Golf V - Wandlung oder Umtausch??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute!

Ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:

Seitdem ich mein Auto besitze, habe ich nur Probleme damit und bin schon öfter in der Werkstatt gewesen, als auf der Autobahn 😁
(habe unten eine Mängelliste zusammengestellt)

Die meisten Probleme können mehr oder weniger bei allen Fahrzeugen auftreten. Jedoch gibt es ein Problem, dass selbst VW bei der dritten Beanstandung nicht beheben konnte! Es handelt sich hierbei um unerklärliche Zündaussetzer des Motors. Der Meister (Serviceberater) sah das Motorruckeln vor Ort und bestätigte, dass dies nicht normal ist!! Er konnte mir am nächsten Tag aber nur sagen, dass man nichts finden kann...die Ursache ist also unklar!
Ich habe als Kunde jedoch das Recht (vorallem bei einem so teuren Auto) auf einen einwandfrei laufenden Motor...ohne nervige Zündaussetzer.
Man versprach mir vor 5 Wochen, sich mit dem Werk in Verbindung zu setzen. Bis heute ist nichts geschehen!

Jetzt habe ich mir fest vorgenommen, alles mögliche zu tun um den Wagen zu wandeln oder gegen ein funktonsfähiges Modell umzutauschen, da ich nicht länger bereit bin, mich mit diesem Fahrzeug herumzuärgern!

Welche Vorraussetzungen muss man für eine Wandlung oder einen Umtasuch erfüllen? Hat das schonmal jemand von Euch gemacht? Wenn ja, wie lief es ab?
Vielleicht ist unter uns auch ein Jurist, der sich mit diesen Dingen auskennt und eine kleine Hilfestellung geben kann.

Für produktive Antworten wäre ich sehr dankbar!

Hier noch die Mängelliste:

-Oktober 2004: Heckscheibenwischer hat sporadisch ausgesetzt oder ging während oder vor der Fahrt willkürlich an ....behoben, Wischermotor ausgetauscht.

-November 2004: 2 Monate nach dem Kauf blättert Softlack vom Lenkrad ..... behoben, Airbageinheit ausgetauscht.

-Dezember 2004: Climatronic tickert ..... Reparatur momentan unmöglich. Lösung von VW kommt im Frühjahr 2005.

-Februar 2005: Softlack wieder abgeblättert ..... behoben, Airbageinheit zum zweiten Mal ausgetauscht. Für Climatronic keine Lösung.

-Sommer 2005: Dach verbeult und eingefallen. Ursächlich dafür war die Dichtmasse zwischen Blech und Dachhimmel ..... behoben, Dachhimmel ausgetauscht.

-September 2005: -Softlack blättert zum wiederholten Mal ab  behoben, Airbageinheit zum dritten Mal ausgetauscht.
-Motor läuft unruhig im Stand, sporadisches Ruckeln und Zündaussetzer ..... Softwareupdate wirkungslos. Ursache unbekannt; wird als "normal" zurückgewiesen. O-Ton: "Treten sie den Wagen mal etwas über die Autobahn, dann passt das wieder".

-Oktober 2005: MFA zieht streifen und ist sehr hell ....behoben, Softwareupdate (aktueller KM-Stand: 11.200 km).

-November 2005: Motor springt schlecht an .... behoben; Batterie aufgeladen; Ursache für Zündaussetzer immer noch unklar. Weiterer Termin im Dezember 2005.

-Dezember2005: Fehlzündungen dem Serviceberater gezeigt. Fehlersuche blieb nach ganztägiger Suche ergebnislos. Steuergeräte-Fehlerspeicher leer, Ursache unklar. Man verspricht, sich diesbezüglich mit VW in Verbindung zu setzen.

-Dezember 2005: kratzendes Geräusch aus dem Motorraum im Kaltzustand .... Ursache laut Serviceberater unbekannt.

-Januar 2006: Motor startet nach 2 Stunden Parkzeit nicht..... Abschleppdienst gerufen; Batterie völlig entladen etc. Fahrzeug konnte vor Ort nicht fahrtüchtig gemacht werden und wurde abgeschleppt .... Ersatzwagen. Bis dato keine Rückmeldung bezüglich der Motorprobleme (aktueller KM-Stand: 14800 km).
-Radio wurde getauscht, jedoch wurde ein zwar neues, aber defektes Radio engabaut.... Termin diesbezüglich steht noch an.

MfG!!!

32 Antworten

Hallo,
grundsätlich kannst DU nur wandeln wen Du zwei Verbesserungsversuche eines Problem, ohne Erfolg feststellen mußt.
Sollten Fehler nicht zu beseitigen sein hast Du ebenfalls ein Recht auf Wandlung oder Wertminderung in diesen Fall eine Auszahlung einer bestimmten Summe an Dich, seitens des Händlers.

