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Grün, grün, grün ist mein S6

Audi S6 C5/4B
Themenstarteram 8. Juli 2018 um 10:41

Darum lieb' ich alles, was so grün ist, weil 3M green envy im Angebot hat. *sing*

Ich war waschen. Brauche nur noch paar hübsche 19er.

 

Und die Scheinwerfer, Love it :-D

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14 Antworten

Also mir gefällt's auch. :D

Hast du's selbst foliert?

Was hast du gegen die Felgen? Ich finde sie passen zu dem Wagen

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 13:26

Ja das war ich wieder selber, ist viel besser als meine erste Folierung geworden. Aber bei genauer Betrachtung fallen zahlreiche Mängel auf, naja beim nächsten mal wird's perfekt :-D

 

Die 18er sehen klasse aus, die als 19er CH009 wären geil. An Rotoren kann ich mich auch nicht satt sehen :-)

Super schöner Lack :) sieht klasse aus!

Geile farbe vorallem das letze bild da schaut sie am besten aus :)

Nice one, aber was hast du für ne Abgasanlage ? :D

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 5:38

Friedrich, nur ESD's. Unter Last unter 2000rpm nervig. Darüber wird's immer geiler. Neulich ging eine BN Pipes ab Kat bei eBay weg.

Durchmesser? 115mm oder ?

Die BN Pipes hören sich sexy an. Auf YouTube gibt es eins... S6 V8 der hat aber zusätzlich noch einen Mittelschalldämpfer modifiziert :p

am 9. Juli 2018 um 10:03

Also die endrohre sind Grässlich, würde ich im Besoffenen zustand wohl versuchen rein zu Pinkeln :D...

Scheinwerfer sind Illegal aufbereitet worden -> Siehe bericht Autodoktoren. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat:

@Volvo-850-Driver schrieb am 9. Juli 2018 um 12:03:40 Uhr:

Scheinwerfer sind Illegal aufbereitet worden -> Siehe bericht Autodoktoren. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Das siehst Du genau woran? Immer diese Mutmaßungen...

Das thema hatten wir schon mal. Sobald die geschliffen werden verlieren die Scheinwerfer ihre Typen Genehmigung. Das sagt jedenfalls der TÜV dazu offiziell. Nachprüfen kann man das nur sehr schwer.

 

Warum weil die Material Stärke sich ändert auch weil die beschichtung abgenommen wird. Somit entspricht das nicht mehr dem wie es mal abgenommen wurde.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 9. Juli 2018 um 17:15:33 Uhr:

Zitat:

@Volvo-850-Driver schrieb am 9. Juli 2018 um 12:03:40 Uhr:

Scheinwerfer sind Illegal aufbereitet worden -> Siehe bericht Autodoktoren. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Das siehst Du genau woran? Immer diese Mutmaßungen...

Hier, bei post Nr. 23 oder 22. Klick mich Hart !

Hier das Video zu den Autodoktoren: Scheinwerfer Polieren Illegal ?

Man sollte bei der Sache mal über folgendes Nachdenken...

Im Gesetzestext heißt es ua:

Zitat:

Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis lt. StVZO § 19 führt ,wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.

Beim Thema Scheinwerfer fallen Punkt 1 + 3 weg. Bliebe Punkt 2.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist laut Aussage des TüV dann zu erwarten wenn Scheinwerfer blind,verkratzt oder vergilbt sind denn dann erteilt dieser die Plakette nicht da es ua. zur Blendung kommen kann.

In der Praxis ist das dann auch so->fährt man also zur HU mit blinden, verkratzten , vergilbten Scheinwerfern darf man regulär sofort wieder abtreten.

Vom Prüfer kommt dann zu 99% die Aussage "kümmern sie sich um ihre Scheinwerfer kaufen sie neue bzw. man kann diese auch polieren oder lackieren lassen"

Das ist zumindest das was ich die letzten ~15 Jahre von den Prüfern zu hören bekomme.

Zum Technischen:

Das lackieren der Abdeckscheibenaussenseite mit Klarlack stellt den Zustand wie ab Werk wieder her & es tritt eine Funktionsverbesserung ein. Oder um es anders zu sagen die SW werden nur auf diesem Wege überhaupt wieder funktionstüchtig.

Mit dieser "Reparatur" also dem glasklaren Scheinwerfer fährt man zur HU & der amtlich anerkannte Sachverständige gibt mit erteilen der Plakette dem ganzen seinen Segen.

