Großer Reinfall. Bitte um meinungen!
Hallo liebe Motor-Talk Freunde,
und zwar poste ich hier mal für meine Freundin. Es geht um folgendes Problem:
Alles fing letzten Oktober an. Meine Freundin hat sich ihren Traum erfüllt. Ein eigens Auto und man muss sagen sie hat lange dafür gespart. Es handelt sich um einen Golf 2 1.6l. Gleich nach den ersten Tagen viel uns ein Geräusch auf, es stellte sich heraus, dass das Motorlager defekt war. Na ok wurde repariert, wie durch ein Zufall war der Vorbesitzer auch bei der Werkstatt und der erzählte uns das wir ein schwarzes Schaf gekauft hatten. Irgendwie ist die Elektronik komplett verwirrend und ´viele kabel liegen blank. Dadurch sind auch schon einige kurzschlüsse eingetreten. Dann der Vergaser wird nur von Bauschaum oder sowas ähnliches gehalten und und und. Ende vom lied, war, dass der mechaniker meinte das der golf nicht mehr durch den tüv kommt. Und die reperaturen würden über 1500 € kosten. Naja gut nun wollte sie erstmal weiter fahren. Jetzt lief plötzlich motoröl raus und sie war wieder bei der werkstatt, allerdings bei einer anderen. Diese meinte das lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Die ganzen simmerringe sind raus bzw undicht. Der zahnriemen sei rissig oder sowas ähnliches. Und der wurde angeblich erst vom vorbesitzer gewechselt. Also im komplette ist das aut o so verbastelt, dass selbst der mechaniker meinte, das er nicht wüsste, wie sowas möglich sei.
Nun habe ich gehört, dass der verkäufer den käufer über jede einzelheit aufklären muss. Der verkäufer wollte das defekte motorlager dann sogar meiner freundin in die schuhe schieben. Im Kaufvertrag wurde dummerweise "gekauft wie gesehen" angekreuzt. Jetzt ist meine Frage, kann man da irgendwas noch machen, im sinne irgendwie dem vorbesitzer irgendwas an kosten überschreiben oder ähnliches???
Würde mich über posts freuen.
Gruß Stony und Freundin
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von The_Stone
der wollte erst 900 haben, dann war er auf 700 runtergegangen und wir hatten ihn dann auf 500 noch runtergehandelt, weil er uns noch erzählt hat, dass der mittelschalldämpfer durch ein rohr ersetzt wurde, weil dieser vergammelt war. dann geht die hintere linke tür nicht von außen auf und die heckklapper geht nur über eine schnur auf. Dadurch konnten wir ihn runterhandeln, aber kann ja keiner wissen, dass der rest des autos nicht gerade in top form ist.Gruß Stony
PS: Danke für die vielen Antworten ... wegen den Bild schau ich mal, ob ich das demnächst schaffe
Das,sollte einen schon zu Denken geben wenn,der, Verkäufer von selbst mit dem, Preis Nach gibt!Ich ich bin der Käufer und Handele Runter!Und sehe geht was?Oder nicht?Wenn ja,ok,wenn nicht dann dann,Kaufe ich nicht!
Zitat:
Original geschrieben von kickman223
was erwartet ihr für 500 euro nen top Auto ?
Nee,nicht wirklich!aber doch ein Auto was ohne viel,Tam,tam zu Fahren ist!Und keine Drecks Möhre!Schon gar nicht zu so,einen Preis!
naja, er hat ja erst gesagt 700 will er schon haben und wir haben ihn dann noch auf 500 runter gehandelt. ... Das mit dem Top Auto war nur so gemeint, ist klar das man da nen bissel was reinstecken muss, aber der verkäufer meinte, wir müssen nur die im letzten beitrag erwähnten teile reparieren und dann ist der super.
Gruß Stony
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Zitat:
Original geschrieben von The_Stone
naja, er hat ja erst gesagt 700 will er schon haben und wir haben ihn dann noch auf 500 runter gehandelt. ... Das mit dem Top Auto war nur so gemeint, ist klar das man da nen bissel was reinstecken muss, aber der verkäufer meinte, wir müssen nur die im letzten beitrag erwähnten teile reparieren und dann ist der super.Gruß Stony
Ich sehe das.anders,das ist eine Schrott Möhre,kann,man alles zurück Bauen,und wieder in
Ordnung bringen.Die Frage,ist nur!was Kostet der Spaß?Mal ganz abgesehen von der Zeit!
