Grade Polizeikontrolle und ich könnte platzen.
Moin ich hatte grade wieder mal das große Los gezogen... wurde angehalten von den Netten Herren in Grün, weil ich ja in der ortschaft mit neblern gefahren wäre (benz c220 cdi),muss dazu sagen das ich grade von der landstrasse in den ort kam aber das nur nebenbei, ich fahre oft mit neblern abends ... naja jedenfalls 10 euro dafür und nochmal was weil ich nicht wusste wo der fahrzeugschein war (papas wagen) fzg. schein in seinem geldbeutel wie sich rausstellte.. naja dafür auch nochmal nen 10 er oder.. bekomme ich noch geschickt per post...
Was mich aber am meisten angekotzt hat ist das eine gebrannte cd (film) auf dem beifahrersitz lag (kam grade von freundin) und ich das verchecheckt habe das die da lag. naja jedenfalls haben sie die einkassiert und meinten das sie die der staatsanwaltschaft wohl geben wollten, vonwegen mal wohnung durchleuchten usw. Ich habe mich nicht dazu geäüßert wo die herkam usw. nur sie war halt in meinem besitz. Meint ihr die staatsanwaltschaft macht was wegen einer scheiss cd ??? ich denke nicht wirklich oder ,und ich meine wenn doch dann kann mir immer noch niemand nachweisen das ich sie gebrannt hätte (was ich auch nicht war) aber das ja nebensächlich weil sie ja bei mir im wagen lag... wenn die anfragen werden ich sagen das ich sie am besagten abend aufn parkplatz gefunden hätte usw. und meine wohnung können die ruhig durchleuchten und mein rechner, das ist nichts (mehr) drauf...
wollte ich mal gesagt haben.... wird ja eh bald geschlossen 🙂
63 Antworten
Nein man 🙂
Nur ich finde über "schlechte" Polizisten kann/darf man sich genauso aufregen wie über "prollo" Golf fahrer 😉
Und zum post davor:
da es dunkel war,, und die sicht aus dem c klasse sportcoupe nach hinten raus eher mau ist , konnte ich nicht genau sehen was dort stand nur rote schrift halt und fernlich an/aus... usw.
Und das ist doch tittiluss ob ich auf die bremse steige und den anker rausschmeisse oder eben 10 m weiter aufn parkplatz fahre. Und ausserdem hätten die mich eh aufgefordert 100% das ich auf den parkplaz fahren soll, weil ich noch pusten und wischtest machen sollte, was ich auch lustig fand... und vorbestraft bin ich auch nicht was raubkopien angeht ,und ich denke mit nem moped schwarz fahren mit 16 fällt da nicht drauf ein 😉
Zitat:
Original geschrieben von Doms golf
Gebe Marc (FallSoWireless) völlig recht. Überall gibt es schwarze Schafe. Und zur unfreundlichkeit mancher Polizisten: So wie man es in den Wald rein schreit....
Und da gebe ich dir auch recht, ich war dennen gegenüber freundlich und einsichtig,und das selbe kann ich auch verlangen... grade wegen sonen kleinscheiss... und die haben einige dumme bemerkungen gemacht im gegensatz zu mir... ich halt mich da meistens zurück, da es eh keinen sinn hat mit denen zu disskutieren...
Der Polizist hatte zb. meinen ausweis erst vergessen ,da wollte ich schon losfahren, da schreit der hinterher und gibt mir den durchs fenster und meint noch.... beim nächsten mal brauchen sie den bestimmt und das war auch den film gemünzt vonwegen wenn die ja angeblich meine bude durchsuchen und das ist einfach unnätig sone kommentare.
@4Shizzle
Als Hilfsbeamte der StA durften die Polizisten die CD mitnehmen, da eine Straftat im Raume steht (Verstoss Urheberrecht)
Hast Du eine Quittung von denen bekommen (NW10)?
Ohne was Schriftliches dürfen die natürlich nichts aus Deinem PKW entfernen und an sich nehmen!
Das Prob ist, dass es ein aktueller Kinofilm war. Wäre es ne Kopie einer x-beliebigen DVD (trotz Kopierschutzes) würde es ein StA mit 100%er Sicherheit wegen Geringfügigkeit einstellen!
Wie es sich bei einem Kinofilm verhält: Abwarten!
Evtl. Vorladung und Fragen woher Du die Copy hast usw., nichts weiter denke ich!
