Gott sei Dank keinen Diesel gekauft....Größtes Fahrverbot aller Zeiten - Danke EU!!!
..wieder mal Tolles aus Brüssel!
Größtes Fahrverbot aller Zeiten
In diesen Städten könnten Diesel-Fahrzeuge verboten werden....
http://focus.de/4797873
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NewJack473 schrieb am 7. Juli 2015 um 17:05:54 Uhr:
..wieder mal Tolles aus Brüssel!Größtes Fahrverbot aller Zeiten
In diesen Städten könnten Diesel-Fahrzeuge verboten werden....
http://focus.de/4797873
Die EU will Deutschland verklagen, wenn in einigen Städten nicht bald "reine Luft" ist?
Na, das will ich mal sehen, das wäre ja so, als wenn ich (1,70 Meter "groß"😉 zum Arnold Schwarzenegger sagen würde: "Pass mal auf: Ich verhau dich gleich, wenn du nicht sofort das tust, was ich dir sage!"
Kommt nicht so gut, oder?
Deutschland ist das Schwergewicht in Europa, ohne Griechenland wird die EU auch funktionieren, ohne Deutschland aber nicht, dann ist die von jetzt auf gleich pleite. Wenn Brüssel aber kein Geld mehr verteilen kann, wollen auch die anderen nichts mehr davon wissen, dann wars das mit der EU. Und dem eigenen Pöstchen in Brüssel. Also werden die nen Teufel tun, aber niemals Deutschland verklagen ohne vorher Angela um Erlaubnis gefragt zu haben.
Grüße
Udo
61 Antworten
Wer seinen finanzierten Diesel zurückgeben will, hat rechtliche Hebel:
Werbelink entfernt - wer noch nicht einmal die NUB versteht, scheint mir in diesem schwierigen rechtlichen Bereich nicht ein unbedingt kompetenter Ansprechpartner zu sein
Nur zum Beispiel
twindance - MT-MODERATION
Nur zum Beispiel.
Von der Effizienz und der Gefahrlosigkeit ist Diesel immer noch der beste Kraftstoff.
Sind dann nur PKW Diesel betroffen oder auch LKW Diesel? - Weil bei letzteren kann ich mir das nicht vorstellen.
Die Autoindustrie hat gelernt und hat z.B. in Klein/Kleinstwagen keinen Diesel mehr im Angebot (z.B. VW) und wenn, dann haben die Euro6 und teilweise SCR Kat.
Wir werden am Donnerstag sehen, wie die Entscheidung aussieht. 🙂
Selbst wenn es Fahrverbote geben wird...ist es kein Weltuntergang.
Solange die Zulassungsstelle nicht mitmacht und die Politessen kaum Knöllchen verteilt gegen "Umweltsünder", kann man überall reinfahren 😉
Hier ein SEHR interessanter Artikel:
https://www.n-tv.de/.../...n-Autokonzernen-helfen-article20298645.html
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und nochmal zur Klarstellung: das BVwG entscheidet NICHT darüber, ob es Fahrverbote gibt, sondern darüber, ob einzelne Kommunen ohne bundeseinheitliche Regelung (temporäre) Fahrverbote verhängen können, bzw. dürfen.
Das heißt aber nicht, dass sie dies auch müssen. Sie müssen aber die Luftreinhaltepläne nachbessern um kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. Wie - das bleibt den Kommunen überlassen. Und bei einer Pro-Entscheidung des BVwG könnten das eben auch Fahrverbote sein - müssen es aber nicht.
ja,schon klar. Deshalb verstehe ich die Panikmache nicht.
Nur wer in Großstädte wohnt, könnte evtl. Probleme haben.
Zitat:
@effjottemm schrieb am 22. Februar 2018 um 16:34:10 Uhr:
Das heißt aber nicht, dass sie dies auch müssen. Sie müssen aber die Luftreinhaltepläne nachbessern um kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. Wie - das bleibt den Kommunen überlassen. Und bei einer Pro-Entscheidung des BVwG könnten das eben auch Fahrverbote sein - müssen es aber nicht.
Nenn' mal bitte eine andere Möglichkeit [auf Kommunalebene] als Fahrverbote (für Diesel und/oder Benziner).
Ohne Scherz, ich habe keine Idee wie man anders an den EU Grenzwert kommen kann.