Das Auto ist vom Einkaufs Preis,einfach zu Teuer!
Hast du,die Zeit dafür,und auch die Euros?
So hab grad antwort von der ADAC Rechtsabteilung bekommen.
Zitat:
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der private Verkäufer kann aber durch die Aufnahme einer Klausel im Kaufvertrag, seine Haftung ausschließen. Eine solche Klausel lautet beispielsweise: "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) verkauft". Enthält der Kaufvertrag diesen üblichen Sachmängelhaftungsausschluss, so zeichnet sich der private Verkäufer hierdurch von einer Haftung für Mängel frei. Benutzt der Verkäufer ein Formular oder will er den Vertrag mehrfach benutzen, so ist zu beachten, dass die Klausel dann als Allgemeine Geschäftsbedingung gilt und es für diese Verbote gibt. Nach Entscheidung des OLG Hamm ist ein umfassender Ausschluss der Haftung unzulässig (Urteil vom 10.02.2005, Az. 28 U 147/04). Das ADAC Kaufvertragsformular enthält daher eine Einschränkung für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden.
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel, der nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel gilt. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (LG Dessau DAR 2003 119, ADAJUR Dok.Nr. 52540; OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten muss auf den richtigen Wortlaut des Haftungsausschlusses geachtet werden. Er sollte lauten:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“
Formulierungen wie in Ihrem Fall „gekauft wie besichtigt“ – oder „wie besichtigt und probegefahren“ reichen für den Sachmängelhaftungsausschluss nicht aus. Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).
Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.
Wenn sich nach dem Gebrauchtwagenkauf ein Sachmangel zeigt und der Käufer sich auf die Sachmängelhaftung des Verkäufers berufen kann, so ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel kostenlos im Zuge der Nachbesserung zu reparieren. Im Gegensatz dazu ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Das bedeutet, dass der Käufer nicht sofort in eine andere Werkstatt gehen darf, den Fehler dort auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen und die Reparaturkosten dieser Fremdwerkstatt dem Verkäufer in Rechnung stellen kann. Ein solches Vorgehen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich:
Zum einen, wenn eine dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung erfolglos abgelaufen ist. Die Angemessenheit dieser Frist muss im Einzelfall bestimmt werden. Hierbei ist zum Beispiel zu berücksichtigen, wie schnell Ersatzteile beschafft werden können. Aus Beweisgründen sollten Sie den Verkäufer schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung unter Fristsetzung auffordern oder einen unabhängigen Zeugen mitnehmen, wenn Sie die Nachbesserung persönlich beim Verkäufer fordern.
Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert. Da Sie auch diese Verweigerung beweisen müssen, sollten Sie einen Zeugen benennen können oder nochmals schriftlich unter Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern.
Die Nachbesserung durch den Verkäufer kann dem Käufer im Einzelfall auch unzumutbar sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Nachbesserung zu lange dauern würde oder eine Vielzahl von Mängeln aufgetreten sind.
Die Nachbesserung kann mit Zustimmung des Verkäufers in einer anderen Werkstatt durchgeführt werden. Am besten lassen Sie sich auch in diesem Fall zur Beweissicherung die Zustimmung schriftlich vom Verkäufer bestätigen. Dies gilt im Prinzip auch, wenn Ihr Verkäufer die vom Zentralverband Kfz-Gewerbe unverbindlich empfohlenen Bedingungen für den Gebrauchtwagenkauf für Ihren Fahrzeugkauf verwendet hat. Nach diesen Bedingungen darf der Käufer sich mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Fahrzeugs nächstgelegenen Meisterbetrieb wenden, wenn das Fahrzeug mindestens 50 km vom Verkäufer entfernt betriebsunfähig geworden ist.
Gruß Stony
Seht ihr da durch?
Ich frage mich was erwartet der TE für 500,- Euro. Das ist absoluter Low-Budget Bereich hier werden nur Leichen verkauft. Bei 500,- Euro Kaufpreis gehe ich davon aus, daß mich alles erwarten kann. Sei dankbar dafür, daß das Auto überhaupt läuft.
