Grantie/Sachmangelhaftung--------Kosten
meine probleme mit den sportsitzen hatte ich ja schon in einem anderen thread beschrieben. der händler hat den mangel auch anerkannt und jetzt zum zweiten mal nachgebeseert, allerdings ohne erfolg. beim ersten mal wurde mir ein leihwagen kostenlos zur verfügung gestellt. dieses mal stellt er mir ihn in rechnung. nach anruf bei der hotline von audi sagte man mir, er könne dies tun.
wie seht ihr das, nach meiner auffassung muss ich die kosten nicht tragen, da entweder der hersteller oder der händler die kosten im zusammenhang mit der mängelbeseitigung zu tragen hat.
16 Antworten
Wer solche Kunden hat braucht keine Feinde mehr...
Um hier mal Licht ins Dunkel zu bringen (Garantiebedingungen außen vor gelassen, da ich die gerade nicht vorliegen habe und davon ausgehe, das die nur bei Mobilitätsgarantie einen kostenlosen Leihwagen vorsehen):
Die Kosten für einen Leihwagen könnte man nicht im Rahmen der Nacherfüllung verlangen, sondern höchstens im Rahmen eines Schadensersatzes, wie du, xutos, richtig sagst. Allerdings übersiehst du, dass der Schadensersatz noch eine weitere Voraussetzung hat als nur den Mangel, nämlich ein Verschulden des Verkäufers. Das liegt typischerweise eher nicht vor, einen Ausnahmefall sehe ich eher nicht (hab mich aber jetzt nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt), also eher schlechte Chancen.
Und zum BGH geht das selbstverständlich nicht. Nach dem Amtsgericht ist Schluss, da es um weniger es 600 Euro geht und eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu erkennen ist.