Bei einer Wandlung muss der Käufer eine sogenannte Nutzungspauschale entrichten das sind pro gef. Kilometer 0,67%, bei Diesel kann dieser Prozentsatz auch niedriger sein, das ist Verhandlungssache.

Beispiel:

KM Stand bei Wandlung 10800KM, Kaufpreis 19000 Euro

Rechnung:
10,8 mal 0,67=7,24%
190 mal 7,24 =1375,60 Euro Nutzungspauschale.

In manchen Fällen kannst Du auch noch die Zulassungsgebühren einfordern.
Grundsätzlich solltest Du immer eine Bestätigung oder einen Reperaturauftrag einholen um dies als Beweis aufzuführen.

Gruß Mike

Fast richtig. Es gelten immer die angefangenen 1.000 km, die gefahren sind. Im obigen Fall also 11*0,67% = 7,37 % von Deinem Rechnungspreis.

Die Überführung/Zulassung etc. gibt es auch zurück, es wird der gesamte Vetrag rückgängig gemacht, als ob nie etwas gewesen wäre (von der Nutzungsgebühr mal abgesehen).

Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen (sollte bei Deinem Motor-Problem definitiv sein), der nach 2 Versuchen nicht abgestellt werden konnte. Frist setzen mit Ankündigung Wandlung (z.B. 14 Tage), ggf. erneuten Versuch abwarten, bei Misslingen Auto zurückbringen und fertig.

Übrigens ist der Satz von 0,67 % durchaus verhandelbar, auch bei Benzinern kann man bei der Diskussion ruhig mal bei 0,4 % anfangen und sich dann z.B. bei 0,5 % einigen...

Hallo!

Also erstmal spreche ich Dir mein Beileid aus. Ich hatte vor einem Jahr ähnlich viel Ärger mit meinem Polo... Motor-Defekte, massive Verarbeitungsmängel aller Art etc., und die Werkstatt hat es nie geschafft, das Auto zu meiner Zufriedenheit in Ordnung zu bringen. Ich bin dann, nachdem meine Geduld wirklich zu Ende war, zu meinem Händler und hab ihm freundlich, zuerst mündlich, dann schriftlich unterbreitet, dass ich mich mit diesem Zustand auf Grund des erst noch jungen Alters und hohen Kaufpreises des Autos nicht zufrieden gebe. Und da die Werkstatt die Probleme nicht beheben konnte, war ich nicht gewillt, das Auto weiter zu benutzen. Kurz darauf kontaktierte meine Werkstatt VW, der Wagen wurde begutachtet und nachdem VW dann festgestellt hat, das der Wagen es schon auf Garantiereparaturen im Wert von mehreren tausend Euro gebracht hat, waren sie ohne viel Zögern dazu bereit, das Auto zurückzunehmen. Seitdem hab ich nen Golf Plus und bin damit wirklich super zufrieden und meinem Händler wirklich dankbar.

Also, nur Mut! Die reißen Dir bestimmt nicht den Kopf ab, wenn Du denen mal sachlich und nett erklärst, dass das nicht so weitergehen kann. Vielleicht hilfts ja...

Ich bin der Meinung, dass Du dazu keinen Juristen brauchst, wenn Dein Händler wirklich an Dir als Kunde interessiert ist.
Hoffentlich konnte ich Dir damit helfen.

Gruß Benny

Hallo Leute,

erstmal vielen Dank für die Antworten!

Ich weiß jetzt erstmal das Wichtigste. Habe eben mit meinem Serviceberater telefoniert und ihm meine Meinung gesagt. Daraufhin bot er mir den nächstmöglichen Termin heute Nachmittag an. Da ich jedoch nächste Woche ohnehin schon einen Termin habe, werde ich erstmal abwarten.

Ich bin jetzt nur noch gespannt, wie der Händler reagieren wird, wenn ich eine Wandlung verlange. Denn dieses Auto will ich nicht länger fahren. Weder diesen Golf, noch einen anderen gleichwertigen, noch irgendeinen VW.
Wir werden sehen.
Falls es euch interessiert, werde ich selbstverständlich noch über den Ausgang der Sache informieren!!

Vielen Dank nochmal!

MfG

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Hallo!