Wartungsstau ist bei Fahrzeugen in der Preisklasse meist an der Tagesordnung. Klar gibt es auch ehrliche Verkäufer welche die Mängel offen zugeben aber es gibt auch andere die froh sind wenn die Bastelbude endlich weg ist. Für 500,- Euro gibt es eine Karosse in der man trocken sitzt und einen Motor der z.Zt läuft, da kann alles kaputtgehen oder ist schon kaputt.
Ich habe zu DM Zeiten noch gelernt 1 Monat TüV bedeutet 100 DM. Beim Euro ist es genauso 1 Monat TÜV 100 Euro. Unter 1000,- Euro bekommt man wenige vernünftige Golf 2 und alles was sich unter 750,- Euro bewegt ist sehr mit vorsicht zu geniessen.
Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht: Er hätte im Kaufvertrag vermerken sollen, Bastlerfahrzeug/Teileträger nicht Fahrbereit.
Hätte ich das Fahrzeug verkauft würde ein nettes Schreiben von meinem Anwalt ins Haus flattern, in dem ich die Wandlung des Vertrages möchte und das Fahrzeug zurücknehme. Genutzte km werden mit xx Euro berechnet (normal sind 0.13 bis 0.19 bei Leasingfahrzeugen). Dann darf sich der Kläger nochmal überlegen ob es was bringt.
Was mich aber genauso stört ist die Ansicht man würde für 500,- Euro nahezu einen Neuwagen bekommen und beginnt einfach mal nen Rechtsstreit.
so habe ich das nie gemeint, dass man für 500 einen neuwagen bekommt. aber ein funktionsfähiges. der vk wollte meiner freundin zuschieben, dass sie dran schuld war, dass das motorlager nen abgang gemacht hat. dabei war das von anfang an.
Gruß Stony
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Ich frage mich was erwartet der TE für 500,- Euro. Das ist absoluter Low-Budget Bereich hier werden nur Leichen verkauft. Bei 500,- Euro Kaufpreis gehe ich davon aus, daß mich alles erwarten kann. Sei dankbar dafür, daß das Auto überhaupt läuft.
Wartungsstau ist bei Fahrzeugen in der Preisklasse meist an der Tagesordnung. Klar gibt es auch ehrliche Verkäufer welche die Mängel offen zugeben aber es gibt auch andere die froh sind wenn die Bastelbude endlich weg ist. Für 500,- Euro gibt es eine Karosse in der man trocken sitzt und einen Motor der z.Zt läuft, da kann alles kaputtgehen oder ist schon kaputt.
Ich habe zu DM Zeiten noch gelernt 1 Monat TüV bedeutet 100 DM. Beim Euro ist es genauso 1 Monat TÜV 100 Euro. Unter 1000,- Euro bekommt man wenige vernünftige Golf 2 und alles was sich unter 750,- Euro bewegt ist sehr mit vorsicht zu geniessen.
Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht: Er hätte im Kaufvertrag vermerken sollen, Bastlerfahrzeug/Teileträger nicht Fahrbereit.
Hätte ich das Fahrzeug verkauft würde ein nettes Schreiben von meinem Anwalt ins Haus flattern, in dem ich die Wandlung des Vertrages möchte und das Fahrzeug zurücknehme. Genutzte km werden mit xx Euro berechnet (normal sind 0.13 bis 0.19 bei Leasingfahrzeugen). Dann darf sich der Kläger nochmal überlegen ob es was bringt.
Was mich aber genauso stört ist die Ansicht man würde für 500,- Euro nahezu einen Neuwagen bekommen und beginnt einfach mal nen Rechtsstreit.
Hört sich so an ob du des öfteren solche scherbweln verkaufst😁 zumindest scheint deine einstellung fragwürdig zu sein .
einen neuwagen erwartet keiner aber auch keinen Wagen der aufg biegen und brechen sogar mit bauschaum zusammengeschustert wurde .
das nenn ich mal ein asoziales Verhaltensschema und sich dann die Hände reiben wieder einen über den tisch gezogen zu haben .
