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Grande Punto Getriebeschaden bei 32tkm - Rechtliche Schritte?!

Fiat Punto 199
Themenstarteram 4. Januar 2012 um 10:21

Hallo

ich habe mir letztes Jahr einen GP Jahreswagen beim Fiathändler gekauft. Letzten Donnerstag ist nun ein Getriebeschaden aufgetreten und die Neuwagen Anschluss Garantie deckt den Schaden nicht ab, weil ich meine letzte Inspektion bei ATU hab machen lassen, und es angeblich Vertraglich geregelt war, das ich alle Wartungen etc. bei Fiat machen lasse.

Meine Fragen: Was kann ich machen? Anwalt aufsuchen? Es kann doch nicht sein das ich bei einem Auto was grade mal 32000km gelaufen hat ein Getriebenschaden auftreten kann, und ich nach einem Jahr zirka 3000€ dafür Zahlen soll.

Zudem hatte ich von Anfang an mit dem Auto nur Probleme, egal ob defekte Batterie, Defekter ESD oder andere diverse sachen! wofür kauf ich mir dann noch ein halbwegs neues Auto?! -.-

Mittlerweile denke ich einfach nur noch FehlerInAllenTeilen...

VG

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12 Antworten

Nun Fehler können bei jedem Hersteller auftreten und jede Marke hat seine Montagsautos.

 

Gerade in der Garantiezeit sollte man seine Stempel bei FIAT abholen weil die anderen Stempel für Garantie und bei Kulanz keine Gewähr haben.

 

Da ich deine Garantieunterlagen nicht habe sondern nur du, musst du selber nachlesen was dort drinnsteht. Wenn da drinn steht das die Wartungsarbeiten von einer Vertragswerkstatt zu machen sind...bist du halt selber Schuld wegen ein Paar Euro sparen hast du deine Zusatzgarantie verloren. Man kann auch an einer falschen Ecke sparen.

 

italo

Moin!

Schalte auf jeden Fall einen Anwalt ein!

Zumindest eine Anwaltliche Erstberatung

kann man sich immer holen ohne das es gleich

teuer wird. Die Sätze dafür sind nämlich reguliert.

Ein Mandant muss man auch nicht gleich erteilen.

Oftmals lassen sich so schon alle Fragen klären.

Auf diese Urteile kann man sich nicht so richten. Ebenso gibt es Urteile die das Gegenteil aussagen. Diese Urteil wurde im Fehrsehn gebracht bei so einer Autosendung.

 

Und zwar hatte ein Mercedesfahrer geklagt weil er sein Durchrostungschaden auf Garantie beheben lassen wollte. Die Garantie wurde ihm seitens MB verweigert, weil die Inspektionen nicht von einer Vertragsverkstadt . Und Mercedes bekam vor Gericht recht.

 

Abgesehen davon muss jetzt der TE nachweisen das die Werkstatt den Service auch nach Herstellervorgaben gemacht hat. So weit ich weiß hat ATU z.B von VW entsprechende Unterlagen von Fiat wohl nicht. Genaues weiß man nicht.

 

Soweit ich den TE verstanden habe liegen die Vorschriften in den Garantiebedingungen und nicht im Kaufvertrag. Aber ohne mehr Angaben zu haben und zu kennen ist alles Kaffeesatzlesen. Verträge kann nur ein Rechtsanwalt analysieren bezüglich ihrer Rechtmässigkeit. Wenn man keine Rechtschutz muss man das aus eigene Tasche zahlen. Vielleicht ist ja der TE auch im ADAC.

 

Die Frage ist natürlich auch wie lange der TE den Wagen hat. Wenn weniger als ein halbes Jahr greift die gesetzliche Gewährleistung und der Verkäufer ist haftbar.

 

Es ist einfach immer besser innerhalb der Garantiezeit und ein Jahr danach die Inspektionen bei einer Vertragsverkstatt machen zu lassen um sich die Kulanz für das 3 Jahre zu sichern.

 

italo

 

 

am 4. Januar 2012 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Ebenso gibt es Urteile die das Gegenteil aussagen... Und zwar hatte ein Mercedesfahrer geklagt weil er sein Durchrostungschaden auf Garantie beheben lassen wollte. Die Garantie wurde ihm seitens MB verweigert, weil die Inspektionen nicht von einer Vertragsverkstadt . Und Mercedes bekam vor Gericht recht.