Was ich meine: Das Urteil ist de facto eine Anordnung von (Diesel-)fahrverboten.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 22. Februar 2018 um 18:37:38 Uhr:
Nenn' mal bitte eine andere Möglichkeit [auf Kommunalebene] als Fahrverbote (für Diesel und/oder Benziner).
Ohne Scherz, ich habe keine Idee wie man anders an den EU Grenzwert kommen kann.Was ich meine: Das Urteil ist de facto eine Anordnung von (Diesel-)fahrverboten.
Nein, das ist es definitiv nicht. Das Urteil befasst sich lediglich mit der Frage, ob es den Kommunen im Rahmen der Luftreinhaltepläne erlaugt ist, auch ohne eine bundesweite Regelung im Bedarfsfall Fahrverbote auszusprechen. Wobei den Kommunen überlassen ist, wie sie die Pläne aufstellen und was sie zur Umsetzung dafür tun (müssen).
Aber eigentlich reden wir über ein Problem der Vergangenheit! Die Luftqualität - auch und gerade in den Ballungsräumen ist seit Jahren stetig besser geworden! Das ist ein Fakt der durch das Bundesumweltamt selbst so belegt wurde. Auch die Belastung durch Stickoxide ist - ich glaube - seit 1990 um 60% weniger geworden. Die modernen Fahrzeuge, auch Diesel, stoßen immer weniger Schadstoffe aus, die alten Fahrzeuge werden immer weniger.
Mal rein angenommen Fahrverbote könnten von Komunen unabhängig von einer Bundesregelung verhängt werden....
Eine Kennzeichnung potentiell betroffener Fahrzeuge gibt es aktuell nicht (z.B Benziner ab Euro4 und Diesel ab Euro6 oder sonstwas).
Dazu müsste es so etwas ähnliches wie z.B die diskutierte blaue Plakette geben.. die es aber noch nicht gibt.
Für Komunen also nicht in die Praxis umsetzbar - einzigste Lösung wäre in der Praxis z.b einen Straßenzug komplett zu sperren....
was wäre die Folge - juristisch evtl an der Straße gute Werte, dafür an Straßen rundherum die totale Verstopfung und unter Strich mehr schlechte Luft in der Stadt.
= Willkommen in Schilda ....
Ergo selbst wenn das Gericht entscheiden würde dass komunen das Recht hätten temporär und partiell Fahrverbote umzusetzen..... dann würde eben z.B eine Vollsperrung der Strasse X bei Situation Y in den Luftreinhalteplan aufgenommen. Dann muss man nur dafür sorgen dass Situation Y nie entrifft oder so definiert ist dass man die Karte eigentlich nicht ziehen muss.
Der Juristik wäre genüge getan weil Fahrverbote als Maßnahme im Luftreinhalteplan drinstehen .....
Es ist schon traurig genug wieviel Steuergelder in die Debatte und Gerichte verschwendet werden - vernünftiger wäre es die Einführung der Euro6d Fahrzeuge zu beschleunigen und zu fördern....
@effjottemm
Das Urteil befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten durch Kommunen, aber das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart (welches der Sprungrevision bevor stand) ist da ganz eindeutig.
@logangun
Damit wird dann auch Ihr Beitrag als Fakenews entlarvt
Zitat:
258
4.4. Durch diese bislang nicht behobenen Regelungsdefizite ist die Durchsetzung bzw. Bekanntgabe des vorliegend in Betracht kommenden Verkehrsverbotes entgegen der Rechtsansicht des Beklagten jedoch rechtlich nicht unmöglich, weil es zu dem in seiner derzeitigen Ausgestaltung hier nicht verwendbaren Zusatzzeichen 46 andere, rechtlich zulässige Möglichkeiten gibt, das Verkehrsverbot trotz „Fehlens einer Blauen Plakette“ im Einklang mit den Vorschriften der StVO ordnungsgemäß bekanntzugeben. Insoweit gilt im Einzelnen Folgendes:
259
4.4.1. Da das in Betracht zu ziehende Verkehrsverbot zum Inhalt hat, innerhalb der gesamten bereits bestehenden und mit den Zeichen 270.1 und 270.2 ausgeschilderten Umweltzone Stuttgart die Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren der Eurostufen Euro 1 und 2 sowie Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Eurostufen Euro 3, 4 und 5 aus der bislang mit dem Zusatzzeichen 46 angeordneten Freistellung der Kraftfahrzeuge mit Grüner Plakette herauszunehmen und damit im Ergebnis dem mit Zeichen 270.1 angeordneten Umweltzonen-Verkehrsverbot zu unterwerfen, besteht für einen Austausch der Zeichen 270.1 und 270.2 - etwa gegen das Zeichen 251 (Lfd. Nr. 29 der Anlage 2 zur StVO) - keine sachliche Notwendigkeit. Denn das Zeichen 251 unterscheidet sich in Bezug auf die Adressaten des damit angeordneten Einfahrverbotes (Kraftwagen und mehrspurige Kraftfahrzeuge) nicht von den Adressaten der Zeichen 270.1 und 270.2 (Kraftfahrzeuge), die darüber hinaus lediglich zusätzlich das Gebiet der Verkehrsverbotszone (Umweltzone) begrenzen. Da das Verkehrsverbot auch räumlich denselben Bereich betrifft, wie das bereits bestehende Verkehrsverbot, nämlich die gesamte Umweltzone Stuttgart, bliebe auch der Aufstellungsort der Schilder derselbe.