Ich habe eine Wandlung erst im Dezember durch (Passat Var. TDI mit Motorruckeln/Aussetzern/Kupplungsrupfen+++). Hat Nerven und viel Zeit (7 Reparaturversuche) gekostet. Natürlich bin ich heute schlauer...!
Mein Tipp: Nicht diskutieren mit den VW´lern, sondern gleich einen Anwalt einschalten, nachdem ein paar Reparaturversuche wiederholt gescheitert sind. Der erste Brief vom Anwalt wirkt Wunder. Bei mir haben sie sich 4 Monate strickt geweigert was zu tauschen, reparieren oder zu wandeln obwohl die Fehler bekannt waren und keine Lösung in Sicht war. Nach einem Anwaltsbrief ans Autohaus wurde innerhalb eines Tages die Rückgabe vereinbart. Natürlich mit Nutzungsentgeldzahlung. Jetzt fahr ich einen Touran TDI, mit dem ich das selbe machen würde, wenn er Fehler hätte!!! Und mit Sicherheit wesentlich schneller!!!

Re: Golf V - Wandlung oder Umtausch??

Zitat:

Original geschrieben von Golf5burg


Hallo Leute!-Motor läuft unruhig im Stand, sporadisches Ruckeln und Zündaussetzer ..... Softwareupdate wirkungslos. Ursache unbekannt; wird als "normal" zurückgewiesen. O-Ton: "Treten sie den Wagen mal etwas über die Autobahn, dann passt das wieder".MfG!!!

Mein Vater hatte beim Touran das gleiche Problem.X-mal neue Softwareupdates aber nichts passiert.Letztendlich wurde ne komplett neue Einspritzanlage (Düsen, Pumpe, ...).Und seitdem läuft der Motor ganz ruhig. 😉

Hallo!

Vergiss nicht (das ist nicht unerheblich),dass auch die anderen (Also das Autohaus) Nutzungsersatz für das gezahlte Geld leisten muss.

Eine hübsche Verzinsung, in deinem Fall wohl knapp 1,5 Jahre lang.

Hier hilft Dir wirklich am Besten ein Anwalt. Als ADAC-Mitglied ist die Erstberatung kostenfrei, wenn Du Dich gut vorbereitest, vor einem Termin ggf. schon Unterlagen faxt, kann er Dir dann gezielt helfen!

Gruß
Matthias

Wandlung

Da ich bereits meinen im April 05 gekauften Golf im September 05 gewandelt habe ohne Probleme!
Hier ein paar gut gemeinte Ratschläge:

1. selber VW einschalten und das schriftlich per Einschreiben und gleichzeitig die Geschäftsführung des Händlers!

Hier die Adresse von VW
Volkswagen AG
Brieffach 1998
Abteilung VSK

38436 Wolfsburg

Schildere dein Problem und setzte eine Frist bis wann Du Rückmeldung erwartest. Wenn möglich verlange so wie ich von Deinem Händler die Gewährleistungsrechnungen an VW.

Als nächstes das gleiche Schreiben an die Geschäftsführung Deines Händlers mit Kopie des Einschreibens an VW.
Am besten Du gibst dieses Schreiben persönlich beim Besuch Deines Händlers ab um Ihne Dein Entgegenkommen zu zeigen und nicht die Fronten zu verhärten. Denn das ist das wichtigste.

Du wirst sehen, daß in kürzester Zeit von VW einer zu Deinem Händler kommt um sich den Wagen anzuschauen. Und bei Deinen Problemen wird er und da bin ich mir sicher den Wagen zurücknehmen. Das dauert dann noch 8-14 Tage da vorher ein Sachverständiger den Wagen begutachten wird.

Du erhälst dann je 1000 km einen Abzug vom Kaufpreis incl. Überführung von 0,65 % beim Benziner Diesel etwas weniger.

Der Vorteil des Schreibens an VW direkt war bei mir der, daß VW dem Händler gesagt hat er muß das Auto zurücknehmen! und gleichzeitig diesen Schaden dem Händler gegenüber reguliert hat. Ich habe dann selbst Kontakt mit dem Geschäftsführer aufgenommen der mir kurzfristig mein Geld rückerstattet hat.

Über eine Sache solltest Du Dir aber im klaren sein, nämlich daß dieser Händler Die wahrscheinlich kein Fahrzeug mehr verkaufen will.

Das ganze nennt man Rücktritt vom Kaufvertrag. Somit kriegst Du Dein Geld im Gegenzug zum Auto zurück.
Wenn Du wieder einen Golf willst mußt Du ganz normal wieder einen Neuen bestellen. So wie ich bei einem anderen Händler, der mir nen besseren Preis machen konnte. Allerdings habe ich mit meinem zweiten Neuen schon wieder Probleme....

