GSX R 1000 K4 Frage
Hallo, habe mir gestern eine GSX R 1000 zugelegt, nun hab ich da mal eine Frage, und zwar startet der ohne die Kupplung zu ziehen im Leerlauf nicht. Ist das normal? Also ich kenn das wenn ein Gang drin ist, aber nicht wenn der auf N steht. Hatte noch keine 1000er Gixxe vielleicht ist das ja normal.
Naja, danke ersteinmal.
Ciao
Beste Antwort im Thema
Bei allem Respekt, lieber TE !!!!
Nun haben Dir alle Kommentatoren empfohlen - geh zum Anwalt und sie zu, dass Du den Schrotthufen loswirst! Im günstigsten Falle ist es ein zusammengebasteltes Bike, das schon irgendwann ein- oder mehrmals krummgebogen war und irgendwie wieder gerichtet wurde. Kommt es dumm, sind da zusammengemauste Teile zusammengebraten und irgendwann kommt der Staatsanwalt und holt sie ersatzlos ab. Das ist ein linkes Teil und nun raff Dich, schnapp Dir einen Rechtskundigen und mach Nägel mit Köpfen, ansonsten hast Du es nicht besser verdient. Nimm mir die offenen Worte nicht übel, aber ich sehe es so.
64 Antworten
Ist das vielleicht nen China Nachbau? 😁
Ist schon komisch. Keine Marke/Fabrikat angegeben. Und im Anhang dann Suzuki WBBZ? Hab ich noch nie gehört. Gibt's die überhaupt? Verschrieben? Wie die Papiere entstanden sind würde mich schon mal interessieren. Damit möchte ich nicht in ne Kontrolle geraten! 😁😕
Und nun habe ich die Arschkarte oder wat? Frage heute mal einen Suzuki Händler, wollte eigendlich Ölwechsel machen.
Also die Fahrgestellnummer stimmt überein. Reifenbreite, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit ja auch alles.
Oder sollte ich mal zur Polizei und da mal fragen?
Ich hab keine Ahnung, Ummeldung und so 100%ig funktioniert
Hehe 🙂
Der Schein ist ja lustig. Da hat sich wohl jemand vertippt bzw. Punkt 2 mit 22 durcheinander gebracht.
Ganz oben auf der linken Seite stehen jede menge Nullen. Diese stehen doch für ein Importmodell?!
Welche Farbvariante hast du denn?
Ich weiss nicht, woher Du Dein Bike hast,aber Deine Zulassung taugt wohl nur als Wurstpapier, es sei, sie kommt aus den Staaten. Weil, nach Deinem Fahrzeugschein hat Dein Bike KEINE EG-Betriebserlubnis, würde in Spalte K stehen. Die Typbezeichnung WBBZ gibt es lt. Google nicht, auch nicht Suzuki Typ 291.....
Die Fahrgestell- bzw. Fahrzeugidentifizierungs-Nr. in Spalte E muss eigentlich mit JS anfangen....
also, frag Deinen Dealer, wo Dein Bike eigentlich herkommt, ich wünsch Dir von ganzem Herzen, dass alles sich zum Guten aufklärt........ und Du NICHT die Arschkarte hast
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Laut Händler ist es ein Austauschrahmen, der eigendlich nur für die Rennstrecke gedacht ist. Der originale Brief und Rahmen wurden anscheinend verkauft. Aber es ist KEINE Suzuki mehr wie sie einmal war. Sondern BT RACING. Daher ist der Kaufvertrag ungültig da im Kaufvertrag Suzuki steht. WBBZ konnten die sich auch nichts drunter vorstellen.
Was macht man nun, rechtlich ist er verpflichtet das Motorrad zurückzunehmen oder nicht? Will nicht mit sonem blöden SB Rahmen rumfahren, geschweige denn, ich weiß ja noch nicht mal ob Sie versichert ist. Und zum späteren wiederverkauf muss ich das ja alles mit angeben, hat mein Verkäufer NICHT getan. Und das bedeutet dann auch wieder Wertverlust.
Was meint IHR????
Gib das Mopped zurück!!!
Denke Du wirst da nicht mit glücklich werden, auch gerade wenn du es mal wieder verkaufen willst oder musst.
Werde ihm ein Schreiben schicken, das er die Maschine zurück nimmt. Bzw. mir Wertminderung des Motorrades überweißt.
Alta sowas nen ich echt scheiße, darüber findet man im Internet auch so gut wie garnix mit diesen TP Fahrgestellen.
Auch dreißt das er kein einziges Wort über einen anderen Rahmen verloren hat.
Ich werde mir dann wohl doch eher eine K5 oder K6 zulegen wenn ich mein Geld zurück bekommen habe. War zwar echt eine schöne Maschine. Aber nicht wenn sie nicht dem ORIGINALEM entspricht.
Handelt man sich nur Ärger mit ein.
