GT bestellt - Händler möchte 10% Anzahlung ?
Ich bräuchte mal Eure Einschätzung: Vor Anzahlung bei Internetvermittlern wird ja zu Recht immer gewarnt und abgeraten.
Ich habe nun meinen GT bei einem großen Autohaus vor Ort gekauft und die wollen doch tatsächlich eine Anzahlung!!
Das ist mir weder bei Opel, Ford, Skoda oder auch Audi über einen Internetvermittler noch nie vorgekommen....
Ist das bei BMW üblich? Was würdet Ihr machen?
Beste Antwort im Thema
Absolut unüblich beim BMW Händler. Unterschrift unter KV ist bindend innerhalb dem rechtlichen bekannten Rahmen. Der Händler muss ja auch nicht nach Bestellung an BMW eine 10% Vorkasse leisten. Gute Idee mit dem Nachfragen nach dem Warum! Was passiert mit der Anzahlung wenn Händler bis zur Auslieferung insolvent geht? Geld futsch!
36 Antworten
@domingo Guter Tip, Danke!
Zitat:
@Slartybartfast schrieb am 21. September 2015 um 12:24:45 Uhr:
@domingo Guter Tip, Danke!
Ich denke nicht, dass der Händler zur Stellung einer Bürgschaft verpflichtet ist, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt wurde. Den Versuch eine Bürgschaft zu erhalten, würde ich aber in jedem Fall unternehmen, sofern der Händler nicht von der Anzahlung absieht.
Auf die Begründung des Händlers bin ich auch sehr gespannt. Absolut nicht üblich!
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 21. September 2015 um 12:04:03 Uhr:
Unverkäuflich vielleicht nicht, meiner hat auch keine navi.Zitat:
@Moewenmann schrieb am 21. September 2015 um 11:46:14 Uhr:
IMHO ist der GT als Neuwagen ohne Navi praktisch unverkäuflich. Zum Aussteller taugt er auch nicht. Das wäre eine mögliche Erklärung, dennoch ist das Verhalten des Autohauses weder verständlich noch vertrauensbildend.
Ich weiß auch nicht so recht worauf du hinaus willst. Mit, oder ohne navi macht der Händler miese wenn ein bestelltes Auto nicht abgenommen wird. Also wird der Kauf immer verbindlich sein, respektive der Händler bestellt erst nach Ablauf der fristen. Ein solches Risiko kann er kaum eingehen.
Wenn der Händler auf einem Neuwagen sitzenbleibt ist das nicht schön. Er kann aber versuchen, den Schaden gering zu halten und den Wagen z. B. als Aussteller oder Vorführer zu nutzen, um ihn dann mit Nachlass doch noch zu verkaufen.
Das ist aber bei einem GT ohne Navi schwierig, wenn sich der Nachlass im Bereich der bei Neufahrzeugen üblichen Größenordnung bewegen soll. Bei einem Wagen ohne Navi lässt sich dieses natürlich auch einem Kaufinteressenten nicht demonstrieren. Darauf wollte ich hinaus. Dass die Frage Navi-drin-oder-nicht bei einem Gebrauchten nicht mehr viel Unterschied macht ist klar, hier geht es aber um ein Neufahrzeug.
Im Thread geht es sehr durcheinander mit den Ratschlägen.
@TE
Hast Du den Wagen jetzt gekauft oder bestellt?
Hab gerade einen Blick in die Verkaufsbedingungen meines Händlers geworfen, da steht:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen ... gebunden. ...
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung ... in Textform bestätigt."
Ohne genauere Kenntnis darüber, was genau Du schon gemacht und unterschrieben hast, wird es schwierig zu einem bestimmten Vorgehen zu raten.
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Neufahrzeuge werden immer nur bestellt und nicht gekauft, die Neufahrzeugbestellung wird üblicherweise nur vom Käufer unterschrieben. Zum Kauf wird die Sache erst, wenn der Händler die Bestellung innerhalb der Frist, in der der Käufer an die Bestellung gebunden ist, bestätigt. Auf gut deutsch: Der Käufer muss den bestellten Wagen praktisch immer abnehmen, der Verkäufer muss ihn aber ohne Bestätigung nicht liefern.
Bislang unterschrieben habe ich die Bestellung eines Neuwagens. Angeblich wurde die Bestellung auch sofort ins System eingegeben und soll bereits bei BMW liegen. Eine Auftragsbestätigung des Dispo wird in den nächsten Tagen erwartet.
Begründung für die Anzahlung sind schlechte Erfahrungen bei anderen Kunden (natürlich kein Mißtrauen mir gegenüber...), die Ihre bestellten Fahrzeuge nicht abgenommen hätten. Das Autohaus würde deshalb seit 2 Jahren generell nur noch mit Anzahlungen arbeiten und ist überzeugt, dass sich das in Zukunft auch bei weiteren Autohäusern durchsetzen wird.
Hinweis war auch, dass bei einem Kauf im Möbelhaus ja ebenfalls eine Anzahlung verlangt und in der Regel widerstandslos geleistet würde. Stimmt ja auch....