Nein, die widersprechen sich nicht, weil sie beide vom gleichen Gericht kommen. ;) Dein Fall war eine ganz andere Fragestellung. Du meinst dieses Urteil, wo das BGH gegen den Käufer entschieden hat. Der hatte die Rostkontrollen bei Mercedes komplett vernachlässigt, so dass die unterlassene Wartung und sein späterer Rostschaden im direktem Zusammenhang standen. Um also die Garantie zu erhalten, muss ein Käufer dem Vertragshändler vorher die Möglichkeit gegeben haben, im Rahmen der normalen Wartung einen konkreten Schaden abwenden zu können.

Das BGB hatte in dem vorher erwähnten Fall die Regelung kassiert, dass eine Garantie pauschal schon alleine deswegen verfällt, weil man nicht beim Vertragshändler warten lässt, auch wenn der Schaden damit nicht in Verbindung steht. Der verlinkte Artikel erklärt diesen Unterschied zwischen beiden Urteilen, was für dich wie ein Widerspruch wirkt.

Auf Deutsch: Wenn du den Ölwechsel bei einer Fremdwerkstatt machen lässt und hast anschließend einen Kolbenfresser, dann kannst du die Herstellergarantie vermutlich vergessen, weil das ja möglicherweise am ungeeigneten Öl gelegen haben kann. Wenn du aber den Ölwechsel anderswo machen lässt und dir bricht in der Garantiezeit eine Achse, dann haftet trotzdem der Händler dafür, weil die Achse nichts mit dem Ölwechsel zu tun hat.

Zitat:

Abgesehen davon muss jetzt der TE nachweisen das die Werkstatt den Service auch nach Herstellervorgaben gemacht hat. So weit ich weiß hat ATU z.B von VW entsprechende Unterlagen von Fiat wohl nicht. Genaues weiß man nicht.

Ganz so pauschal muss man das hier nicht sehen. Es geht ja um das Getriebe. Anhand der Kilometerleistung wäre zu prüfen, ob in der Zeit ein Getriebeölwechsel angelegen hat. Wenn ja: Pech für den TE, weil die Billigwerke vielleicht eine ungeeignete Brühe rein gekippt haben könnte. Es sei denn, auf seiner Werkstattrechnung steht ein von Fiat freigegebenes Getriebeöl.

Wenn aber kein Getriebeölwechsel laut Wartungsplan vorgesehen war, hätte ein Service bei Fiat am Getriebe auch nichts verändert, so dass die Garantie IMHO weiterbesteht.

Zitat:

Soweit ich den TE verstanden habe liegen die Vorschriften in den Garantiebedingungen und nicht im Kaufvertrag.

Die Garantiebedingungen sind Bestandteil eines Kaufvertrags. Dort wird immer auf die Bedingungen verwiesen. Auch wenn beides nicht auf einem Zettel steht, gehören zum Vertrag auch immer die dort genannten Anhänge.

Zitat:

Verträge kann nur ein Rechtsanwalt analysieren bezüglich ihrer Rechtmässigkeit.

Nein, das kann man in einfachen Fällen selbst mit einem gewissen Verständnis, welches man sich auch ohne Jurastudium aneignen kann. Ich habe schon mehr Luftpumpen von Anwälten ihre halbgaren Drohbriefe ohne fremde Hilfe erfolgreich demontiert als du Finger an zwei Händen hast. ;) Ansonsten gelten genau die Einschränkungen, die ich im ersten Absatz meines letzten Beitrags erwähnt hatte.

Hallo,

erster Frage: wie lange besitzt du schon das Auto? (am besten in Monaten)

zweite Frage: welches Versicherungsunternehmen übernimmt die Garantie (Fiat direkt? oder ein anderer Verein, z.B. die Extension über die Allianz)

dritte Frage: was wurde bei ATU gemacht und was steht auf dem Kassenbeleg bzw. der Quittung?

vierte Frage: was ist am Getribe genau kaputt?

Gruß

am 4. Januar 2012 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von mfr

Vorweg: Für eine rechtliche Beratung solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen, der viel Geld kosten kann, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Tipps von juristischen Laien wie mich können hilfreich sein, können für dich aber auch komplett in die Hose gehen und zum finanziellen Desaster werden.

Hi,

 

dabei hättest Du auch besser bleiben sollen! Eine Rechtsberatung ist hier unerwünscht!

