Großer Reinfall. Bitte um meinungen!

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo liebe Motor-Talk Freunde,

und zwar poste ich hier mal für meine Freundin. Es geht um folgendes Problem:

Alles fing letzten Oktober an. Meine Freundin hat sich ihren Traum erfüllt. Ein eigens Auto und man muss sagen sie hat lange dafür gespart. Es handelt sich um einen Golf 2 1.6l. Gleich nach den ersten Tagen viel uns ein Geräusch auf, es stellte sich heraus, dass das Motorlager defekt war. Na ok wurde repariert, wie durch ein Zufall war der Vorbesitzer auch bei der Werkstatt und der erzählte uns das wir ein schwarzes Schaf gekauft hatten. Irgendwie ist die Elektronik komplett verwirrend und ´viele kabel liegen blank. Dadurch sind auch schon einige kurzschlüsse eingetreten. Dann der Vergaser wird nur von Bauschaum oder sowas ähnliches gehalten und und und. Ende vom lied, war, dass der mechaniker meinte das der golf nicht mehr durch den tüv kommt. Und die reperaturen würden über 1500 € kosten. Naja gut nun wollte sie erstmal weiter fahren. Jetzt lief plötzlich motoröl raus und sie war wieder bei der werkstatt, allerdings bei einer anderen. Diese meinte das lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Die ganzen simmerringe sind raus bzw undicht. Der zahnriemen sei rissig oder sowas ähnliches. Und der wurde angeblich erst vom vorbesitzer gewechselt. Also im komplette ist das aut o so verbastelt, dass selbst der mechaniker meinte, das er nicht wüsste, wie sowas möglich sei.

Nun habe ich gehört, dass der verkäufer den käufer über jede einzelheit aufklären muss. Der verkäufer wollte das defekte motorlager dann sogar meiner freundin in die schuhe schieben. Im Kaufvertrag wurde dummerweise "gekauft wie gesehen" angekreuzt. Jetzt ist meine Frage, kann man da irgendwas noch machen, im sinne irgendwie dem vorbesitzer irgendwas an kosten überschreiben oder ähnliches???

Würde mich über posts freuen.

Gruß Stony und Freundin

97 Antworten

Trotzdem darfst du einem kein Auto verkaufen was leib und Seele gefährdet ohne darauf zu mindest hinzuweißen  wie zb klausel bastlerauto
 
aber prinzipiell gebe ich DR 3g recht .
 
 
Shit happens 
 
 
Aber maqnn kann ihm zumindest versuchen Angst zu machen mit Strafanzeige  . Die Frage ist ob der sich allzu gut in Jura auskennt .
 
 
Ähm was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Privatstrafrecht ?

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


 
 
Ähm was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Privatstrafrecht ?

frag WEBSIFUS

Betrug (§ 263 StGB) ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen ermitteln, bejaht also das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
 
Bei Beleidigung (§ 185 StGB) sieht das zum Beispiel anders aus, wenn man keinen Beamten beleidigt.
Hier verweist die Staatsanwaltschaft gerne auf den Privatklageweg, lehnt also das öffentliche Interesse für die Strafverfolgung ab.
 
Das ist aber kein Privatstrafrecht. Diesen Begriff gibt es in der Juristerei nicht. Das Strafgesetzbuch ist auch bei der Privatklage Grundlage.
 
Daneben gibt es die Zivilklage. Hier fordert man zum Beispiel die Ersetzung eines entstandenen Schadens in Geld.
 
Auch dies ist keine Rechtberatung sondern grundgesetzlich geschützte Meinung. 😉
 
 
Gruß Axcell
 

Den Begriff "Gekauft wie gesehen" gibt es rechtlich nicht mehr und er ist somit nichtig!! Der Verkäufer hat alle bekannten Mängel auf Nachfrage mitzuteilen! Da es sich um schwerwiegende, funktionale Mängel handelt, ist dieser Kauf aus meiner Sicht arglistige Täuschung und somit nichtig (es sei denn im Vertrag steht "Verkauf als Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilträger"😉. Vom Käufer Rückabwicklung verlangen und direkt mit Anwalt drohen...

