Großer Reinfall. Bitte um meinungen!

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo liebe Motor-Talk Freunde,

und zwar poste ich hier mal für meine Freundin. Es geht um folgendes Problem:

Alles fing letzten Oktober an. Meine Freundin hat sich ihren Traum erfüllt. Ein eigens Auto und man muss sagen sie hat lange dafür gespart. Es handelt sich um einen Golf 2 1.6l. Gleich nach den ersten Tagen viel uns ein Geräusch auf, es stellte sich heraus, dass das Motorlager defekt war. Na ok wurde repariert, wie durch ein Zufall war der Vorbesitzer auch bei der Werkstatt und der erzählte uns das wir ein schwarzes Schaf gekauft hatten. Irgendwie ist die Elektronik komplett verwirrend und ´viele kabel liegen blank. Dadurch sind auch schon einige kurzschlüsse eingetreten. Dann der Vergaser wird nur von Bauschaum oder sowas ähnliches gehalten und und und. Ende vom lied, war, dass der mechaniker meinte das der golf nicht mehr durch den tüv kommt. Und die reperaturen würden über 1500 € kosten. Naja gut nun wollte sie erstmal weiter fahren. Jetzt lief plötzlich motoröl raus und sie war wieder bei der werkstatt, allerdings bei einer anderen. Diese meinte das lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Die ganzen simmerringe sind raus bzw undicht. Der zahnriemen sei rissig oder sowas ähnliches. Und der wurde angeblich erst vom vorbesitzer gewechselt. Also im komplette ist das aut o so verbastelt, dass selbst der mechaniker meinte, das er nicht wüsste, wie sowas möglich sei.

Nun habe ich gehört, dass der verkäufer den käufer über jede einzelheit aufklären muss. Der verkäufer wollte das defekte motorlager dann sogar meiner freundin in die schuhe schieben. Im Kaufvertrag wurde dummerweise "gekauft wie gesehen" angekreuzt. Jetzt ist meine Frage, kann man da irgendwas noch machen, im sinne irgendwie dem vorbesitzer irgendwas an kosten überschreiben oder ähnliches???

Würde mich über posts freuen.

Gruß Stony und Freundin

97 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Letar


...und bis zu 6 monaten muss er dir dann beweisen, dass das beim verkauf noch nicht so war.

Nö 😉

Zitat:

Original geschrieben von Letar


oder seh ich da nun was flsch?

Ja 😉

dann klär mich auch gleich bitte auf statt nur ein "Nö" und "Ja" zu schreiben 😉
innerhalb der ersten 6 Monate liegt die beweislast beim verkäufer. gibt es da ausnahmen?

Ich habe einen Fall leider am eigenen Leibe erfahren müssen.
Ich habe etwas verkauft und er hats kaputt gemacht.
Die Beweislast lag in diesem Fall beim Kläger, also beim Käufer. Aus diesem Grund wurde nachher auch die Klage zurückgenommen...

Zumindest in meinem Fall war es so. Denke mal, dass es da Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen gibt. Bei mir war es ein privatverkauf, wie es bei TE wohl auch ist.

neue infos, is zwar jetzt schon nen paar wochen her, aber wir haben dem typen mit hilfe eines anwalts bedroht und das ende vom lied, er hat das auto zurückgenommen und meine freundin hat 400€ bekommen "Sie hat das auto ja auch gefahren" meinte der nur, aber is besser als nichts.

Gruß Stony

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Zitat:

Original geschrieben von The_Stone


.............. wir haben dem typen mit hilfe eines anwalts bedroht und das ende vom lied.............

Gruß Stony

.....klingt ja fast wie im Wilden Westen!

Wozu Anwälte nicht alles fähig sind..............................*grins

Christian

ohh, is mir selber garnich aufgefallen. haben natürlich gedroht, das wir vorgericht gehen ... und dafür hat der anwalt nen schreiben fertig gemacht.

Gruß Stony

und wie viel musstet ihr dem Anwalt bezahlen?

Gruß

ging über die rechtschutz

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