Und jetzt noch einmal zurück zu meiner Frage:
Wie novelliert man den Luftreinhalteplan OHNE Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und in Übereinstimmung mit den EU Vorgaben auf kommunaler Ebene? Ich bitte um EINE alternative zu Fahrverboten.
Ich lege nahe das Urteil http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=22699 von Zeile 136 an zu lesen.
Zitat:
...
Und jetzt noch einmal zurück zu meiner Frage:Wie novelliert man den Luftreinhalteplan OHNE Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und in Übereinstimmung mit den EU Vorgaben auf kommunaler Ebene? Ich bitte um EINE alternative zu Fahrverboten.
nun, da fallen mir auf Anhieb einige Möglichkeiten ein:
- Durchgangsverkehr durch Umgehungsstraßen aus der Innenstadt raushalten...
- besserer Verkehrsfluss durch effektivere Ampelsteuerungen (grüne Welle)...
- Bebauungspläne für bessere Luftdurchmischung ändern...
- Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotten...
- Förderung des ÖPNV...
usw.
Was ist eigentlich mit Großbaustellen im Innenstadtbereich? Hat mal jemand überlegt, dass z.B. die Baumaschinen und der aufgewirbelte Dreck von Stuttgart 21 durchaus zu den Messergebnissen am Neckartor beitragen?
Und was ist mit den Grenzwerten in geschlossenen Räumen, wo z.B. der Nox-Wert an manchen Stellen bis zu 25 mal höher sein darf als auf den Straßen?
Und noch einmal: die Luftqualität ist kontinuierlich besser geworden, Schadstoffe um bis zu oder sogar über 60% reduziert! Durch Einsatz neuer Technologie ist mit einer weiteren Verbesserung zu rechnen, also wozu das Ganze noch?
Anmerkung: ich fahre hin und wieder nach Düsseldorf und dann über den Südring / Völklinger Str. zur Altstadt-Tiefgarage mit 840 Stellplätzen - was glaubt ihr, was die machen, wenn die o.a. Straßen für ca. 50% der Fahrzeuge gesperrt werden? Aber - sollte es doch so sein, dann lasse ich meinen Diesel eben stehen und nehme den Smart meiner Frau. Der hat zwar - laut ADAC-Test - den etwa 100fachen Ausstoß an Feinstaub, gegenüber meinem Euro5 Diesel mit DPF - aber wenn man das so will ...