 

MfG

globalwalker

wie der TE geschrieben hat hat er eine zusätzliche Versicherung Garantieversicherung abgeschlossen. Nach meiner Meinung ist der Kaufvertrag des Autos mit der gesetzlichen Gewährleistung und vielleicht noch mit der Restlaufzeit von der Herstellergarantie und die Garantieversicherung/verlängerung zwei unterschiedliche Verträge die man mit einander nicht vermischen kann.

 

Wenn ich einen Wagen kaufe der nicht neu ist und ich eine Garantieversicherung dazu abschließe steht im Kaufvertrag nicht die Garantieklauseln des Versicheres drinn. Und das gleiche gilt auch sicher in diesem Fall. Und dann gibt es auch noch unterschiedlichen Verträge die unterschiedliche Leistungen abdecken. Das alles steht aber nicht im Kaufvertrag sondern im Versicherungsvertrag.

 

Ich kenne mich den Wartungsplänen nicht aus, wenn da z.B. steht Getriebe muss per Sichkontrolle überprüft werden und Ölstand und Farbe ....( ich schreibe ja jetzt nur hypothetisch weil ich die genauen Pläne von FIAT nicht kenne) und dies ist in der ATU Werke nicht gemacht worden, hätte man unter Umständen rechtzeitig vor Schadeneintritt feststellen können das vielleicht zu wenig Öl drauf ist....

 

Ein weitere Fall er mir gerade einfällt. Einer 156 Alfafahrerin ist die Motorhaube auf der Autobahn um die Ohren geflogen. Der Wagen ist von einem nicht von einem Autohaus/Verkäufer verkauft worden der zu der FIAT Auto Gruppe gehört. Die Alfa Werkstätten waren angewiesen den Verschluss bei Inspektion geziehlt zu ölen. Das Wissen hatte der Verkäufer nicht und die betreuende Werkstatt nicht....Nach dem Urteil ist die Werkstatt und der Verkäufer von Fremdmarken nicht verpflichtet sich solches Wissen anzueignen. Und Alfa hatte die eigenen Werke in Kenntniss gesetzt.  Somit hatte niemand den schwarzen Peter und die Besitzerin des Fahrzeuges ist auf den Schaden sitzen geblieben.

 

Eine ganze Weile hat ATU geworben das sie nach Herstellervorschrift warten...es muss ja einen Grund geben warum sie diese Werbung nicht mehr machen....nach meiner Meinung sie besitzen gar nicht die Vorgaben aller Automarken um sie nach Herstellervorgaben zu warten.

 

italo

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 22:38

Hallo und danke erstmal für die vielen Antworten!

Ich hatte heute ein Beratungstermin bei meinem Anwalt! vor drei oder vier Monaten wurde ein Gesetz geändert welches für mich zum Vorteil ist, der Anwalt ist überzeugt davon den Fall positiv zu bestreiten^^... Genaueres kann ich aber erst morgen schreiben, da ich dann nochmals einen Termin dort habe. (welches Gesetz usw.) Zudem hat sich mein Fiathändler gemeldet. Fiat will 70-80% des Schadens übernehmen. Das ist zwar schön und gut, aber ich werde die restlichen 20% von der "Restanschlussgarantie" einfordern.

Das war es für heute erstmal im groben, genaueres werde ich euch Morgen zukommen lassen..

Aber eins steht fest! nie wieder FIAT!...

Gute Nacht.

am 5. Januar 2012 um 6:46

Fahr mal andere Hersteller,da siehts auch nicht besser aus.70-80% sind gut,da bleib doch fast nichts mehr übrig.Mein Nachbar hat nen T5 dessen Reparatur 3000€ Kosten sollte mit Beteiligung von VW...und ich bin immer zuverlässig mit Fiat gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Wenn ich einen Wagen kaufe der nicht neu ist und ich eine Garantieversicherung dazu abschließe steht im Kaufvertrag nicht die Garantieklauseln des Versicheres drinn.

Hallo,

eine Garantie ohne Bestimmungen würde ich nie abschließen, da kauft man mE die Katze im Sack. Bsp. zahlt CarGarantie und Allianz nur einen gewissen Teil der Materialkosten (nach Alter und KM-Leistung gestaffelt) und die Anforderungen müssen (wie die AGBs) bekannt gemacht werden. Ich hatte immer im KV die Bedingunegn dabei.

Zum Fall:

Wieso zahlt Fiat denn? Ist das Kulanz oder schon die Leistung aus der Anschlussgarantie?

Gruß

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