Trotzdem muss ich sagen, dass ich die Bestellung nicht unterschrieben hätte, wenn die Anzahlung als Notwendigkeit zuvor genannt worden wäre. Seriöse Online-Vermittler verlangen keine Anzahlung! Komischerweise hat bei den Bestellunterlagen auch die AGB des Autohauses gefehlt, auf die in der Bestellung hingewiesen wurde. Diese sollen mir heute nachgeschickt werden.
Alles in allem ein ungutes Gefühl, bei gleichzeitig einigem Verständnis für die kaufmännische Seite des AH.
Ein ganz, ganz schlechter Start in die BMW-Welt, da sich das natürlich unweigerlich bei mir im Kopf mit der Marke BMW verbindet. Ob das mein Stammautohaus wird, bezweifle ich nach dem hoprigen Start ganz arg...
Ich warte jetzt die AGB ab, ebenso die Auftragsbestätigung davor zahle ich erst einmal gar nichts. Ggf. werde ich eine Bonitätsprüfung des Autohauses auf meine Kosten hin in Auftrag geben. Umgekehrt wäre es für das AH wesentlich einfacher gewesen, mich als Privatperson oder auch meine Firma auf Bonität zu überprüfen.
Guck doch einfach mal ins Unternehmensregister, da siehst du zumindest grob, wie es um die Firma aussieht.
Eine Anzahlung ist allgemein eher nicht üblich.
Aber bei einer ungewöhnlichen Ausstattung, einem unbekannten Kunden - ich kann das Autohaus durchaus verstehen, die kennen dich ja nicht.
Natürlich bist du nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu akzeptieren, wenn du kein Vertrauen in den Händler hast - aber nicht hinterher rummachen, sondern gleich zur Sprache bringen.
Nach Unterschrift bist du üblicherweise, je nach AGB, an den Vertrag gebunden, und du kannst in Nachhinein natürlich auch nicht einfach eine Bankbürgschaft verlangen.
Bei einer Insolvenz in den paar Wochen bis zur Auslieferung hättest du großes Pech gehabt, das ist der einzige Nachteil / Risiko der Anzahlung.
Zitat:
@Slartybartfast schrieb am 22. September 2015 um 09:44:50 Uhr:
Bislang unterschrieben habe ich die Bestellung eines Neuwagens. Angeblich wurde die Bestellung auch sofort ins System eingegeben und soll bereits bei BMW liegen. Eine Auftragsbestätigung des Dispo wird in den nächsten Tagen erwartet.
D. h. nur, dass der Auftrag im System erfasst wurde. Wenn er jetzt storniert würde, ist niemand ein Schaden entstanden. Das hängt aber auch von den exakten Vereinbarungen des Händlers mit BMW ab.
Im Moment könnte auch die Ausstattung noch geändert werden etc., da dem Wagen noch kein fester Platz in der Produktion zugeordnet wurde. Das war bei meinem Wagen 3 - 4 Wochen vor der Auslieferung.
Wo steht das mit der Anzahlung?
Wenn das 3 Zeilen über Deiner Unterschrift in der Bestellung ist, musst Du Dir schon vorwerfen lassen, nicht genau hingeschaut zu haben. Wenn das nur in den AGB/Bestellbedingungen ist, die Du ja nicht hast, kann das anders aussehen. Du hast aber vermutlich auch dafür unterschrieben, diese AGB erhalten zu haben.
Wenn Du die AGB (die auf die Anzahlung verweisen, für Du die vorher nicht unterschrieben hast) mit einem netten und datierten Anschreiben erhieltest, hättest Du etwas in der Hand, dann
- müsste der Händler auf die Anzahlung verzichten
- oder alternativ auf die Bestellung
- könntest Du akzeptieren, aber nachverhandeln.
Viel mehr als eine Tankfüllung wird dabei aber nicht herauskommen.
Es ist wirklich schade, dass Dein Start mit BMW - und dann noch mit einem GT - so holperig verläuft. Du und der Händler habt im Grunde dasselbe Interesse, da sollte was "gehen".
Zitat:
@Slartybartfast schrieb am 21. September 2015 um 09:17:57 Uhr:
Ich bräuchte mal Eure Einschätzung: Vor Anzahlung bei Internetvermittlern wird ja zu Recht immer gewarnt und abgeraten.
Ich habe nun meinen GT bei einem großen Autohaus vor Ort gekauft und die wollen doch tatsächlich eine Anzahlung!!
Das ist mir weder bei Opel, Ford, Skoda oder auch Audi über einen Internetvermittler noch nie vorgekommen....Ist das bei BMW üblich? Was würdet Ihr machen?
Üblich nicht; aber auch nicht ungewöhnlich!
Hängt u.a. an einem negativen Schufa-Eintrag?
Oder erst neu an den Ort gezogen? Häufiger Wohnortwechsel?