Aber Bude durchsuchen usw. kann ich mir wegen eines(!) Films nicht vorstellen! Ebenfalls wegen Geringfügigkeit. Hätten die 50 Filme gefunden, wären sie schon bei Dir gewesen.
Ein Durchsuch.befehl ist schneller da wie man denkt. Wenn "Gefahr im Verzug" gegeben ist , dürften die Polizisten auch ohne D.befehl
in die Wohnung!
Weiterhin sollen sich nicht alle immer aufregen, dass die böse Höllenpolizei nur wehrlose Bürger drangsaliert. Wenn man denen keinen Anlaufpunkt gibt, passiert auch nichts. Ich hatte bisher noch nie Probs! Wie man in den Wald.............
Da bist du wie gesagt an ein schwarzes Schaf geraten. Und wie du schon sagtest, man zieht immer den kürzeren gegen so ein Arsc..... 😁
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Zitat:
Als Hilfsbeamte der StA durften die Polizisten die CD mitnehmen, da eine Straftat im Raume steht (Verstoss Urheberrecht)
bevor hier noch alle jurastudenten aus ihren löchern herauskommen, finde ich das er mal den familienanwalt konsultieren sollte. der kann ganz objektiv entscheiden, was gemacht werden sollte.
ich jedenfalls bleib dabei - allein das mitführen eines cd-rohlinges reicht noch nicht als anfangsverdacht für eine ordnungswiedrigkeit oder straftat. oder sollte sich die rohlingabteilung im media markt demnächst auf ne razzia einrichten? ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Kuschelweich
@4Shizzle
Als Hilfsbeamte der StA durften die Polizisten die CD mitnehmen, da eine Straftat im Raume steht (Verstoss Urheberrecht)
Hast Du eine Quittung von denen bekommen (NW10)?
Ohne was Schriftliches dürfen die natürlich nichts aus Deinem PKW entfernen und an sich nehmen!
Das Prob ist, dass es ein aktueller Kinofilm war. Wäre es ne Kopie einer x-beliebigen DVD (trotz Kopierschutzes) würde es ein StA mit 100%er Sicherheit wegen Geringfügigkeit einstellen!
Wie es sich bei einem Kinofilm verhält: Abwarten!
Evtl. Vorladung und Fragen woher Du die Copy hast usw., nichts weiter denke ich!
Aber Bude durchsuchen usw. kann ich mir wegen eines(!) Films nicht vorstellen! Ebenfalls wegen Geringfügigkeit. Hätten die 50 Filme gefunden, wären sie schon bei Dir gewesen.
Ein Durchsuch.befehl ist schneller da wie man denkt. Wenn "Gefahr im Verzug" gegeben ist , dürften die Polizisten auch ohne D.befehl
in die Wohnung!Weiterhin sollen sich nicht alle immer aufregen, dass die böse Höllenpolizei nur wehrlose Bürger drangsaliert. Wenn man denen keinen Anlaufpunkt gibt, passiert auch nichts. Ich hatte bisher noch nie Probs! Wie man in den Wald.............
Klar hast du recht, eine quittung habe ich abgelehnt da ich dafür mit auch die wache kommen sollte was ich ablehnte... angeboten wurde mir aber eine quittung oder so... Und selbst wenn ich eine art fragebogen bekommen sollte,der film lag ja in dem wagen meines vaters und der meinte schon das man einfach sagen kann das es ein firmenfahrzeug ist (was auch so ist) und da einige mit fahren und wir nicht sagen können wo die cd herstammt... oder er/ich sage das man die kurz zuvor gefunden habe und sich nicht bewusst war , was auf der cd drauf war... fak ist die können mir rein garnichts nachweisen.
Re: Grade Polizeikontrolle und ich könnte platzen.
Zitat:
Original geschrieben von 4Shizzle
... papas wagen ...
dann ist eh schonmal alles schön.
Verwandte ersten Grades haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Heißt, du mußt nicht gegen deinen Dad aussagen und dein Dad nicht gegen dich. Wenn beide die Aussage verweigern kann kein Mensch ermitteln, wem von euch der böse böse verbotene Gegenstand nun gehört hat und wie er dahingekommen ist, wo er dummerweise gefunden wurde.
Ergo wird das Verfahren, falls es überhaupt eröffnet wird, wieder eingestellt.