Damit ist für mich der Käs gegessen.

 

am 10. Juli 2018 um 17:39

Ja ist klar. Hoffentlich geht der Prüfer bei der nächsten HU an meinem Dicken nicht hin

und schlägt ein Loch in den SW um dann mit einem Micrometerbügel die Scheibenstärke zu messen.

Denke mal die Stärke des Glases ist ja irgendwo im Fahrzeugschein hinterlegt, muss mal schauen.

Wenn sie dann wiedererwartend doch stimmt, bekomme ich keinen TÜV wegen dem Loch im SW.

Leute, jetzt macht mal 'nen Punkt.

Niemanden interessiert das und ich denke die überwiegende Mehrheit hier weiß das.

BTW, geile Farbe !!!

 

Gruß

Frank

Ich habe mich da falsch ausgedrückt. Es geht um den Scheinwerfer dieser wurde geprüft nach hersteller vorgabe. Dieser erhält dann eine ECE freigabe bzw E (E1) . Nun wird dieser Scheinwerfer verändert und die ECE Prüfung ist hinfällig.

Zitat:

ECE

Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Und wenn der Scheinwerfer seine ECE verliert dann auch die BE für das ganze Fahrzeug!

Beispiel 2

Alufelgen sobald diese verändert werden wie Sandstrahlen oder Hochglanzverdichten entsprechen diese nicht mehr den vorher geprüften. Der TÜV verlangt hier ein neues Festigkeitsgutachten kostet 6000€ plus 6 Felgen.

Zitat:

DEKRA Sagt dazu:

Vorschriften oder Richtlinien, die das Polieren von Felgen dezidiert regeln sind uns nicht bekannt. Beim Hochglanzverdichten kann es zu Gefügeveränderungen kommen, welche die Festigkeit der Räder negativ beeinflussen könnten.

Wir beziehen zu derartigen Maßnahmen eine ablehnende Position, da im

Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass durch Materialabtrag, Kerbwirkungen oder Verhärtungen beim Behandeln Materialschwächungen bzw. Gefügeschäden verursacht werden, welche die Festigkeit der Felge negativ beeinträchtigen.

 

Wir raten deshalb von solchen Prozeduren ab, was nicht zwingend aus-

schließen muss, dass insbesondere in Abstimmung mit dem Felgenhersteller

sachgerechte nachträgliche Oberflächenbehandlungen möglich sein können.

Dieses sollten Sie sich dann jedoch vom Felgenhersteller bestätigen

lassen.

DEKRA Automobil GmbH

Zitat:

TÜV Nord

Sonderräder müssen die Anforderungen der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger [bMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S 1377] erfüllen. Die Prüfung von Sonderrädern darf nur von Technischen Diensten ("Räderprüfstellen") durchgeführt werden, die beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditiert sind.

Im Rahmen der Prüfungen von Sonderrädern gemäß der o. a. Richtlinie sind verschiedene Einzelprüfungen durchzuführen, z. B.:

Umlaufbiegeprüfung, Abrollprüfung, Felgenhornprüfung, Impact-Test, Wechseltorsionsprüfung,

Korrosionsprüfung, Werkstoffprüfung.

Für die Feststellung der Betriebsfestigkeit eines Radtyps sind besonders die Umlaufbiegeprüfung und die Wechseltorsionsprüfung von Bedeutung, wobei der größte Rollradius der Bereifung und die Anzahl der Lastwechsel wesentliche Faktoren sind:

*

Im Umlaufbiegeversuch werden die Seitenkräfte simuliert, die das Rad bei Kurvenfahrt beanspruchen. *

Bei der Wechseltorsionsprüfung werden in einem Dauerschwingversuch die tangentialen Kräfte simuliert, die das Rad beim Bremsen und Beschleunigen beanspruchen.

*

Salzsprühnebelprüfung nach SS DIN 50021 (Dauer 384 Stunden).

Da nicht bekannt ist, welchen Einfluss das Abbeizen und anschließende Verdichten der Oberfläche durch Kugelbestrahlen auf die Betriebs- und Korrosionsfestigfkeit des Rades hat, müssten erneut die o. a. Prüfungen durchgeführt werden. Dafür benötigt die Räderprüfstelle mindestens 6 Räder, die nach den Prüfungen aufgrund der dabei auftretenden Beanspruchungen nicht mehr an Fahrzeuge angebaut werden dürfen.

Ohne den erneuten Nachweis gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern ist keine Begutachtung für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.

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