Du schreibst, Du hättest bereits gekauft. Also hast Du auch einen Kaufvertrag unterschrieben und die AGB erhalten. Wenn die Anzahlung dort erwähnt ist, bist Du natürlich bereits gebunden.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 21. September 2015 um 11:46:14 Uhr:
IMHO ist der GT als Neuwagen ohne Navi praktisch unverkäuflich.
Nur nochmal zur Verdeutlichung: Du sagst jemandem, der gerade einen GT ohne Navi gekauft hat, dass es niemanden gibt, der einen GT ohne Navi kauft. 😉
Damit ist eine Anzahlung IMHO auch nicht zu erklären. Wenn man das Fahrzeug least, darf der Händler auch keine Einschränkungen machen und muss es anschließend verwerten.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. September 2015 um 21:58:12 Uhr:
Damit ist eine Anzahlung IMHO auch nicht zu erklären. Wenn man das Fahrzeug least, darf der Händler auch keine Einschränkungen machen und muss es anschließend verwerten.Zitat:
@Moewenmann schrieb am 21. September 2015 um 11:46:14 Uhr:
IMHO ist der GT als Neuwagen ohne Navi praktisch unverkäuflich.
Hab ich auch nicht behauptet, nur zu bedenken gegeben.
Dein Beispiel hinkt, beim Leasing ist die Berechnungsgrundlage z. B. ein 3-jähriger Gebrauchter, im Fall der hier möglichen Nichtabnahme geht es um einen Neuwagen.
Ich habe gerade einen Fall gesehen, wo ein Fuhrpark-Management angehalten wird, den Dienstwagen durch extrem restriktive Ausstattungspolitik möglichst unattraktiv zu machen, z. B. durch Minimalstausstattung. Dort machen sich die zu erwartenden schlechten Restwerte sehr wohl durch höhere Leasingraten bemerkbar.
Zwei von drei GT Fahrern, die kein überteuertes Werks-Navi wollen sind ja schon bedient 😉. Wer bitte soll sich sonst einen Neuwagen von der Halde kaufen und dabei Abstriche bei der Ausstattung machen? Das geht nur über den Preis.
Ist das jetzt wirklich ein BMW-Vertragshändler?
Die Bestellung beinhaltet ja die AGBs auf der Rückseite, hier ist auch das Rücktrittsrecht geregelt.
Eine Anzahlung im fAhrzeughandel mit Vertragshändler ist als sehr fragwürdig zu betrachten. Hier scheinen bereits erhebliche finanzielle Probleme des Händlers vorzuliegen, zudem der Händler ja argumentiert, er würde das generell so handhaben. Also Bitte, die Anzahlung unter keinen Umständen leisten, sollte der Händler sich weigern, mit dem Gebietsleiter BMW das klären und notfalls bei einem anderen BMW-Händler das Wunschfahrzeug bestellen.
Sollte er zweifel an deiner Bonität haben, muss eine einfache Bestätigung deiner Bank, dass du in der Lage bist, ein solches Fahrzeug zu erwerben, ausreichen,.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. September 2015 um 22:45:37 Uhr:
Ich habe gerade einen Fall gesehen, wo ein Fuhrpark-Management angehalten wird, den Dienstwagen durch extrem restriktive Ausstattungspolitik möglichst unattraktiv zu machen, z. B. durch Minimalstausstattung. Dort machen sich die zu erwartenden schlechten Restwerte sehr wohl durch höhere Leasingraten bemerkbar.
Sonderausstattung verliert i.d.R. stärker an Wert als das Fahrzeug. Von daher müsste das eher dem Restwert entgegenkommen. Bitte mal folgendes durchspielen:
Für wieviel Prozent des Neupreises kann ich einen Basis 318i (30.000 EUR) nach drei Jahren verkaufen und wieviel Prozent bringt einer mit Vollausstattung (60.000 EUR)?
Zitat:
Zwei von drei GT Fahrern, die kein überteuertes Werks-Navi wollen sind ja schon bedient 😉. Wer bitte soll sich sonst einen Neuwagen von der Halde kaufen und dabei Abstriche bei der Ausstattung machen? Das geht nur über den Preis.
Natürlich kann beim Verkauf die 3500 EUR für's Navi nicht verlangen, wenn man sie beim Kauf nicht ausgegeben hat. Dass solche Autos absolut betrachtet billiger sind, ist ja nur logisch.
Zitat:
@harald335i schrieb am 22. September 2015 um 23:21:40 Uhr:
Ist das jetzt wirklich ein BMW-Vertragshändler?
Frage ich mich auch gerade. Von einer Anzahlung bei Bestellung habe ich noch nie gehört.
Normalerweise gelten bei Bestellungen die beiliegenden Verkaufsbedingungen für Neufahrzeuge. Bei mir war das eine Seite, also überschaubar.
Eine Anzahlung gehört normalerweise in die "Zahlungsvereinbarungen" der Bestellung, also explizite Vereinbarungen die man kaum überlesen kann, oder?
Wo ist denn der Händler? In Somalia? Sicher nicht in Deutschland, da würde er doch nicht ein einziges Fahrzeug verkaufen...