre ich auch mit knapp über 1000 1/min im sechsten Gang.

Mein Golf ist vor ein paar Wochen in das Notlaufprogramm gegangen ( Wastegategestänge)
Fehlerspeicher hat genau Uhrzeit,Drehzahl und auch die gefahrene Geschwindigkeit festgehalten.Und natürlich die Fehlerursache,in meinem Fall Ladeüberdruck. Ob noch mehr Werte festgehalten wurden weiß ich nicht.Ich war auf jeden Fall ziemlich überrascht was da alles gespeichert wird.

Zitat:

Original geschrieben von cc307



Zitat:

Original geschrieben von zameck


Hier wird die Garantie nicht nur auf Grund des Fehlerprotokolls abgelehnt ,dies ist nur ein weiteres Puzzelstück im Gesamtbild !
Trotzdem würde ich das so nicht akzeptieren.
Ich würde falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, in so einem Fall unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten.

Das steht natürlich jedem offen dies zu tun wenn die Rechtsschutz es genehmigt weil sie Chance auf Erfolg sieht . Bin mal gespannt ob die Firma des TE für solche Sachen eine Rechtsschutz hat , denn nicht vergessen es geht hier um einen Firmenwagen und nicht um einer Privatperson .Rechtsschutz für Firmen sind in der Regel meist sehr teuer und nur auf bestimmte Themenbereiche beschränkt .

Evtl. sollte man den MA einfach mal fragen ob er eine gute Haftpflichtversicherung hat. Da kann man ja mittlerweile sehr viel mitversichern, vieleicht ja auch Sachbeschädigung an Firmeneigentum.

Schäden am Arbeitsplatz (egal ob am Firmen- oder Kundeneigentum) sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert.
Es obliegt dem Arbeitgeber, hierfür eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ich habe durch einen Handwerkerfehler aktuell gerade einen schönen Wasserschaden.
Der Handwerker ist auch heilfroh, dass er seine betriebliche Haftpflichtversicherung hat. Sonst müsste er selbst für den Schaden den sein Mitarbeiter zu verantworten hat haften.

Zitat:

Original geschrieben von cc307


Schäden am Arbeitsplatz (egal ob am Firmen- oder Kundeneigentum) sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert.
Es obliegt dem Arbeitgeber, hierfür eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Jein. Die Privathaftpflicht zahlt (in der Regel) nicht, richtig. Aber die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Dritten entstehen, und für die der Arbeitgeber haften müsste. Der Schaden am eigenen Pkw ist von der Betriebshaftpflicht daher nicht abgedeckt.

Zitat:

Ich habe durch einen Handwerkerfehler aktuell gerade einen schönen Wasserschaden.
Der Handwerker ist auch heilfroh, dass er seine betriebliche Haftpflichtversicherung hat. Sonst müsste er selbst für den Schaden den sein Mitarbeiter zu verantworten hat haften.

Das ist ein klassisches Beispiel. Du als Kunde bist der geschädigte Dritte. Der Handwerker haftet für das Verschulden seines Mitarbeiters ("Erfüllungsgehilfe"😉. Das deckt die Betriebshaftpflicht ab. Macht der Mitarbeiter Eigentum des Handwerkes kaputt, dagegen nicht (es sei denn, das ist nochmal von einer gesonderten Versicherung abgedeckt, z.B. einer Maschinenversicherung).

Der TE wird daher auf dem Schaden sitzen bleiben. Betriebsrisiko.

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