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Grantie/Sachmangelhaftung--------Kosten

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 4. April 2011 um 19:40

meine probleme mit den sportsitzen hatte ich ja schon in einem anderen thread beschrieben. der händler hat den mangel auch anerkannt und jetzt zum zweiten mal nachgebeseert, allerdings ohne erfolg. beim ersten mal wurde mir ein leihwagen kostenlos zur verfügung gestellt. dieses mal stellt er mir ihn in rechnung. nach anruf bei der hotline von audi sagte man mir, er könne dies tun.

wie seht ihr das, nach meiner auffassung muss ich die kosten nicht tragen, da entweder der hersteller oder der händler die kosten im zusammenhang mit der mängelbeseitigung zu tragen hat.

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16 Antworten

Ein Leihwagen ist KEINE Verpflichtung seitens Audi  ! - anders wenn die Mobgarantie greift und du dich einschleppen lässt, dann steht dir einer zur Verfügung ... 

 

Dein Händler kann aber einen Antrag auf Kostenübernahme im Faller einer Instandsetzung im Rahmen der Garantie größer 1 Tag an Audi stellen.... die Entscheiden dann individuell..

 

Gruss

Andy

 

Themenstarteram 4. April 2011 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

Ein Leihwagen ist KEINE Verpflichtung seitens Audi  ! - anders wenn die Mobgarantie greift und du dich einschleppen lässt, dann steht dir einer zur Verfügung ... 

Dein Händler kann aber einen Antrag auf Kostenübernahme im Faller einer Instandsetzung im Rahmen der Garantie größer 1 Tag an Audi stellen.... die Entscheiden dann individuell..

Gruss

Andy

erstmal danke für deine einschätzung. nach meiner auffassung ist die kostenübernahme ja auch keine ''garantieleistung'', sie wird ja sogar explizit ausgeschlossen in den bedingungen sondern eine schadensersatzleistung.

ich werde das mit meiner rectsschutzversicherung klären lassen, falls der händler auf der rechnung besteht. ebenfalls werde ich mich nicht mit einem weiterehin mangelhaften fahrersitz trotz zweifacher nachbesserung zufrieden geben.

gruss

perry

am 4. April 2011 um 21:40

Wieso bist du denn der Meinung, dass du Anspruch auf einen Ersatzwagen hast?

Und sogar so sehr der Meinung, dass du das rechtlich pruefen lassen willst von der RSV.

Themenstarteram 4. April 2011 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Wieso bist du denn der Meinung, dass du Anspruch auf einen Ersatzwagen hast?

Und sogar so sehr der Meinung, dass du das rechtlich pruefen lassen willst von der RSV.

das hier hab ich grad gefunden.

klick

am 4. April 2011 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von xutos

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Wieso bist du denn der Meinung, dass du Anspruch auf einen Ersatzwagen hast?

Und sogar so sehr der Meinung, dass du das rechtlich pruefen lassen willst von der RSV.

das hier hab ich grad gefunden.

klick

Hast du den Link auch gelesen? Da geht es um etwas voellig anderes.

Kurzfassung von dem was in deinem Link steht:

Gebrauchtwagen wurde als Unfallfrei verkauft, war er aber nicht.

Ruecktritt vom Kaufvertrag, Mietwagen genommen bis neues Auto gekauft wurde.

Nur nebenher hat das BGH erwaehnt, dass ein Nutzungsausfallschaden in Betracht kommt aber das ist nicht rechtlich verwertbar, du muesstest also wegen 80 Euro Mietwagen kosten vor Gericht und dich bis zum BGH durchkaempfen, da die untergeordneten Gerichte alle gegen dich entscheiden werden.

Viel Spass mit diesem Weg ;)

Themenstarteram 4. April 2011 um 22:35

@stullek, ich fürchte du hast nicht richtig gelesen:;)

''wir haben im April diesen Jahres einen VW Passat gekauft. Es handelt sich um einen Neuwagen; nun hat sich herausgestellt, dass das Auto einen Sachmangel hat .................''

ausserdem will der händler 135€:mad:;)

obs bis zum bgh geht wird die rsv entscheiden, ich wär bereit, schon aus prinzip!:eek::)

Hi,

wenn du ein handy kaufst und das hat einen Sachmangel bekommst du auch net kostenlos ein anderes wenn du es zum Hersteller schicken mußt ;)

Der händler hat nun mal das recht zur Nachbesserung aber von Schadensersatz sagt das gesetz nix. wenn der händler mehrere hundert KM entfert wäre müßtest du bei einem gewährleistungsfall sogar zu ihm fahren ohne das die die kosten ersetzt werden.

Gruß Tobias

Themenstarteram 4. April 2011 um 22:44

lieber tobias, genau das sehe ich, auch in den von dir geschilderten fällen, anders.:p

Hi,

es gibt im Gesetz zwar fogenden Absatz:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

damit sind aber außschließlich kosten der direkten Mängebeseitigung gemeint. Das heißt der Verkäufer muß die teile besorgen und auch die kosten des einbau´s tragen.

Wie so oft im deutschen Recht ist das aber alles Auslegungssache,nichts ist wirklich klar geregelt und daher gibt es nie 100% Aussage die man Treffen kann.

Es steht dir natürlich frei zu versuchen die Rechtssprechung entsprechend zu deinen Gunsten zu auszulegen,ich befürchte aber die Gerichte werden dir nicht folgen. Und wenn deine rechtsschutz einen ähnlichen standpunkt vertritt wird sie für die nötigen prozesse auch nicht zahlen.

Evtl. kannst du deinem Händer bei kommen das er dich vorher über die möglichen Kosten hätte informieren können.