Wenn keine Antwort kommt, gehts ab zum Anwalt, denke mal rechtlich bin ich auf der sicheren Seite.
Muss man bei der K5 oder K6 denn auch im neutralen Gang die Kupplung ziehen? Ihr wisst ja wegen der Alarmanlage 😉
Danke danke danke, ohne euch hätte ich warscheinlich nichts gemacht. Und in 2-3 Jahren erst die Probleme gesehen die auf mich zugekommen wären.
Hallo BMW-Power,
also ich würde das Teil auch retour geben. Wenn im Kaufvertrag Suzuki steht bist DU fein raus, Du kannst in diesem Fall auf Täuschung plädieren. Das Problem ist einfach, dass Du nicht wissen kannst, welche "Kleinigkeiten" Dir der Verkäufer noch verschweigt. Mit Wertminderung o.ä. würde ich daher vorsichtig sein.
K5 und K6 musst Du auch die Kupplung ziehen😁
Gern geschehen, schön, dass wir helfen konnten...
Zitat:
Original geschrieben von BMW320Power
Werde ihm ein Schreiben schicken, das er die Maschine zurück nimmt. Bzw. mir Wertminderung des Motorrades überweißt.Alta sowas nen ich echt scheiße, darüber findet man im Internet auch so gut wie garnix mit diesen TP Fahrgestellen.
Auch dreißt das er kein einziges Wort über einen anderen Rahmen verloren hat.
Ich werde mir dann wohl doch eher eine K5 oder K6 zulegen wenn ich mein Geld zurück bekommen habe. War zwar echt eine schöne Maschine. Aber nicht wenn sie nicht dem ORIGINALEM entspricht.
Handelt man sich nur Ärger mit ein.Wenn keine Antwort kommt, gehts ab zum Anwalt, denke mal rechtlich bin ich auf der sicheren Seite.
Muss man bei der K5 oder K6 denn auch im neutralen Gang die Kupplung ziehen? Ihr wisst ja wegen der Alarmanlage 😉
Danke danke danke, ohne euch hätte ich warscheinlich nichts gemacht. Und in 2-3 Jahren erst die Probleme gesehen die auf mich zugekommen wären.
Das nen ich mal dreist😰😰
Ich würde sofort zum Anwalt gehen!
Jetzt weiß ich auch wieder warum ich jedes Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Gutachter durchchecken lasse.
Die 50€ sind gut investiert und erspart mir solchen Ärger.
Ich wünsch dir viel Erfolg!!
Danke euch, naja, hab ne Frist gesetzt. Wenn er nicht antwortet gehts zum Anwalt, soll er die Maschine halt wieder abholen, Ummeldekosten, Sprit und Ölwechsel der Maschine stell ich Ihm auch auf die Rechnung. Kaufpreis + 200 Eur wäre das dann.
Gleich zum Anwalt neeee, er muss wenigstens ne Chance haben sich die Kosten zu sparen.
Soviele Motorräder hab ich auch noch nicht gekauft und das gerade ich nun sowas erwische ist glaub ich wie ein Sechser im Lotto.
Naja wenns ne andere Maschine gibt, auf jeden Fall Suzuki.
@bmw320power:
gibt schon neue Info's???
Würde mich brennend interessieren...
MFG Jochen
Klar gibs neue Infos, kein Bock mehr, Ich hab scheiße am Fuß glaub ich.
Hab ja Einschreiben hingeschickt, gestern kam zurück.
Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln.
Also da wo ich auch war und was auf dem Kaufvertrag stand. die selbe Adresse halt.
man man man,
Morgen erstmal zur Polizei glaub ich 😉
Zitat:
Original geschrieben von BMW320Power
Morgen erstmal zur Polizei glaub ich 😉
Ja mach das!
Die werden sicher Augen machen 🙂
Ist der Verkäufer eine Privatperson?
Tut mir echt leid, dass Du solch Ärger hast..... Es wird Dich sicher wenig trösten, aber vielleicht schützt DEIN Problem mal einen anderen MT-ler vor gleicher Schei..e....
Um das Problem etwas breiter zu treten wäre es vielleicht nicht schlecht, den Thread aus der Suzuki-Ecke in den Biker-Treff zu verschieben?????
Wenn Du magst, bimmele doch mal einen Mod an, ob er den T verschiebt. Wie gesagt, ist ja sicher auch von allgemeinerem Interesse, auch wenn Du die arme Sau bist, die hier vorangetrieben wurde....
Andererseits, so denn die Sache wirklich mit Rechtsmitteln vortgesetzt werden muss ist es vielleicht nicht so gut das hier weiter breit zu treten. Vielleicht liest "der Feind" ja mit! 😉 So sehr mich meine Neugier auch plagt aber in dem Fall ist es sicher besser uns erst nach Abschluss der Sache wieder auf den Stand zu bringen.