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Aus reiner Neugier würde mich auch ein Foto vom besagtem Motorraum interessieren!
Klingt ja echt gruselig. Bauschaum...

Puuh dachte schon das es hier doch nicht um Betrug oder besser gesagt arglistige Täuschung handelt .
 
Also sollte doch meine gepostete Vorgehensweise Ausicht auf Erfolg  bescheren .
 
Dazu muss ich auch sagen ,daß mir persönlich der Stift hochgegangen wäre und ich wieder in mein übliches Dillema verfallen wäre und den Verkäufer sehr wahrscheinlich mit den Eiern an eine Holzwand getackert hätte .bricht halt immer wieder durch meine soziophatische Seite😁
 
Also ruhig bleiben und im die zwei Varaianten dere Problembeseitigung offerieren .

Zitat:

Original geschrieben von Axcell


Betrug (§ 263 StGB) ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen ermitteln, bejaht also das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
 
Bei Beleidigung (§ 185 StGB) sieht das zum Beispiel anders aus, wenn man keinen Beamten beleidigt.
Hier verweist die Staatsanwaltschaft gerne auf den Privatklageweg, lehnt also das öffentliche Interesse für die Strafverfolgung ab.
 
Das ist aber kein Privatstrafrecht. Diesen Begriff gibt es in der Juristerei nicht. Das Strafgesetzbuch ist auch bei der Privatklage Grundlage.
 
Daneben gibt es die Zivilklage. Hier fordert man zum Beispiel die Ersetzung eines entstandenen Schadens in Geld.
 
Auch dies ist keine Rechtberatung sondern grundgesetzlich geschützte Meinung. 😉
 
 
Gruß Axcell
 

 also bei Betrug kostenfrei der Prozess für den Anzeigenden solange keine üble Nachrede oder falsche Verdächtigung 

Hallo,

ich habe die Beiträge leider nicht alle komplett durchgelesen, sondern nur überflogen.

Um eine Auflösung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erwirken - sollte man an dem Auto einen sicherheitsrelevanten Mangel finden. Dieser geht auf jeden Fall vor Gericht bzw. auch zivilrechtlich (Anwalt) mit einer Vertragsauflösung durch.

Bei einem Bekannten war z.B. ein Defekt an der Achse der im verschwiegen und auch von einem Laien nicht auf Anhieb feststellbar war.

Ich hoffe ich hab hier nicht nochmal das gleiche erzählt... Wenn doch tut´s mir leid.

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Den Begriff "Gekauft wie gesehen" gibt es rechtlich nicht mehr und er ist somit nichtig!! Der Verkäufer hat alle bekannten Mängel auf Nachfrage mitzuteilen! Da es sich um schwerwiegende, funktionale Mängel handelt, ist dieser Kauf aus meiner Sicht arglistige Täuschung und somit nichtig (es sei denn im Vertrag steht "Verkauf als Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilträger"😉. Vom Käufer Rückabwicklung verlangen und direkt mit Anwalt drohen...

Ich war mir,ja nicht ganz sicher,aber,das was geändert wurde wußte,ich schon.

So,ist es doch eine gute Grundlage,etwas Druck zu machen,auf den Verkäufer!

Und Bauschaum?Das kann nicht sein!auf so einen Gedanke,ist schon,ist schon der Hammer!

@aixcessive

Mit den Eiern an die Wand getackert !Ist echt nicht Schlecht,sehr Brutal!😎

was mich mal optisch interessieren würde ist .
 
wie sieht das mit Bauschaum befestigte teil aus . 
 
gruselige vorstellungen tun sich da bei mir auf .
 
Und mal dazugesagt : das muss doch eigentlich jeder sehen wenn er den Motoraum aufmacht .
 
Also mal locker zum Verkäufer watscheln  Rückabwicklung bzw einfach den nichtgen Vertrag auflösen und geld einsacken Fahrzeugbrief abgeben  vorher sich bei der Polizei ne Mängelkarte besorgen oder fahrzeug stilllegen lassen und ihm dann das ganze Geramsch vor die Füsse gestellt .
 