Wenn dein standpunkt bestätigt würde müßte man sich fragen ob net auch die Fahrkosten zum Verkäufer oder die zeit womöglich ein kompletter Arbeitstag ersetzt werden müßte.

Du siehst das zieht weite kreise

gruß tobias

am 4. April 2011 um 23:05

Zitat:

Original geschrieben von xutos

@stullek, ich fürchte du hast nicht richtig gelesen:;)

''wir haben im April diesen Jahres einen VW Passat gekauft. Es handelt sich um einen Neuwagen; nun hat sich herausgestellt, dass das Auto einen Sachmangel hat .................''

ausserdem will der händler 135€:mad:;)

obs bis zum bgh geht wird die rsv entscheiden, ich wär bereit, schon aus prinzip!:eek::)

Ich bleibe dabei, du hast nicht richtig gelesen, deine Hobbyjuristen-Homepage schreibt zwar von einem Neuwagen-Szenario verweist dabei aber auf das Urteil mit dem Gebrauchtwagen-Szenario in dem der Nutzungsausfallschaden wie von mir behauptet nur beilaeufig am Rande erwaehnt wird und deshalb gar nicht rechtlich verwertbar ist.

1:0

ps: 135 Euro fuern Mietwagen? Willst du A8 fahren oder was geht da ab?

pps: Ich weiss ja nicht wie du mit deinem Haendler redest aber ich hab in der Garantiezeit immer einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen ;)

Themenstarteram 4. April 2011 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Zitat:

 

Ich bleibe dabei, du hast nicht richtig gelesen, deine Hobbyjuristen-Homepage schreibt zwar von einem Neuwagen-Szenario verweist dabei aber auf das Urteil mit dem Gebrauchtwagen-Szenario in dem der Nutzungsausfallschaden wie von mir behauptet nur beilaeufig am Rande erwaehnt wird und deshalb gar nicht rechtlich verwertbar ist.

1:0

ps: 135 Euro fuern Mietwagen? Willst du A8 fahren oder was geht da ab?

der wagen war zwei tage in der werkstatt, es war ein a4;)

nimm mal folgendes szenario. ein bauer kauft eine neue mähmaschine. aufgrund eines sachmangels muss der für 3 tage in die werkstatt. der bauer muss aber nun ernten und leiht sich dafür einen mietmäher. die kosten dafür wird er nach meiner meinung zurecht einfordern können.

ps:

mit dem rede ich bald gar nicht mehr. ich lass mich nicht mehr veräppeln veräppeln. kleine geschichte am rande:

ich hatte letztes jahr zwei vollkaskoschäden (einmal wie hier im forum erzählt ein eingeritztes haken kreuz am dach, zum zweiten einen kleinen frontschürzenrempler). soweit so schlecht. da ich einen schaden ''frei hatte'' wollte ich natürlich nur einen über die versicherung abrechnen. ich hatte ihr vorsorglich beide gemeldet. das dach stellte man mir ( lackierung) mit 865€ in rechnung. die lackierung frontschürze mit 598€. dementsprechend habe ich die 598 € bezahlt und die höhere rechnung der versicherung zugestellt. überrascht war ich dann, als ich das abrechnungsschreiben der versicherung bekam. sie hat sage und schreibe 525€ bezahl respektive 225€ wegen meiner 300sb. also wenn das keine verarschung ist, weiss ichs nicht. dies habe ich dem serviceleiter auch deutlich gemacht. die sind mich als kunden los!:o

am 4. April 2011 um 23:34

Was kann der Serviceleiter dafuer das deine Versicherung rumspackt? Ich versteh's nicht, du hast doch die hoehere Rechnung an die Versicherung weitergeleitet und nicht er.

Aber gut, wenn ich da mal interpretiere wie du mit denen redest, verstehe ich auch, dass sie dir keinen kostenlosen Ersatzwagen hinstellen wollen ;)

Der Bauer der nicht ernten kann hat uebrigens Pech, weil er keinen Anspruch auf 100% Verfuegbarkeit der Maschine hat es sei denn dies ist so vereinbart worden.

Wenn Maengel auftreten werden diese im Rahmen der Garantie behoben, dies ist keine Verfuegbarkeitsgarantie und eine Nutzungsausfallentschaedigung muss vorher vereinbart werden (was vermutlich auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird).

Themenstarteram 4. April 2011 um 23:38

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Was kann der Serviceleiter dafuer das deine Versicherung rumspackt? Ich versteh's nicht, du hast doch die hoehere Rechnung an die Versicherung weitergeleitet und nicht er.

Aber gut, wenn ich da mal interpretiere wie du mit denen redest, verstehe ich auch, dass sie dir keinen kostenlosen Ersatzwagen hinstellen wollen ;)

Der Bauer der nicht ernten kann hat uebrigens Pech, weil er keinen Anspruch auf 100% Verfuegbarkeit der Maschine hat es sei denn dies ist so vereinbart worden.

Wenn Maengel auftreten werden diese im Rahmen der Garantie behoben, dies ist keine Verfuegbarkeitsgarantie und eine Nutzungsausfallentschaedigung muss vorher vereinbart werden (was vermutlich auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird).

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. der händler hatte an die versicherung eine geringere rechnung geschickt, die die dann erstattet haben.

bezüglich des bauern. ich glaube da reden wir aneinader vorbei. es geht nicht um einen anspruch aus gewährleistung/garantie sondern um schadensersatz. naja ich werde euch auf dem laufenden halten.:)

evtl. würde ein Wechsel des :) Deinem Gemüt ja mal ganz gut tun

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