Also so seh ich das auch nicht ganz für 500€ kann man glaub ich schon ein Fahrtüchtiges Auto kaufen! Abgesehen von der "Mafia" die irgend einen Blechhaufen verhöckern! Hab mir vorletztes Jahr einen einen 2.zweier geholt jedoch hatte ich schon die absicht ihn zu schlachten! war aber noch Fahrbereit bin 50km heim gefahren! Ausstattung war nicht schlecht zwar nicht orginal aber hat alles funktioniert!
KAUFPREIS 270€
Ausstattung für das Geld:
Elektrische Fensterheber vorn (verkauft)
Gleicher motor wie meiner (PN) mit 130000KM
Radio mit CDwechsler (verkauft)
Sportfahrwerk 60/40 (Selbst behalten+Umgebaut)
Alufelgen ok gibt schönere😁 (Selbst behalten+Umgebaut)
Sportendtopf von Bosi (Selbst behalten+Umgebaut)
Stoßstange vom GL Vo+Hi hatte bei meinem nur die hässliche kleine (Selbst behalten+Umgebaut)
Tank war 3/4Voll (Selbst behalten+Umgebaut)
Recaro Sportsitz leider nur Fahrer
(Selbst behalten+Umgebaut)
Hab mir auch vorher gedacht das wird ein reinfall aber der hat sich schon lange selbst abgezahlt!
Hi,
Tut mir erstmal leid für Dich und deine Freundin!
Also was ich hier jetzt gelesen habe, reicht mir irgendwie, wenn ich für ein Fahrzeug 500€ Bezahle sollte es auch in einem Zustand sein so das es kein Wirtschaftlicher totalschaden ist, so wie ich das hier gehört habe, ist das wohl der Fall!
Ich habe für meinen Wagen auch nur 450€ bezahlt, im Vertrag wurde auch angekreuzt wie besichtigt, wurde auch über einige Mängel aufgeklärt aber auch nicht über alle!
Trotzdem, habe jetzt zwar auch schon mehr geld in Reperaturen investiert als ich überhaupt bezahlt habe, aber das war alles Verschleiß! Angefangen vom Zahnriemen bis hin zum Stoßdämpfer, sowas ist normal in der Preiskategorie, aber auch wenn ich mich nun nochmal einige Vorredner Zitiere, es ist absolut nicht normal das ein Auto für 500€ zusammengehalten wird von ein bisschen Baumarktmaterial und das Brandgefahr besteht!
@The_Stone
An deiner stelle würde ich schnell eine Rechtschutzversicherung anschaffen und dann dagegen vorgehen!
Da musste nichts bezahlen und entweder du kommst damit durch oder nicht, klar kostet sowas zeit und nerven, aber besser so als es hinzunehmen!
MFG GolfMillion
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
An deiner stelle würde ich schnell eine Rechtschutzversicherung anschaffen und dann dagegen vorgehen!
Da musste nichts bezahlen und entweder du kommst damit durch oder nicht, klar kostet sowas zeit und nerven, aber besser so als es hinzunehmen!
Na dass wird nicht klappen. EIne Rechtschutzversicherung hätte schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestehen müssen. Sonst würde sich ja jeder erst dann versichern, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Dann nen Jahr laufen lassen und kündigen bis zum nächsten Vorfall 😉
Da könnte die versicherung nichts dran verdienen. Rechtschutzversicherungen können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Allerdings sollte man sich in der heutigen zeit überlegen, ob es nicht generell sinnvoll ist in diesem Bereich versichert zu sein... Für diesen Fall nützt es jedenfall nichts.
Ich sehe das auch so, das man durchaus für 500€ ein wesentlich besseres und sicheres Fahrzueg kriegen kann. Aber, und das würde ich dir empfehlen - nimm das nächste Mal einen KFZler oder jemanden der Ahnung hat mit und du hast mehr Sicherheit. Diese Preisklasse ist zu heiß, wenn man nicht genug Ahnung hat.
Ich weiß wovon ich spreche, ich habe mir mit meinem Arbeitskollegen ein Vierteljahr lang Autos bis 2000€ angeguckt (Passat, 3er Golf) bis wir einen akzeptablen hatten. Da wird gelogen, das die Bilder von der Wand fallen...