Müsstest eigentlich schön wegen der niederträchtigen Arglist die der drecksack an den Tag gelegt hat gute chancen haben .
 
Die symphatien wirst du bestimmt bei jedem der beteiligten auf deiner Seite haben  . das könnte auch schon helfen wenn es hart auf hart kommt .
 
Wir sind ja immer noch in Deutschland und nicht in Afrika wo das als qualifizierte reparatur angenommen würde 😁 Da ersetzen sie ja auch bremsflüssigkeit mit Bier  und das funzt

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


 
 also bei Betrug kostenfrei der Prozess für den Anzeigenden solange keine üble Nachrede oder falsche Verdächtigung 

Deine Frage war ja noch nicht beantwortet.

Bei der Privatklage erwachsen die üblichen Kosten. Im Privatklageverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ein Gerichtskostenvorschuss wird ebenfalls fällig.

Obsiegt die klagende Partei hat die Gegenseite in der Regel die Kosten zu tragen.

So sieht es auch im Zivilprozess aus, will man beispielsweise die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes wegen Arglist feststellen lassen (Arglistige Täuschung gem. §§ 123, 124 BGB, Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung).

Beim Offizialdelikt (Betrug) erhebt die StA die Klage und für den wahrheitsgemäß Anzeigenden fallen die o.g. Kosten nicht an. Für die Strafzumessung muss natürlich die Höhe des Schadens ermittelt werden. Mit dieser Feststellung kann mann dann direkt im Anschluss an das Strafverfahren die Schadensumme im Zivilprozeß einklagen. Hier fallen dann wieder Kosten an, abhängig vom Ausgang des Verfahrens (siehe oben).

Man kann dem Verkäufer anstatt zu klagen auch vorab einen Mahnbescheid schicken. Manche sind ja so döspaddelig und reagieren nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, fühlen sich ja im Recht.

Der Mahnbescheid wird dann mit Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar.

Will nur sagen, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern entschieden entgegentreten.

Dies ist keine Rechtsberatung sondern wieder mal grundgesetzlich geschützte Meinung. 😉

Gruß Axcell

aha ist der axell niedergelassener RA dem es verboten ist eine Rechtberatung zu posten 😁
 
aber danke der explizieten Ausführung  der unterschied zwisch BGB und STGB war mir schon Klar . Diese Feinheit werde ich mir aber bei meinen Überlegungen stets zu Herzen nehmen.
 
man spare wo man kann und darf und wo es sinn macht .
 
Zitat 
Man kann dem Verkäufer anstatt zu klagen auch vorab einen Mahnbescheid schicken. Manche sind ja so döspaddelig und reagieren nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, fühlen sich ja im Recht.
Der Mahnbescheid wird dann mit Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar.
 
 
das ist immer der gute Trick den ich bei vielen schon anwenden musste  aber dein geld haste dann immer noch nicht  aber zumindest nen verwertbaren Titel ,meißt kommt dann das Geld früher oder später .

Es handelt sich natürlich um keine unzulässige Rechtsberatung, sondern um eine wissenschaftliche Gegenüberstellung (Meinungsfreiheit) von Teilen des deutschen Rechtssystems. 🙄

Wie hoch war der Anschaffungswert des Fahrzeuges?

der wollte erst 900 haben, dann war er auf 700 runtergegangen und wir hatten ihn dann auf 500 noch runtergehandelt, weil er uns noch erzählt hat, dass der mittelschalldämpfer durch ein rohr ersetzt wurde, weil dieser vergammelt war. dann geht die hintere linke tür nicht von außen auf und die heckklapper geht nur über eine schnur auf. Dadurch konnten wir ihn runterhandeln, aber kann ja keiner wissen, dass der rest des autos nicht gerade in top form ist.

Gruß Stony

PS: Danke für die vielen Antworten ... wegen den Bild schau ich mal, ob ich das demnächst schaffe

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