EDIT: der Smart hat natürlich weniger Nox als der Diesel ... schon klar. Was die Umweltzonen angeht: die aktuellen Zonen, die wegen Feinstaub eingerichtet wurden zeigen doch ganz klar, dass - obwohl inzwischen praktisch jeder Diesel einen DPF hat - das faktisch nichts gebracht hat, weil Industrie und Haushalte immer noch genügend davon produzieren. Und die muss man m.E. auch in die Pflicht nehmen.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 23. Februar 2018 um 07:23:38 Uhr:
@effjottemm
Das Urteil befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten durch Kommunen, aber das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart (welches der Sprungrevision bevor stand) ist da ganz eindeutig.@logangun
Damit wird dann auch Ihr Beitrag als Fakenews entlarvt
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 23. Februar 2018 um 07:23:38 Uhr:
Zitat:
258
4.4. Durch diese bislang nicht behobenen Regelungsdefizite ist die Durchsetzung bzw. Bekanntgabe des vorliegend in Betracht kommenden Verkehrsverbotes entgegen der Rechtsansicht des Beklagten jedoch rechtlich nicht unmöglich, weil es zu dem in seiner derzeitigen Ausgestaltung hier nicht verwendbaren Zusatzzeichen 46 andere, rechtlich zulässige Möglichkeiten gibt, das Verkehrsverbot trotz „Fehlens einer Blauen Plakette“ im Einklang mit den Vorschriften der StVO ordnungsgemäß bekanntzugeben. Insoweit gilt im Einzelnen Folgendes:
259
4.4.1. Da das in Betracht zu ziehende Verkehrsverbot zum Inhalt hat, innerhalb der gesamten bereits bestehenden und mit den Zeichen 270.1 und 270.2 ausgeschilderten Umweltzone Stuttgart die Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren der Eurostufen Euro 1 und 2 sowie Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Eurostufen Euro 3, 4 und 5 aus der bislang mit dem Zusatzzeichen 46 angeordneten Freistellung der Kraftfahrzeuge mit Grüner Plakette herauszunehmen und damit im Ergebnis dem mit Zeichen 270.1 angeordneten Umweltzonen-Verkehrsverbot zu unterwerfen, besteht für einen Austausch der Zeichen 270.1 und 270.2 - etwa gegen das Zeichen 251 (Lfd. Nr. 29 der Anlage 2 zur StVO) - keine sachliche Notwendigkeit. Denn das Zeichen 251 unterscheidet sich in Bezug auf die Adressaten des damit angeordneten Einfahrverbotes (Kraftwagen und mehrspurige Kraftfahrzeuge) nicht von den Adressaten der Zeichen 270.1 und 270.2 (Kraftfahrzeuge), die darüber hinaus lediglich zusätzlich das Gebiet der Verkehrsverbotszone (Umweltzone) begrenzen. Da das Verkehrsverbot auch räumlich denselben Bereich betrifft, wie das bereits bestehende Verkehrsverbot, nämlich die gesamte Umweltzone Stuttgart, bliebe auch der Aufstellungsort der Schilder derselbe.Und jetzt noch einmal zurück zu meiner Frage:
Wie novelliert man den Luftreinhalteplan OHNE Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und in Übereinstimmung mit den EU Vorgaben auf kommunaler Ebene? Ich bitte um EINE alternative zu Fahrverboten.Ich lege nahe das Urteil http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=22699 von Zeile 136 an zu lesen.
@ Fahrspaz:
Erklär uns doch bitte den Inhalte deiner Zitierten Punkte - soll heissen ? ... man nutzt aktuelle Umweltzone und macht was genau ? ... ich kenne mich nicht mit der Bezeichnung der Schilder gemäß deinem Zitat aus - wäre für alle Mitleser informativ wenn du hier mehr zu sagst.
Zudem hieß es doch bislang immer dass nicht die komplette Umweltzone (BSP Stuttgart) sondern nur speziell hochbelastete Bereiche mit Fahrverboten belegt werden sollten ? ...
Und beschäftige dich bitte mal mit dem Begriff "Fakenews" ... mein Post ist meine persönliche Meinung und Einschätzung zum Thema, das hat mit Fakenews mal so gar nichts zu tun.😉
@effjottemm
Diese Punkte sind praktisch alle in Stuttgart bereits umgesetzt und unzureichend. Weil Stuttgart einfach ein Talkessel ist und Menschen mit Fahrzeugen zur Arbeitsstelle fahren.
- Durchgangsverkehr durch Umgehungsstraßen aus der Innenstadt raushalten...
- besserer Verkehrsfluss durch effektivere Ampelsteuerungen (grüne Welle)...
- Bebauungspläne für bessere Luftdurchmischung ändern...
- Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotten...
- Förderung des ÖPNV...
Ich bin nicht Pro-Fahrverbote, aber wenn das Gericht die Fahrverbote auf kommunaler Ebene für rechtmäßig erklärt, wird der Stadt Stuttgart nichts anderes bleiben als Fahrverbote zu verhängen. Anders ist der Luftreinhaltungsplan nicht einzuhalten. Punkt. Ende. Aus. Und das ist das Problem an der Sache, es gibt auf kommunaler Ebene keine Lösung.
Auf Bundesebene sieht das anders aus: Verpflichtung der Hersteller zu Hardware Umrüstung z.B.
@logangun
Soll heißen, es wird wohl Schilder geben, auf denen steht "keine Diesel" und wer mit seinem Diesel einfährt bekommt Bußgeld und einen Punkt.