Viel Glück. 🙂
Zitat:
sagen kann das es ein firmenfahrzeug ist (was auch so ist) und da einige mit fahren und wir nicht sagen können wo die cd herstammt... oder er/ich sage das man die kurz zuvor gefunden habe und sich nicht bewusst war , was auf der cd drauf war... fak ist die können mir rein garnichts nachweisen.
Wenns ein Firmenwagen ist und die CD tatsächlich von jemand anderen sein könnte (je mehr desto besser!), ist die Sache vom Tisch! Du bleibst dabei "is nit von mir..." und der Drops ist gelutscht, denke ich!
Kommt natürlich auf den StA oder später Richter an, falls ein Verfahren eingeleitet werden sollte.
Aber das hört sich schon ganz gut an für Dich 😉
Ja ist wie gesagt der firmenwagen von meinem dad (er ist betiresbleiter) aber mit dem auto fahren wir privat und auch mal ab und zu angestellte der firma... da kann keiner nachweisen das die cd von mir oder papen kommt..... meinte er auch schon, da kommt höchstens eine aufforderung sich dazu zu äußern und das kann man ja dann entsprechend machen... da wird nichts bei rumkommen . Ätsch 😉
Danke mal an alle für das grpße feedback, habe ehrlich gesagt damit gerechnet das der Thread nach max. 2 stunden dicht ist 🙂
Achja, dass die eine passende Quittierung nicht vor Ort dabei hatten und Du wegen einer solchen aufs Revier gemusst hättest, spricht nicht gerade von Professionalität 😁
Dies nur kurz am Rande 🙂
Einen noch... 😉
Denke, dass es ganz gut ist, einen solchen Thread mal was länger stehen zu lassen, obwohl totalst ForumsOffTopic!
Dient doch auch 1. zur Abschreckung 😁 und 2. zur allg. Weiterbildung in Sachen (was kann passieren wegen EINEM sch.... Film im Auto)
Zitat:
Original geschrieben von Viper666
ich sags mal so wegen einem kinofilm wird jetzt sicherlich nicht ein Dursuchungsbefehl ausgestellt.
Der aufwand und die kostet sind da wohl etwas heftig. Gut wenn er vorbestraft in solchen fällen währe dann vielleicht. Aber so glaub ich nicht dran.
Glaub was Du willst, ich hab schon Pferde kotzen sehen.
Und das Problem bei Durchsuchungen ist, dass man bei JEDEM zuhause irgendwas findet, womit der StA dann im Nachhinein die Durchsuchung rechtfertigen kann.
Habe bei meiner Mutter im Schrank mal eine alte Gaspistole aus den 60ern gefunden, hatte kein PTB-Zeichen drauf. Besitz verboten. Hab das Ding dann beim örtlichen Büchsenmacher abgegeben und der hat es zerstört. Allein der Transport dahin war strafbar.
Bei meinem Bruder lag noch ein altes BW-Fallmesser rum. Ist seit 2 Jahren verbotener Gegenstand. Ab in die Tonne damit.
Viele Gesetze sind mittlerweile so irre, dass man jeden wegen irgendwas rankriegen kann. Und der Durchschnittsbürger bekommt Gesetzesänderungen ja meist nicht mit.
Kein Grund zur Panik, aber Vorsicht kann nicht schaden.
Jo ich weiss, aber bei mir in der Wohnung (elternhaus ) über meinen eltern,befindet sich kein illegaler zustand meines wissens.
Zitat:
Original geschrieben von Clifford
Hab das Ding dann beim örtlichen Büchsenmacher abgegeben und der hat es zerstört. Allein der Transport dahin war strafbar.
Kein Grund zur Panik, aber Vorsicht kann nicht schaden.
Hast du die "Büchse" im zusammengebauten zustand befördert?? Wenn ja dann war es strafbar. Außer du hast einen Waffenschein aber das bringt ohne die kennzeichnung auch nichts.
Wenn du die Gaspistole allerdings so zerlegt hättest das sie nicht einsatzbereit ist dann könntest du sie jahre lang rumfahren ohne das was los ist.
Spiel ab und an mit Freunden Paintball in einer Painballhalle. Das Befördern von Schusswaffen ohne (kleinen) Waffenschein ist nur dann erlaubt wenn die Waffe nicht einsatzbereit ist. Quasi wenn sie zerlegt ist. Aber du hast recht Vorsicht kann nie schaden.
mfg