Wünsche Dir baldigen Erfolg kenne Deinen Ärger zu gut:-(

By M

@Wembley

Da ich Werksangehöriger bin, werde ich mir auch weiterhin günstig direkt in Wob Autos bestellen können! (bis zum Sommer, da wir dann zu Auto5000 "abgeschoben" werden). Nur werde ich keinen VW mehr bestellen, sondern evtl. einen A3. Die Leute, die ich kenne und dieses Auto fahren, haben absolut keine Probleme.
Auf die Meinung meines Händlers gebe ich nichts. Ich werde dort aufgrund meines Alters (bin 23) ohnehin nicht ganz ernst genommen.
Und das mit dem Anwalt ist so ne Sache. Wer garantiert mir, dass ich nicht auf den hohen Anwaltskosten sitzen bleibe? Schließlich ist es meine freie Entscheidung, einen Juristen hinzu zu ziehen. Man wird mir evtl sagen, dass es nicht nötig gewesen sei! Muss der Händler oder VW dann für die Kosten aufkommen?
Ich werde heute schon hinfahren und eine Wandlung (heißt ja seit dem neuen Gesetz "Rücktritt vom Kaufvertrag"😉 verlangen, dann muss ich wenigstens nicht die teure IUnspektion nächste Woche bezahlen und bin den Wagen rechtzeitig los. Werde euch heute Abend ggf. darüber informieren!
Man muss ja zuerst eine Frist setzen, was ich noch nicht getan habe....also wird das mit dem Rücktritt wohl noch etwas dauern...

MfG

Re: Wandlung

Zitat:

Original geschrieben von Wembley


Schildere dein Problem und setzte eine Frist bis wann Du Rückmeldung erwartest. Wenn möglich verlange so wie ich von Deinem Händler die Gewährleistungsrechnungen an VW.

 

Kann ich die Rechnungen und vorgenommenen Reparaturen schriftlich einfach so vom Händler verlangen oder ist das aus Datenschut-rechtlichen Gründen nicht legal?

Rechnungen Händler

Bei mir war das mit den Rechnungen absolut kein Problem, da ich als Kunde doch einen Beleg für evtl spätere Reklamationen brauche und vor allem für die Garantie auf die neu eingebauten Teile und die ausgeführte Arbeit.
Da aber an Dich als Kunde keine Rechnungen gestellt werden sondern an VW direkt bleibt ja nur die Möglichkeit Dir ne Kopie der Gewährleistungsrechnungen zu geben.

Gruß M

PS Anwalt würd ich auf gar keinen Fall einschalten. Besser sachlich argumentieren und mit den richtigen Leuten d. h. Geschäftsführung, Serviceleiter Kundendienst und nicht mit den untergeordneten Mitarbeitern diskutieren. Das bringt wenig und dauert viel zu lange.

Ich war eben beim Händler. Habe dort mein Vorhaben bezüglich der Wandlung geschildert und auch überzeugend argumentiert. Man zeigte mir zwar die durchgeführten Aktionen an meinem Auto auf dem Monitor, wollte sie mir jedoch nicht mitgeben, da man sich nicht sicher war, ob die Datenschutz-Bestimmungen verletzt würden.
Mir wurde gesagt, ich ,möge mich doch bitte direkt an VW wenden, da das Fahrzeug als WA auch direkt dort gekauft wurde! Hierzu sollte ich die VW-Servicenummer nutzen.
Gesagt, getan...ich sprach mit einem Mitarbeiter, der den Sachverhalt aufnahm und mir versprach, dass ich im Laufe der nächsten Woche zurückgerufen werde.
Sollte sich bis dahin nichts tun, werde ich einen Brief aufsetzen und VW anschreiben.
Den Anwalt will ich auch raushalten. Wenn es sich jedoch nicht verhindern lässt und VW sich querstellt, sehe ich aber keine andere Möglichkeit.
Naja, erstmal abwarten, was sich ergibt...

...Ich werde euch informieren! 🙂

MfG

Die Bemerkung Deines Händlers stimmt: Rechtlich ist Dein Anspruchsgegner der Verkäufer des Fahrzeuges - in Deinem Fall wohl die Volkswagen AG. Für normalsterbliche Käufer (Auto vom Händler, kein Jahreswagen), dann der Händler, bei dem man gekauft und bezahlt hat. Leider immer etwas blöd, wenn man inzwischen woanders wohnt und und der verkaufende Händler nie die Reparaturen ausführen konnte (wie bei mir - 350 km dazwischen).

Aber wie sieht das denn jetzt mit der Frist aus, die ich setzen müsste??
Angemess sind ja 2 Wochen. Ich war wegen des Motorproblems im Dezember aber schon zum dritten Mal da! Habe keinerlei Fristen gesetzt!Und zwischen erster und dritter Beanstandung sin etwa 6 Monate vergangen. Ist diese Frist etwa eine Vorraussetzung für eine Wandlung? Oder habe ich schon jetzt Rechtsanspruch, vom Kaufvertrag zurückzutreten?

MfG

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